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TüV bei Selbstausbau


s-48 am 29 Sep 2008 14:02:23

Moin :!: Ich möchte einen VW LT Kastenwagen Hoch als Womo ausbauen :!: Der Wagen hat LKW zulassung und 2 Jahre TüV und ASU.
Wie verhält sich das wenn ich nach 2Jahren zum TüV muß mit dem Ausbau und erlischt die LKW zulassung :?:
Ernie :D

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Leif am 29 Sep 2008 14:29:38

sollte eigentlich egal sein, solange das ladung ist, was du mitführst. keine sitzplätze hinten auf der ladefläche (also keine gurte).

aber warum machst du nicht offiiziell ein Womo draus? das könnte sich ggf. lohnen. die genauen ausbaurichtlinien gibts auf der tüv-homepage. oder mal bei dem verein vorsprechen.


Leif

Chester am 29 Sep 2008 14:42:41

LKW-Zulassung ist Steuerbetrug - da sollte man dran denken!

Ich hab 'nen ausgebauten Kastenwagen umgeschlüsselt. Was Steuer mehr kostete, war an Versicherung günstiger. Rechne erst mal nach.

Ich hab's zum WoMo gemacht, um am Wochenende mit Bootstrailer überhaupt fahren zu dürfen! Und das LKW-Tempolimit gilt auch nicht (zumindest solo).

Ach ja: Was iss'n mit der Gasprüfung ???

Chester

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dieter2 am 29 Sep 2008 14:45:29

Chester hat geschrieben:LKW-Zulassung ist Steuerbetrug -
Chester


Wenn die Möbel nicht fest mit den Fahrzeug verbunden sind,nicht.
Dann ist es eben nur Ladung.

Dieter

spleiss53 am 29 Sep 2008 14:52:45

s-48 hat geschrieben:Moin :!: Ich möchte einen VW LT Kastenwagen Hoch als Womo ausbauen :!: Der Wagen hat LKW zulassung und 2 Jahre TüV und ASU.
Wie verhält sich das wenn ich nach 2Jahren zum TüV muß mit dem Ausbau und erlischt die LKW zulassung :?:

- bestimmt machst du auch Fenster rein - mußt du eintragen
- eine Gasanlage - mußt du eintragen
- du wirst wohl alles fest verschrauben - mußt du eintragen

ERGO: hast du nach der Abnahme ein Wohnmobil - mußt du eintragen.

ABER: damit das alles ohne Probleme von statten geht, sprech mal bei deinemTÜV vor.

Chester am 29 Sep 2008 14:57:21

Fenster eintragen ?????????????????? Nö!

Reinhard

s-48 am 29 Sep 2008 15:01:17

Moin.Wenn man durch die eizelnen Foren durchblättert hört sich das alles so einfach an!Also doch vieleicht lieber gleich ein Womo kaufen.Zum bauen ist in meiner Preisklasse bistimmt immer etwas!
Gut Holz Ernie

Chester am 29 Sep 2008 15:10:25

Den TÜV interessiert's wenig, was Du da im Fahrzeugheck zusammenschusterst. Sitzplätze und Gurte interessieren, wenn vorhanden und eingetragen. Und GAS muss geprüft sein/werden. Uns Stehhöhe 180 cm muss gegeben sein.

Ich hab von einem Kollegen die Neuwagenrabatt-Liste für Jäger gesehen! Ducato 22 %, Citroen Jumper 25-30 % ---- ohne Verhandeln bei jedem Händler. Da ist Luft für einen 1A-Ausbau, auch mit Schreiner-Hilfe! Oder ?

Reinhard

Rainerlein am 13 Jan 2016 20:58:59

Ich würde bei diesem Thema hier gerne ein kleine Zwischenfrage einwerfen:
Sobald man etwas relevant umgebaut hat (z.B. die Gasanlage) erlischt doch eigentlich die Zulassung. Wenn man jetzt auf dem Weg zum TÜF einen Unfall hat oder die Polizei einen raus zieht, dann ist das doch eigentlich fahren ohne Zulassung/Führerschein. Wie macht man das juristisch einwandfrei? Oder muss man das einfach risikieren?

Und noch eine Frage: Wenn ich einen LKW kaufe und der Verkäufer würde den TÜF neu machen, muss ich das Ding dann schnell zum WoMo umbauen damit der Verkäufer den TÜF gleich für das WoMo machen kann, oder kann man erstmal LKW TÜF machen lassen und dann nach 3 Wochen auch ohne neuen Komplettcheck nochmal vorfahren ums als WoMo umtragen zu lassen?

Jagstcamp-Widdern am 13 Jan 2016 21:06:15

zu deiner 1. frage: wenn du die gasflasche nicht anschliest, nur gesichert mitführst und vorher noch einen termin beim tüv vereinbart hast, sollte keiner was machen können.

zu 2.: klar kannst du später zum tüv um die abnahme machen zu lassen, aber lkw-versicherung ist teuer!

