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Moin zusammen, ich hab mal eine Frage an die Dichtigkeits-Profis :) Habe mir Mitte Sept. 2014 einen gebrauchten Eura Bj 2006 bei einem großen Händler in Bocholt gekauft. Nachdem er noch TÜV, Durchsicht, angebl. Dichtigkeitsprüfung usw gemacht hat, wurde das Fzg gewaschen (Hochdruckreiniger :eek: ) und ich konnte es abholen. Dabei ist mir aufgefallen, dass das linke, große Aufbaufenster von Innen nass war. Also hab ich das Auto direkt mal da gelassen und der Fachhändler hat das Fenster neu eingedichtet. Letzte Woche habe ich mir einen Feuchtemesser gekauft und rings ums Fenster mal gemessen: Resultat: Nass! In der unteren linken Ecke des Fensters ist die Wand von innen sogar etwas weich! Jetzt weiss ich natürlich nicht, ob das noch die "alte" Feuchtigkeit ist, oder ob das Fenster schon wieder undicht ist. Meine Frage wäre: Wenn eine Fachwerkstatt (!) ein undichtes Fenster ausbaut und neu eindichtet, muss dann nicht vor dem Wiedereinbau alles gründlich getrocknet werden? Oder ist es aus fachlicher Sicht auch ok, einfach neu abzudichten und die Feuchtigkeit ihrem Schicksal zu überlassen? Gammelt mir das jetzt im Laufe der Zeit alles weg, oder trocknet sowas im Laufe der Zeit, WENN das Fenster jetzt dicht ist? Noch hätte ich ja vllt eine "Garantie"... Danke für Eure Einschätzung! VG Jens Hallo Jens, was ist das denn für ein Modell? LG Fred Frage zurück: Falls es der Händler ist, den ich meine (Caravan-Center), warum rufst Du den Werkstattleiter, Herrn Schmeing ,nicht einfach mal an oder hast Du das schon und mit welchem Ergebnis? Kann ja auch sein, das die Feuchtigkeit von einer weiteren, anderen Stelle aus eindringt. Ich würde auch erst einmal die Werkstatt kontaktieren, mal hören, was die dazu zu sagen haben. Ich denke mal, das es nicht zum Auftrag dazugehört, das Fahrzeug zu trocknen! Julia
Ein Profilia 635 LS Bj 05/2006.
Das ist eben die Frage. Ich will denen jetzt erstmal gar keinen Vorwurf machen, sondern nur wissen, wie man fachgerecht so ein undichtes Fenster repariert. Also, ob die Nässe da im Laufe der Zeit von alleine wegtrocknet, oder ob sie ewig drinnen bleibt und alles zu gammeln anfängt. Diese Arbeit wurde ja vor der Übergabe an mich noch gemacht und ich denke schon, dass die sowas fachgerecht machen sollten, und nicht nur schnell-schnell und hauptsache weg damit. Also Holz im Aufbau Ich würde das Fahrzeug dem Händler auf den Hof stellen. ... auf den Hof stellen. Und dann? aus NI Im Normalfall gehört das trocknen schon dazu. Ruf an oder besser fahre vorbei. Bleibe ruhig, nett und höflich und sage einfach was du raus gefunden hast. Sorry, reparieren lassen natürlich.
