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Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins im Ausland?


thomas56 am 07 Feb 2015 22:45:39

Hallo,

Reicht eine Kopie, gerne auch beglaubigt (wenn, von wem) oder muss zwingend das Original mitgeführt werden?

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FWB Group am 07 Feb 2015 22:51:44

Original !!!
Solltest Du auf die Idee kommen eine Farbkopie dabei zu haben, sind mal schnell 500 € fällig, da wissentlich Urkundenbetrug!
Gleiches, allerdings zu kleinerem Obulus, gilt auch in Deutschland.

thomas56 am 07 Feb 2015 23:00:24

Auf meinen Kopien steht fett Kopie drauf und hatte in D noch nie ein Problem.

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wolfherm am 07 Feb 2015 23:02:46

Was spricht gegen die Mitnahme des Originales? Ausländische Ordnungskräfte finden Kopien nicht immer gut.

Gogolo am 07 Feb 2015 23:08:21

Widerspruch!

Auf unserer Asientour durch die baltischen Staaten, durch Russland, die Mongolei, China, Kirgisien, Usbekistan, Turkmenistan, Iran, Armenien und Georgien aber auch bei unseren Touren in Skandinavien und im Süden Europas habe ich bei Kontrollen stets nur die Kopie meines Fahrzeugscheines bzw. (einmal) die internationale Zulassung vorgezeigt. Immer wurde dies akzeptiert und nie beanstandet.

Daher habe ich auch weiterhin im Führerhaus griffbereit nur die Kopie des Fahrzeugscheines und des Führerscheins. Die Originale aber auch unsere Pässe befinden sich für den Fall der Fälle im Fahrzeugsafe.


Habe die Ehre

Gogolo

wolfherm am 07 Feb 2015 23:10:28

Ich sag ja, nicht immer. Ich hatte schon mal Probleme. Muss ja nicht sein.

thomas56 am 07 Feb 2015 23:37:28

wolfherm hat geschrieben:Was spricht gegen die Mitnahme des Originales?
.

Plan B
Wenn ich mal wegen versehentlicher Überladung angehalten werde, wird das Fahrzeug am Heimatort aufgelastet und ich brauche kein Wasser ablassen.

wolfherm am 07 Feb 2015 23:41:20

???

thomas56 am 07 Feb 2015 23:50:28

Ich habe mit der Tüvbehörde abgesprochen. Wenn ein 10Tonner angelastet wurde, braucht er zur Auflastung nicht vorgeführt werden. Nur zur Ablastung muss er gewogen werden.

thomas56 am 07 Feb 2015 23:57:10

Habe es abgesprochen-abgelastet, nicht angelastet.

wolfherm am 08 Feb 2015 00:00:16

Thomas,

Du weißt aber schon, dass wir hier im ernsthaften Bereich des Forums sind?

brawo1 am 08 Feb 2015 00:44:30

FWB Group hat geschrieben:Original !!!
Solltest Du auf die Idee kommen eine Farbkopie dabei zu haben, sind mal schnell 500 € fällig, da wissentlich Urkundenbetrug!
Gleiches, allerdings zu kleinerem Obulus, gilt auch in Deutschland.

Falsch, Frank, zumindest in Deutschland kein Urkundenbetrug, denn die Kopie des Fahrzeugsscheins wird ja nicht "zur Täuschung", was lt. § 147 StGB Voraussetzung wäre, verwendet. Und ich denke, in anderen Staaten wird es auch so sein.

dramme73 am 08 Feb 2015 01:24:35

Hallo,

Ich habe in Deutschland schon bei Vorzeigen der ( notariell beglaubigten) Kopie 10,- € bezahlen müssen. Weiß aber nicht mehr die genaue Begründung

FWB Group am 08 Feb 2015 04:56:34

Hi,
das sowas ganz fix ins Auge gehen kann, kann ich bestätigen.
Ich kann nur von 3 Fällen berichten, beim einen war ich Zeuge ( Italien) und beim anderen weiß ich das das, weil
einer unser Mieter bei der Polizei tätig ist und beim dritten, etwas anders gearteten Fall war ich Betroffener in Polen.

1.
Einmal in 2012 in Trento ( Italien) Polizeikontrolle und stop.
Unser Kollege hatte nur Farbkopien der Fahrzeugpapiere dabei (Urkundenfälschung? Urkundenbetrug ?).
Der Carabinieri verstand da überhaupt keinen Spaß bei der Farbkopie.

