xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Händler kann sich nicht auf den TÜV berufen


Administrator am 17 Apr 2015 19:12:29

Urteil des BGH: ein Gebrauchtwagenhändler muß ein fehlerhaftes Fahrzeug zurücknehmen
auch wenn er sich darauf beruft, dass der TÜV das Fahrzeug frisch geprüft hat. Der TÜV
wurde nur als Erfüllungsgehilfe des Händlers gewertet, der Händler selbst obliegt die Prüfungsflicht.
Außerdem muß der Käufer auf Grund des Vertrauensverlustes keine Nachbesserung in Kauf
nehmen sondern kann sofort den vollen Kaufpreis zurückfordern. (Aktenzeichen: VIII ZR 80/14)

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

felix52 am 17 Apr 2015 19:21:48

In Konsequenz wäre der TÜV-Prüfer dann gegenüber dem Händler
verantwortlich, was ich als gerecht empfände.

Gast am 17 Apr 2015 19:30:15

felix52 hat geschrieben:In Konsequenz wäre der TÜV-Prüfer dann gegenüber dem Händler
verantwortlich, was ich als gerecht empfände.


Nicht ganz richtig.

Der Verordnungsgeber schreibt die Hauptuntersuchung vor. Demnach arbeitet die Überwachungsorganisaton in öffentlichem Auftrag und genau darum stellt der Untersuchungsbericht einen Verwaltungsakt dar. Die Überwachungsorganisationen müssen aber das Land von Ansprüchen Dritter freistellen, so dass letztlich die Überwachungsorganisation haften muss. Warum das Land? Weil Straßenverkehrsrecht in Deutschland Ländersache ist.

Anzeige vom Forum


Lancelot am 17 Apr 2015 19:38:03

Administrator hat geschrieben:Urteil des BGH: ein Gebrauchtwagenhändler muß ein fehlerhaftes Fahrzeug zurücknehmen
auch wenn er sich darauf beruft, dass der TÜV das Fahrzeug frisch geprüft hat.


Wir schaffen´s noch, daß die Gebrauchthändler aus dem Markt ausscheiden ... :wall:
"Haften" soll er für ALLES, Risiko ist allein seins, verdienen darf/soll er nix ..
Kann jeden verstehen, der sich davon verabschiedet .. :?

basi1510 am 17 Apr 2015 19:49:41

Na ja,

die angebotenen Fahrzeuge bei den Gebrauchtwagenbörsen sind bei Händlern ja auch wesentlich teurer als beim privaten Anbieter. Die verdienen ja schließlich ihren Lebensunterhalt mit dem Gebrauchtwagenhandel. Da müssen sie halt auch für bestimmte Risiken haften.

meint basi

Stefan-Claudia am 17 Apr 2015 23:51:36

Administrator hat geschrieben:Der TÜV wurde nur als Erfüllungsgehilfe des Händlers gewertet, der Händler selbst obliegt die Prüfungsflicht. (Aktenzeichen: VIII ZR 80/14)


Also ist es demnächst unwichtig wenn ein Händler behauptet HU NEU, denn es ist wirkungslos...
denn der Scheiß TÜV ist ja nur " Erfüllungsgehilfe ",
also Quasi der Knecht vom Händler, von den bezahlt und abhängig,
oder der Bruder vom Doofen...oder was ?

Das kam mir zwar schon öfters so vor, mit dem Doofen und so...
aber so genau gerichtlich betrachtet ...JA!!! das sind die Doofen Erfüllungsgehilfen :!: :D

Gast am 18 Apr 2015 02:35:28

Lancelot hat geschrieben:Wir schaffen´s noch, daß die Gebrauchthändler aus dem Markt ausscheiden ... :wall:
"Haften" soll er für ALLES, Risiko ist allein seins, verdienen darf/soll er nix ..
Kann jeden verstehen, der sich davon verabschiedet .. :?

