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Privater Kaufvertrag und Rückabwicklung nach einem Jahr?? 1, 2


rinto am 16 Feb 2015 16:46:10

Und was kam nun heraus ?

Wäre ja ganz schön, wenn die geneigte Leserschaft auf dem laufenden gehalten würde- ansonsten ist die Eröffnung eines solchen Tröts eigentlich sinnlos

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lueluesBeulchen am 25 Feb 2015 15:52:21

Tut mir Leid... bis jetzt ist noch immer nichts gelaufen... Ich musste mit meinem Anwalt zu einer Güteverhandlung... Der Kläger hat alles was der Richter sagte und vorgeschlagen hat, abgelehnt... wobei der Richter den Anwalt darauf Aufmerksam gemacht hat, er müsste mir arglistige Täuschung beweisen, der Richter selber sieht das als sehr schwierig an, da ich eigentlich bis jetzt alles richtig gemacht habe.
Aber es sollen nun noch die Zeugen angehört werden. Das heißt für mich noch einmal 950km Autofahrt an einem Tag... aber nun gut .. ich kann nichts ändern und bin einfach nur froh wenn das ein Ende hat. Obwohl ich glaube, dass es dann noch immer kein Ende hat, denn der Kläger rechnet alles über eine Rechtschutzversicherung ab und der Anwalt wird weiter kämpfen. Ich kann nur hoffen das es die Richter nicht weiter mitmachen.

schneutzl am 25 Feb 2015 18:37:54

Dann wirst Du ja weiterhin auf kleiner Flamme gegart. Ich wünsche Dir starke Nerven.

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tober am 25 Feb 2015 20:08:03

lueluesBeulchen hat geschrieben:Obwohl ich glaube, dass es dann noch immer kein Ende hat, denn der Kläger rechnet alles über eine Rechtschutzversicherung ab und der Anwalt wird weiter kämpfen. Ich kann nur hoffen das es die Richter nicht weiter mitmachen.


Wenn die Erfolgsaussichten des Klägers "sehr gering" sind kann das auch ner Rechtsschutzversicherung schnell zu Dumm werden. Die zahlen nicht zwingend alle Instanzen.

wolfherm am 25 Feb 2015 20:10:06

Na ja, den wird das aber keiner sagen. Selbst der Richter nicht.....

lueluesBeulchen am 26 Jun 2015 13:38:17

Heute endlich habe ich nach 2 Jahren das Urteil bekommen.
Die Klage wurde abgewiesen!

Ich kann nur jedem empfehlen, sich gaaaaaanz genau zu überlegen oder bzw. 100% wahrheitsgemäß den Kaufvertrag auszufüllen. Ach ich weiß gar nicht, am Besten man lässt sich vor Verkauf ein Kaufvertrag von einem Anwalt ausarbeiten.

Ich jedenfalls habe "Gott sei dank" alles richtig gemacht. Ich hoffe das jetzt wirklich alles vorbei ist, der Kläger hat jetzt noch 4 Wochen zeit auf eine Berufung. Also es kann noch immer sein das es doch noch kein Ende hat.

Danke an Euch die mir geantwortet haben

silent1 am 26 Jun 2015 13:43:23

Meinen Glückwunsch und danke für die Rückmeldung. :top:

Labrador am 26 Jun 2015 14:22:14

lueluesBeulchen hat geschrieben:Die Klage wurde abgewiesen!



Glückwunsch, alles andere hätte mich auch gewundert :top:

Bergbewohner1 am 30 Jun 2015 20:32:43

Kann da von Glück geredet werden, eher nicht, sondern alles richtig gemacht, dann schlaft wieder ruhig. Seine Rechtsschutz wird keiner weiteren Instanz zu stimmen.

lueluesBeulchen am 05 Aug 2015 15:07:24

Tja ... wir haben es uns ja schon gedacht.... heute kam das Schreiben, die gegnerische Partei ist in die Berufung gegangen... Es geht also weiter.... ist doch der Hammer oder?

Ich will nicht mehr...

lueluesBeulchen am 31 Mai 2016 15:11:30

Also schööööön vorsichtig sein beim dem Verkauf eures Wohnmobiles.

