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Hallo zusammen, ich denke ich brauche mal eure Erfahrung oder Wissen. Ich habe im Juni 2013 mein Wohnmobil verkauft. Das Wohnmobil war Baujahr 1998 also nicht neu. Eigentlich wollte ich es gar nicht unbedingt verkaufen aber da wir uns ein Haus gekauft haben hatten wir nicht mehr viel Zeit für das Mobil und ich habe es einfach mal zu einer Summe ins Internet gestellt bei der ich mir vorstellen konnte es für den Preis zu verkaufen. Wie gesagt für war es ein altes Wohnmobil und wir haben eigentlich immer etwas an Ihm zu basteln gehabt, ich dachte das wäre normal ... neue Abdichtungen, neue Wasserpumpe ach und was so alles schief gehen kann an einem Mobil ... Nun meldete sich jemand auf mein Mobil, wir haben mehrere Telefonate gehabt und er wollte trotzdem ich es Ihm angeboten habe uns zu treffen, dass Wohnmobil nicht sehen ... ich war baff.. ich habe ihm dann aber noch angeboten Ihm wenigstens Bilder zu schicken und das tat ich auch. Ca 20 Bilder habe ich Ihm geschickt. Dann rief er an und wollte das Wohnmobil ungesehen kaufen, wir haben uns an einem Ort seiner Wahl getroffen und haben dort das Mobil übergeben. Ich bin dann noch 2.000 Euro runter gegangen und habe ihn im Zuge dessen aber darauf Aufmerksam gemacht das das Wohnmobil einen Feuchtigkeitsschaden hatte wir aber alles abgedichtet haben und denken das es ok ist. Wir waren kurz vorher noch 4 Wochen im Urlaub und alles war ok. Nun ... nach 13 Monaten klagt mich der Eigentümer an ich hätte Ihn arglistisch getäuscht (obwohl ich im Kaufvertrag NICHT angekreuzt habe keinen Wasserschaden) Er unterstellt mir mit einem Gutachter, das Fahrzeug wäre total durchnässt, es hätte einen Unfall gehabt den wir verschwiegen hätten.. Ich schwöre... ich hatte keinen Unfall und ich hätte auch nieeee gedacht das das Wohnmobil nass war. und ich weiß nicht was er mir noch alles vorwirft. Das Fahrzeug war angemeldet auf seinen Namen eine Woche nach der Übergabe aber er behauptet er hätte es in die Garage gestellt und es nicht bewegt, da seine Frau krank geworden ist. Jedenfalls bin ich jetzt mit Ihm vor Gericht, denn er verlangt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages inkl. Gutachten und Rechtsanwaltkosten.. ich könnte jeden Tag heulen... verdammt ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst ... ich habe mein Wohnmobil geliebt und war auch Mega traurig als ich plötzlich keins mehr vor der Tür hatte. Jetzt könnte man ja meinen ... ahhhh die brauchte bestimmt das Geld ... wer weiß... aber dem ist nicht so.. ich hab das Geld von dem Verkauf über ein halbes Jahr nicht angerührt .. bis wir uns dann ein anderes gekauft haben .. weil ich ohne so traurig war... nun ich habe am 13.02.15 diese Gerichtsverhandlung und ich bin gespannt... jeder sagt mir .... Hallllloooooo geht doch gar nicht... aber vor Gericht und auf hocher See ..... hmm Mir ist ganz übel .. ich denke wenn er damit nach 2 oder 3 Monaten um die Ecke gekommen wäre hätte ich mich mit Ihm geeinigt oder das Wohnmobil auch meinetwegen wieder zurück gekauft ... hat jemand so etwas schon mal erlebt? Bin ich echt im Unrecht... Ich schwöre ich habs nicht gewußt und ich hatte keinen Unfall und wir haben es nie verliehen also konnte auch niemand sonst einen Unfall damit machen. Hallo, hast du einen Anwalt und was sagt der dazu? Vergiss deine Bedenken. Du hast alles richtig gemacht. Einen Rechtsanwalt brauchst du halt. Alles Gute, Alf Auf der Grundlage der Informationen kann man den Sachverhalt nicht beurteilen. Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag? Ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen etc etc. Unbedingt Anwalt beauftragen, soweit noch nicht geschehen. LG Selbstschrauber Sein Anwalt wird auf arglistige Täuschung plädieren, er muss das beweisen. Jetzt kommt es sehr darauf an, was im Kaufvertrag steht, im Vergleich zum Gutachten. Hast Du auch den Kilometerstand reingeschrieben? Warst Du Erstbesitzer? Wenn du nicht der Erstbesitzer warst, könnte auch der Vorbesitzer einen Unfall gehabt haben und verschwiegen haben. War dir der Wasserschaden bekannt, dann muss er im Vertrag stehen. War er dir an dieser Stelle unbekannt, ist es keine Täuschung, er muss dir eine Täuschung beweisen, wenn er das nicht kann hat er Pech gehabt. War das ein vom Gericht bestellter Gutachter? Privatgutachten sind nicht viel Wert. Hat dein Anwalt das Gutachten erhalten? Ich hoffe, du hast einen guten Anwalt erwischt. Viel Erfolg! Hans Hallo, ich denke, dass du gute Chancen hast. Die 13 Monate sind zwar unerheblich, da eine argliste Täuschung erst nach 30 Jahren verjährt, aber dadurch dass du "keinen Wasserschaden" nicht angekreuzt hast und somit auch nicht explizit zugesichert hast dürfte er es schwer habe dir hier eine argliste Täuschung vorzuwerfen. Hast du vielleicht einen Zeugen (Ehefrau ?) die bei den Verkaufsverhandlungen zugegen war ? und gehört hat, dass Ihr über die Mängel gesprochen habt ? In so einem Fall musst du dich auf deinen Anwalt verlassen, wünsche dir Erfolg. Hallo, das wirst du zwar nicht gerne hören (lesen), aber ein Großteil der Antworten die hier stehen, oder noch kommen, helfen dir letztlich nicht weiter. Wie du schon selbst bemerkt hast - "auf hoher See und vor Gericht, bist du in Gottes Hand". Alles steht und fällt mit deinem Anwalt. Es hilft dir wenig, wenn du eine Koryphäe im Scheidung-, Erb-, Arbeitsrecht, usw. hast (wenn du Zahnschmerzen hast, gehst du ja auch nicht zum Internisten, obwohl beide Ärzte sind). Was du brauchst ist ein Fachanwalt z.B. für Kaufrecht, Sachmängelhaftung und Gewährleistung. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich mich nicht auf die Anwaltsempfehlung der Versicherung verlassen (eigene Erfahrung), sondern selbst einen Anwalt/ Kanzlei suchen der/ die diese Fachgebiete abdeckt. Ich bin zwar der Meinung, das du vor Gericht sehr gute Chancen hast (hatte selbst schon mal so eine ähnliche Verhandlung), aber jeder (Streit-) Fall ist anders. Bernd Nun, da ist guter Rat teuer. Ich will mich auch gar nicht so sehr in die Einzelheiten vertiefen, das muß ein Anwalt tun. Ich möchte eher dir helfen. 1. krieg dich wieder ein, es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. 2. Es kann durchaus sein, das kurz vor der Verhandlung der Kläger die Klage zurückzieht. 3. es geht nichts über deine Gesundheit. Ich hatte eine ähnlichen Fall und hab mich heiß gemacht bis zum Exidus. Bei mir rausgekommen ist, ich habe Recht behalten!! :wink: Also guter Fachanwalt ran, eventuell vorab für kleines Geld auf web jur oder ähnliches Fall kurz schildern und mehre Anwälte befragen. Dort wo du ein gutes Gefühl hast dranbleiben. Aber Obacht. Auch ein RA muß Geld verdienen. Na, er hats nicht bewegt und 13 Monate in die Garage gestellt und trotzdem nass? Dann ist das Garagendach kaputt oder er lügt. Meine Empfehlung ganz allgemein, auch wenns für dich jetzt zu spät ist: ADAC Kaufvertrag, gibts auch speziell für WoMo zum download. Darin ist beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen. Gekauft wie gesehen und wenn einer nicht mal zum ansehen kommt...... Menschen gibts. Ein Wohnmobil blind kaufen und dann nach 13 Monaten das Meckern anfangen, fällt mir nicht mehr zu ein. Ich denke auch mal das du da gut raus kommst, so mein laienhaftes Bauchgefühl. ärgelich, aber nicht zu ändern .... nun heisst es handeln: ein Fachanwalt für wohnmobilforum sollte helfen können