HAllo Jens, ich bin nun nicht der absolute Profi auf diesem Gebiet, aber ich weiß aus vielen Beiträgen des Forum-Wasser/Nässespezialisten "turbokurtla", dass es insbesondere bei Deinem Modell (Holzständerbauweise) extrem wichtig ist, dass das feuchte Holz komplett austrocknet. Die richtige Vorgehensweise der Fachwerkstatt wäre also gewesen, das feuchte Holz austrocknen zu lassen und dann erst das Fenster neu einzudichten. Das muß eine Fachwerkstatt wissen und hat diesbezüglich Dir gegenüber (Laie) auch eine "Garantenstellung". Du hast auch Glück, denn Du hast beim Gebraucht- Kauf vom Händler zur Nacherfüllung bei Sachmängel mindestens ein Jahr Gewährleistung bei der sich innerhalb der ersten 6 Monate (Sept 14 - März 15) die Beweislast umkehrt. Du brauchst also nicht beweisen, dass die Undichtigkeit erst nach dem Gefahrenübergang der Sache entstanden ist. In Deinem Fall ist unmittelbarer Ansprechpartner der Verkäufer. Also schnellstmöglich mit dem Händler die Sache klären und unter Fristsetzung das WoMo zur Nacherfüllung bei ihm abgeben. Hallo Jens, Kurt hat schon alles Wichtige geschrieben. Ich möchte nur noch nachdrücklich auf die ablaufende Frist von 6 Monaten hinweisen. Wenn Du Mitte 9/2014 das Mobil gekauft hast, laufen die ersten sechs Monate in vier Wochen, Mitte März 2015, ab! Danach liegt die Beweislast wieder gnz normal bei Dir! An Deiner Stelle würde ich sofort den Verkäufer (per Einschreiben/Rückschein) auffordern, den festgestellten Schaden innerhalb einer Frist von drei Wochen fachgerecht zu beheben oder beheben zu lassen. Ebenso fordere ihn in diesem Schreiben auf, Dir bis zum 20.02.2015 einen Termin für Reparaturbeginn und Reparaturdauer zu nennen. Für die (eventuell juristische) Durchsetzung Deiner Gewährleistungsansprüche reicht es nicht, daß Du sie bis zum Ablauf der Frist beim Verkäufer anzeigst. Er muß sie auch anerkennen, zumindest aber deinen Anspruch prüfen - innerhalb der 6-Monats-Frist. Das mag alles bürokratisch und streitsüchtig klingen, ist es aber nicht. Es ist nur der normale Ablauf, der auch zwischen Kaufleuten stattfinden würde, um nicht eine wichtige Frist zu versäumen. Viel Erfolg, Volker ;-)
Aus meiner Sicht ist das nicht der normale Ablauf. Normal ist für mich, dass man erstmal hinfährt und mit den Leuten spricht. Bürokratisch werden und fristwahrende böse Briefe kann man schreiben, wenn man das Problem nicht auf diese Art und Weise gelöst bekommt. Das sehe ich auch so. Ich gehe davon aus, dass das Wohnmobil von einem seriösen Händler gekauft worden ist. In dem konkreten Fall ist ein Gespräch mit dem Händler zur Klärung des Problems notwendig. Sollte dieses Gespräch zu keiner Problemlösung führen, sind die hier vorgeschlagenen rechtlichen Schritte unter Beachtung der Fristen immer noch möglich. aus NI Das sind keine rechtlichen Schritte, das ist normales Verhalten zwischen Vertragspartnern. Allerdings würde ich mir das Einschreiben sparen, mit dem Auto hinfahren, die Problematik dort besprechen und das fristwahrende Schreiben abgeben und mir den Eingang quittieren lassen ich würde auch das persönliche Gespräch suchen und das besprochene schriftlich mit Bestätigung fixieren ... freundlich bestimmt mit Hinweis auf die (hoffentlich unnötigen) rechtlichen Notwendigkeiten werden von fairen Partnern als selbstverständlich angesehen und stellen kein Problem dar Immer langsam ... Das Wichtigste: Ist das Fenster jetzt dicht? Glaube ich nicht! Wenn es September 2014 neu abgedichtet wurde und 4 Monate später nass drumherum ist, dann tritt irgendwo Wasser ein! Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wenns Rahmenfenster sind, kannst Du mal den Innenrahmen abnehmen, das gibt meist schon Aufschluß.
Sehr schwer, das als Laie festzustellen. Tag Alleine mit einem Messgerät kann man das fast nicht feststellen. Falls die Wand vorher schon triefend nass war und vor dem neu Eindichten nicht ausgetrocknet wurde, wäre eine vorhandene Feuchtigkeit normal. Ob so oder so, das muss richtig getrocknet werden sonst fault es. Und hierbei sollte das Fenster raus. Kurt Für mich stehen hier in den Antworten viel zu viele Konditionalsätze. Das einzig vernünftige ist, zur Werkstatt fahren und zusammen mit dem Meister nachschauen. Der Laden und der Meister selbst sind bislang in diesem Forum ausschließlich lobend erwähnt worden. Ich und sicher auch andere Kunden wären sehr verwundert, wenn es dort nicht zu einer Lösung käme. Hallo Heinz-Jürgen, deine Meinung mag für dich "das einzig vernünftige" sein, für mich ist es sie nicht. Der TE schreibt in seinem ersten Beitrag von einer "angeblichen Dichtheitsprüfung" und ob eine "Fachwerkstatt" seine Reklamation ebenso behoben hätte. All das spricht für mich die deutliche Sprache von jemand, der das Vertrauen schon verloren hat. Die Hoffnung, in einem persönlichen Gespräch die zufriedenstellende Lösung zu erreichen, setzt aber das gegenseitige Vertrauen voraus. Wo Vertrauen fehlt, hilft das BGB, Volker ;-) Aufgrund der Schilderungen ist es meines Erachtens für Außenstehende schwierig, den Sachverhalt umfassend zu beurteilen. Ich denke, eine Klärung kann zunächst nur zeitnah zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen. Von dem Ergebnis wird es abhängen, ob der Käufer weitergehende Maßnahmen zur Durchsetzung möglicher BGB-Ansprüche einleiten muss. aus NI
HAllo, bei allen Ansprüchen auf Nacherfüllung ist im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Klärung zwischen Käufer und Verkäufer herbeizuführen. (Ansprechpartner ist immer der Verkäufer).
