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Alte Klasse 2 ab 50, Gesundheitsprüfung bei privater Fahrt?


Gast am 27 Jan 2015 10:53:39

Hallo in die Runde,
darf ich mit meinem alten Klasse 2 Führerschein ab dem fünfzigsten Lebensjahr zu privaten Zwecken ohne Gesundheitsprüfung und Ziffer 95 LKW fahren? Es geht um eine Kleidersammlung, der Job ist freiwillig und unentgeltlich.

Die Berufskraftfahrerverordnung greift nicht das steht hier --> Link aber wie sieht das die Polizei im führerscheinrechtlichen Sinn?

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Stephan2703 am 27 Jan 2015 11:50:28

Hallo,

ich bin 51 und habe gerade meinen alten grauen Lappen gegen eine lesbare kleine Plastikkarte getauscht. Ich hatte Klasse 2 von der Bundeswehr eingetragen und war mal Busfahrer im Wuppertaler Linienverkehr, also auch Kom Schein. Ich war sehr gespannt was nun noch auf meinem neuen Plastikschein eingetragen würde.
- Der Kom Schein ist weg. Der muss eh ständig durch Gesundheitsprüfungen verlängert werden und meine letzte ist 25 Jahre her. War mir klar.
- Der LKW Schein ist eingetragen, aaaberrr, mit Gültigkeit 50. Geburtstag. Wenn ich über 7,5 T. fahren will muss ich vorher zum Gesundheitscheck. C1E ist ohne Befristung.

Stephan2703 am 27 Jan 2015 11:58:57

Ach ja, was ich vergaß zu schreiben: Egal ob du den alten Führerschein behältst oder ihn tauscht wie ich, die Regeln sind die gleichen. Ich habe ihn getauscht weil das Foto hin war. Ich seh zwar immer noch so super aus wie damals aber leider hatte das Foto einen Knick vom falten. :D

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merlin0406 am 27 Jan 2015 12:23:11

Ich habe kürzlich meinen 2er verlängern lassen, Gültigkeit ab 50 jeweils nur 5 Jahre. Wenn die letzte Verlängerung länger als 10 Jahre
her ist, muss eine neue Prüfung gemacht werden. Verlangt wird 1. Augenärztliches Gutachten, 2. ärztliche Untersuchung.




Walter

vosu99 am 27 Jan 2015 12:46:15

Stephan2703 hat geschrieben:Ich seh zwar immer noch so super aus . :D


Beweise? :D

thomas56 am 27 Jan 2015 12:48:17

merlin0406 hat geschrieben: Wenn die letzte Verlängerung länger als 10 Jahre her ist, muss eine neue Prüfung gemacht werden.

Wird ja immer besser. Seit wann gilt das denn?

Stephan2703 am 27 Jan 2015 13:49:26

vosu99 hat geschrieben:
Beweise? :D


:D Den Beweis sehe ich jeden Morgen im Spiegel. :D

Gast am 27 Jan 2015 13:57:44

Stephan2703 hat geschrieben:- Der LKW Schein ist eingetragen, aaaberrr, mit Gültigkeit 50. Geburtstag. Wenn ich über 7,5 T. fahren will muss ich vorher zum Gesundheitscheck. C1E ist ohne Befristung.
]


Hallo Stephan,
es geht hier nicht um eine gewerbliche Fahrt sondern für gemeinnützige Tätigkeit, lies mal den zweiten Absatz!


Asterixwelt am 27 Jan 2015 14:00:31

Hier mal ein Link zum Thema:

--> Link



Michael

rinto am 27 Jan 2015 14:40:23

Die Notwendigkeit einer gültigen Fahrerlaubnis hat aber nix mit der art der beabsichtigten Fahrt ( privat oder berflich/gewerblich) zu tun. Wenn die FE nicht verlängert wurde ist sie erloschen. Das ist das Entscheidende. Wenn Du trotz erloschener FE fährst ist dies der TB des Fahrens ohne FE, mag der Zweck der Fahrt auch noch so privat sein.

dieter2 am 27 Jan 2015 15:25:27

Umschreiben mit Augengutachten u.Gesundheitscheck müßte Du ab 50 machen, sonnst nur noch alter 3er.