Eben und bei Wohnmobilen und deren Besitzer ist es noch viel schlimmer.
Über allem und alles wird gemeckert , geklagt und reklamiert (BEI GEBRAUCHTEN ; -> bei Neufahrzeugen , nachvollziehbar ).
Zunehmends geht die Realität verloren -> WER einen Gebrauchten kauft , kann trotz TÜV keinen Neuwagen erwarten -> Hier , im Forum , wird oft von "Linkshändigen"grade dieser Umstand beklagt :!: :!: :!:
Kauft lieber alle Neu , dann gibts auch wieder gute Gebrauchte ,für einen menschlichen Preis :ja:
Ich kann mit einer Beule leben , wo andere "Wandeln" :eek:

pipo am 18 Apr 2015 10:08:14

Stefan-Claudia hat geschrieben:Also ist es demnächst unwichtig wenn ein Händler behauptet HU NEU, denn es ist wirkungslos...

Wirkungslos im sinne der Beweislast bei einem Gebrauchtwagenkauf. Jedes Kind weiss, dass der TÜV eine Momentaufnahme des techn. Zustandes bezogen auf bestimmte Prüfparameter macht.
Ich finde es richtig, dass ein Gebrauchtwagenhändler dies nicht als ein Gütesiegel nutzen darf oder schwerwiegende Mängel damit kaschieren kann.

Der Verbraucher muss gegen halbseidige Geschäftemacher geschützt werden. Und das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Seriöse Händler kommen erst gar nicht in die Situation den Zustand eines Gebrauchtfahrzeugs anhand einen TÜV Berichtes beweisen zu müssen.

Stefan-Claudia am 18 Apr 2015 15:09:48

pipo hat geschrieben:Seriöse Händler kommen erst gar nicht in die Situation den Zustand eines Gebrauchtfahrzeugs anhand einen TÜV Berichtes beweisen zu müssen.


Das ist so nicht richtig. Jeder, auch die großen "seriösen" , Händler benutzt den Hinweis " bei Kauf TÜV neu" .
Bislang war das immer ein Qualität-Kriterium, quasi ein Gütesiegel.
Nur wenn der TÜV-Mensch ein Erfüllungsgehilfe der Werkstatt ist,
auf wen oder was soll man sich dann noch drauf verlassen?

pipo am 18 Apr 2015 16:22:32

Stefan-Claudia hat geschrieben:Bislang war das immer ein Qualität-Kriterium, quasi ein Gütesiegel.

Was, ehrlich? Für mich nie. Einziges Argument: TÜV Neu, 2 Jahre ruhe, Kosten gespart :mrgreen:
Der TÜV prüft doch gar nicht den Kilometerstand auf Echtheit oder untersucht das Fahrzeug auf Dichtigkeit oder ob es einen Unfall hatte.
Es naiv Deine Herangehensweise..

auf wen oder was soll man sich dann noch drauf verlassen?

Wie schon geschrieben, sehr naiv solch eine Ansicht. Eine TÜV Abnahme ist nur eine Momentaufnahme. Bei einem Gutachten sähe es wieder ganz anders aus..

Gast am 18 Apr 2015 16:54:41

Eine wahre Begebenheit aus dem täglichen Geschäft:

Werkstatt führt Fahrzeug (Pkw) zur HU vor.
- Bremsscheiben vorne beidseitig Tragbild kleiner 10%, nahe an verkehrsunsicher
Werkstatt führt Fahrzeug am gleichen Tag kurz vor Feierabend erneut vor.
- Bremsscheiben vorne neu
- Bremsbeläge vorne neu
Fahrzeug bekommt die HU.

Das Fahrzeug wird 3 Tage später verkauft.
Weitere 2 Tage später ruft eine andere Werkstatt an, wie das Fahrzeug mit den Bremsscheiben denn eine HU bekommen konnte.

Ich hab mir das Fahrzeug daraufhin angesehen und tatsächlich, es waren wieder die alten Bremsscheiben und -beläge montiert.

Der Auftraggeber der 1. Werkstatt hat die Reparatur nicht bezahlen wollen und darauf hin hat die 1. Werkstatt die Teile wieder ausgebaut.

