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Hallo! Ich hab´ da mal ne Frage und wenn´s funktioniert, wäre es ja ein Ding. Letztes Jahr haben wir uns unser erstes Womo gekauft und sind bis jetzt noch überglücklich (RICHTIGE ENTSCHEIDUNG). Wir haben uns einen recht großen Alkoven geholt, der auf 3500 kg abgelastet war. TÜV hatten wir noch 1,5 Jahre. Da wir eine etwas größere Familie sind, habe ich ihn dann entsprechend lt. Fahrzeugpapieren wieder aufgelastet. War kein großer Akt, hat auch glaube nur 12,50 € gekostet und alles war gut. Fazit: Ich hatte einen aufgelastetes Womo mit über 3,5t, das noch 1,5 Jahre TÜV hatte! Nun meine Gedankengänge bzw. Frage (evtl. hat da ja einer Erfahrung). Demnächst muss ich zur HU. Als über 3,5t bekomme ich ja nur für ein Jahr TÜV. Was ist denn, wenn ich das Womo vorher wieder ablaste (auf 3,5t), lass dann TÜV für 2 Jahre machen und laste dann kurz später wieder auf??? Das Auf- und Ablasten ist zwar ein wenig Fahrerei und kostet nachher insg. 25 €, aber wenn ich mir dadurch die höhere und vor allem JÄHRLICHE HU spare, würde es sich doch rechnen, oder? Habe ich irgendwo einen Denkfehler und falle mit meiner Idee auf die Nase? Hier gab´s doch sicher den ein oder anderen Fuchs der sowas schonmal ausgetestet hat. Bin sehr gespannt auf Eure Postings! Liebe und Danke vorab! Herbert! Kann mir nicht vorstellen das es funktioniert. Lasse mich aber gern enes besseren belehren. Ich denke Du kannst (ohne Probleme) erst wieder auflasten wenn der TÜV < 1 Jahr ist. Wenn Du es vorher machst wird vermutlich eine neue HU fällig. Geiz ist geil! :lach: :lach: :lach: Gordan :roll: Ich vermute das funktioniert. Oder sie haben beim ersten Umschreiben einfach gepennt. Weil irgendwer müsste dir dann ja in die Papiere schreiben das die nächste HU ehr - oder gar sofort zu erfolgen hat (je nach dem wann die letzte mit kleiner 3,5 t erfolgte). Versuch es einfach. Was verleirtst du dabei? Im Zweilfel die Kohle für 2 x ummelden und die Lauferei. Auch wenn man keine Begründung benötigt - es macht sich aber immer gut. Also - ihr wollt nach Österreich, fahrt aber nur zu zweit und wollt die Gobox nicht... (Ich denke mal nach dem zweiten oder dritten mal werden die schon stutzig) :lol: Beschiss ists erst wenn einer merkt Aber ehrlich - mir wäre das zu aufwendig! Im Normalfall wird die HU bei einer Auflastung über 3,5t umdatiert, dass heißt, es wird ein Jahr abgezogen. Hypothetisch könnte, wenn einem Polizisten auffällt, dass die HU-Plakette ein Datum aufweist, was für die Fahrzeugklasse zu lang ist, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Denke nicht, dass das klappen wird. Bei der erneuten Auflastung wollen die in der Zulassungsstelle dein Nummernschild und du bekommst eine neue Plakette. Ist bei meiner Auflastung wenigstens so passiert. Zulassung eines neuen Wohnmobils mit 3,5 t mit drei Jahren TÜV. Dann kurze Zeit später Auflastung auf 3,85 t und nur noch eine Plakette für zwei Jahre. Jörg Lächerlich, so ein Aufwand um einen Zwanziger zu sparen? such Dir eine gute Hinterhofwerkstatt welche auch die HU macht und freu dich dass Du immer sicher mit guten Bremsen unterwegs bist. Ich mein ja blos, Alf Manche Leute haben doch merkwürdige Ideen. :kuller: Tut mir leid. :nein: GRuss Wolfgang
