|
Hallo, liebe Womo-Besitzer, theoretisch gehöre ich nun auch dazu, d. h. ich habe am Samstag (7.2.)den Kaufvertrag unterschrieben und möchte nächsten Samstag (14.2.) das Fahrzeug nach Deutschland überführen. Frage 1: Dazu benötige ich ein so genanntes Kurzkennzeichen, oder ginge das auch mit einem roten Nummernschild? Frage 2: Wer kann ich eine wirklich günstige Versicherung benennen (meine letzten Pkw-Versicherung lief mit SF 26 über die R+V Direktversicherung, die aber keine Womos versichern)? Frage 3: Wer kann mir etwas über die generell mögliche Laufleistung meines VW T4 Karmann Gipsy mit 2,4 l Diesel, 5-Zylinder, Bj. 1993 sagen (Momentan 196.000 km auf dem Tacho)? Frage 4: Wird die in NL übliche APK in Deutschland vom TÜV anerkannt oder muss ich das Fahrzeug, obwohl in NL die APK noch 1 1/2 Jahre gültig ist, sozusagen "anerkannt"? Frage 5: Hat jemand schon mal ein Womo aus den Niederlanden nach Deutschland überführt und hier angemeldet? Welche Besonderheiten muss ich berücksichtigen? Ich weiß, dass sich diese Fragen für "Womo-Profis" absolut naiv lesen, aber ich bekenne, ich bin Womo-Neuling. Vielen Dank an alle, die mir weiterhelfen wollen und können und nicht nur ein mitleidiges Lächeln übrig haben. Anna Hallo uns willkommen im Forum, es gibt ein Internationales Kuzkennzeichen, dazu benötigst du eine sogenannte EVN Nummer deines Versicheres, Tüvabnahme wirst du neu machen müssen und knappe 200000 km sind für den Motor eigentlich kein Problem. Schweres Thema, ich habe mal einen Land Rover aus GB geholt, ein ebay Kauf. Es gibt von Deutschland aus keinen rechtssicheren Weg für ein Kennzeichen mit gültiger Versicherung. 1. Möglichkeit: Du müsstest in den Niederlanden ein Ausfuhrkennzeichen beantragen und dort eine Versicherung abschließen. Ob du das als Ausländer ohne Wohnsitz in den NL machen kannst weis ich nicht. 2. Möglichkeit Am einfachsten wäre, du bittest den Verkäufer das Fahrzeug an die Grenze zu fahren und fährst dann in Deutschland mit dem Kurzzeitkennzeichen. 3. Möglichkeit Ein Anhänger kommt bei den Gewichtsklassen wohl eher nicht in Frage. Tüv muss hier neu, Vollabnahme. Danach bekommst du einen deutschen Brief. Versicherung: Ich bin bei der HUK24 und finde die recht günstig. Zahle bei SF20 160 Euro im Quartal für Haftpflicht Teil und Vollkasko. Teilkasko ohne SB Vollkasko mit 500 Euro SB. zum kennzeichen kann ich nichts sagen, das mit der vollabnahme ist aber imo nur notwendig, wenn du keine COC-papiere hast. bei dem umbau ist es aber fraglich, ob du die COC vom tüv bekommst... vom motor her ist der 2.4er ein dauerläufer, wenn regelm. die ölwechsel gemacht wurden, die karosse ist da etwas pflegeintensiver, da der rostschutz gerade bei den t4 bis 96 vernachlässigt wurde . unser 96er t4 hat jetzt 325 TKM weg... allerdings mit dem 2.5 tdi-motor, der 2.4 wäre mir etwas lahm bei dem aufbau! Hallo Anna, Bei der NL RDW, wird ein Exportkfzbrief beantragt. Isst nicht so teuer, um die 12€. Die zwei orginal Nummernschilder werden eingenommen, mach die vorher ab. Man brauch nicht mit dem zu exportierenden Fahrzeug vor zu fahren. Mit dem Exportkfzbrief (Exportkentekenbewijs) darf man noch max 14 Tagen (denk an die Versicherung!) innerhalb der EU fahren. Die jetzt fehlenden orginal Nummernschilder müssen durch 2 weise Schilder mit