Zitat: "Da muss man deinem Nachbarn leider recht geben. Mehr wie Aus- und Einladen würde ich auch nicht zulassen..."
Schade, dass das Problem nicht erkannt wurde. Genau um das Be-/Entladen geht es hier.
Liebe , Alf
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Zitat: "Da muss man deinem Nachbarn leider recht geben. Mehr wie Aus- und Einladen würde ich auch nicht zulassen..." Schade, dass das Problem nicht erkannt wurde. Genau um das Be-/Entladen geht es hier. Liebe , Alf wenn du rechts auf dem Bild wohnst, reisse doch die Hecke weg und du kannst auf dein Grundstück fahren.
Ich hatte es sehr genau gelesen und da stand nicht, dass Du ihn konkret mal gefragt hast, warum er das macht, wenn Du vor dem Haus steht. Zum Foto: Ich hatte mal ein Reihenhaus und da gab es einen Weg und der gehörte anteilig den Besitzern. Die von der anderen Seite nutzen den teilweise mit, aber nur weil wir alle zustimmen mussten. Die Frage ist doch, ob diese Zufahrt zu seiner Garage überhaupt von ihm genutzt werden darf und ob die Zufahrt zum Haus dann entsprechend privat ist? Wenn Du der letzte In der Reihe bist, dann behinderst Du doch niemanden? Ich habe in der o.g. Reihenhaussiedlung damals ein großes Problem gehabt. Die Kinder nutzen meinen Zaun als Fussballtor und donnerten mit dem Lederball dagegen, egal ob mein Auto hinter diesem Zaun stand oder nicht. Und jeder 10. Schuss landete in meinem Garten. Auch wenn ich nicht da war. Aber da war dann der Hund da. Trotzdem kletterten die Kinder über den Zaun. Als ich darum bat den Eltern gegenüber das zu unterlassen, denn falls was passiert wäre das keine gute Idee, da meinte ein netter Vater, dass dann der Hund eben weg käme. Ich bin damals dann zum Ordnungsamt gegangen - deshalb schreibe ich das auch - und habe ihnen das Problem und meine Not geschildert und bekam Recht. Ich denke, dass das in Deinem Fall ähnlich ausgehen könnte. Ich würde das Gespräch suchen. Und ansonsten einen Anwalt aufsuchen und mal rechtlich abklären lassen ob Du da stehen kannst, denn Du behinderst doch niemanden? Wenn der Herr seine Garage nutzt und du parkst sie ihm zu, dann ist er wirklich "gefangen". Da hilft ihm ja auch die Zufahrt oben nix, solange sein Auto in der Garage steht. Kann dem Herrn insofern mitfühlen, als ich hier sehr zentral in der Ortsmitte wohne, viele Wohnungen um mich rum, aber nicht so sehr viele Parkplätze. Und mir parken sie häufig die Zufahrt oder direkt die Garage zu. Find ich auch nicht lustig, weil ich ehrlich gesagt keine Lust hab, wenn ich los möchte, erst mal zu schauen, wer das ist und zu diskutieren, ob ich fahren darf. Das grenzt für mich an Freiheitsberaubung. Na ja, der Fall hier liegt ja etwas anders. Alf fährt ja sofort weg, wenn er aus der Garage möchte. Wie ich das verstädtern habe, muss er aus Nickeligkeit immer aus der Garage, wenn das Womo beladen wird. Und dann ruft er das Amt an. Es ist immer von Übel, wenn man ekelhafte Nachbarn hat. Wir hatten in der Nachbarschaft auch einen Fall, wo sich zwei Nachbarn, deren Gärten aneinander lagen, sich über Jahre gestritten hatten. Um alles und jedes. Bis der eine Nachbar verstarb und die Erben das Haus verkauften. Dann war wieder Ruhe. Auf die biologische Lösung warten ist natürlich eine Option. Der Liebe Nachbar ist geschätzte um die 75. Leider geht es seiner Frau schlecht und ihm gut. Die Nachbarin ist eigentlich ganz umgänglich. Liebe , Alf