Der Clou dabei:
Wir haben uns am Lidl verfehlt und waren schon auf der Schnellstrasse weiter Ri. 1. Gas Tanke gefahren. Hier tankte ich,
um dann gleich die neue Quertrasse (Tunnel) in Ri. Venedig zu erreichen..
Auf dem Vorplatz der Tanke stand Polizei, von uns wollten die Herrschaften nichts.

Dann ging alles ziemlich schnell.
Unser Mitstreiter kam endlich, wurde anhalten, Kontrolle der Fahrzeugpapiere nebst PA, der "freundliche" Herr von der Rennleitung sagte was auf Italienisch,
setzte sich in sein Auto und verschwand mit den Papieren.......
Der Ganze hat dann nach vielen hin und her 500 € und rund 3 stunden Extra Aufenthalt gekostet.

2.
Zu Deutschland:
Farbkopie geht nach Aussage des Polizeibeamten gar nicht.
Schwarz weiß Kopie mit Kopie draufstehend kostet Minimum 10 €.

3.
Mit einem Trailerzuges über 3,5 To zGG ( VW Touareg + Trailer und VW T4 hinten drauf),
unterwegs auf der Polnischen Autobahn, unmittelbar (6 Wochen) nach Einführung der Polnischen Maut,
17 km vor der dt. Grenze.
Kostenpunkt 800 € !!!, zahlbar innerhalb von 30 Minuten an der nächst folgenden Autobahnraststätte der A4.
Zahlungsverweigerung -- > kein Problem. Anhängerzug kommt in die Verwahrstelle - Kostenpunkt 500 € pro Tag!

brawo 1
Setz mal unter Druck, zum Beispiel im Ausland, etwas gegen die örtliche Rennleitung durch und sei dann sicher, auf der richtigen Seite zu stehen......
Unwichtig ob das in einem EU Land passiert oder nicht!
Unter was das damals in Italien genau ablief, also ob Urkundenfälschung oder Urkundenbetrug entzieht sich meiner Kenntnis.
Mit den Paragrafen ist das immer so eine Sache, zumal gerade im Ausland.

Fakt ist, bei unseren Fahrten sind daher immer die Originaldokumente dabei, unwichtig ob im Ausland oder daheim.
Das trifft auch für sämtliche Anhänger, Trailer und auch bei täglichen mehrmaligen Fahrzeugwechsel zu.

Eine Frage der Disziplin halt. :wink:

ottomar am 08 Feb 2015 09:44:13

Es will sich mir nicht erschließen, wozu das ganze Theater mit den Kopien gut sein soll.

Ich führe die Originale mit mir. Wenn an der Grenze oder durch Polizei Einsichtnahme gewünscht wird, dann dauert es keine Minute, die Papiere aus ihrem Versteck zu holen.

Wo also ist das Problem? Habe ich in 45 Jahren Campen etwas übersehen?

guitarp am 08 Feb 2015 09:51:52

Das mit der Kopie kann ich leidgeprüft nachvollziehen.
Mir wurde mal meine Geldbörse inkl. Führerschein und Fahrzeugschein entwendet.
Kosten zur Wiederbeschaffung > 80 EUR + zeitlicher Aufwand ohne Ende.
Seitdem habe ich für all unsere Fahrzeuge am Fahrzeug ( egal ob Autos, Motorräder oder Wohnmobil) nur Kopien dabei.
Mir ist bewusst, dass ich 10 EUR für das nichtmitführen des Original Dokuments zu bezahlen habe, aber das kommt in der Regel nur alle 10 Jahre vor.
Jeder sollte es für sich passend handhaben, ich bevorzuge seit Jahren die Methode mit den Kopien.

Jürgen

schaschel am 08 Feb 2015 10:07:01

Wir haben die Originale & Kopien dabei. Die Originale zum Vorzeigen auf Verlangen und die Kopien an anderem Platze im Wagen bzw. am Körper, falls die Originale entwendet wurden oder verloren gingen. Welche Variante nun im Ernstfall die ärgerlichere ist, sei mal dahingestellt.

garagenspanner am 08 Feb 2015 10:42:48

ich führe ausschliesslich die Originale mit , hatte seinerzeit Stunk mit einem Sheriff ,
welcher mit einer Kopie der Trailer-Zulassung nicht zufrieden war. Ich gehe dem Ungemach
mit der Ordnungsmacht lieber aus dem Wege.


