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Ablasten um TÜV zu sparen


BruderH am 07 Feb 2015 19:54:11

Hallo!
Ich hab´ da mal ne Frage und wenn´s funktioniert, wäre es ja ein Ding.

Letztes Jahr haben wir uns unser erstes Womo gekauft und sind bis jetzt noch überglücklich (RICHTIGE ENTSCHEIDUNG).

Wir haben uns einen recht großen Alkoven geholt, der auf 3500 kg abgelastet war. TÜV hatten wir noch 1,5 Jahre.

Da wir eine etwas größere Familie sind, habe ich ihn dann entsprechend lt. Fahrzeugpapieren wieder aufgelastet.
War kein großer Akt, hat auch glaube nur 12,50 € gekostet und alles war gut.
Fazit: Ich hatte einen aufgelastetes Womo mit über 3,5t, das noch 1,5 Jahre TÜV hatte!

Nun meine Gedankengänge bzw. Frage (evtl. hat da ja einer Erfahrung).

Demnächst muss ich zur HU. Als über 3,5t bekomme ich ja nur für ein Jahr TÜV.
Was ist denn, wenn ich das Womo vorher wieder ablaste (auf 3,5t), lass dann TÜV für 2 Jahre machen und laste dann kurz später wieder auf???

Das Auf- und Ablasten ist zwar ein wenig Fahrerei und kostet nachher insg. 25 €, aber wenn ich mir dadurch die höhere und vor allem JÄHRLICHE HU spare, würde es sich doch rechnen, oder?

Habe ich irgendwo einen Denkfehler und falle mit meiner Idee auf die Nase? Hier gab´s doch sicher den ein oder anderen Fuchs der sowas schonmal ausgetestet hat.

Bin sehr gespannt auf Eure Postings!

Liebe und Danke vorab!

Herbert!

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silent1 am 07 Feb 2015 19:58:50

Kann mir nicht vorstellen das es funktioniert.
Lasse mich aber gern enes besseren belehren.
Ich denke Du kannst (ohne Probleme) erst wieder auflasten wenn der TÜV < 1 Jahr ist.
Wenn Du es vorher machst wird vermutlich eine neue HU fällig.

gordan am 07 Feb 2015 20:05:31

Geiz ist geil! :lach: :lach: :lach:


Gordan :roll:

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tobi02 am 07 Feb 2015 20:12:31

Ich vermute das funktioniert. Oder sie haben beim ersten Umschreiben einfach gepennt. Weil irgendwer müsste dir dann ja in die Papiere schreiben das die nächste HU ehr - oder gar sofort zu erfolgen hat (je nach dem wann die letzte mit kleiner 3,5 t erfolgte).
Versuch es einfach. Was verleirtst du dabei? Im Zweilfel die Kohle für 2 x ummelden und die Lauferei. Auch wenn man keine Begründung benötigt - es macht sich aber immer gut. Also - ihr wollt nach Österreich, fahrt aber nur zu zweit und wollt die Gobox nicht... (Ich denke mal nach dem zweiten oder dritten mal werden die schon stutzig)

:lol: Beschiss ists erst wenn einer merkt

Aber ehrlich - mir wäre das zu aufwendig!

Gast am 07 Feb 2015 20:29:29

Im Normalfall wird die HU bei einer Auflastung über 3,5t umdatiert, dass heißt, es wird ein Jahr abgezogen.

Hypothetisch könnte, wenn einem Polizisten auffällt, dass die HU-Plakette ein Datum aufweist, was für die Fahrzeugklasse zu lang ist, ein Ermittlungsverfahren einleiten.

joerge am 07 Feb 2015 20:36:55

Denke nicht, dass das klappen wird.
Bei der erneuten Auflastung wollen die in der Zulassungsstelle dein Nummernschild und du bekommst eine neue Plakette. Ist bei meiner Auflastung wenigstens so passiert. Zulassung eines neuen Wohnmobils mit 3,5 t mit drei Jahren TÜV. Dann kurze Zeit später Auflastung auf 3,85 t und nur noch eine Plakette für zwei Jahre.