Stimmt leider nicht ganz. Bei arglistiger Täuschung gilt das nicht und die Verjährung ist 30 Jahre. Das ist ein schwerer Vorwurf den die Gegenseite erst beweisen muss. Der Verkäufer muss Beweise bzw. Zeugen haben die seine Version bestätigen. Wenn sich die Sache nicht voll aufklären lässt, versucht man einen Vergleich, bei dem jede Partei Federn lassen muss. Es muss dann noch geklärt werden wer die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten, Gutachter, eventuell Zeugengeld usw. bezahlt). Da kommt einiges zusammen. wie schon geschrieben, gibt es hier keine pauschale Antwort dazu. Sicher ist, dass der Kaufvertrag ran gezogen wird, und wenn Du da solche Dinge wie den Wasserschaden, km Stand, Zustand, etc. - ggf. Preisnachlass nicht vermerkt hast kann es dumm ausgehen. Das Gutachten von Ihm hat für Dich erst mal keine Auswirkung, da es wenn vom Gericht in Auftrag gegeben werden muss. Ich hoffe für Dich, dass Du eine gute RS Versicherung hast, dann ist Dein Kostenrisiko erst mal relativ gering :wink: Sicherlich hat es ja auch schon eine vorgerichtliche Korrespondenz gegebe, die Klage kommt ja nicht aus heiterem Himmel. Lag das das Gutachten aucu bereits vor ? Unglücklich ist sicherlich im Kaufvertrag von einem Wasserschaden nichts vermerkt ist, Du aber bei der Übergabe von einem (reparierten) Wasserschaden gesprochen hast. Um welchen Unfallschaden soll es sich denn handeln, das muss der SV doch im einzelnen beschrieben haben ? Wie wurde dieser angebliche Schaden repariert ? Hier muss allerdings der Käufer nachweisen, dass der Unfallschaden um Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war (er könnte ja auch erst in seiner Zeit entstanden sein ) Übrigens: Die Verjährungsfrist bei arglistiger Täuschung beträgt bei einem Fahrzeug nicht 30, sondern 3 Jahre ( § 438 III BGB ). Erst einmal DANKE an euch Lieben... Ihr habt mir Mut gemacht... Einen Anwalt habe ich eingeschaltet ... Leider bin ich nicht im Rechtschutz :( dummer Fehler ... aber ich halte daran fest das ich mit Besten Wissen und Gewissen gehandelt habe. Ich hatte keinen Unfall und ich dachte das Wohnmobil wäre trocken... nun .. ich muss da jetzt durch... wird bestimmt eine teure Angelegenheit.. schon alleine weil die als erstes einen Gütetermin vereinbart haben der 450km von meinem Wohnort entfernt ist ... grrrr und das noch bei dem Wetter Ob mein Rechtsanwalt gut ist ... hmm kann ich nicht sagen ... ich hoffe es einfach aber sagen kann ich es erst nachher. Übrigens hatte ich einen Kaufvertrag vom ADAC.. hab ich mir extra vorher ausgedruckt und Vorort ausgefüllt mit dem Käufer gemeinsam und ihm in Zuge dessen auch nix verschwiegen. Nochmals danke für Eure Hilfe... irgendwie tut es ja gut und lässt mich etwas ruhiger werden. Jetzt kann ich nur noch hoffen das ich einen Richter habe der bei mir ist Vielen Dank Ihr LIeben
Das ist doch schon mal was, da ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen :ja: Dieter Du hast den ADAC Kaufvertrag und kein Kreuz gemacht bei: Der Käufer garantiert, dass das Fahrzeug KEINEN Feuchtigkeitsschaden hat und ebenso bei KEINEN Unfallschaden hat dann hast du doch alles richtig gemacht. Ich als Käufer hätte darauf bestanden das du mir das garantierst und wenn ein Verkäufer dieses Kreuz verweigert kann man im Umkehrschluß davon ausgehen das ein Feuchtigkeitsschaden während der Eigentumszeit da war. Ich schätze deine Chancen als ganz gut ein auch wenn meine Meinung keinen juristischen Wert hat.