dieselbe Nummer als orginal am Wagen waren ersetzt werden. Aber auch den weg, direct mit orginalpapieren, wen es noch die alten Teil 1 und Teil 2 in papierausführung sind, müsste gehen, erkundige dich einfach bei euere Anmeldestelle. Für NL-Fahrzeuge die schon die neue, Ich nenn es mal:KFZ-Card haben, also eine Art kombinierte Tei und Teil 2, würde Ich zovor das Exportkenzeichen bei unsere RDW beantragen. Die Adressen finden zich im Internet, und noch viele Info's mehr über: --> Link auch auf english, wenn euch unser "Nederlands" zu schwierig isst .... :D In Deutschland, erst TÜV machen lassen, Anmeldestelle mit die NL-Papiere, dann müsste es ohne Probleme, gehen. Ob der NL TÜV, der hier APK heisst, wenn er noch gültig wäre, anerkennt wird weiss Ich nicht. Anderrum, wird durch unsere RDW, eine durch den deutschen TÜV abgegebene Prüfung, anerkannt, und brachen wir erst nach ablauf von den, eine neue APK machen zu lassen ... Da das Fahrzeug schon etwas älter isst, spielt eine teilrückzahlung, der sogenannten BPM (extra Steuer, die wir hier über das Basisfahrzeug zahlen müssen, keine Rolle), Ich glaube älter als 2006 gibts keine Rückzahlungen mehr. Isst ein Fahrzeug, PKW, Motorrad oder Reisemobil, erst ein paar Jahre alt, dan kann sich das schon für den Verkäufer lohnen, denn er muss das beantragen bei unsere Steuerbehörde. Und auch beweisen mit einer Kopie des z.b. Deutschen Zulassung, Rückzahlung und zwar ein bestimmtes Teil, der BPM, gibts nur wenn das Fahrzeug innerhalb der EU verkauft wird. Also wenn Ich jetzt mein 3 jahre altes PKW an einen Kanadiër verkaufen würde bekäme Ich nichts zurück. Ausserdem muss das alles innerhalb maximal 13 Wochen über die Bühne laufen! Ein Beispiel: Neues Reisemobil, Fiat Ducato, 150 Multijet, langer radstand, mit aufbau von z.b. Hymer, dafür muss schon schnell mehr als 10.000,--€ extra abgetragen werden. Kommen da auch noch vom Werk verbauten extra dazu, wie Klima, Airbag ESP, ASR u.s.w, klettert auch der BPM-Betrag in die höhe. Bei einem MB Sprinter oder Iveco, kann es auch noch weit über die 15.000€ gehen .... :oops: ja Ich weiss es .... Wir werden da hier in die Niederlande nicht froh von. Hoffe dir etwas mehr Klarheit geschaffen zu haben. Bei Zweifel, frag bei euere Anmeldestelle gezielt nach, die müssen das doch schon mal öfer machen. M.fr. Gr. Daniël ich habe vor kurzem bei meiner Zulassungsstelle bgl. eines Fahrzeuges aus Österreich nachgefragt und diese Antwort erhalten: Zitat : " Sehr geehrter Herr xxx, hat das Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung? Falls ja, müssen Sie diese mitbringen, die österreichischen Papiere müssen vorgelegt werden und das Fahrzeug muss eine gültige Hautuntersuchung (§29) haben. Sollte das Fahrzeug keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. EG-TYP-Genehmigung haben, muss eine Neuabnahme beim TÜV durchgeführt werden, anstatt eine Hautuntersuchung. Bei weiteren Frragen können Sie sich auch gerne unter meiner Durchwahl .... melden. Mit freundlichen n xxx Kreis Schleswig-Flensburg Kfz-Zulassungsstelle " Zitat Ende weitere Infos: --> Link Kurzzeitkennzeichen: --> Link --> Link Was mir gerade noch einfällt: Auf jeden Fall den Kaufvertrag bei der Anmeldung vorlegen. Meiner wurde damals gestempelt. Ohne hätte ich nicht zulassen können. |
Anzeige
|