Jörg

Gast am 07 Feb 2015 21:09:13

Lächerlich, so ein Aufwand um einen Zwanziger zu sparen?

such Dir eine gute Hinterhofwerkstatt welche auch die HU macht und freu dich dass Du immer sicher mit guten Bremsen unterwegs bist.

Ich mein ja blos, Alf

womorentner am 07 Feb 2015 22:23:07

Manche Leute haben doch merkwürdige Ideen. :kuller:

Tut mir leid. :nein:

GRuss Wolfgang

Dan-Hu am 07 Feb 2015 22:35:01

KudlWackerl hat geschrieben:Lächerlich, so ein Aufwand um einen Zwanziger zu sparen?


Wow, HU für 45 Euro bei einem Kfz > 3,5t.

Wo bekommt man den?

Pooh335 am 07 Feb 2015 23:20:51

Wie alt war denn das Fahrzeug beim Auflasten? Wenn es unter 7 Jahren alt war hat es doch gestimmt.
Und wenn nicht hat der Typ bei der Zulassungsstelle gepennt.

silverdawn am 08 Feb 2015 11:20:21

Man kann auch alle 7 Jahre einen Neuen kaufen, dann hat man auch bei über 3,5t immer 2 Jahre TÜV, ohne lauferei ! :)

Harald

Julia10 am 08 Feb 2015 11:24:56

Wenn Du die Zeit und die Lauferei rechnest, ist das ein Nullsummenspiel.

Du hattest doch aufgelastet, weil es vom Gewicht her erforderlich war. Ist das jetzt nicht mehr so oder ist das Fahrzeug dann ständig überladen :?:

Julia

viking92 am 09 Feb 2015 10:34:16

BruderH hat geschrieben:Demnächst muss ich zur HU. Als über 3,5t bekomme ich ja nur für ein Jahr TÜV.
Was ist denn, wenn ich das Womo vorher wieder ablaste (auf 3,5t), lass dann TÜV für 2 Jahre machen und laste dann kurz später wieder auf???

Hy Herbert,

sobald Du das Womo nach der HU wieder auflastest, wirst Du ab dem Änderungsdatum nur wieder 12 Monate HU bekommen.
Ausser die Gute auf dem Amt "verschläft" es. :wink:

Hier war auch letztens erst ein Fall im Forum, dem es genauso ergangen ist.


baerenbisch am 31 Mär 2022 07:34:36

Wie sieht es denn andersrum aus? Mein jetzt 3.8-Tonner hat noch 1 Jahr HU, nach Eintragung der Ablastung auf 3.5t bekomme ich 2 Jahre ohne neue Prüfung?

mithrandir am 31 Mär 2022 08:48:53

viking92 hat geschrieben:Ausser die Gute auf dem Amt "verschläft" es. :wink:

Bei meinem "Alten" hat der Prüfer die letzten 3 Male gepennt. Ich bekam trotz > 3,5t jedes Mal 2 Jahre TÜV.
Und mir ist bewusst, dass das nicht legal ist und wenn ich erwischt worden wäre, hätte ich die Konsequenzen ohne Murren getragen.
Bei deiner Methode bist du im selben Thema, > 3,5 t, TÜV passt nicht --> Nicht legal (so jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis)
Auf die Idee wegen 150 EUR das Teil ablasten zu lassen wäre ich nie gekommen. Egal wie niedrig die Gebühr ist, der Aufwand wäre mir keine 150 EUR Wert gewesen. Da bin ich bei Julia.
Aber wer Zeit hat..

Tinduck am 31 Mär 2022 08:55:48

Top Tip: Wohnmobil nicht ablasten, sondern verkaufen. Was man da sparen kann!

bis denn,

Uwe

Alpa9820 am 31 Mär 2022 09:24:27

Ich würde auch das nicht verbrauchte Wasser verkaufen und den Strom aus den Solarzellen .......

Trashy am 31 Mär 2022 09:45:26

Bei mir hat es insofern funktioniert dass bei der Auflastung bei der Zulassungsstelle nur geprüft wurde ob das Fahrzeug TÜV hat und der war gerade frisch. Bin dann also fast 2 Jahre aufgelastet gefahren. Bei der erneuten Vorstellung gabs dann nur noch 1 Jahr, weil die 6 Jahre um waren.