Jan

Gast am 08 Feb 2015 10:46:11

Zitat Wikipedia
„Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein. Deshalb wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil II klargestellt, dass deren Inhaber nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird.“

Worin besteht demnach das Risiko, wenn die Originalpapiere verloren gehen?
Klar, ein paar Euro um in „D“ wieder neue ausstellen zu lassen, oder? Eine Kopie hab ich zusätzlich dabei.

VG Petri

brawo1 am 08 Feb 2015 11:25:45

FWB Group hat geschrieben:und beim anderen weiß ich das das, weil
einer unser Mieter bei der Polizei tätig ist .........

2.
Zu Deutschland:
Farbkopie geht nach Aussage des Polizeibeamten gar nicht.
Schwarz weiß Kopie mit Kopie draufstehend kostet Minimum 10 €.

Die Aussage des Polizeibeamten ist so nicht ganz korrekt. Für mich liegt in Deutschland keine Straftat vor, weil mit der Kopie niemand getäuscht wird. Aber eine Täuschung muss vorliegen, damit jemand eine Straftat nach § 147 StGB begeht --> Link.

Auszug aus dem § 147 StGB:
(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

Außerdem muss sich ein Polizeibeamter an den Bußgeldkatalog halten und in dem ist nachzulesen, dass ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € fällig ist, kein Cent mehr, also nicht "Minimum 10 €".
FWB Group hat geschrieben:brawo 1
Setz mal unter Druck, zum Beispiel im Ausland, etwas gegen die örtliche Rennleitung durch und sei dann sicher, auf der richtigen Seite zu stehen......
Unwichtig ob das in einem EU Land passiert oder nicht!

Völlig richtig, habe immer meine Originalpapiere dabei, verstehe auch nicht, warum jemand unbedingt Kopien mitführen will. Sollten die Originalpapiere gestohlen werden, erstatte ich bei der Polizei Anzeige, egal ob in Deutschland oder im Ausland, und hole mir zu Hause neue Papiere.

Gast am 08 Feb 2015 11:36:21

Wenn ausschliesslich eine Kopie mitgeführt wird, wird doch ein höheres Verwarnungsgeld als 10 € fällig, das man zahlen muss, wenn man die Papiere einfach nur zu Hause vergessen hat, und zwar wegen "vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere"; Vorsatz deshalb, da man ja sonst nicht eine Kopie dabei hätte...

Das ist mir selber schon passiert, weshalb ich immer die Originale dabei habe und zusätzlich noch Kopien, die ich -mit Kopien unserer Ausweispapiere- im Fahrzeugsafe verwahre. Das Ausstellen von Ersatzpapieren wird so im Falle eines Falles -vor Allem m Ausland- wird so einfacher.

Liebe ,

Klaus

womifahrer am 08 Feb 2015 11:48:29

hallo zusammen.......interrerssante überlegungen,hab mir ehrlich da noch nie den kopp gemacht,muß ich mal für mich entscheiden wie ich in zukunft damit umgehe,danke für die anregungen.

Lancelot am 08 Feb 2015 11:55:04

Ich hab auch (nur) Kopien dabei ...
Schöne, saubere Farbkopien, die locker als Original durchgehen könnten. Sind aber "COPY" gestempelt - fett, nicht zu übersehen.

Klar habt ihr Recht : auch die Originale sind wieder zu beschaffen im Verlustfall. Aber schneller und einfacher mach ich eine neue Kopie .. :ja:

Kontrollen ? Die letzten 20 Jahre vl. einmal ... :gut:

brawo1 am 08 Feb 2015 12:04:00

Rimini hat geschrieben:Wenn ausschliesslich eine Kopie mitgeführt wird, wird doch ein höheres Verwarnungsgeld als 10 € fällig, das man zahlen muss, wenn man die Papiere einfach nur zu Hause vergessen hat, und zwar wegen "vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere";

Solch eine Begründung wird man von einem Polizeibeamten nie hören, denn ihm ist bekannt, dass er sich an den Bußgeldkatalog zu halten hat und da steht nirgends ein Tatbestand wie
vorsätzlichem Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere
drin.

Gast am 08 Feb 2015 12:11:43

Das ist leider nicht richtig -wie gesagt, es ist mir selber passiert-; "Vorsatz" ist immer strafverschärfend; deshalb sollte man bei einer Geschwindigkeitsübertretung auch nie angeben "Ich hatte einen wichtigen Termin, den ich sonst verpasst hätte...", da sonst auch ein erhöhtes Bussgeld fällig wird, obwohl im Bussgeldkatalog nichts von "vorsätzlicher Überschreitung der zusätzlichen Höchstgeschwindigkeit" steht...