Also das Fahrzeug hatte einen Feuchtigkeitsschaden den Du als Laie repariert hast und Du als Laie glaubst, dass der Schaden sachgerecht behoben wurde? Trotzdem hast Du im Kaufvertrag diesen Schaden nicht erwähnt? :gruebel: Hast Du Zeugen für die Aussage, dass Du dem Käufer mündlich über den Schaden informiert hast?
Zitat: obwohl ich im Kaufvertrag NICHT angekreuzt habe keinen Wasserschaden Auf diese Weise hat er's indirekt schon "kundgetan", aber ob das dem Gericht genügt? Besonders kundenfreundlich ist es jedenfalls nicht. Wie bei Unfallschäden auch: über einen Feuchtigkeitsschaden, der nicht gänzlich unerheblich war, werde ich als Verkäufer den Käufer wohl unaufgefordert hinweisen müssen ( Umfang, Reparaturweg u.a. ). Ob das Nichtankreuzen ("indirekter Hinweis") und die mündliche Aussage als ausreichend zu betrachten ist, ist dahingestellt. Dies um so mehr, als das Vorhandensein eines ( auch reparierten ) Feuchtigkeitsschaden für den Käufer in jedem Fall nicht nur preisbildend, sondern sogar das Wichtigste Argument für oder gegen einen Kauf überhaupt darstellt.
Sorry für mich keine klare Aussage :wink: Du bist der Meinung, dass im Kaufvertrag der Wasserschaden erwähnt wurde? Ich lese: Kein Wasserschaden / Nicht :nixweiss:
Ja, um drei Ecken herum schon! :D Das ist so wie bei einem Unfallwagen, wo im Vertrag bei "unfallfrei" KEIN Kreuz gemacht wurde! :lach: mit Verlaub :roll: ... bei allem Wohlwollen, im Moment bekomme ich den Eindruck, dass sich die Argumentation relativ parteiisch entwickelt würde ein Forumsmitglied auf der anderen Seite (Käufer) stehen, könnte man hier wahescheinlich schon Formulierungen wie "Betrug" oder "Abzocke" lesen ohne alle Fakten und Vereinbarungen zu kennen, ist es außerordentlich schwierig sich eine neutrale Meinung zu bilden wünsche einen fairen Prozessausgang Hallo Peter, eigentlich glaube ich nichr, dass sich die Diskussion parteiisch pro TE entwickelt. Das Problem ist sicherlich, dass die Angaben der TE ziemlich vage sind ( zum vorgerichtlichen Verlauf, zum angeblich nicht vorhandenen Unfallschaden, zum Umfang des angeblich reparierten Wasserschadens ), so dass wirklich nur wieder der Blick in die Kristallkugel weiterhelfen könnte. Die Frage ist: Welcher privater Verkäufer kann "garantieren" dass sein Fahrzeug keinen Nässeschaden hat? Eigentlich keiner. Selbst wenn ein Fachbetrieb einen Feuchtigkeitscheck durchführt und alles trocken ist, heißt das nicht, dass das Womo nicht schon mal einen Schaden hatte. Wo soll das hinführen? Der Käufer lässt das über 15 Jahre alte Womo ein Jahr im Regen stehen und kommt dann mit arglistiger Täuschung vielleicht noch durch? Dann kann man meiner Meinung nach ein Wohnmobil nur noch mit dem schriftlichen Hinweis auf mögliche Schäden verkaufen. Peter N Hier gab es aber wohl einen Feuchtigkeitsschaden in der Vergangenheit.... Und darf man kein Wohnmobil im Regen stehen lassen :-o ? Mir gings um den ADAC Kaufvertrag "...der Käufer garantiert, dass das Fahrzeug keinen Feuchtigkeitsschaden hat." Wer das ankreuzt, riskiert, dass der Käufer nach zwei einhalb Jahren mit arglistiger Täuschung ankommt und sein Geld zurück haben will. Bitte nicht falsch verstehen: Wenn ein Schaden bekannt ist, muss der Verkäufer den Käufer darüber informieren, auch wenn er glaubt, den