3.: nicht jedes theoretische negative ereignis muss auch wirklich eintreffen!

früher gut - heute besser!
hartmut

Browning am 13 Jan 2016 21:14:15

Ich hab mal einen alten Brotlieferwagen selbst ausgebaut.
Hab den dann dem TüV vorgestellt und umlisten lassen zum Sonderkfz.
Der Prüfer hat nur mit dem Kopf geschüttelt und meinte " was die jungen Leute sich alles so einfallen lassen"
Hat mich auf eine Waage geschickt und das größte Problem was, das er keine Motornummer finden konnte.
Auf eine Gasanlage hatte ich bewusst verzichtet, war eben ein low kost Ausbau.
Letztendlich ist alles durchgegangen und ich bekam die Zulassung.

dieter2 am 14 Jan 2016 00:43:08

Chester hat geschrieben:Fenster eintragen ?????????????????? Nö!

Reinhard

Und ob, in der Firma haben wir einen DB Kastenwagen der als PKW lief umschreiben lassen auf LKW.

Den TÜV haben die Fenster nicht gefallen, wir haben dann die Scheiben mit Folie in Wagenfarbe zukleben lassen, da waren die Zufrieden.

Gruss Dieter

kiteliner am 14 Jan 2016 11:30:51

Ob ich für ein WoMo Fenster rein oder rausmache interessiert beim TÜV keinen, da muss nichts ein-/ausgetragen werden.
Dieter: Bei der Umtypisierung von PKW auf LKW ging es dem Prüfer vermutlich eher darum, dass er die Fenster verschlossen haben wollte, weil so eine Nutzung als PKW schlechter möglich ist. Wer sitzt schon gerne ohne Fenster im Auto. Oder hat er in den Fz-Papieren was eingetragen, wie etwa: keine Fenster im Bereich der Ladefläche, oder so?
Bei den Wohnbussen, wo die originalen Fenster rauskommen, die Öffnungen verblecht und später Campingfenster o.ä. reinkommen wird auch nichts eingetragen.
Wo es einen Prüfer interessieren könnte wäre ggf. wenn man die Statik des Fz. verändert indem man besonders große Fenster einsetzt und dafür die Träger des Rahmens ändert.
Gruß Thomas

Jagstcamp-Widdern am 14 Jan 2016 11:40:43

Ergänzung zu den fenstern:

die tüvler interessiert aber sehr wohl, ob die eingebauten fenster "bauartgenehmigt" sind.
dafür gucken die immer, ob auf den fenstern die "Wellenlinie" und irgendwelche nummern drauf sind!

früher gut - heute besser!
hartmut

dieter2 am 14 Jan 2016 14:54:57

Wie auch immer, bevor ich sowas anfangen würde tät ich mich mit einen TÜV Sachverständigen zusammen setzen und
alles kurz durchsprechen.
Das erspart vielleicht hinterher viel Ärger.

Gruss Dieter

selbstschrauber am 14 Jan 2016 15:50:59

Hi,

wir haben mal einen Bus als Sonder Kfz Womo umgebaut. Alle Teile die du fest an der Karosserie einbaust, müssen zur Nutzung im PKW eine Zulassung haben, idR die Wellenlinie und ein Zeichen. (Z.B. Fenster, Dachluken etc)
Campingteile wie Gasheizung, Boiler Kocher etc brauchen auch eine ABE die regelt ob diese im Womo verbaut werden dürfen.
Sitze werden ab einem bestimmten Baujahr (glaube so um 1990 / 1995) nur noch eingetragen, wenn sie geprüft sind und Gurte haben,
Damit es ein Wohnmobil wird, muss es in einem Teil des Aufbaues eine Mindesthöhe von 1,7m haben, diese kann auch durch z.B. Klappdächer erreicht werden. Außerdem braucht es eine Spüle, eine Kochmöglichkeit, ein Bett einen Tisch und eine Sitzgelegenheit. Bett kann dabei aus Tisch und / oder Sitz durch Umbau geschaffen werden.
Außerdem braucht der Wohnbereich mindestens 1 Fenster, und einen 2. Fluchtweg. Außerdem muss eine Sprechverbindung zum Fahrerhaus sein, wenn während der Fahrt Mitreisende im Wohnteil sind.

Wenn die Campingeinrichtung so verbaut ist, dass sie ohne Werkzeug bzw mit dem Bordwerkzeug demontiert werden kann, kann diese als Ladung gelten. Dann muss eine Umtragung zum Sonder KFZ Wohnmobil nicht unbedingt erfolgen. Alerdings wenn die Nutzung nur noch als Wohnmobil erfolgt, dürfte das problematisch sein.
Hier mal ein lesenswerter --> Link

Solange der Umbau noch nicht fertig ist, würde ich den begonnenen Ausbau als Ladung sehen, wenn er fertig ist, muss dann die Prüfung und Abnahme schnellstens erfolgen.
Gasanlage sehe ich so lange als unproblematisch, wie diese nicht funktionsbereit ist, also z.B. den Regler und die Flasche noch weglassen. Für die Gasanlage braucht man eh eine Gasabnahme, die macht meistens nicht der TÜV, sondern ein Gasfachmann. Fenster und Kocher etc werden nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen, die stehen im Gasprüfbuch.
U.U. wird die Heizung eingetragen, wenn sie als Standheizung betrachtet wird.

LG

Selbstschrauber




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