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Geblitzt


tommi007 am 24 Mär 2015 21:20:21

Ich bin am Wochenende innerhalb geschlossener Ortschaft geblitzt worden.
Dort war ein Schild Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mit Zusatzzeichen LKW.
Ich bin ca. 50 km/h gefahren und war der Meinung das die Beschränkung für Wohnmobile nicht gilt.
Kann mir jemand sagen was ich nun zu erwarten habe.
Vielen Dank.
tommi

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wolfherm am 24 Mär 2015 21:22:00

Welche Gewichtsklasse fährst du denn?

Acki am 24 Mär 2015 21:24:50

Ich nehme an in D!?

Dann: --> Link

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brawo1 am 24 Mär 2015 21:31:05

Wenn es sich um das Zusatzzeichen 1048-12 --> Link gehandelt hat, dann gilt es für Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3,5 t und da fallen natürlich auch Wohnmobille mit diesem Gewicht drunter.

tommi007 am 24 Mär 2015 21:35:22

Das Wohnmobil hat ein Gesamtgewicht von 4,25 t also über 3,5 t.

brawo1 am 24 Mär 2015 21:40:50

brawo1 hat geschrieben:Wenn es sich um das Zusatzzeichen 1048-12 --> Link gehandelt hat, dann gilt es für Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3,5 t und da fallen natürlich auch Wohnmobille mit diesem Gewicht drunter.

Zusatz: Mit LKW innerorts geschlossener Ortschaften mit 20 km/h zu schnell gefahren.
Abzüglich 3km/h Toleranz sind das: 17 km/h
Konsequenzen: 1 Punkt, 80 € Bußgeld, kein Fahrverbot.

wolfherm am 24 Mär 2015 21:43:28

tommi007 hat geschrieben:Das Wohnmobil hat ein Gesamtgewicht von 4,25 t also über 3,5 t.



Dann bist du fällig.

tommi007 am 24 Mär 2015 21:56:11

Ärgerlich Unwissenheit schützt nicht vor Strafe :cry:
Mal abwarten was kommt.

Acki am 24 Mär 2015 22:22:46

tommi007 hat geschrieben:Ärgerlich Unwissenheit schützt nicht vor Strafe :cry:
Mal abwarten was kommt.

Ist doch relativ easy - Schau mal, was das bei uns "gekostet" hätte ... :cry: :cry:

filischeif am 24 Mär 2015 22:45:55

Mich würde interessieren, woher der Blitzer wusste, dass Dein Fahrzeug welches im Verkaufsprospekt als 3.5t angeboten wird, eine 4.25 Zulasssung hat?
, Kurt

brawo1 am 24 Mär 2015 22:55:06

Große Kfz werden geblitzt, dann Abfrage des Kennzeichens und schon ist alles klar.

Gast am 25 Mär 2015 07:15:11

Noch ein Grund mehr, häufig nach Frankreich zu fahren :lol:

Dort gelten wir mit dem zGG von 4,25 t eben nicht als LKW. An einer Stelle in F werde ich jedes Jahr geblitzt -- für den Automaten bin ich eben vom Aussehen ein LKW. Doch gekommen ist nie etwas, da die Bilder ausgewertet werden und das Wohnmobil aus dem Bezahlmodus raus kommt.


Sonnige Zeiten
gerwulf

frajop am 25 Mär 2015 09:40:29

Da kann was kommen, muss aber nicht.
Z.B. auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe ist Tempolimit 60 für Fahrzeuge größer 3,5t. Ich wurde dort schon mehrfach geblitzt (mit 4t und Tempo 80) aber es kam noch nie etwas. Offensicht wird hier kulant verfahren, rein rechtlich gilt natürlich das Limit.
Das ist so ein typisches Beispiel an dem man sieht, wie schwachsinnig die LKW-Einordnung für schwere Wohnmobile ist. Ein Bus mit 20t darf hier mit 100km/h über die Brücke donnern, ein 4t Womo nicht...

Frank

frajop am 25 Mär 2015 09:43:21

filischeif hat geschrieben:Mich würde interessieren, woher der Blitzer wusste, dass Dein Fahrzeug welches im Verkaufsprospekt als 3.5t angeboten wird, eine 4.25 Zulasssung hat?
, Kurt

Der Blitzer weiss es nicht, aber bei der Auswertung der Daten erfolgt ein Abgleich mit der Zuassungsstelle.

Frank

rkopka am 25 Mär 2015 10:21:40

brawo1 hat geschrieben:Wenn es sich um das Zusatzzeichen 1048-12 --> Link mons/5/50/Zusatzzeichen_1048-12.svg gehandelt hat, dann gilt es für Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3,5 t und da fallen natürlich auch Wohnmobille mit diesem Gewicht drunter.

"nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse "

Da sind wir wieder bei der Diskussion, daß WOMOs einfach nicht vernünftig in der STVO(D) abgebildet werden. Ein 20t(?) Bus darf, was ein 4t Womo nicht darf ??? Das Womo ist kein PKW und kein LKW, darf also weder noch !? Nur findet man kaum Schilder, die ihnen etwas erlauben, und das Gewicht ist auch noch ein weiterer Punkt. Wo ist dann ein normaler Kastenwagen (3,5t nicht Womo) eingeordnet ? Darf der, was ein PKW darf ? Ein LKW ist er ja nicht nach der Definition oben.

In A scheint es das angeführte Zeichen gar nicht zu geben. Da sieht man nur Gewichtsangaben. Da finde ich auch die Definition: "Ein Lastfahrzeug ist als solches definiert, das für die Beförderung von Güter, Lebensmittel, Maschinen und dergleichen mehr vorgesehen und eingesetzt wird." Was für ein Womo ja nicht zutrifft. Aber auch hier kommt dann in manchen Diskussionen die Sondernutzung ins Spiel.

Vernünftigerweise sollte man Womos bis 3,5t, wenn kein Sonderfall (Stellplätze) besteht, einfach den PKW gleichsetzen. Darüber am ehesten den Bussen. Aber das wäre ja zu einfach :-)

RK

brawo1 am 25 Mär 2015 10:58:24

rkopka hat geschrieben:Da sind wir wieder bei der Diskussion, daß WOMOs einfach nicht vernünftig in der STVO(D) abgebildet werden. Ein 20t(?) Bus darf, was ein 4t Womo nicht darf ??? Das Womo ist kein PKW und kein LKW, darf also weder noch !? Nur findet man kaum Schilder, die ihnen etwas erlauben, und das Gewicht ist auch noch ein weiterer Punkt.

Das Wohnmobil muss doch nicht abgebildet sein, denn das Lkw-Symbol sagt doch aus, dass es sich um Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM handelt und dass es sich bei einem Wohnmobil um ein Kraftfahrzeug handelt, kann doch nicht bezweifelt werden.

dylan08 am 25 Mär 2015 11:29:23

brawo1 hat geschrieben:Das Wohnmobil muss doch nicht abgebildet sein, denn das Lkw-Symbol sagt doch aus, dass es sich um Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM handelt und dass es sich bei einem Wohnmobil um ein Kraftfahrzeug handelt, kann doch nicht bezweifelt werden.

Genau das ist aber die Krux. Ein PKW ist auch ein Kraftfahrzeug. Aber bei der Regelung Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zusatzzeichen, ...
steht dann immer sinngemäß: ... für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Gast am 25 Mär 2015 11:41:29

Die jetzt laufende Diskusion führt zu nichts außer zu Frust :?
Die Frage des TE ist beantwortet.
Ich mach das Thema mal zu.

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