schaden repariert zu haben. Aber bei einem Gebrauchtwagen kann man nichts garantieren. Regen geht natürlich. Aber ein 16 Jahre altes Wohnmobil wird bekannterweise manchmal undicht auch wenn es beim Vorbesitzer noch dicht war. Peter N Moin, nach meinem bescheidenen Laien Rechtswissen... Einiges wurde ja bereits gesagt, aber nicht von jedem :D Die arglistige Täuschung: 1. Paar Schuhe: Jeder größere Schaden, auch reparierter (z.B. Unfall) muss bei Verkauf erwähnt werden. Meinung: Ob das Nichtankreuzen bezgl. des Wasserschadens ausreicht, sehe ich ein Ja, sonst bedürfte es keiner Verträge oder man könnte die Kästchen gleich aus dem Vertrag streichen. IMHO kann man erwarten, dass ein Käufer lesen kann, er hat im Beispielfall die Chance, nachzufragen. Vertraglich wurde ein vorheriger Wasserschaden nicht ausgeschlossen. Besser ist es natürlich, das auch schriftlich zu Fixieren! So begibt man sich in Richters Hand, da jene oft "Kundenfreundlich" entscheiden und das einfache Nichtankreuzen als fraglich ansehen könnten. Hilfreich kann im angesprochen Fall sein, wenn Zeugen zugegen waren, wo zudem auf einen reparierten Wasserschaden hingewiesen wurde. Ob das im vorliegenden beschriebenen Fall für eine arglistige Täuschung ausreicht, wage ich mehr als schwer zu bezweifeln, tja, aber die Richter... :? 2. Paar Schuhe: Hier muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs ein Schaden bekannt war und diesen arglistig verschwiegen hat. Meinung: Das ist in diesem Falle für mich nahezu unmöglich, erst recht nach 13 Monaten. Ob der Schaden eine Woche vorher oder eine Woche nach Kauf entstanden ist, kann niemals nachvollzogen werden. Selbst wenn er Schaden bei Verkauf vorhanden gewesen ist, muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er davon wusste! Ganz schwierig, wenn schon der Käufer bei Besichtigung keinen Schaden entdeckt hat... Die Aussage des Gutachters, dass das Fahrzeug jetzt, also 13 Monate später, völlig durchnässt ist, hat keine Aussagekraft, da ein Schaden später aufgetreten sein kann! Die Aussage, dass das WoMo einen Unfall gehabt hätte, wird er dem Gericht darlegen und beweisen müssen. Sollten Neuteile oder umfangreiche Reparaturarbeiten an Karosserie oder Rahmen verbaut oder vorgenommen worden sein ist dies ja leicht erkennbar und im Rahmen einer Beweisaufnahme der Nachweis zu führen, dass diese vor Übernahme durchgeführt worden sind. Nur so eine Einschätzung, ansonsten ist das auf Grund mangelnder weiterer Details Kaffeesatzleserei... Die Frage ob des Erlebten, habe ich, hat einige tausend Mark gekostet, drum verfahre ich nur noch so: Tipp: Reden kann man viel, nur was schriftlich fixiert ist, hat auch vor Gericht Bestand! Ich lege bei jedem Kfz einen Ordner an, von der Bestellung über jede durchgeführte Reparatur oder Wartung. Diese Unterlagen werden dem Kaufvertrag in Kopie beigefügt und angeführt, die Anlagen nummeriert und mit Handzeichen versehen. Jeden Pups erwähne ich im Gespräch und fixiere das im Vertrag. Der Käufer unseres La Strada hatte sich glatte 4 Stunden Zeit genommen, mich mit Fragen zu Löchern, alle Unterlagen zu sichten, das Fahrzeug bis in den letzten Winkel zu sichten und eine mehr als ausgiebige Probefahrt zu unternehmen, auch das wurde schriftlich fixiert! Schafft einerseits