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Schild rote Streifen leerer Motorradträger?


CKgroupie am 22 Mär 2015 14:19:40

Hallo,
Italien ist gerade immer noch ein Thema für die Osterferien bei uns.

In Italien muss man ja dieses Schild mit den roten Streifen am Motorrad- oder Fahrradträger anbringen. Wir haben jetzt vermutlich aber keine Fahrräder dabei und die Motorradbühne ist leer. Muss man da trotzdem das Schild mit den roten Streifen anbringen und wenn ja, wie mache ich das denn dann??

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RichyG am 22 Mär 2015 14:41:27

hallo CKgroupie,
"Sie müssen jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel versehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ladung weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig.
Sie müssen eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils anbringen. Die Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Blech sein und der Typengenehmigung entsprechen."
Quelle: ADAC
Richy

CKgroupie am 22 Mär 2015 15:30:53

Die richtige Tafel für Italien habe ich, das ist also kein Problem. Die Frage ist, ob der Träger als Bestandteil des Fahrzeugs gilt, oder als "Ladung". Es ist eine Motorradbühne, aber es ist nichts drauf!

Es sieht etwa so aus:


(nur ein Beispiel, nicht unser eigenes Womo).

Wo kann man denn da dieses Schild dran befestigen??

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Gast am 22 Mär 2015 15:43:43

Du hast ja die Schlussbeleuchtung am Ende des Fahrzeugs. Also steht nichts über.

Liebe , Alf

CKgroupie am 22 Mär 2015 15:46:48

Ah super, danke! Das ist eine gute Nachricht.

ottomar am 22 Mär 2015 16:29:26

Hallo Alf,

das ist aber nicht logisch.

Träfe Deine Meinung zu, dann bräuchte man bei einer Mopedbühne, die Schlussleuchten etc. hat, niemals eine Warntafel.

Lancelot am 22 Mär 2015 16:36:17

Entscheidend ist das, was im den Fahrzeugpapieren steht :)
Länge = xxx
Falls der Träger/die Bühne innerhalb dieser Fahrzeuglänge liegt ---> steht nix raus, ergo keine Warntafel
(bei uns ist das so, beispielsweise)

Falls der Träger/die Bühne aber die angegebene Fahrzeuglänge überschreitet (ist doch zulässig) ---> Warntafel.

Gast am 22 Mär 2015 16:37:23

:ja:

CKgroupie am 22 Mär 2015 17:55:26

Lancelot hat geschrieben:Entscheidend ist das, was im den Fahrzeugpapieren steht :)
Länge = xxx
Falls der Träger/die Bühne innerhalb dieser Fahrzeuglänge liegt ---> steht nix raus, ergo keine Warntafel
(bei uns ist das so, beispielsweise)

Falls der Träger/die Bühne aber die angegebene Fahrzeuglänge überschreitet (ist doch zulässig) ---> Warntafel.



Kannst Du mir dann noch einen Tip geben, WO ich dieses Schild befestigen kann? Muss das mit den Papieren überprüfen, aber die sind bei meiner Mom. Ich glaube aber nicht, dass der Träger in den Papieren eingetragen ist. Würde ich mich wundern.

Ich glaube wir nehmen einfach ein Alibi-Fahrrad mit und machen das Schild dran fest. :(

Lancelot am 22 Mär 2015 18:17:15

CKgroupie hat geschrieben: Ich glaube aber nicht, dass der Träger in den Papieren eingetragen ist.


Nicole, der Träger wird (fast) nie in die Fahrzeugpapiere eingetragen, muß er auch nicht ..
Aber (bei uns) ist die Fahrzeuglänge flexibel :
von 7,95 m (ohne ausgezogene Heckstoßstange) bis 8,50 m (mit ausgezogener ... ).
Daher bewegt sich unser Träger innerhalb der Maße lt. Dokumenten :)

Wo befestigen .. :gruebel:
Also bevor ich da eine (krampfhafte) Hilfskonstruktion basteln würde ...
Nimm halt tatsächlich ein (altes) Bike mit, stell´s auf den Träger und rödle die Tafel mit Bindedraht daran fest.

Den Träger kann man nicht ohne Aufwand abbauen, oder ?

Allgaier am 22 Mär 2015 18:31:36

wie ich weis, muss die Tafel dran, wenn etwas (Bike) über 20cm der Rücklichter hinaus ragt. wenn bei einer Bühne eine Beleuchtun drann ist wir ab da gemessen. Und dann gibts noch die Bikeabdeckung wo man diese Tafeln hinein schieben kann, ohne Draht irgendwo rumzu wickeln.
Tommy

volki am 22 Mär 2015 18:52:31

CKgroupie hat geschrieben:Die richtige Tafel für Italien habe ich, das ist also kein Problem. Die Frage ist, ob der Träger als Bestandteil des Fahrzeugs gilt, oder als "Ladung". Es ist eine Motorradbühne, aber es ist nichts drauf!
Es sieht etwa so aus: Wo kann man denn da dieses Schild dran befestigen??

