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Saisonkennzeichen - Benutzung in Stilllegungszeit


oilygolf am 13 Apr 2015 08:34:43

Wir überlegen, auf Saisonkennzeichen umzustellen. Dazu folgende Frage:

Das wir das Auto 500km weit weg von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle überwintern wollen, fragen wir uns, was passieren muss, wenn wir das Auto in der "Liegezeit" doch einmal brauchen?
Besorgt man bei der örtlichen Zulassungsstelle ein Überführungskennzeichen? Oder muss man zur Stamm-Zulassungsstelle?

Dank für einen Rat

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Gast am 13 Apr 2015 10:57:24

Hier steht alles drin....

--> Link

chrisc4 am 13 Apr 2015 11:12:40

Wir haben auch Saisonkennzeichen. Wir hatten schon öfter Reparaturen außerhalb der Saison machen lassen, wir haben von der jeweiligen Werkstatt dann rote Kennzeichen leihweise erhalten. Ich denke aber, bei 500 Km Anreise hätten die das nicht gemacht.

Saisonkennzeichen sind nur sinnvoll, wenn Du sicher bist, dass das Mobil außerhalb der Saison nicht brauchst.
Im Winter, eventuell noch mit Sommerreifen über 500 Km fahren, das würden wir sowieso nicht machen.


Hans

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Gast am 13 Apr 2015 11:19:34

Die Nutzung eines roten Händlerkennzeichens ist in §9 FZV letzter Absatz letzter Satz ausdrücklich vorgesehen.
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens würde bei vorhandenem Saisonkennzeichen bedeuten, dass 2 amtliche Kennzeichen zugeteilt sind.
Außerdem ist das Kurzzeitkennzeichen ledlich für die Zwecke des Abs. 1 des §16a FZV (Probe- und Überführungsfahrten) vorgesehen. "Brauchen" würde ich jetzt mal als Nutzen im Sinne des Verwendungszwecks des Fahrzeugs auslegen.
Ich denke, dass wird so nicht möglich sein, aber eine Nachfrage bei der Zulassungsstelle könnte nicht schaden.

seppl150 am 13 Apr 2015 11:27:35

hallo hatte auch das problem mit dem kennzeichen
das kostet bei der versicherung 80 euro die langen
gut zu für 5 tage

georg

schrauberwilli am 13 Apr 2015 11:45:32

Hallo,
kommt es bei dir vor, das PKW und Womo zur gleichen Zeit nutzt wird. Wenn nicht wäre ein Wechselkennzeichen die alternative?

--> Link


Tom

rolfwam am 13 Apr 2015 11:49:22

Da möchte ich doch der Fachfrau mal widersprechen. Von welchem Händler sollte er das rote HÄNDLERKENNZEICHEN bekommen?

Ein Händler dürfe es eigentlich garnicht verleihen.
[urlhttp://roteskennzeichen.de/darf-ich-mein-rotes-haendlerkennzeichen-verleihen/[/url]

thomas56 am 13 Apr 2015 12:03:26

meines Wissens ist man mit Saisonkennzeichen das ganze Jahr versichert, darf es aber nur im bestimmten Zeitraum bewegen. Da eine Doppelversicherung
unzulässig ist, ist es meiner Meinung nach auch nicht möglich ein weiteres versichertes Kennzeichen zu fahren.
Wenn man also ein Fahrzeug ausserhalb der Saison fahren möchte, muss man wohl erst mal den Wagen komplett abmelden und neu zulassen, oder zumindest den Versicherungsvertrag mit neuer "Deckungskarte" für das Verkehrsamt ändern.

Gast am 13 Apr 2015 12:13:45

rolfwam hat geschrieben:Da möchte ich doch der Fachfrau mal widersprechen. Von welchem Händler sollte er das rote HÄNDLERKENNZEICHEN bekommen?

Ein Händler dürfe es eigentlich garnicht verleihen.
[urlhttp://roteskennzeichen.de/darf-ich-mein-rotes-haendlerkennzeichen-verleihen/[/url]


RETourer hat geschrieben:Die Nutzung eines roten Händlerkennzeichens ist in §9 FZV letzter Absatz letzter Satz ausdrücklich vorgesehen.