Auch das ist der Regelfall. Interessant ist im vorliegenden Fall insbesondere: W i e soll der Käufer vorgehen, o h n e seine gesetzlich zustehenden Rechte zu verlieren. Entsprechendes kann ja durchaus in höflicher, menschlicher Form geschehen, aber nicht ohne erforderliche Schriftsätze und Fristen zu versäumen. Hierzu hat der TE bereits sämtliche Informationen erhalten.
Ach ja, das wusste ich nicht, dass man das so interpretieren muss. Entschuldigung! Dann bin ich natürlich bei Dir, ja, man sollte sofort einen Anwalt mit einer Klage beauftragen; so kommt man sowieso viel besser durchs Leben! Wie der Mann mit dem Hammer... Ein Mann will ein Bild aufhängen. Den Nagel hat er, nicht aber den Hammer. Der Nachbar hat einen. Also beschließt unser Mann, hinüberzugehen und ihn auszuborgen. Doch da kommt ihm ein Zweifel: Was, wenn der Nachbar mir den Hammer nicht leihen will? Gestern schon grüßte er ihn nur so flüchtig. Vielleicht war er in Eile. Aber vielleicht war die Eile nur vorgeschützt, und er hat etwas gegen ihn. Und was? Er hat ihm nichts angetan; der bildet sich da etwas ein. Wenn jemand von ihm ein Werkzeug borgen wollte, er gäbe es ihm sofort. Und warum sein Nachbar nicht? Wie kann man einem Mitmenschen einen so einfachen Gefallen ausschlagen? Leute wie der Kerl vergiften einem das Leben. Und dann bildet der Nachbar sich noch ein, er sei auf ihn angewiesen. Bloß weil er einen Hammer hat. Jetzt reicht’s ihm aber wirklich. Und so stürmt er hinüber, läutet, der Nachbar öffnet, doch noch bevor er „Guten Morgen“ sagen kann, schreit ihn unser Mann an: „Behalten Sie Ihren Hammer, Sie Rüpel!“ Moderation:Bleibt bitte mit etwas mehr Sachlichkeit am Thema.
Was kann ich dafür, daß Du keinen Hammer hast? Volker ;-) Hallo, bei meinem alten Womo kam Wasser durch den Dachfensterrahmen. Da ich oft das Fenster auch bei Regen leich geöffnet habe, wusste ich nicht, ob sich da nach dem Regen was sammelte, oder ob das undicht war. Habe dann in meiner Werkstatt angerufen und für meinen eh anstehenden Termin, noch zusätzlich den Einbau eines neuen Fensters vereinbart. Im Endeffekt war es dann so, dass ein Fenster gleicher Größe nicht eingebaut werden konnte. Meine Werkstatt (Josuweck in Witten) hat mir gesagt, dass der Holzrahmen des Fensters schon ganz nass wäre und man das angegammelte Holz rausschneiden müsse. Daher wurde dann ein viel größeres Fenster eingebaut. So war das bei meinem undichten Dachfenster. Es gibt Neuigkeiten! Ich habe dem Händler das Problem vorgetragen. Daraufhin wurde mir eine Nachbesserung zugesagt. (per Mail) Aaaaber! Nicht vor dem 18.03.15 !! Meine 6 Monate (ab dem Kauf) sind am 27.02.15 um! Davon abgesehen: Wenn das Fenster nicht dicht ist, läuft weitere 4 Wochen lang Wasser in die Wand! Watt nu? Wo ist das Problem mit dem 18.03.? Die Gewährleistung wurde offensichtlich anerkannt, damit ist es egal, wann die 6- Monatsfrist abläuft. |
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