Laut Bild, bei mir sieht auch so aus, sind die Original-Rücklichter "abdeckt". daher wenn der Rollerträger eine komplette Rückbeleuchtung hat, brauchst du keine Tafel, weil nichts übersteht :!: :!:

Wenn du dir nicht sicher bist, hänge die Tafel irgendwo an die Rückwand, zB. an die Leiter oder querverspannt an der Rollerbühne.
Ich fahre jetzt schon 14 Jahre mit einer Rollerbühne (wie Bild) nach Italien und noch nie hat das ein Polizist beanstandet.

Lancelot am 22 Mär 2015 19:14:36

volki hat geschrieben: ... daher wenn der Rollerträger eine komplette Rückbeleuchtung hat, brauchst du keine Tafel, weil nichts übersteht :!: :!:


Volki :)
es kommt NICHT drauf an, ob der Träger eine eigene Beleuchtung hat oder nicht :!:
Vielmehr zählt´s, ob das Fahrzeug - samt Träger - länger ist als in den Papieren angegeben.
Also :

- nachsehen Fahrzeuglänge in den Papieren
- messen samt Träger

Allgaier am 22 Mär 2015 20:14:32

ja da war ich auch nicht richtig informiert da ich hier keine PDF Datei laden konnte hab ich das als Bild mal rein.

brawo1 am 22 Mär 2015 21:08:11

Ich würde mir da keine weiteren Gedanken machen. Fahre seit 14 Jahren kreuz und quer durch Europa, überwiegend Italien und Spanien, mit einem Rollerträger von Sawiko, auf dem abwechselnd ein Roller oder auch Fahrräder transportiert werden und hatte nie ein entsprechendes Schild am Roller bzw. am Fahrrad befestigt. Der Träger ragt über die im Kfz-Schein eingetragene Länge hinaus. In Italien und Spanien hatte ich ziemlich am Anfang nachgefragt, ob ich ohne Schild fahren dürfe, was mir bestätigt wurde.

Zuvor erhielt ich vom ADAC die Auskunft, ich bräuchte für beide Länder unterschiedliche Schilder, die ich mir auch kaufte, aber nie benutzte. Sie müssen noch bei mir irgendwo im Keller liegen.

Gast am 22 Mär 2015 21:35:20

Ich würde in Italien schon abkassiert, weil die Ladung wenige cm über die Leucht Balken überstand. Deshalb seither die Tafel sobald es übersteht.

Liebe , Alf

brawo1 am 22 Mär 2015 22:23:24

KudlWackerl hat geschrieben:Ich würde in Italien schon abkassiert, weil die Ladung wenige cm über die Leucht Balken überstand. Deshalb seither die Tafel sobald es übersteht.

Tja, Alf, wenn die Ladung übersteht, bist du fällig, was bei mir nie der Fall ist, aber dass die so kleinlich sind, hätte ich für Italien nicht erwartet.
Wie kam es überhaupt dazu, bist du in eine Polizeikontrolle geraten? Anders kann ich es mir nicht vorstellen.

Menkehorstbecker am 22 Mär 2015 23:13:33

Hallo,
wenn die Ladung über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuglänge hinausragt, musst Du eine Warntafel benutzen. Sie muss am Ende des vorspringenden Ladungsteil angebracht werden. Wenn der Heckträger also über das Fahrzeug hinausragt, musst Du die Tafel montieren, egal ob mit oder ohne Fahrräder, auch im eingeklappten Zustand. Siehe Art 164 Codice della Strada. Kostet sonst mindestens 60 Euro.

Viele
Thomas

CKgroupie am 22 Mär 2015 23:52:19

Tja,
so eine Motorradbühne kann man nicht einklappen, abmachen ist nur sehr schwer möglich und an dem leeren Träger kann man auch das Schild nicht fest machen.

Ich nehme jetzt einfach ein Fahrrad mit, da mache ich dann das Schild mit Kordel dran fest.

Wer weiß, vielleicht kann ich es ja mal brauchen für's Brötchen holen! :mrgreen:

volki am 23 Mär 2015 01:42:08

Lancelot hat geschrieben:es kommt NICHT drauf an, ob der Träger eine eigene Beleuchtung hat oder nicht :!:
Vielmehr zählt´s, ob das Fahrzeug - samt Träger - länger ist als in den Papieren angegeben.
Also :
- nachsehen Fahrzeuglänge in den Papieren
- messen samt Träger

Da in unsern Papieren KEINE Masse eingetragen sind, erübrigt sich das dort nachsehen wohl :cry:

Tipsel am 23 Mär 2015 02:00:41

CKgroupie hat geschrieben:
In Italien muss man ja dieses Schild mit den roten Streifen am Motorrad- oder Fahrradträger anbringen. Wir haben jetzt vermutlich aber keine Fahrräder dabei und die Motorradbühne ist leer. Muss man da trotzdem das Schild mit den roten Streifen anbringen?