für mich als Verkäufer Vertrauen und hält mir die Typen vom Hals, die nach dem Kauf meinen, noch mal was raus schlagen zu müssen! :twisted: LG vom Mikesch Hallo Mikesch, ganz so optimistisch sehe ich Deine 2 Paar Schuhe nicht: Deine zutreffende Aussage, ein Feuchtigkeitsschaden sei (unaufgefordert ! ) offenbarungspflichtig korrespondiert nicht mit dem bloßen Nichtankreuzen im Kaufvertrag. Außerdem hat hier der Verkäufer mündlich von einem selbst reparierten Vorschaden gesprochen. Da könnte das hohe Gericht tatsächlich eine Beweislastumkehr annehmen; nicht der Käufer hat das Vorhandensein des Schadens/der Ursache bei Übergabe nachzuweisen, sondern der Verkäufer die ordnungsgemäße Reparatur und Nichtkausalität dieser Reparatur für den jetzt vorhandenen Schaden. Zum Unfallschaden: da hat sicherlich der Käufer zu beweisen, dass ein soclher bereits bei der Übergabe vorlag (andernfalls wäre es Prozessbetrug ). Ob irgendwann ein Unfallschaden vorhanden war, lässt sich jedoch in vielen Fällen über Rückfragen bei der jeweiligen Versicherung feststellen, da derartige Schden in der Regel der Versicherung ja gemeldet werden, erst recht weenn ein Dritter beteiligt gewesen sein sollte. Die Sache isr also kribbelig. Und was noch zu berücksichtigen ist: De TE ist nicht rechtsschutzverversichert. Das Gericht wird jedoch im Falle der streitigen Entscheidung ein weiteres Gutachten einholen müssen. Auch wenn wir den Streitwert ( Verkaufspreis ) nicht kennen: Gerichtskosten + zwei Anwälte + ein Privatgutachten + 1 gerichtlich bestelltes Gutachten: da kommen Prozesskosten zusammen, die deutlich im fünfstelligen Bereich liegen dürften. Ich würde versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Käufer herbeizuführen
Hallo Edgar, ich stimme Deinen Ausführungen bis auf o.g. Absatz zu. (etwas verkürzt wg der unseligen Zeichenbegrenzung) Begr.: Der VK zog sich hinsichtlich des zurückliegenden Feuchteschadens nicht nur auf das „Nichtankreuzen“ des einschlägigen Passuses zurück, sondern offenbarte diesen dem Käufer mündlich. (Zitat VK.: Ich bin dann noch 2.000 Euro runter gegangen und habe ihn im Zuge dessen aber darauf Aufmerksam gemacht das das Wohnmobil einen Feuchtigkeitsschaden hatte wir aber alles abgedichtet haben und denken das es ok ist.) Dein Verweis auf die mögliche Kausalität der nicht fachgerechten Reparatur und des nun bestehenden Wasserschadens steht natürlich im Raum. Fraglich ist hier, ob dies dem VK, sollte es tatsächlich einen kausalen Zusammenhang geben, angelastet werden kann/darf.? Der VK schreibt (s.o.) dass er dem K. den Feuchteschaden und zugleich die Eigenreparatur mit Selbsteinschätzung des Erfolges offenbart hat. Würde nun seitens des Gerichtes eine, üblicherweise von Fachwerkstätten verlangte „fachgerechte Reparatur“ und „Nichtkausalität der Eigenreparatur für den jetzt vorhandenen Schaden“ gefordert, würde das in fast allen Fällen die Kompetenz der meisten „Selbstschrauber“ deutlich übersteigen und bedeutete den Tod jeglicher Eigenreparatur. Das Vorhandensein fachlicher Schwächen bei Eigenreparaturen stellt üblicherweise die Abgrenzung zur „fachgerechten Reparatur“ einer Fachwerkstatt dar. Da nun der VK dem K. jedoch über seine Eigenreparatur des Feuchteschadens aufgeklärt und ihm mitgeteilt hat, dass seiner