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So Kfz Feuerwehr - Zulassung als Oldtimer oder So Kfz Büro?


Einsatzleitung am 22 Mär 2022 16:32:13

Hallo alle zusammen,

mein MB 711D SoKfz Feuerwehr (Einsatzleitung) wird im April 2022 30 Jahre alt. Er steht bis dahin trocken und abgemeldet in einer Scheune. Er ist innen mit einer Sitzgruppe und Funkkabine ausgestattet (die Kabine soll raus). Die Umschreibung als SoKfz Büro wäre ohne Probleme möglich, da er einen höhenverstellbaren Tisch usw. hat (ich bin Selbständig) - und durch den tadellosen Originalzustand müsste ein H-Kennzeichens unkompliziert möglich sein.

Nun meine Fragen:

Was ist steuerlich bzw. versicherungstechnisch günstiger - Oldtimer oder Büro?
Ist es möglich bei SoKfz Büro ein klappbares Bett einzubauen?
Wer kennt einen kulanten Prüfer in Berlin?

DANKE, Stefan

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Logitech12 am 22 Mär 2022 17:52:01

Einsatzleitung hat geschrieben:SoKfz Feuerwehr wird im April 2022 30 Jahre alt. Er ist innen mit einer Sitzgruppe und Funkkabine ausgestattet (die Kabine soll raus). durch den tadellosen Originalzustand müsste ein H-Kennzeichens unkompliziert möglich sein.
Stefan


Bevor du über irgendwelche umbauten nachdenkst würde ich versuchen ein H Kennzeichen zu bekommen.

Die Regel sind leider extrem geändert wurden

Mein Tip suche dir erstmal ein TÜV Prüfer der dir Das Fahrzeug als Büro mit H abnimmt.

Gruß aus Wolfsburg

scubafat am 22 Mär 2022 18:05:08

Das wäre auch mein erster erster Weg zum TÜV und das vorher durchsprechen. Besser als hier zu fragen!

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caradoroland am 23 Mär 2022 07:29:38

scubafat hat geschrieben:Das wäre auch mein erster erster Weg zum TÜV


Moen,

richtig, und vielleicht noch einen Steuerberater. Ist das SoKFZ steuerlich bei gewerblichen Arbeiten darin auch teilweise geltend zu machen? Wenn nicht warum dann SOKFZ?

Das rote 07er Kennzeichen gibt es nun nicht mehr. ( Steuer und TÜV befreit)
Und mit dem "H" Kennzeichen gehts ganz normal zum TÜV.


TÜV
Landratsamt
Steuerberater

wolfherm am 23 Mär 2022 08:18:25

Ich habe das Thema mal in den richtigen Bereich verschoben.

Pechvogel am 23 Mär 2022 09:05:19

Logitech12 hat geschrieben:...Mein Tip suche dir erstmal ein TÜV Prüfer der dir Das Fahrzeug als Büro mit H abnimmt...

Genau hier könnte es Probleme geben:
H-Kennzeichen heißt auch Originalzustand bzw Zustand wie am Tag der Erstzulassung möglich gewesen wäre.
Und ob es ein Feuerwehrfahrzeug vor 30 Jahren mit einer Büroausstattung gegeben hat? :gruebel:

Und mach H-Kennzeichen oder Büro-Mobil nicht nur an den Steuern und Versicherungsbeiträgen fest.
Wieviel KM im Jahr soll das Fahrzeug z.B. bewegt werden? Oldtimer-Versicherungen machen da schon mal Zicken.
Und Oldtimer ist neuerdings als Firmenfahrzeug fast immer ausgeschlossen ( beim Finanzamt ). Alter LKW oder Lieferwagen aber natürlich nicht.
Hat das Fahrzeug mehr als 3,5t und ist als gewerbliches Büro-Mobil unterwegs: was ist mit Sonntagsfahrverboten?
.
.
.




Grüße
Dirk

babenhausen am 23 Mär 2022 09:42:55

ElW von verschiedenen Organisationen gab es schon lange

z-B.--> Link

Weitere findest du hier --> Link

Bei den Oldtimern suchen ....

Jagstcamp-Widdern am 23 Mär 2022 09:49:51

sonntagsfahrverbot ist nur > 7,5t relevant und auch dann nur im gewerblichen güterverkehr!
du kannst mit einem privat zugelaszenen 20 tonner samt anhänger sonntags legal an den badesee fahren, sollte halt keine palette speiseöl, klopapier oder mehl draufstehen... 8)

allesbleibtgut
hartmut

babenhausen am 23 Mär 2022 09:50:38

Man glaubt es kaum,
auch Wohnmobile mussten schon als Einsatzleitwagen auf die Straße. :D

--> Link

babenhausen am 23 Mär 2022 10:04:42

sonntagsfahrverbot ist nur > 7,5t relevant und auch dann nur im gewerblichen güterverkehr!
du kannst mit einem privat zugelaszenen 20 tonner samt anhänger sonntags legal an den badesee fahren, sollte halt keine palette speiseöl, klopapier oder mehl draufstehen... 8)


Bei Eintragung LKW in der Zulassung

Für D stimmt das ,wer aber über die Alpen will :
Österreich :
Fahrverbot LKW ab Samstag 15.00 bis Sonntag 0 Uhr und Nachtfahrverbot 22.00 bis 5.00 Früh mit wenigen Ausnahmen auf Autobahnen für Euro 5 und 6.Nachtfahrverbot gilt nicht für eingetragene WoMo