Hallo, na ja, ich weiß nicht. Der Fred entwickelt sich langsam aber sicher eher zur Körperverletzung durch Augenkrebs und Hirnwasserverpuffung! :| Problemstellungen dieser Art lösen sich nicht durch Erklärungen eigener Fallbeispiele, Lösungsvorschläge aus dem Bauchgefühl, (die zwar verständlich, jedoch nicht zielführend sind), sondern ausschließlich durch objektive Beurteilung der Fakten und deren Subsumtion anwendbarer Normen und zwar konkret im Einzelfall. :ja: Notwendig ist auch das aufmerksame Lesen des Eingangsfred`s. Alf erwähnt hier, dass er während der Zeit des Ein- bzw Ausladens in Bedarfsfall gerne zur Seite fährt und sich immer am Fz befindet. Also nichts mit stundenlangem Suchen etc. :nein: Textpassagen: ………lade um oder sauge aus usw. und falls einer der beiden Hinteranlieger rein oder rausfahren muss, fahre ich das Fahrzeug ein Stück vor oder zurück ……….. ….Darf ich dort kurz stehen (nicht parken) - ich bin ja immer am Fahrzeug? Deshalb immer schön am geschilderten Sachverhalt orientieren. :D Unsere Straße wurde vor paar Jahren grundhaft ausgebaut, wegen meiner Firma hat die Stadt 75 % Fördermittel bekommen, es wurde auch ein Bürgersteig angelegt. Nun war die Straße enger und wenn sie zugeparkt war, konnten keine Lastzüge mehr in meine Firma einfahren. Es kamen viele Euros Standgeld auf uns zu. Wie wurde das Problem gelöst: Es ist jetzt absolutes Halteverbot. Ist ist immer die beste Lösung eine Einigung mit dem Nachbar hin zubekommen. Gehören aber immer 2 dazu und wenn er nicht will, dann hast du schlechte Karten, Alf. Wenn es dem Ordnungsamt zu viel wird, dann kann das passieren, was auf unserer Straße passiert ist.
Tja - die Beschreibung ist das eine, das Erleben vielleicht was anderes. Stell dir vor, du bist knapp auf nen Termin (Arzt, was weiß ich), willst rausfahren und stellst fest, du kannst nicht. Selbst WENN da jemand direkt am Auto ist, dann dauert es doch ne Weile, bis du schlussendlich los kannst. Und auch jemand, der ein Womo reinigt oder belädt, bewegt sich zwischendurch ins Haus (zum Staubsauger holen, Gerätschaften holen, Kaffee kochen?). Und dann musste erst mal klingeln - und in jedem Fall zuerst diskutieren. Das nervt. Das wollte ich aus eigener Erfahrung beisteuern, um einfach auch dem zweiten Beteiligten in diesem Thema auch eine Stimme zu verschaffen. Es stehen nun mal zwei Interessen gegeneinander. Und ein gerechter Ausgleich kann nicht nur der einen Seite nützen... Hallo Alf,
Da dies ja wohl der Auslöser des Ganzen war: Gäbe es denn für Dich eine praktikable Möglichkeit, Dein Mobil außer Sichtweite des Nachbarn zu Parken? Wenn ja, dann den Vorschlag machen, den Wagen dauerhaft außer Sichtweite zu parken und dafür drückt er ein Auge zu, wenn Du 'ne halbe Stunde aus oder einladen musst - zumal Du dann ja immer bei Bedarf schnell aus dem Weg fahren kannst.
HAllo Waldtroll, das Halteverbot besteht "de facto" bereits: sh. § 12 Nr 1 --> Link Nur so ne Idee, kannst du dich nicht hinter seiner Zufahrt hinstellen ? Musst dann zwar ein paar Meter laufen aber behinderst ja dann keinen mehr. |
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