Meinung nach diese von Erfolg gekrönt war, sehe ich die Pflichten des VK. erfüllt. Wäre dem K. die Reparatur als zu vage erschienen, hätte dieser ja zeitgerecht vom Kauf Abstand nehmen können oder die „Fachgerechtigkeit“ von einer Fachwerkstatt oder geeigneten Org. (DEKRA, TÜV etc.) nachprüfen lassen können. Ja Kurt, wenn sich diese mündliche Aussage ( wie die auch immer zu bewerten ist ) beweisen lässt. Aber da können wir ja wieder einmal rätseln, nachdem der TE hier ja doch alles ziemlich vage rüberbringt. moin wenn man solche freds aufmerksam durch-liest, wird einem beim verkauf eines wohnmobils angst und bange.. da hat man ein womo, weiß, das alles technische funktioniert, von äußerlichkeiten mal abgesehn, und nen gutes jahr später, muß man damit rechnen, dass der käufer rückwandlung aus irgendwelchem grund verlangt, und das könnte glatt auch mal durchgehn ? in der zwischenzeit ist vieleicht mal ein schlauch in der wasserversorgung nicht mehr gut angebracht, leckt ein bißchen ? oder , wenns lang genug streitigkeiten gibt, ein vergleich ? vergleich für was ? da darfst überhaupt nix mehr verkaufen, am besten , du legst den verkaufs-erlös unters kopfkissen,hebst es 2 jare da auf, könnt ja sein, dass du das geld dann dringend brauchst, um es dem käufer dann wieder zurück zu geben,,oh, mann gruß karl Nee, nee Karl so iss es nun ja auch nicht. Das Problem ist aber hier, dass der Kaufvertrag bei der bekannten Sachlage nicht ganz glücklich ausgefüllt wurde. Würde drin stehe: dem Käufer ist bekannt, dass das Fahrzeug im Bereich... einen Wasserschaden hatte, gäbe es weniger Grund zur Sorge. Hallo Karl, aus genau diesen Gründen (du hast Sie ausgeführt, ich lediglich angedeutet) glaube ich nicht, dass ein Gericht die Rückabwicklung eines Kaufes entscheidet, wenn der Verkäufer beim Verkauf ehrlich und fair auf erfolgte Eigenreparaturen hingewiesen hat. Nur beweisen sollte man das halt können. :!: Am besten als gekennzeichneten Zusatz incl. der Floskel, dass für diese Reparaturen jegliche Gewährleistung ausgeschlossen ist, in dem Kaufvertrag schreiben und explizit vom Käufer abzeichnen lassen. Würde in diesen Fällen durch Rechtsprechung (und schlimmstenfalls Obergerichtlich) „Eigenreparaturen“ qualitativ „Reparaturen in Fachwerkstätten“ gleichgestellt, schwebte letztlich über jeden Privatverkauf, dessen Kaufsache irgendwann einmal repariert wurde das Damoklesschwert des „Rücktritts vom Vertrag“ (Rückabwicklung). Es wäre schön, wenn uns der TE den Ausgang des Verfahrens mitteilen würde. jo, richtig, kurt, ich wollt nicht extra nen fred aufmachen, aber ich denk mal, ich bin der gleiche typ " verkäufer " wie der te ersteller.. bei mir war das paar gut 4 stunden, ( das erste mal ein Womo gekauft, null ahnung ), leichtes spiel, würd der profi sagen, ich bin aber kein profi, verkauf vieleicht mal alle 2 jahre was, ich wär eigentlich der ideale käufer, wenn ich was seh, " ach was, mach ich selber, ". nun holen sie das womo, null ahnung, ich sag zu denen, egal , was is, ruft mich an, ich helf euch weiter, tüv noch 5 monate, der möcht nen neuen, glaubt, dadurch vieleicht ein besseres auto zu kaufen, mann, mann, klar mach ihm ihm den tüv noch,, ich hab gerade zu panische angst, dass, wenn er zum beispiel, die clo-kasette rauszieht, er nen