Fazit: Unter 6 Jahren gehts, bringt aber nix. Über 6 Jahren kann es funktionieren wenn die Behörde pennt, was dich aber nicht davon befreit dein Fahrzeug alle 12 Monate vorzuführen, denn dafür bist du verantwortlich - egal was die Plakette sagt.

hampshire am 31 Mär 2022 09:52:54

Wenn Du Spaß dran hast dem "System" ein Schnippchen zu schlagen, versuch es einfach. Wenn es nicht klappt verlierst Du nicht viel.

Aus meiner Sicht führt der "Sport" immer neue Lücken zu finden dazu, dass die Regeln immer ausnahmeorientierter und damit unverständlicher werden. Das spräche aus meiner Sicht dagegen.

goorooj am 31 Mär 2022 10:13:04

Wenns klappt wäre das doch super, ich würde es dann nur nicht breittreten.
Also einfach still geniessen. sobald sowas mal die runde macht ist es schnell vorbei damit.

fomo am 31 Mär 2022 10:18:01

mithrandir hat geschrieben:Bei meinem "Alten" hat der Prüfer die letzten 3 Male gepennt. Ich bekam trotz > 3,5t jedes Mal 2 Jahre TÜV.
Und mir ist bewusst, dass das nicht legal ist und wenn ich erwischt worden wäre, hätte ich die Konsequenzen ohne Murren getragen.


Wie könnte das auffallen:
1) im ersten Jahr nach der Prüfung müsste man erkennen, dass das Fahrzeug über 3,5t hat, um es zu überprüfen.
-> Folge: eventuell Auflage, die Zulassungsbescheinigung korrigieren zu lassen.
2) im zweiten Jahr nach der Prüfung müsste man erkennen, dass die Plakette schon über ein Jahr geklebt ist. In der Zulassungsbescheinigung ist das nicht zu erkennen. Dort wird nur der Monat der nächsten Überprüfung eingetragen.
->Folge: ?

Elgeba am 31 Mär 2022 12:40:15

Dass Ihr über einen Threat aus 2015 diskutiert,habt Ihr aber bemerkt?



Gruß Bernd

Pechvogel am 31 Mär 2022 12:46:32

baerenbisch hat geschrieben:Wie sieht es denn andersrum aus? Mein jetzt 3.8-Tonner hat noch 1 Jahr HU, nach Eintragung der Ablastung auf 3.5t bekomme ich 2 Jahre ohne neue Prüfung?

Wenn Du, vielleicht ja aus anderen Gründen wie dem TÜV, auf 3,5t ablasten willst solltest Du auch wieder 2 Jahre TÜV bekommen. D.h. 2 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung. Dafür müsstest Du aber 1. den alten HU- (TÜV- ) Bericht haben und 2. jemanden finden der dir am Strassenverkehrsamt die Plakette klebt.

Ich habe mein Womo damals aus der Vermietung gekauft. D.h. von gewerblicher Nutzung und damit jährlichem TÜV ( wegen "selbstfahrer Mietfahrzeug" ) zu privater Nutzung und damit 2 - jährigem TÜV wobei der Verkäufer noch hat den neuen TÜV machen lassen.

Die Damen am Strassenverkehrsamt haben dann von sich aus erkannt dass die HU wieder im 2-Jahres-Rhythmus stattfinden muss und haben mir auf mein neues Kennzeichen dann gleich 23 Monate ( 1 Monat nach der HU ) gegeben.



Grüße
Dirk

rkopka am 31 Mär 2022 12:47:11

Elgeba hat geschrieben:Dass Ihr über einen Threat aus 2015 diskutiert,habt Ihr aber bemerkt?

Die "Bedrohung" hat sich aber seitdem nicht geändert !? Und der Aspekt paßt dazu.

Allerdings: ist die HU denn so eine Katastrophe, daß man großen Aufwand auf sich nimmt, um sie mal um ein Jahr rauszuschieben ? Immerhin ist der Sinn dahinter ja auch, den Fahrer zu schützen, daß er kein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug fährt.