Wow, HU für 45 Euro bei einem Kfz > 3,5t. Wo bekommt man den? Wie alt war denn das Fahrzeug beim Auflasten? Wenn es unter 7 Jahren alt war hat es doch gestimmt. Und wenn nicht hat der Typ bei der Zulassungsstelle gepennt. Man kann auch alle 7 Jahre einen Neuen kaufen, dann hat man auch bei über 3,5t immer 2 Jahre TÜV, ohne lauferei ! :) Harald Wenn Du die Zeit und die Lauferei rechnest, ist das ein Nullsummenspiel. Du hattest doch aufgelastet, weil es vom Gewicht her erforderlich war. Ist das jetzt nicht mehr so oder ist das Fahrzeug dann ständig überladen :?: Julia
Hy Herbert, sobald Du das Womo nach der HU wieder auflastest, wirst Du ab dem Änderungsdatum nur wieder 12 Monate HU bekommen. Ausser die Gute auf dem Amt "verschläft" es. :wink: Hier war auch letztens erst ein Fall im Forum, dem es genauso ergangen ist. Wie sieht es denn andersrum aus? Mein jetzt 3.8-Tonner hat noch 1 Jahr HU, nach Eintragung der Ablastung auf 3.5t bekomme ich 2 Jahre ohne neue Prüfung?
Bei meinem "Alten" hat der Prüfer die letzten 3 Male gepennt. Ich bekam trotz > 3,5t jedes Mal 2 Jahre TÜV. Und mir ist bewusst, dass das nicht legal ist und wenn ich erwischt worden wäre, hätte ich die Konsequenzen ohne Murren getragen. Bei deiner Methode bist du im selben Thema, > 3,5 t, TÜV passt nicht --> Nicht legal (so jedenfalls mein laienhaftes Rechtsverständnis) Auf die Idee wegen 150 EUR das Teil ablasten zu lassen wäre ich nie gekommen. Egal wie niedrig die Gebühr ist, der Aufwand wäre mir keine 150 EUR Wert gewesen. Da bin ich bei Julia. Aber wer Zeit hat.. Ich würde auch das nicht verbrauchte Wasser verkaufen und den Strom aus den Solarzellen ....... Bei mir hat es insofern funktioniert dass bei der Auflastung bei der Zulassungsstelle nur geprüft wurde ob das Fahrzeug TÜV hat und der war gerade frisch. Bin dann also fast 2 Jahre aufgelastet gefahren. Bei der erneuten Vorstellung gabs dann nur noch 1 Jahr, weil die 6 Jahre um waren. Fazit: Unter 6 Jahren gehts, bringt aber nix. Über 6 Jahren kann es funktionieren wenn die Behörde pennt, was dich aber nicht davon befreit dein Fahrzeug alle 12 Monate vorzuführen, denn dafür bist du verantwortlich - egal was die Plakette sagt. Wenn Du Spaß dran hast dem "System" ein Schnippchen zu schlagen, versuch es einfach. Wenn es nicht klappt verlierst Du nicht viel. Aus meiner Sicht führt der "Sport" immer neue Lücken zu finden dazu, dass die Regeln immer ausnahmeorientierter und damit unverständlicher werden. Das spräche aus meiner Sicht dagegen. Wenns klappt wäre das doch super, ich würde es dann nur nicht breittreten. Also einfach still geniessen. sobald sowas mal die runde macht ist es schnell vorbei damit.