Ich habe die Berufung zu 32% verloren und wäre ich nicht auf das Angebot der Richter eingegangen, hätte ich den gesamten Prozess verloren mit allen Gerichtskosten inkl. Rückkauf des alten Wohnmobiles. Das hat mir der Richter zu verstehen gegeben. Er hätte mich der Arglist angeklagt, er meinte ich hätte den Käufer darauf aufmerksam machen müssen, das es ja SEIN KÖNNTE das hinter der Verkleidung eventuell das Holz schon von der Feuchtigkeit angegriffen wurde. Ich kann es nicht verstehen, denn ich dachte ja ich hätte den Schaden repariert, den ich im Kaufvertrag auch angegeben habe..

Aber da haben wir es wieder..... VOR GERICHT UND AUF HOHER SEE IST MAN IN GOTTES HAND!

Für mich ist dieses Urteil einfach unfassbar und ich bin völlig irritiert und habe jetzt echt angst überhaupt noch einmal ein gebrauchtes Fahrzeug zu verkaufen.

Also seid schön VORSCIHTIG beim verkaufen! :evil:

Viel Spaß euch allen
LG Lülüsbeulchen

teuchmc am 31 Mai 2016 18:24:37

Moinsen Loide! Solche Urteile in einem ähnlichen Fall und einem anderen Fall selbst erlebt. Motorradunfall trotz erwiesener Vorfahrtverfehlung der Gegnerin mit 50%!!!Teilschuld rausgegangen, weil "...Motorradfahrer immer zu schnell sind und die Vorführt nicht beachten..." und ich ja noch im Zehntelsekundenbereich ja noch hätte ausweichen können. Mein erster Gedanke war nenn fetten PU oder Hummer kaufen und mal die Vorfahrtfrage mit Richter und Gegnerin "zu klären". Fall Zwo war ne Preisminderung nach einem Auffahrunfall, weil vom gewerblichen Verkäufer der Wagen als Unfallfrei verkauft wurde, es aber nicht war. Der Richter erklärte, wir hätten dem Verkäufer die Chance zur Reparatur des alten Schadens geben müssen. Wie soll das gehen, wenn nach dem Auffahrunfall der Schaden erst entdeckt wird. Ich könnt kxxxxn, wenn ich solche Urteile lese wie sie mir und dem TE widerfahren sind. Der Glaube an den Rechtsstaat ist definitiv weg.
Sonnigen Abend weiterhin. Uwe

Bergbewohner1 am 31 Mai 2016 20:07:02

Wenn ich manchen hier im Forum auf die "Unzulänglichkeiten" unserer Gerichstbarkeit hin weise, bekommt man negative Bewertung.
Ich habe mal ein Wohnmobil nach Sprendlingen gefahren, Auftrag lag vom AH zur Garantie Nachbesserung vor, hatte keinerlei Auftrag oder sonstiges unterschrieben. Richter wies die Klage ab, Begründung: ein Fahrzeug in eine Werkstatt(auch im Auftrag)zu bringen, dann wird man automatisch zum Auftraggeber!!! Sinngemäß wieder gegeben.

Wurfzeltmobil am 03 Jun 2016 16:12:34

Herzlichen Dank für die Anregung, ich werde mein Feuchtigkeitsmessgerät beim Verkauf meines Womos also dem Verkäufer zur Verfügung stellen und das entsprechend protokollieren.
Kostet ja nur 50€ und hat mir schon gut geholfen.
Sehr gute Anregung. Stress kann man natürlich immer bekommen, aber ich habe dann alles "versucht". Und den ADAC Kaufvertrag benutze ich auch. Marc

renatek am 15 Dez 2017 21:04:28

Wie ist der Fall ausgegangen .
Ich habe ähnliches Problem
Käufer hat von 500 km Entfernung und dann anschließend 3—4 Stunden das Fahrzeug gekauft und mitgenommen. Alter des Fahrzeug war bekannt
Genannte Mängel waren uns nicht bekannt .
Ein paar Tage später meldete er das die Antenne keinen Satelliten findet und eine Gasdose nicht ordentlich funktioniert.
Dann wollte der Käufer € 2.500 erstattet bekommen
und machte Druck mit allen möglichen Problemen.
Jetzt nach 2 Monaten will er eine Rückabwicklung.
Alle genannten Mängel sind uns zu keiner Zeit bekannt geworden und durch die Enfernung auch nicht nachvollziehbar.

renatek am 15 Dez 2017 21:39:29

Was ist aus deinem Fall bezüglich Rückabwicklung geworden .
Habe jetzt fast identisches Problem mit dem Käufer
Wollten das Fahrzeug nur verkaufen da durch Krankheit ( Rollstuhl) nicht mehr gefahren werden kann.

JTLorsch am 16 Dez 2017 12:55:31

steht doch im thread.

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