Frag einfach mal die Rennleitung beim nächsten Mal!

Liebe ,

Klaus

Ganzalleinunterhalter am 08 Feb 2015 12:33:25

--> Link
--> Link
Im Inland kann man die 10€ riskieren, würde ich aber im Ausland nie riskieren.
Kopien habe ich auch versteckt mit, aber nur in SW und für den Notfall.

brawo1 am 08 Feb 2015 12:43:45

Rimini hat geschrieben:Das ist leider nicht richtig -wie gesagt, es ist mir selber passiert-;

Dann bist du halt anderer Meinung, aber mach dich mal in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, § 48, Ziff. 5, kundig, da steht
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

Somit kann nichts strafverschärfend hinzukommen, es bleibt bei den 10 €.

Mover am 08 Feb 2015 12:50:58

Kleiner Tipp am Rande: wer amtlich geglaubigte Kopien - egal für welchen Zweck - benötigt, der gehe zu seinem Pfarrer ins Pfarramt.
Der darf beglaubigen und mit seinem Dienststempel bestätigen.
Kostet wenig Geld im Vergleich zu Kommunen und Notaren.

FWB Group am 08 Feb 2015 12:57:54

brawo1 hat geschrieben:verstehe auch nicht, warum jemand unbedingt Kopien mitführen will. Sollten die Originalpapiere gestohlen werden, erstatte ich bei der Polizei Anzeige, egal ob in Deutschland oder im Ausland, und hole mir zu Hause neue Papiere.


Nun die Frage zu Kopien kann ich schon gut nachvollziehen.
Dazu kurz von mir 3 Anmerkungen zur Gedankenanregung!

1.
Mal angenommen -- > Originalpapiere ( ZB1) wurden in einem nicht europäischen Ausland gestohlen,
nehmen wir mal Albanien als 1 Transitland zwischen Kroatien und Griechenland.

Zur Einreise benötigt am alle originalen Zulassungspapiere, auch die vom Beiboot.
Uns selber passiert, ich hab ne halbe Stunde gestanden, weil die ZB 1 von meinem Beiboot in den letzten 25 Jahren
etwas gelitten hat und man noch kaum was erkennen konnte.

Das gleiche gilt bei der Ausreise.

Hat man die Original Papiere ( Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht dabei, bleibt man stehen bis aus Deutschland die original neu erstellten Papiere eintrefffen ?
Problem dabei - Man kann aus genannten Gründen sich nicht persönlich in Deutschland um die Ausstellung kümmern ?
Das stelle ich mir schwierig vor.

2. Annahme - ZB 1 im Urlaub im Ausland, aus welchen Gründen nicht mehr auffindbar.
Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( ZB 1)also im Original verlustig. Auf der Zulassungsstelle sind alle Eintragungen in die ZB 1 hinterlegt.
Das nehme ich jetzt mal so an. Aber ist das wirklich so ?
Mit Nichten.
Falsche oder fehlerhafte Umschreibung von einem Besitzer zum anderen sorgen zum beispiel immer wieder dafür,
das schadstoffarme Fahrzeuge ( Euro 1 ) zu sogenannten
(ich hasse Beamtendeutsch) emmisionslosen Fahrzeugen werden.

Ein Widerspruch in sich. Wie kann ein Fahrzeug ohne Abgas schlüssel zu einem emmisionslosen Fahrzeug werden ?

Passiert Tag täglich durch falsche Schlüsselnummern, Erfassungsfehler, Softwareproblemen usw..und man ist zumeist hier vor Ort.
Der geneigte Leser wird sich fragen was das ändert?
An sich nicht viel, ausser das sich nur durch eine normale Umschreibung des Halters die Steuerlast des Fahrzeuges fast verdoppeln kann.

3. Annahme
Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( ZB 1) im Ausland im Original verlustig, diesmal gleich mit Fahrzeug durch Diebstahl.
Um hier beim Beispiel zu bleiben - Horrorszenario für alle unsere Dokumenten - Safedeponierer. ( Klasse Wort) :wink:

Kopien hab ich also am Mann, die Originalen sind im Safe des Fahrzeuges, dieses wurde gestohlen.
Prima.

Diebstahl wird umgehend der Versicherung gemeldet. Diese fragt nach den wichtigen Dingen, wie ZB1 / ZB2 / Alle Originalschlüssel vorhanden usw..

