brawo1 hat geschrieben:Wenn es sich um das Zusatzzeichen 1048-12
--> Link mons/5/50/Zusatzzeichen_1048-12.svg gehandelt hat, dann gilt es für Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3,5 t und da fallen natürlich auch Wohnmobille mit diesem Gewicht drunter.
"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse "
Da sind wir wieder bei der Diskussion, daß WOMOs einfach nicht vernünftig in der STVO(D) abgebildet werden. Ein 20t(?) Bus darf, was ein 4t Womo nicht darf ??? Das Womo ist kein PKW und kein LKW, darf also weder noch !? Nur findet man kaum Schilder, die ihnen etwas erlauben, und das Gewicht ist auch noch ein weiterer Punkt. Wo ist dann ein normaler Kastenwagen (3,5t nicht Womo) eingeordnet ? Darf der, was ein PKW darf ? Ein LKW ist er ja nicht nach der Definition oben.
In A scheint es das angeführte Zeichen gar nicht zu geben. Da sieht man nur Gewichtsangaben. Da finde ich auch die Definition: "Ein Lastfahrzeug ist als solches definiert, das für die Beförderung von Güter, Lebensmittel, Maschinen und dergleichen mehr vorgesehen und eingesetzt wird." Was für ein Womo ja nicht zutrifft. Aber auch hier kommt dann in manchen Diskussionen die Sondernutzung ins Spiel.
Vernünftigerweise sollte man Womos bis 3,5t, wenn kein Sonderfall (Stellplätze) besteht, einfach den PKW gleichsetzen. Darüber am ehesten den Bussen. Aber das wäre ja zu einfach :-)
RK