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Frage an den Versicherungskenner, Rabattübertragung auf Womo


udob am 15 Nov 2017 11:10:14

Moin,
ich habe schon gesucht, und keine abschließenden Antworten erhalten, weil ähnliche Fragen oft in Versicherungstipps endeten.
Die Frage richtet sich an die Versicherungsexperten.
Meine Voraussetzung.
Auf meinen Namen ist ein PKW zugelassen und den möchte ich abmelden und verkaufen.
Den Schadensfreiheitsrabatt ( liege derzeit bei 30 %) würde ich gerne auf eine Tochter übertragen, d.h. es ginge nur bis SF 10 weil erst 10 Jahre einen Führerschein.
So gut.
Nun die Fragen.
1. kann man den Rabatt gleich für ein Wohnmobil nutzen?
2. Wir lange könnte ich den Rabatt ohne ein neues Fahrzeug anzumelden erstmal behalten und später übertragen

Danke schon mal

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Ganzalleinunterhalter am 15 Nov 2017 11:20:59

--> Link
--> Link

zu 1:
Für welche Fahrzeuge man den Rabatt nutzt dürfte keine Rolle spielen
zu 2:
Mir wurde mal mitgeteilt dass es bis 7 Jahre möglich sei. ( eventuell Rücksprache mit Versicherung halten )

Gast am 15 Nov 2017 11:24:04

Alle Fragen beantwortet Dir Dein Versicherungsmensch des Vertrauen, oder der betreffende Versicherer selber.
Antworten könnten von Radio Eriwan kommen. " In der Regel schon, Aaaaber es gibt Abweichungen zw. den Gesellschaften.

Zu 1. JA. Achtung VR anfragen. Kaskothema. Hier findet je nach FZG und Gewicht / Typ oft KEINE SFR Angleichung statt. Versicherer VOR Abmeldung des alt FZG fragen. Ggf. macht es Sinn auch einen alten Hund mal für die letzten Wochen VK zu versichern um auch in der Kasko einen hohen SFR schriftlich zu haben.

zu 2. bei den Qualitätsversicherungen 7 Jahre. Anfragen.

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bernie8 am 15 Nov 2017 14:17:34

Hallo Pit,

Frage am Rande:

Meine bisherigen Versicherungen sagen, das ein WoMo bei Schadensfreiheitsrabatt bis max. 40% runter geht.
Genau wie LKW (hatte ich vorher).
"Kannst Du das bestätigen ?"

Gast am 15 Nov 2017 18:05:55

Nein, kann ich nicht. Das händeln die Versicherer verschieden.
Habe gerade nur mal Spaßeshalber ins Berechnungsprogramm der VHV geschaut und da geht die SFR Staffel bis SF20 = 20% Haftpflicht / Vollkasko.

BestiaNegra am 15 Nov 2017 21:24:19

´n Abend,

der SFR ist nicht teilbar. Wenn Du also Deinen SFR an Deine Tochter abgibst, bleibt für Dich nichts übrig. Mit dem Wohnmobil fängst Du dann neu an, meist mit SF 1/2. Die Prozente sind Schall und Rauch, entscheidend sind die schadenfreien Jahre. Die meisten Versicherer zählen bei Womos bis SF 20, das können 20 bis 30% sein.

Der SFR ist bei sehr guten Versicherern innerhalb von zehn Jahren reaktivierbar. So ganz verstehe ich Dich nicht, einerseits willst Du den SFR an Deine Tochter geben, dann ein Womo zulassen und dann noch den SFR ruhen lassen.

thomas56 am 15 Nov 2017 21:40:04

meine Tochter hat den Führerschein 10 Jahre. Angemeldet ist das Auto auf mich auf SFR 20. Überschreiben ohne SFR-Verluste geht heute nicht mehr (leider)!
Wie verhält es sich, wenn ich VN bleibe und meine Tochter der Halter, bleibt da SFR 20 aktiv?

ManfredK am 15 Nov 2017 22:21:47

thomas56 hat geschrieben:Wie verhält es sich, wenn ich VN bleibe und meine Tochter der Halter, bleibt da SFR 20 aktiv?


Funktioniert und das mache ich bei meinem Sohn jetzt schon seit über 10 Jahren.... gelegentlich denke ich sogar daran mir das Geld von ihm geben zu lassen :-)

thomas56 am 15 Nov 2017 22:38:33

ManfredK hat geschrieben:gelegentlich denke ich sogar daran mir das Geld von ihm geben zu lassen :-)


Steuern und Versicherung werden schon von ihrem Konto abgebucht. Mir geht es um die Weiterleitung der Tickets! :lol:

udob am 16 Nov 2017 08:46:38

BestiaNegra hat geschrieben:´n Abend,

So ganz verstehe ich Dich nicht, einerseits willst Du den SFR an Deine Tochter geben, dann ein Womo zulassen und dann noch den SFR ruhen lassen.


Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.

Ich habe zwei PKWs und ein Womo.

Von einem PKW, der auf mich zugelassen ist und schon vor der Tochter genutzt wird, würde ich die Rabatte übertragen wollen, damit würde meine Tochter ein Womo zulassen.

jochen-muc am 16 Nov 2017 09:16:46

thomas56 hat geschrieben:. Mir geht es um die Weiterleitung der Tickets! :lol:


Das ist ja kein Problem.

Anhörbogen ausfüllen und gut ist.

Im verkehrsrechtlichen Sinn kann sie übirgens auch Halter werden obwohl sie nicht Versicherungsnehmer ist


Manfred ich würde mich adoptieren lassen :mrgreen:

BestiaNegra am 16 Nov 2017 09:39:18

thomas56 hat geschrieben:Meine Tochter hat den Führerschein 10 Jahre. Angemeldet ist das Auto auf mich auf SFR 20. Überschreiben ohne SFR-Verluste geht heute nicht mehr (leider)!


Moin,

woher weißt Du, dass die SFR-Übertragung "früher" ohne Verlust funktionierte und heute nicht mehr?

Die grundsätzlichen Bedingungen für Rabattübertragungen haben sich in den letzten 40 Jahren gar nicht verändert, solange beschäftige ich mich beruflich mit dieser Thematik. Der Übernehmende musste schon immer nachweisen, dass er überwiegend (d.h. mehr als 50%) an der Schadenfreiheit des Vertrages beteiligt war und ihn deswegen auf sich übertragen lassen möchte. Wenn also im Vertrag 20 schadenfreie Jahre sind, kann in diesem Falle die Übernehmende, die ja 10 Jahre den Führerschein hat, niemals 20 Jahre die über diesen Vertrag versicherten KFZ gefahren haben. Das nennt sich Gegenüberstellung zwischen dem tatsächlichen und dem fiktiven Verlauf des Vertrages.

thomas56 am 16 Nov 2017 09:48:19

BestiaNegra hat geschrieben:
woher weißt Du, dass die SFR-Übertragung "früher" ohne Verlust funktionierte und heute nicht mehr?


Moin
Weil ich in den 70ern als 19-Jähriger schon auf 30% gefahren bin.......hat damals 300,- DM gekostet! :lol:

Irgendwann ging das nicht mehr, da musste man schon den Verwandschaftsgrad nachweisen. Aber das weißt du als Profi bestimmt viel besser!

geralds am 16 Nov 2017 14:02:09

Hallo,

mal als Ergänzung, wenn es auch nicht die Frage des TE betrifft. Die ist aber, so denke ich, hinreichend beantwortet.
Ich stand vor kurzem auch vor folgender Situation:

Angemeldet waren auch mich:
PKW
Womo
125er Roller

Den PKW sollte der Sohn incl. Rabatt übernehmen, was auch ging, er hatte den Führerschein schon lange genug.
Ich habe einen neuen PKW erworben.

Vers.-Vertrag Womo --> neuen PKW
Vers.-Vertrag 125er Roller --> auf Womo (Roller hatte noch VK)
Vers.-Vertrag 125er Roller neu.
Roller bereits bei SF1/2 ca. 40€ für Haftpflicht und Teilkasko (Saisonkennzeichen für 7 Monate).

Wer also Schadensfreiheitsrabatte abgeben will und einen Roller besitzt, für den ist dies eine preiswerte Methode.

Gruß Gerald

schaetzelein am 16 Nov 2017 14:23:58

thomas56 hat geschrieben:Irgendwann ging das nicht mehr, da musste man schon den Verwandschaftsgrad nachweisen. Aber das weißt du als Profi bestimmt viel besser!


das war damals schon Versicherungsbetrug, wurde halt nie geahndet. Erst als die Versicherungsunternehmen einer Revision unterzogen wurden haben sie die Rabattübertragung verschärft.
Es gibt Versicherungen, da kann man den Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung stellen. D.h. Rabattinhaber bleibt der Vater, der Sohn oder Tochter oder Neffe usw. darf ihn aber benutzen. Kostet etwas Beitrag mehr aber lohnt sich in vielen Fällen schon.
Außerdem bleibt bei den großen Versicherungen der Schadenfreiheitsrabatt schon seit einiger Zeit, für 10 Jahre bestehen. Allerdings ist er anschließend komplett weg. Früher hat er sich von Jahr zu Jahr zurückgestuft, das gibt es jetzt nicht mehr. Wenn man aber bei der gleichen Versicherung wieder ein Fahrzeug anmeldet, gibt es bestimmt Kulanz und selbst der über 10 Jahre stillgelegte Schadenfreiheitsrabatt wird wieder aktiviert.