Muß man nun bei der Versicherung zugeben, das man leider beim Diebstahl die original ZB1 im Fahrzeug gelassen hat und somit dem Diebstahl Vorschub geleistet hat
(ein Dieb kann bei einer Polizeikontrolle die originale ZB1 vorweisen), so kommt man ganz schnell in Erklärungsnot.
Folge:
Es zieht sich bis es, wenn überhaupt, Geld gibt.
Zum besseren Verständnis einfach nur das ellenlange Kleingedruckte im Versicherung Vertrag lesen.

Unser Fazit:
Immer original Papiere am Mann od. Frau. und im Ausland sowieso.

mithrandir am 08 Feb 2015 13:38:54

Uiuiui, wird Zeit, dass die Saison wieder los geht ;-)
Die Diskussionen hier...tztztz
Kopien sind sicher hilfreich, aber ich denke es ist klar, dass der kontrollierende Beamte auf die Originale bestehen kann.
Je nach Charakter und aktuellem Befinden des Beamten hat er Verständnis und drückt ein Auge zu oder brummt dir eine fette Strafe auf.
Ob das Gesetz bei einer Höhe über 10 Euro (in Deutschland) auf seiner Seite ist, mag dahingestellt sein. Er wird es zunächst mal begründen, wie auch immer und ich glaube sogar, dass in 99% der Fälle der Kollege von der Rechtmäßigkeit seines Vorgehens überzeugt ist.
Auch Polizisten kennen nicht alle Gesetze auswendig und deren Auslegung erst recht nicht (da sind sich mitunter ja die Gerichte auch uneinig).
Letztendlich ist es eine Risikoabwägung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden? Wie hoch könnte die Strafe sein, wenn ich denn doch erwischt werde (insbesondere im Ausland, in dem ich den Ermessensspielraum der Polizei nicht kenne)? Wie hoch ist der Aufwand und die Wahrscheinlichkeit am Ende vor Gericht Recht zu bekommen? Und wie hoch ist das Risiko, dass das Original, wie auch immer, abhanden kommt?
Ein "bei mir ging die Kopie immer durch" bringt dem, der 50 € bei einer Kontrolle abledert nix. Auch nicht später vor Gericht.

xbmcg am 08 Feb 2015 13:48:37

Bei Mietfahrzeugen hat man auch maximal eine Kopie der Zulassung dabei,
ich hab noch nie ein Original bekommen, weder im Inland noch im Ausland.

Ich hab die Originale am Mann und eine Kopie eingeschweißt dabei bei den
Fahrzeugdokumenten. Das Problem ist, dass ich und meine Frau öfter mal die
Fahrzeuge abwechselnd fahren und nicht immer die Fahrzeugpapiere miteinander
tauschen. Es kann schon mal passieren, dass ich oder Sie die Zulassung des falschen
Fahrzeugs dabei haben. Die Papiere generell im Auto zu deponieren ist auf Dauer
auch nicht gut. Also ist immer eine "Notkopie" dabei, falls es mal Probleme geben sollte.

Da sie in Plastik eingeschweißt ist, ist sie auch deutlich kein Original, kann aber
zumindest als Indikation auf den Eigentümer dienen. Die Polizei kann ja auch schnell
die Zulassungsdaten elektronisch abrufen, wenns drauf ankommt.

Bisher hab ich es noch nicht gebraucht, aber es beruhigt, wenn man nicht ganz ohne
Papiere da steht.

Wenn man seine Brieftasche mal verlieren sollte oder diese einem aktiv entwendet wird,
kann die Kopie auch hilfreich sein, um nach Hause zu kommen. Ist meine Meinung.
Lieber eine Kopie als gar kein Dokument. Natürlich würde ich bei Kontrollen immer
zuerst das Original suchen / versuchen vorzuzeigen. Erst wenn gar nichts geht würde ich
freundlich fragen, ob der Beamte auch eine "Not-Kopie" akzeptiert und ich ihm das Original
später wie auch immer vorlege...

kurt2 am 08 Feb 2015 13:57:12

thomas56 hat geschrieben:Ich habe mit der Tüvbehörde abgesprochen. Wenn ein 10Tonner angelastet wurde, braucht er zur Auflastung nicht vorgeführt werden. Nur zur Ablastung muss er gewogen werden.


Hallo Thomas,
das ist richtig, Du stellst ja quasi nur den "Originalzustand" wieder her.

belvenfish am 08 Feb 2015 15:19:31

Kannst du auch mal in Belgien versuchen, wenn die schlecht drauf sind, verlangen die die Vorlage des Originals, dazu, wenn man sich dann blöde anstellt, also mit anderen Worten zu diskutieren versucht, können die das Fahrzeug sicherstellen.