RK, der nah den Anfangsjahren immer jedes Jahr die Kontrolle machen muß - für jedes Fahrzeug - auch den Hänger.

Pechvogel am 31 Mär 2022 12:48:08

Elgeba hat geschrieben:Dass Ihr über einen Threat aus 2015 diskutiert,habt Ihr aber bemerkt?
Gruß Bernd

Das "baerenbisch" den Fred heute Morgen wiederbelebt hat und eine Frage gestellt hat hast Du aber gesehen??



Grüße
Dirk

Logitech12 am 31 Mär 2022 15:22:25

baerenbisch hat geschrieben:Wie sieht es denn andersrum aus? Mein jetzt 3.8-Tonner hat noch 1 Jahr HU, nach Eintragung der Ablastung auf 3.5t bekomme ich 2 Jahre ohne neue Prüfung?


Das kommt drauf an wann dein Fahrzeug das Erste Mal zugelassen wurde.
Die bis 7 Jahre gibt es für über 3,5 T immer 2 Jahre ab dem 8 Jahr nur noch 1 Jahr
Für unter 3,5 T gibt es immer 2Jahre auch für angelastete.

So kleine Denkaufgabe wann ablasten wegen TÜV sind macht.

Gruß aus Wolfsburg

kamann am 31 Mär 2022 15:47:20

hallo:
Sparvariante: einfach mit 3500 kg Zulassung fahren und nicht erwischen lassen....
es fahren viele mit diesem Gewicht und sind zu schwer.......................
So long KH

Gast am 31 Mär 2022 15:51:15

Logitech12 hat geschrieben:Das kommt drauf an wann dein Fahrzeug das Erste Mal zugelassen wurde.
Die bis 7 Jahre gibt es für über 3,5 T immer 2 Jahre ab dem 8 Jahr nur noch 1 Jahr
Für unter 3,5 T gibt es immer 2Jahre auch für angelastete.

So kleine Denkaufgabe wann ablasten wegen TÜV sind macht.

Gruß aus Wolfsburg


Das dürfte leider falsch sein.... Nach dem einzigen Urteil dazu vom Verwaltungsgericht Koblenz wird ab dem 61. Zulassungsmonat für Wohnmobile über 3,5 t nur noch die Plakette für 1 Jahr zugeteilt. Sprich bei 3. TÜV gibt des 1 Jahr... --> Link

Gruß Dieter

Pechvogel am 31 Mär 2022 15:54:06

baerenbisch hat geschrieben:Wie sieht es denn andersrum aus? Mein jetzt 3.8-Tonner hat noch 1 Jahr HU, nach Eintragung der Ablastung auf 3.5t bekomme ich 2 Jahre ohne neue Prüfung?


Logitech12 hat geschrieben:Das kommt drauf an wann dein Fahrzeug das Erste Mal zugelassen wurde.
Die bis 7 Jahre gibt es für über 3,5 T immer 2 Jahre ab dem 8 Jahr nur noch 1 Jahr
Für unter 3,5 T gibt es immer 2Jahre auch für angelastete.

So kleine Denkaufgabe wann ablasten wegen TÜV sind macht.

:gruebel:
Da verstehe ich die Denkaufgabe nicht!
:gruebel:

Er hat jetzt über 3,5t und muss jährlich zum TÜV. Sonst hätte er die Frage ja nicht gestellt?!!
Wenn er jetzt auf unter 3,5t ablastet ... :gruebel:



Grüße
Dirk

Logitech12 am 31 Mär 2022 17:42:57

lonely0563 hat geschrieben:
Das dürfte leider falsch sein.... Nach dem einzigen Urteil dazu vom Verwaltungsgericht Koblenz wird ab dem 61. Zulassungsmonat für Wohnmobile über 3,5 t nur noch die Plakette für 1 Jahr zugeteilt. Sprich bei 3. TÜV gibt des 1 Jahr... --> Link

Gruß Dieter


OK Dann muss Mann halt im Monat 60 schnell noch mal zum TÜV um das leste mal 2 Jahre zu bekommen .