Schweiz :LKW
Nachtfahrverbot, Wochenendfahrverbot und sehr hohe Streckenmaut. Nachtfahrverbot gilt nicht für eingetragene Wohnmobile unabhänig vom Gewicht. Maut Psva

Jagstcamp-Widdern am 23 Mär 2022 10:18:44

kklar, ausland ist da strenger! :ja:

strenggenommen dürftest du ja mit "h" auch nicht in urlaub fahren, auszer zur "pflege des kraftfahrzeugtechnischen kulturguts"... :mrgreen:

allesbleibtgut
hartmut

babenhausen am 23 Mär 2022 10:26:57

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:kklar, ausland ist da strenger! :ja:

strenggenommen dürftest du ja mit "h" auch nicht in urlaub fahren, auszer zur "pflege des kraftfahrzeugtechnischen kulturguts"... :mrgreen:

allesbleibtgut
hartmut


Da lehnst du dich aber weit aus dem Fenster, besonders bei einem WOMO denn Urlaub ist ja gerade mit einem solchen Fahrzeug die Inkarnation der pflege des Kulturguts, :lol:

kiteliner am 23 Mär 2022 11:02:05

Die Anzahl, die Ziele und die Km der Fahrten beim H-Kennzeichen sind kein Thema, die sind beim 07-Kennzeichen interessant. Da darf man nur zur Werkstatt, Instandhaltung oder "Treffen" fahren.

caradoroland am 23 Mär 2022 11:14:56

kiteliner hat geschrieben:07-Kennzeichen interessant. Da darf man nur zur Werkstatt, Instandhaltung oder "Treffen" fahren.


Fahrten, welche zur Wartung und Pflege des Fahrzeuges dienen. Bei einer 07er Nummer gibt es auch keinen Fahrzeugschein, sondern nur der Lappen mit den Hinweisen. Aber da wie bereits gesagt es kein "H" mehr gibt, ist das auch kein Thema hier.

Ich würde deshalb nicht soooo ein Fass aufmachen.

Mit einem "H" als Konferenzfahrzeug oder Womo und Bett drin bist Du safe, und bei Fahrten ins Ausland brauchst Du auch keine Bedenken zu haben.

Wer fragt da schon danach?

HerrKalle am 23 Mär 2022 11:41:20

Nur mal so zum Verständnis, warum gibt es überhaupt solche Regelungen?

Die Fahrzeuge könnten doch ganz normal versteuert und versichert werden.
Warum muß der normale Steuerzahler ein Hobby subventionieren.

rkopka am 23 Mär 2022 12:16:22

HerrKalle hat geschrieben:Die Fahrzeuge könnten doch ganz normal versteuert und versichert werden.
Warum muß der normale Steuerzahler ein Hobby subventionieren.

Man belohnt damit die Pflege eines Kulturgutes, ähnlich wie bei Museen. Deshalb reicht es ja nicht, daß das Fahrzeug alt ist. Es muß auch dem damaligen Zustand entsprechen wie ein Ausstellungsstück.

RK

Flatus am 23 Mär 2022 18:59:12

babenhausen hat geschrieben:Bei Eintragung LKW in der Zulassung
...
Schweiz :LKW
Nachtfahrverbot, Wochenendfahrverbot und sehr hohe Streckenmaut. Nachtfahrverbot gilt nicht für eingetragene Wohnmobile unabhänig vom Gewicht. Maut Psva

Oldtimer (Veteranenfahrzeuge) über 3,5 t sind von der Schwerverkehrsabgabe (LSVA, PSVA) befreit! Sie dürfen kostenlos fahren.

Gruss Flatus

Gast am 23 Mär 2022 19:44:12

Ein H Kennzeichen zu bekommen, ist in der Regel kein so großes Problem. Es gibt inzwischen so viele Umbauten, die nicht ganz original sind und dennoch vom TÜV eine Einstufung als historisches Fahrzeug erhalten. Am Besten geht das meiner Erfahrung nachüber eine Werkstatt, in der der TÜV prüft und in der auch tatsächlich alte Autos zum Kundenstamm gehören.
Der eigentliche Reiz liegt meiner Meinung nach in einer günstigen Oldtimer Versicherung, die man mit einem H-Kennzeichen erhalten kann. Allerdings werden von den Versicherungen so strenge Nutzungseinschränkungen gemacht, dass man schon genau prüfen muss, ob es passt.
Bei meinem alten T3 habe ich mich zwar für ein H Kennzeichen entschieden, aber ihn normal versichert, um ihn auch "nutzen" zu können.
an Herr Kalle: mein T3 kostet als H sogar mehr Steuer als er vorher als LKW gekostet hat. Und die zahle ich für maximal 2000 km im Jahr....
Und ob der Steuerzahler mein Hobby finanziert, möchte ich somit mal bezweifeln. 8)

Ein Vorteil des H-Kennzeichens ist meiner Meinung nach, dass das alte Stück etwas mehr wertgeschätzt wird, z.B. von den Versicherungen, falls man mal unschuldig in einen Unfall verwickelt wird.

VG, westy75

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