Viel Spass!

Gernot

ottomar am 08 Feb 2015 16:08:08

Mein Vorschlag:

1) Papiere am Mann bzw. auf der Fahrt im Womo versteckt

2) Beglaubigte Kopien im Womo

3) Elektronische Speicherung der Originale in einer Email an sich selbst


So machen wir es jedenfalls.

Lancelot am 08 Feb 2015 16:32:13

Hmmm ... meinst Du nicht, es wäre noch

4. Eine postalische Einlagerung von unbeglaubigten Kopien an den Hauptpostämtern entlang der Strecke sinnvoll :?:

Ich mein, wenn schon "wasserdicht", dann aber richtig ... ;D

ottomar am 08 Feb 2015 17:04:07

Sehr richtig.

Man könnte diese per "Poste restante" vorausschicken.

brawo1 am 08 Feb 2015 18:58:08

brawo1 hat geschrieben:Die Aussage des Polizeibeamten ist so nicht ganz korrekt. Für mich liegt in Deutschland keine Straftat vor, weil mit der Kopie niemand getäuscht wird. Aber eine Täuschung muss vorliegen, damit jemand eine Straftat nach § 147 StGB begeht --> Link.


Es freut mich, dass es aufmerksame Leser gibt, so hat mich kurt2 freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, danke dafür auch auf diesem Weg, dass ich ein falsches Strafgesetzbuch angeführt habe, nämlich das österreichische und ich muss sagen, dass ich ganz schön gehudelt habe. In Deutschland würde nach meinem Wissen der § 267 StGB (Urkundenfälschung} --> Link infrage kommen, sofern eine Täuschungsabsicht zugrunde liegen würde, von der natürlich in diesem Thread nicht von auszugehen ist.

Flatus am 08 Feb 2015 18:59:54

Hallo

Ich habe mir bei der Zulassungsbehörde einen zweiten Fahrzeugbrief, ein "Dublikat", gekauft (in der Schweiz geht das). So hab eich immer einen Ausweis in Reserve.

Flatus
.

BernhardK am 08 Feb 2015 22:16:34

Man kann sich zwar eine Kopie von seinen Papieren erstellen, jedoch ersetzen diese niemals das Original. Bei einer Kontrolle hat man keinen Anspruch auf Anerkennung. Denn werden aus irgendwelchen Gründen die Originale entzogen, hätte man ja noch die Kopien und man könnte damit Missbrauch betreiben. Werden bei einer Kontrolle nur die Kopien vorgezeigt, ist das gleichzeitig ein Nichtmitführen der Fahrzeugpapiere.
Das kostet dann eben mal ein VG wegen Nichtmitführens von Fahrzeugpapieren.

mithrandir am 08 Feb 2015 23:17:42

BernhardK hat geschrieben:Man kann sich zwar eine Kopie von seinen Papieren erstellen, jedoch ersetzen diese niemals das Original.....


Och Menno, jetzt hatten wir gerade so viel Spaß bei der Diskussion und du bringst das einfach so mit ein paar Zeilen auf den Punkt. :cry:

xbmcg am 09 Feb 2015 11:21:54

Wie ist die Regelung bei Mietfahrzeugen?

Außer Mietvertrag und manchmal "Kopie" hat man ja auch nichts originales dabei.
In Deutschland kann man sich, glaube ich, auch eine Zweitschrift ausstellen lassen.

Da die Zulassung ja beim TÜV jedes mal bestempelt wird, frag ich mich, ob die
wirklich reicht...

BernhardK am 09 Feb 2015 12:00:13

mithrandir hat geschrieben:
Och Menno, jetzt hatten wir gerade so viel Spaß bei der Diskussion und du bringst das einfach so mit ein paar Zeilen auf den Punkt. :cry:


Du hast es verstanden, eine beglaubigte Kopie ist totaler Quatsch und wertlos.

Man kann sich Kopien anfertigen, um bei Verlust die Wiederbeschaffung zu erleichtern, das ist aber
auch alles.

mithrandir am 09 Feb 2015 22:34:32

BernhardK hat geschrieben:Du hast es verstanden, eine beglaubigte Kopie ist totaler Quatsch und wertlos.


Oh ja, das habe ich. Spätestens als ein Zivilbeamter der costaricanischen Einwanderungsbehörde mit locker im Gürtel eingesteckten Revolver nötigte die Original Reisepässe aus den Bauchbeuteln zu holen, weil er von Kopien so gar nichts hielt :-)

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