Gruß aus Wolfsburg

Gast am 31 Mär 2022 17:51:46

lonely0563 hat geschrieben:
Das dürfte leider falsch sein.... Nach dem einzigen Urteil dazu vom Verwaltungsgericht Koblenz wird ab dem 61. Zulassungsmonat für Wohnmobile über 3,5 t nur noch die Plakette für 1 Jahr zugeteilt. Sprich bei 3. TÜV gibt des 1 Jahr... --> Link

Gruß Dieter


Logitech12 hat geschrieben:OK Dann muss Mann halt im Monat 60 schnell noch mal zum TÜV um das leste mal 2 Jahre zu bekommen .

Gruß aus Wolfsburg


Und was soll das bringen? Im Monat 60 (5 Jahre) zum TÜV wäre dann die dritte HU, 1 Jahr vorgezogen und würde 2 Jahre gelten, also bis zum 7. Jahr (84 Monate)... Machst Du turnusmäßig bei 72 Monaten (6 Jahre) den 3. TÜV bekommst Du 1 Jahr und musst auch zum 7. Jahr (84 Monate) zum TÜV... Also gehupft wie gesprungen...

Gruß Dieter

baerenbisch am 31 Mär 2022 18:56:06

Hallo Leute -

ich muß meine flapsige Frage wohl etwas konkretisieren:

1 Das betreffende Fahrzeug ist bereits 18 Jahre alt
2 Ich will nicht nur aber auch wegen dem 2-jährigen HU-Turnus ablasten
3 Wie schon vom Alter des WOMOs zu erkennen sind die Flocken nicht so üppig vorhanden. Da er gerade HU bekommen hat (als 3.8ter für 12 Monate) und die Ablastung (Gutachten + Umschreibung)
so 160€ kostet würde ich im Fall dass die HU nicht auf 24 Monate verlängert wird das Jahr abwarten und dann erst die Ablastung vornehmen. Also noch 1 Jahr vollpacken und einmal 1/2 Tankfüllung :juggle:

Da bisher keine belastbare Antwort eingetrudelt ist werde ich den "Ablaster" DEKRA mal zu einer Stellungsnahme nötigen ... die müßten es eigentlich wissen.
Ich teile es hier dann mit - und sorry den alten Thread nochmal hochzuholen aber ich dachte es passt hier rein und wollte nicht wieder noch was neues zu Thema aufmachen.

Pechvogel am 31 Mär 2022 19:48:46

baerenbisch hat geschrieben:…Da bisher keine belastbare Antwort eingetrudelt ist werde ich den "Ablaster" DEKRA mal zu einer Stellungsnahme nötigen ...


Pechvogel hat geschrieben:Wenn Du … auf 3,5t ablasten willst solltest Du auch wieder 2 Jahre TÜV bekommen. D.h. 2 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung. Dafür müsstest Du aber 1. den alten HU- (TÜV- ) Bericht haben und 2. jemanden finden der dir am Strassenverkehrsamt die Plakette klebt…


Vielleicht solltest Du lieber bei dem für Dich zuständigen Strassenverkehrsamt fragen?!! Wenn dann geben die Dir die 2 Jahre.




Grüße
Dirk

baerenbisch am 31 Mär 2022 20:27:59

Pechvogel hat geschrieben:
Vielleicht solltest Du lieber bei dem für Dich zuständigen Strassenverkehrsamt fragen?!! Wenn dann geben die Dir die 2 Jahre.

Grüße
Dirk


Hmm, Ich frage bei beiden! Danke!

baerenbisch am 01 Apr 2022 10:13:30

Auskunft des Strassenverkehrsamts:

Der aktuelle HU-Termin wird bei Umschreibung (egal ob Halter oder techn. Veränderung)
so übernommen, eine Verlängerung erfolgt nicht.

Ist genauso wie beim Kauf eines Mietwagens, die haben auch nur 1 Jahr HU und durch
Umschreibung ändert sich daran nichts.

Pechvogel am 01 Apr 2022 11:55:37

baerenbisch hat geschrieben:Auskunft des Strassenverkehrsamts:
Der aktuelle HU-Termin wird bei Umschreibung (egal ob Halter oder techn. Veränderung)
so übernommen, eine Verlängerung erfolgt nicht.
Ist genauso wie beim Kauf eines Mietwagens, die haben auch nur 1 Jahr HU und durch
Umschreibung ändert sich daran nichts.