Bei uns wars auch so. Der leere Radträger ragte über die eingetragenen Maße des Womos hinaus, auch wenns nur 15 cm waren, deshalb musste das Schild dran sein. Und zwar das richtige. Also Metall und kein Plasteschild, wie es die Italiener selbst benutzen. Und die Steifen müssen die vorgeschriebene Diagonale haben und auch die Anzahl. Da gibts nämlich auch Unterschiede, weil die Spanier andere haben.

Seinerzeit gabs hier im Forum einige Threads, die man über sie Suche evtl. finden kann. Eine Lockerung oder Änderung ist mir nicht bekannt.

Eigentlich verrückt, denn sogar die Krümmung der Bananen und die Größe der Kartoffel ist in Europa einheitlich vorgeschrieben. Aber diese Schilder sind noch Niemandsland und jeder kann abkassieren wenns nicht passt.

bert am 23 Mär 2015 19:47:45

Im österreichischen "Zulassungsschein" ist keine Länge vermerkt.
Wir wurden aber damals am Gardasee von der Polizei auf die fehlende Tafel hingewiesen.
War aber noch mit dem VW Bus und selbst gebauten 4er Radträger.

bert

Lancelot am 23 Mär 2015 19:55:55

bert hat geschrieben:Im österreichischen "Zulassungsschein" ist keine Länge vermerkt.


Schon möglich .. :)
In einer COC ist die Dimension eines in EU zugelassenen Fahrzeugs aber sehr wohl angegeben ...
Muster : --> Link
Damit ist die Info jederzeit abrufbar .. (wenn´s jemand drauf anlegt).

Außerdem : habt ihr keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (wäre doch EU-konform .. :? )
Da steht die Gesamtlänge auch ...

bert am 23 Mär 2015 20:15:38

Einer wird bei uns zum Typenschein/ COC angeheftet.
Beim anderen fürs Fahrzeug ist Gewicht, Höchstgeschwindigkeit und Anzahl der Sitzplätze vermerkt.
Jedoch keine Fahrzeuglänge oder Höhe.

COC haben ja auch erst die etwas neueren Fahrzeuge.
Mein jetziger hat es, der Vorgänger Ez. 2004 hatte es noch nicht.

Die Gerüchte um die Tafel halten sich aber.
Wir haben damals eine offiziell nicht zugelassene Palstiktafel mit 4 runden roten Rückstrahlern
an der Tankstelle in Italien gekauft, hatten damit aber Ruhe.

bert

ottomar am 23 Mär 2015 20:40:41

Warum machen wir uns schon mit solchen Kleinigkeiten das Leben schwer, wo es doch in einem vereinten Europa so einfach sein könnte?

Aber Achtung: Keine politische Diskussion!

Ich seufze nur so vor mich hin ...

mithrandir am 23 Mär 2015 23:15:26

Mal im Ernst, lohnt sich die ganze Diskussion wegen eines Schilds, das man hinten ans WoMo klemmt.
Ich habe mir dass seinerzeit gekauft, als wir auf dem Weg nach Korsika durch Italien mussten. Jetzt ist es immer dran. Schadet doch nicht.
Das einzige Problem des OP sehe ich tatsächlich in einer einfachen Lösung das Teil am leeren Träger festzumachen.
an meinem Fahrradträger habe ich das mit zwei Expandern gelöst, die entweder am Fahrrad oder am hochgeklappten Träger befestigt werden.
Eine Idee für den leeren Rollerträger habe ich nicht.
Sorry

Stefan-Claudia am 23 Mär 2015 23:39:39

mithrandir hat geschrieben:Ich habe mir dass seinerzeit gekauft...Jetzt ist es immer dran. Schadet doch nicht..

Genau! ist immer dran am Fahrradträger und sichert mich auch in D nach hinten ab,
ob auf der Autobahn oder am Straßenrand.

mithrandir hat geschrieben:Das einzige Problem des OP sehe ich tatsächlich in einer einfachen Lösung das Teil am leeren Träger festzumachen.

Wohl nur über zwei Winkel, ca. 50 mal 50 cm. befestigt am Träger.

mithrandir am 24 Mär 2015 22:14:23

Vielleicht eine Getränkekiste draufspannen und daran das Schild befestigen?

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