Wie könnte das auffallen: 1) im ersten Jahr nach der Prüfung müsste man erkennen, dass das Fahrzeug über 3,5t hat, um es zu überprüfen. -> Folge: eventuell Auflage, die Zulassungsbescheinigung korrigieren zu lassen. 2) im zweiten Jahr nach der Prüfung müsste man erkennen, dass die Plakette schon über ein Jahr geklebt ist. In der Zulassungsbescheinigung ist das nicht zu erkennen. Dort wird nur der Monat der nächsten Überprüfung eingetragen. ->Folge: ? Dass Ihr über einen Threat aus 2015 diskutiert,habt Ihr aber bemerkt? Gruß Bernd
Wenn Du, vielleicht ja aus anderen Gründen wie dem TÜV, auf 3,5t ablasten willst solltest Du auch wieder 2 Jahre TÜV bekommen. D.h. 2 Jahre nach der letzten Hauptuntersuchung. Dafür müsstest Du aber 1. den alten HU- (TÜV- ) Bericht haben und 2. jemanden finden der dir am Strassenverkehrsamt die Plakette klebt. Ich habe mein Womo damals aus der Vermietung gekauft. D.h. von gewerblicher Nutzung und damit jährlichem TÜV ( wegen "selbstfahrer Mietfahrzeug" ) zu privater Nutzung und damit 2 - jährigem TÜV wobei der Verkäufer noch hat den neuen TÜV machen lassen. Die Damen am Strassenverkehrsamt haben dann von sich aus erkannt dass die HU wieder im 2-Jahres-Rhythmus stattfinden muss und haben mir auf mein neues Kennzeichen dann gleich 23 Monate ( 1 Monat nach der HU ) gegeben. Grüße Dirk
Die "Bedrohung" hat sich aber seitdem nicht geändert !? Und der Aspekt paßt dazu. Allerdings: ist die HU denn so eine Katastrophe, daß man großen Aufwand auf sich nimmt, um sie mal um ein Jahr rauszuschieben ? Immerhin ist der Sinn dahinter ja auch, den Fahrer zu schützen, daß er kein verkehrsuntüchtiges Fahrzeug fährt. RK, der nah den Anfangsjahren immer jedes Jahr die Kontrolle machen muß - für jedes Fahrzeug - auch den Hänger.
Das "baerenbisch" den Fred heute Morgen wiederbelebt hat und eine Frage gestellt hat hast Du aber gesehen?? Grüße Dirk
Das kommt drauf an wann dein Fahrzeug das Erste Mal zugelassen wurde. Die bis 7 Jahre gibt es für über 3,5 T immer 2 Jahre ab dem 8 Jahr nur noch 1 Jahr Für unter 3,5 T gibt es immer 2Jahre auch für angelastete. So kleine Denkaufgabe wann ablasten wegen TÜV sind macht. Gruß aus Wolfsburg hallo: Sparvariante: einfach mit 3500 kg Zulassung fahren und nicht erwischen lassen.... es fahren viele mit diesem Gewicht und sind zu schwer....................... So long KH
Das dürfte leider falsch sein.... Nach dem einzigen Urteil dazu vom Verwaltungsgericht Koblenz wird ab dem 61. Zulassungsmonat für Wohnmobile über 3,5 t nur noch die Plakette für 1 Jahr zugeteilt. Sprich bei 3. TÜV gibt des 1 Jahr... --> Link Gruß Dieter
:gruebel: Da verstehe ich die Denkaufgabe nicht! :gruebel: Er hat jetzt über 3,5t und muss jährlich zum TÜV. Sonst hätte er die Frage ja nicht gestellt?!! Wenn er jetzt auf unter 3,5t ablastet ... :gruebel: Grüße Dirk
OK Dann muss Mann halt im Monat 60 schnell noch mal zum TÜV um das leste mal 2 Jahre zu bekommen . Gruß aus Wolfsburg
Und was soll das bringen? Im Monat 60 (5 Jahre) zum TÜV wäre dann die dritte HU, 1 Jahr vorgezogen und würde 2 Jahre gelten, also bis zum 7. Jahr (84 Monate)... Machst Du turnusmäßig bei 72 Monaten (6 Jahre) den 3. TÜV bekommst Du 1 Jahr und musst auch zum 7. Jahr (84 Monate) zum TÜV... Also gehupft wie gesprungen... Gruß Dieter Hallo Leute - ich muß meine flapsige Frage wohl etwas konkretisieren: 1 Das betreffende Fahrzeug ist bereits 18 Jahre alt 2 Ich will nicht nur aber auch wegen dem 2-jährigen HU-Turnus ablasten 3 Wie schon vom Alter des WOMOs zu erkennen sind die Flocken nicht so üppig vorhanden. Da er gerade HU bekommen hat (als 3.8ter für 12 Monate) und die Ablastung (Gutachten + Umschreibung) so 160€ kostet würde ich im Fall dass die HU nicht auf 24 Monate verlängert wird das Jahr abwarten und dann erst die Ablastung vornehmen. Also noch 1 Jahr vollpacken und einmal 1/2 Tankfüllung :juggle: Da bisher keine belastbare Antwort eingetrudelt ist werde ich den "Ablaster" DEKRA mal zu einer Stellungsnahme nötigen ... die müßten es eigentlich wissen. Ich teile es hier dann mit - und sorry den alten Thread nochmal hochzuholen aber ich dachte es passt hier rein und wollte nicht wieder noch was neues zu Thema aufmachen.