Ich habe doch auch nicht behauptet, dass man sich das Händerkennzeichen leihen kann. Ich habe nur geschrieben, dass die Nutzung des roten Händlerkennzeichens in §9 FZV ausdrücklich vorgesehen ist, das Kurzzeitkennzeichen aber nicht.

oilygolf am 13 Apr 2015 13:03:14

Also es scheint kompliziert und das, was man hört ist nicht widerspruchsfrei. Vielen Dank aber für die Hinweise.

Das Problem besteht darin, dass man nach dem, was ich gelesen habe, zur wohnörtlichen Zulassungsstelle muss - selbst oder per Vertreter. Oder man kann eine Serviceagentur beauftragen, die einem dann die Kurzzeitkennzeichen nach Hause liefert.
Ob 5-Tage Kennzeichen für ein Saisonfahrzeug im Winterschlaf zulässig ist, muss ich noch prüfen.

Alles für mich nicht kommod.

BernhardK am 13 Apr 2015 17:06:07

Wir hatten auch mal ein Saisonkennzeichnen, wovon wir jedoch schnell
wieder abgekommen sind. Man sollte sich überlegen, ob es nicht günstiger
ist, das WoMo vorübergehend stillzulegen, das kostet nicht viel.
Das Kennzeichen behält man, und man kann das WoMo kurzfristig wieder zulassen, das kostet nicht viel.
Das Kurzzeitkennzeichen ist bestimmt teurer, da man es sich jedes Mal neu anfertigen
lassen muss.
Mit dem Saisonkennzeichen ist man zeitlich zu sehr gebunden.

Gast am 14 Apr 2015 14:00:47

Kurzzeitkennzeichen als "Ergänzung" zum Saisonkennzeichen IST zulässig, bzw wurde von einem Bekannten Mitte März diesen Jahres genau so durchgeführt.

Saison erst ab 01.04.2015; Inspektion Mitte März.
Klärung mit Zulassungsstelle ergab: Kurzzeitplatten sind dafür von Amts wegen abgesegnet.
Online das Dingen eingetütet vom kuscheligen Sofa und feddisch war die Laube.
So einfach war`s.

Mal ganz davon abgesehen was sich für wen rechnet - oder auch nicht: es DARF so durchgeführt werden.

schrauberwilli am 14 Apr 2015 16:02:00

oilygolf hat geschrieben:Das Problem besteht darin, dass man nach dem, was ich gelesen habe, zur wohnörtlichen Zulassungsstelle muss - selbst oder per Vertreter. Oder man kann eine Serviceagentur beauftragen, die einem dann die Kurzzeitkennzeichen nach Hause liefert.

Seit dem 1.4.2015 darf ein Hamburger in München bei der Zulassungsstelle sich KK holen. Wichtig das Auto muss TÜV haben.
--> Link
Auszug:
Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.
(hier haben die das anders rum :) )

thomas56 am 14 Apr 2015 16:07:52

Also wird auch das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle eingetragen?
Dann geht es also nicht mehr, dass ich mir Schilder besorge und mich am Sonntag für eins von 10 anvisierten Autos entscheide?

schrauberwilli am 14 Apr 2015 16:30:58

thomas56 hat geschrieben:Also wird auch das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle eingetragen?
Dann geht es also nicht mehr, dass ich mir Schilder besorge und mich am Sonntag für eins von 10 anvisierten Autos entscheide?

So sieht es aus. In ein paar Jahren gibt es KK auch am Sonntag aus dem Drucker :lol:

oilygolf am 14 Apr 2015 16:33:53

"Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden. "

Das ist, was ich brauchte. DANKE!

wombat1 am 14 Apr 2015 17:24:44

Wenn thomas56 mit dem roten Kennzeichen eines Händlers das Fahrzeug an seinen Wohnort überführt ist das eine Überführungsfahrt.

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