Du mußt die Module nicht machen, kannst dann privat LKW fahren wie du willst.

Dieter

jorgito am 27 Jan 2015 15:43:38

dieter hat es auf den punkt gebracht :

die ärztliche geschichte ist pflicht ab 50...auch für privat fahrten !!!

willst du noch geld verdienen mit deinem lappen, dann musst du auch die module machen !!!

ich spreche da ein bissel aus erfahrung....habe kl2 und busschein....werde jetzt 50 und habe die module gerade gemacht...jetzt muss ich noch die ärztliche schiene durchlaufen.

adele
jorgito

Chypie am 27 Jan 2015 19:12:34

Ich möchte zwar net streiten , aber Besitzstand ist das Wort :
Verdienst du Geld mit den Fahrten : Check und Module
Fährst du Privat zb.ein Wohnmobil mit 12t , gilt der Besitzstand , also kein Check
Ab 2025 wird es kommen das jeder ne Plastikkarte haben muss und alle 15 Jahre neu gemacht werden muss ,
Damit das Bild immer auf den neusten Stand ist und die Person auch zu erkennen , so das Gerede der Verantwortlichen
Wobei ich schon gehört habe , das irgendwann der Check für alle kommt mit der Beantragung der 15 jährigen Karte.

Chypie

tober am 27 Jan 2015 20:09:46

Chypie hat geschrieben:Ich möchte zwar net streiten , aber Besitzstand ist das Wort :

Fährst du Privat zb.ein Wohnmobil mit 12t , gilt der Besitzstand , also kein Check



Ich möchte auch nicht streiten - aber Deine ausführung ist falsch. Die alte Klasse 2 ist mit 50 futsch wenn man nicht auf Kartenführerschein umstellt. Falls Du mit dem grauen Lappen klasse 2 und über 50 mit nem 12t. Wohnmobil fährst viel Spass bei der Kontrolle - Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis.
Ab 50 muss zwingend die Klasse 2 auf EU-Kartenführerschein umgestellt werden mit 5jähriger Gesundheitsprüfung. Jeder, egal ob Gewerblich oder Privat.

norbertgruenen am 27 Jan 2015 20:31:58

Ab 50 muss zwingend die Klasse 2 auf EU-Kartenführerschein umgestellt werden mit 5jähriger Gesundheitsprüfung. Jeder, egal ob Gewerblich oder Privat.


Richtig, und wenn du dann im gewerblichen Bereich unterwegs bist, brauchst du auch noch die Module.

Norbert

dieter2 am 27 Jan 2015 21:53:37

Die ersten Jahre habe ich die Module als Besitzstand erhalten.
Habe zwar nie welche gemacht, aber die brauchte man da noch nicht, fahre schon etliche Jahre.
Jetzt habe ich verlängert, vor 2 Monaten, die Module sind jetzt weg.
Brauch sie aber auch nicht.

Wenn einer im Werksverkehr fährt braucht er die Module nicht.

Dieter

katzenkopf am 28 Jan 2015 18:00:20

[quote="norbertgruenen"]
Richtig, und wenn du dann im gewerblichen Bereich unterwegs bist, brauchst du auch noch die Module.

Norbert[/quote]

genau so ist es richtig!!!!!!!!!!!!!
habe vor Jahr und Tag bei der "Zündeltruppe" :roll: meinen 2er gemacht und darf seit meinem 50. alle 5 Jahre zum Augen- und Hausdoc für die Bescheinigung, dann zum Fotoautomaten für ein aktuelles Fahndungsbild und dann gegen Gebühr eine neue Fahrkarte beantragen. Die alte Karte wird eingezogen, es gibt einen vorläufigen Schein und dann nach ein paar Wochen aus Berlin die neue Karte, für 5 Jahre

mercurius46 am 28 Jan 2015 20:23:49

Hallo womotherm-wolfgang,

macht es bei dieser Diskussion hier bei Dir "klick"? Das hatten wir neulich doch schon mal!

PS: Meine aktuelle fliegerärztliche Überprüfung für meine PPL-Lizenz habe ich gerade hinter mir - alles Paletti! Aber ich gebe Dir Recht: was mache ich mit meinem Kfz-Führerschein, wenn ich bei dieser Überprüfung nicht bestehe?

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