Pechvogel hat geschrieben:...Ich habe mein Womo damals aus der Vermietung gekauft...wobei der Verkäufer noch hat den neuen TÜV machen lassen.

Die Damen am Strassenverkehrsamt haben dann von sich aus erkannt dass die HU wieder im 2-Jahres-Rhythmus stattfinden muss und haben mir auf mein neues Kennzeichen dann gleich 23 Monate ( 1 Monat nach der HU ) gegeben...


An Deiner Stelle würde ich nochmal nachfragen denn offensichtlich machen andere das anders!!



Grüße
Dirk

schuga am 01 Apr 2022 12:35:09

Moin,
An das Thema "Was macht dann die Versicherung im Falle eines Unfalls?"
Wurde hier noch gar nicht gedacht.

Unfall passiert mit >3,5 to und Tüv gilt nur für das fahrzeug bis 3,5 TO .

Damit wäre für mich das Thema sofort passe`.

Selbst wenn man 20 Jahre unfallfrei fährt...einmal ist immer das erste Mal.

Gabi

Pechvogel am 01 Apr 2022 12:50:27

schuga hat geschrieben:Moin,
An das Thema "Was macht dann die Versicherung im Falle eines Unfalls?"
Wurde hier noch gar nicht gedacht.

Unfall passiert mit >3,5 to und Tüv gilt nur für das fahrzeug bis 3,5 TO .

Damit wäre für mich das Thema sofort passe`.

Selbst wenn man 20 Jahre unfallfrei fährt...einmal ist immer das erste Mal.

Gabi

:gruebel:
Die Versicherung bekommt die Angaben von der Zulassungsstelle. Wenn er also offiziell ablastet dann erfährt auch die Versicherung ( und das Finanzamt ) dass das Womo von über 3,5t auf unter 3,5t abgelastet wurde.
Die berechnen dann die Beiträge automatisch neu ( die Steuern ändern sich ja evtl. auch!! :eek: ).
Und die HU ( der "TÜV" ) für über 3,5t ist bestimmt nicht weniger "streng" wie die gleiche Untersuchung unter 3,5t.

Wo siehst Du da ein Problem??



Grüße
Dirk

Tinduck am 01 Apr 2022 13:09:46

Das Problem beginnt, wenn er dann wieder auflastet und die Zulassungstelle 'vergisst', den TÜV-Termin vorzuziehen.

Dann fährt er nämlich streng genommen im 2. Jahr ohne TÜV durch die Gegend, auch wenn die Plakette was anderes sagt. Fällt in einer Polizeikontrolle vielleicht nicht unbedingt auf (wäre aber auch möglich, solange man noch im 1. der 2 Jahre ist - Diskrepanz 4,2 Tonnen in den Papieren, aber trotzdem > 12 Monate TÜV auf der Plakette), aber im Falle eines Unfalles mit ziemlicher Sicherheit.

Unfälle mit Fahrzeugen, deren TÜV abgelaufen ist - macht das Spass? Bin mir nicht sicher. Und alles, um 160 Euro zu sparen??

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 01 Apr 2022 15:07:37

Ja, die Frage von "baerenbisch" war aber doch ablasten und wieder 2 Jahre "TÜV" bekommen oder nicht.
Und wenn ich das richtig verstanden habe dann ging es IHM ( oder Ihr? ) nicht um die 160,-€ ?!?



Grüße
Dirk

Elgeba am 01 Apr 2022 17:55:30

Wenn ich mir den Aufwand überlege, ist die Idee aus welchem Grund auch immer,abwegig.



Gruß Bernd

Gast am 01 Apr 2022 18:13:58

Hallo,

ich denke, dass irgendeinem Mitarbeiter (Zulassungstelle, Finanzamt, Zoll,...), der bei dem ganzen regelmäßigen hin und her involviert ist, irgendwann auffällt, dass da was nicht mit rechten Dingen zu geht.
Und spätestens ab dann könnte es für den Fahrzeugführer werden.

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