Es gibt noch einen Haken bei der Rabattübertragung, wenn im Vorvertrag gestanden hat (bei Altverträgen oft) dass das Fahrzeug nur vom Versicherungsnehmer oder Ehefrau gefahren wird, dann kann in der Rabattübertragung nicht bestätigt werden, dass das Fahrzeug überwiegend vom Sohn oder der Tochter gefahren wurde....Also aufgepasst !!!

Bei solchen Feinheiten lohnt es sich halt immer wieder einen erfahrenen Versicherungsfachmann seines Vertrauens vor Ort zu haben. Ein Internetunternehmen erzählt einem sowas nicht. :D

BestiaNegra am 16 Nov 2017 14:39:12

thomas56 hat geschrieben:Moin
Weil ich in den 70ern als 19-Jähriger schon auf 30% gefahren bin.......hat damals 300,- DM gekostet! :lol:

Irgendwann ging das nicht mehr, da musste man schon den Verwandschaftsgrad nachweisen. Aber das weißt du als Profi bestimmt viel besser!


Respekt für Dein Gedächtnis. Du bist sicher, dass Du damals Versicherungsnehmer warst?

Zum Thema Konservierung des SFRs: "Alte" Regelung (bis etwa 1995): Mit jedem Ruhejahr verlor man ein schadenfreies Jahr, nach sieben Jahren war der SFR völlig futsch.
Dann kam eine Verbesserung: Der SFR blieb sieben Jahre in selbiger Höhe bestehen, wenn der VN bei Reaktivierung des Vertrages nachweisen konnte, dass er während der Ruhezeit durchgängig im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war; falls nicht, wurde die "alte" Regelung angewendet. Vor etwa zehn Jahren wurde der Reaktivierungszeitraum von sieben auf zehn Jahre verlängert, die Erfordernis der gültigen Fahrerlaubnis gilt nach wie vor.

Der Zeitraum von zehn Jahren bedeutet auch, dass zehn Jahre gemeint sind. Ein Tag zuviel ist zuviel.

BestiaNegra am 16 Nov 2017 14:50:52

Moin,

ich habe gerade noch mal nachgeguckt, z.B. im Jahre 1989 war der beste Beitragssatz 40 %, also kann es nicht sein, dass Du in den 70ern auf 30 % gefahren bist.

thomas56 am 17 Nov 2017 11:26:39

das weiß ich wirklich nicht mehr genau, ob 30 oder 40%, jedenfalls war es die höchste Rabattstufe die es gab!

schaetzelein am 17 Nov 2017 14:19:38

thomas56 hat geschrieben:das weiß ich wirklich nicht mehr genau, ob 30 oder 40%, jedenfalls war es die höchste Rabattstufe die es gab!


der Prozentsatz ist auch eher Nebensache, auf die schadenfreien Jahre kommt es an.

BestiaNegra am 17 Nov 2017 19:07:26

thomas56 hat geschrieben:Das weiß ich wirklich nicht mehr genau, ob 30 oder 40%, jedenfalls war es die höchste Rabattstufe, die es gab!


'n Abend,

in welcher SF-Klasse ist der Vertrag denn jetzt?

ManfredK am 17 Nov 2017 19:35:13

thomas56 hat geschrieben:Mir geht es um die Weiterleitung der Tickets! :lol:


Steuer und Tickets gehen zu Lasten des Fahrzeughalters (dessen Daten stehen auch in den Papieren) aber nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers.
Versicherungsnehmer und Halter sind unterschiedliche Personen.

udob am 15 Dez 2017 09:26:06

Danke für die vielen antworten, die mich dann zu der Lösung gebracht haben, die gangbar und finaziell interessant sind.

Halter des Womos ist dann meine Tochter.
Versicherungsnehmer bin ich mit allen Vorzügen ( Schadensfeie Jahre, Rabatt öffentlicher Dienst)
Danach ist der Preis unschlagbar.

In diesem Zusammenhang mal eine Information.
Bei der VK spielt es eine wichtige welchen Wert man einträgt.
Wenn ich den derzeitigen Gebrauchtwagenpreis angebe, dann ist die VK um mehr als 100 € teurer, als wenn man den Neupreis bei der Zulassung angeben würde. Beides wäre möglich.

schaetzelein am 15 Dez 2017 11:28:06

udob hat geschrieben:Bei der VK spielt es eine wichtige welchen Wert man einträgt.
Wenn ich den derzeitigen Gebrauchtwagenpreis angebe, dann ist die VK um mehr als 100 € teurer, als wenn man den Neupreis bei der Zulassung angeben würde. Beides wäre möglich.


das scheint mir aber eine komische Kalkulation zu sein. Dann wären ein 100.000 € Neuwert günstiger wie 40.000 € Zeitwert ?

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