fehler macht, und ich bin schuld ? am liebsten hätt ich überhaupt nicht verkauft, aber geht net anders, hab 1500 € nachgelassen, damit sich der potenzielle käufer das auto schick machen lassen kann, usw.. und dann kommt so nen , ich sag mal, schmarotzer, und will nen jahr später sein geld zurück, mann , wo leben wir denn eigentlich ? ich hoff für den te das beste, weil ich glaub, er hat alles richtig gemacht, aber vor gericht sieht die welt wohl anders aus... gruß karl ps.: wo ist meine edit- funktion ? is wohl abhanden gekommen.. Das klingt doch nach einer Masche-bestimmt stecken der Käufer und der Gutachter unter einer Decke- das kommt vielleicht öfter vor.So wie die Betrüger, die bei ebay auf Versteigerungsabbrecher hoffen und dann-nach langer Zeit-klagen.Man denkt manchmal gar nicht, was sich schräge Vögel so ausdenken, um andere um ihr Erspartes zu bringen..Kopf hoch Um zu prüfen, ob der Käufer das Womo tatsächlich ein Jahr im trockenen stehen hatte, kann der Verkäufer doch den Kilometerstand prüfen, der ja normalerweise im Kaufvertrag festgehalten wird und sich auch zeigen lassen, wo im trockenem das Womo 1 Jahr lang stand zum Bsp. " Mietvertag". So wäre mal gleich von Anfang an bei der Klage mal die Luft rausgenommen. :ja: Tja, wenn der TE uns mal aufklären würde, was denn im angesprochenen Gutachten so alles steht, könnte hier zu einzelnen Punkten auch schnell die Luft raus sein Wenn man es denn wüßte... Dann hat er halt den Kilometerstand justiert, soll ja heute zu Tage, gang und gebe sein.
Nö, muss nich... Einfach nur ehrlich sein, was man so erzählt auch schriftlich im Vertrag fixieren, so einfach ist das... LG vom MIkesch Na so einfach ist es nicht. Du kannst so ehrlich sein, wie du willst, legt es jemand darauf an und hat soviel Geld um in Vorleistung zu gehen, so wird er einen Weg finden. Ich will mal sehen, wie ehrlich man sein kann, wenn man ein Womo aus Baujahr 1996 hat und die 4. Hand ist. Viel Glück bei der gewollten Ehrlichkeit. Mannohmann, ist doch immer wieder erstaunlich, wie mit solchen Threads das Forum zugemüllt wird. Die Rubrik hier heisst "Urteile, Gesetze und Verordnungen" und nicht "Juristische Spekulationen einer Laienspielgruppe". Kurz vor der mündlichen Verhandlung - der i. d. R. einige Schriftsätze vorangehen - mindestens eine Klage mit Begründung und eine Klageerwiderung, macht hier einer mit mehr als spärlichen Informationen einen Thread auf und sofort wird munter drauflos geschrieben. Das Thema gehört in "Off topic" oder am besten gar nicht öffentlich diskutiert. Wenn das Urteil da ist, können wir alle möglicherweise etwas daraus lernen, dann gehört es hier rein, meinetwegen sogar mit anschließender Diskussion, aber so??? Und bevor hier wieder eine beleidigte Leberwurst schreibt, dass man ja hier nicht reingucken muss: ich möchte daran erinnern, dass das hier ein Fachforum sein soll, in dem natürlich nicht jedes Thema bierernst abgehandelt werden muss, aber es muss auch nicht jedes substanzlose Thema in einem Fachbereich zugelassen werden. :top: Danke Heinz-Jürgen! Hier isses ein wenig wie in der Bildzeitung oder bei RTL Richy Hallo Richy, was ist denn aus Deiner Verhandlung geworden? Uwe ??? Verwechslung mit Richi??? aus Franken |
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