Vielleicht solltest Du lieber bei dem für Dich zuständigen Strassenverkehrsamt fragen?!! Wenn dann geben die Dir die 2 Jahre. Grüße Dirk
Hmm, Ich frage bei beiden! Danke! Auskunft des Strassenverkehrsamts: Der aktuelle HU-Termin wird bei Umschreibung (egal ob Halter oder techn. Veränderung) so übernommen, eine Verlängerung erfolgt nicht. Ist genauso wie beim Kauf eines Mietwagens, die haben auch nur 1 Jahr HU und durch Umschreibung ändert sich daran nichts.
An Deiner Stelle würde ich nochmal nachfragen denn offensichtlich machen andere das anders!! Grüße Dirk Moin, An das Thema "Was macht dann die Versicherung im Falle eines Unfalls?" Wurde hier noch gar nicht gedacht. Unfall passiert mit >3,5 to und Tüv gilt nur für das fahrzeug bis 3,5 TO . Damit wäre für mich das Thema sofort passe`. Selbst wenn man 20 Jahre unfallfrei fährt...einmal ist immer das erste Mal. Gabi
:gruebel: Die Versicherung bekommt die Angaben von der Zulassungsstelle. Wenn er also offiziell ablastet dann erfährt auch die Versicherung ( und das Finanzamt ) dass das Womo von über 3,5t auf unter 3,5t abgelastet wurde. Die berechnen dann die Beiträge automatisch neu ( die Steuern ändern sich ja evtl. auch!! :eek: ). Und die HU ( der "TÜV" ) für über 3,5t ist bestimmt nicht weniger "streng" wie die gleiche Untersuchung unter 3,5t. Wo siehst Du da ein Problem?? Grüße Dirk Das Problem beginnt, wenn er dann wieder auflastet und die Zulassungstelle 'vergisst', den TÜV-Termin vorzuziehen. Dann fährt er nämlich streng genommen im 2. Jahr ohne TÜV durch die Gegend, auch wenn die Plakette was anderes sagt. Fällt in einer Polizeikontrolle vielleicht nicht unbedingt auf (wäre aber auch möglich, solange man noch im 1. der 2 Jahre ist - Diskrepanz 4,2 Tonnen in den Papieren, aber trotzdem > 12 Monate TÜV auf der Plakette), aber im Falle eines Unfalles mit ziemlicher Sicherheit. Unfälle mit Fahrzeugen, deren TÜV abgelaufen ist - macht das Spass? Bin mir nicht sicher. Und alles, um 160 Euro zu sparen?? bis denn, Uwe Ja, die Frage von "baerenbisch" war aber doch ablasten und wieder 2 Jahre "TÜV" bekommen oder nicht. Und wenn ich das richtig verstanden habe dann ging es IHM ( oder Ihr? ) nicht um die 160,-€ ?!? Grüße Dirk Wenn ich mir den Aufwand überlege, ist die Idee aus welchem Grund auch immer,abwegig. Gruß Bernd Hallo, ich denke, dass irgendeinem Mitarbeiter (Zulassungstelle, Finanzamt, Zoll,...), der bei dem ganzen regelmäßigen hin und her involviert ist, irgendwann auffällt, dass da was nicht mit rechten Dingen zu geht. Und spätestens ab dann könnte es für den Fahrzeugführer werden. |
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