Wäre ich nicht hinter die Machenschaft der 1. Werkstatt gekommen, hätte das für den Prüfer den Verlust seines Arbeitsplatzes bedeutet.

Aus dem Grund ist der Hinweis: "Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung wies das Fahrzeug keine/geringe Mängel auf." in der Tat wörtlich zu nehmen.

Lancelot am 18 Apr 2015 17:22:17

Stefan-Claudia hat geschrieben: Bislang war das immer ein Qualität-Kriterium, quasi ein Gütesiegel.

pipo hat geschrieben: Für mich nie. Einziges Argument: TÜV Neu, 2 Jahre ruhe, Kosten gespart :mrgreen:
Es naiv Deine Herangehensweise..


Sooo naiv wiederum nicht ... wie das Urteil zeigt :)
Der Kläger hat Recht gekriegt, WEIL die Kiste zum Zeitpunkt der HU, die Vertragsbestandteil war (!), eben NICHT verkehrssicher war und die Plakette eigentlich nicht hätte kriegen dürfen.
--> Link

Trotzdem ist natürlich richtig, daß der TÜV weder ein Qualitätssiegel ist, noch was über den Wert/Preis aussagt. Ausschließlich die Verkehrssicherheit wird dort (bei einer HU) untersucht und beurteilt. Wer mehr/anderes will, muß einen Gutachter beauftragen.

pipo am 18 Apr 2015 17:56:12

Lancelot hat geschrieben:Trotzdem ist natürlich richtig, daß der TÜV weder ein Qualitätssiegel ist, noch was über den Wert/Preis aussagt. Ausschließlich die Verkehrssicherheit wird dort (bei einer HU) untersucht und beurteilt. Wer mehr/anderes will, muß einen Gutachter beauftragen.

Exakt meine Meinung und ein Warnschuss für viele windige Händler :!: :ja:

Lancelot am 18 Apr 2015 18:02:12

pipo hat geschrieben: ... und ein Warnschuss für viele windige Händler :!: :ja:


Was hat denn der Händler damit zu tun ? Außer, daß er die Kiste verkauft hat ?
DER hat wohl die Plakette nicht drauf gepappt !
Aber er bleibt jetzt mit dem Schaden hängen. Wäre mal interessant, wie sich der TÜV/DEKRA zu solchen Problemen verhält. Haben die eine Versicherung für sowas ?

Stefan-Claudia am 18 Apr 2015 19:07:45

pipo hat geschrieben:Was, ehrlich? Für mich nie. Einziges Argument: TÜV Neu, 2 Jahre ruhe, Kosten gespart :mrgreen:
Wie schon geschrieben, sehr naiv solch eine Ansicht. Eine TÜV Abnahme ist nur eine Momentaufnahme.


Naiv? Als Laie kann man sich doch nur auf die Aussagen des Verkäufers und auf den TÜV-Stempel verlassen.
Selbstverständlich gibt es schwarze Schafe, die nachträglich Batterien oder Teile austauschen, aber das ist dann wiederum Betrug und müsste eine sofortige Anzeige zur Folge haben.

In dem vorliegenden Fall hätte ich nicht nur die Rückabwicklung verlangt sondern auch den Prüfmitarbeiter wegen Betruges augezeigt.

Denn wir haben einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das Bundesland aus Amthaftung gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
Ob eine solche Klage Erfolg hat, hängt davon ab, inwieweit das Gericht eine Pflichtverletzung des TÜV-Prüfers bei den nichterkannten Mängeln anerkennt. Eine Pflichtverletzung ist nach dem Urteil des OLG Hamm zu bejahen, wenn die Mängel offensichtlich und gravierend sind, zu gut deutsch: vom TÜV-Prüfer nicht übersehen werden konnten.
( in diesem Falle ein defektes Wohnmobil : --> Link)

In diesem Fall meinte der TÜV : "Der TÜV erklärte uns, dass wir als Käufer keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen sind, sondern nur der Verkäufer. Somit hätten wir keinerlei rechtliche Grundlagen gegen den TÜV vorzuweisen und sollten diese Kulanzleistung akzeptieren."

Die Antwort vom Anwalt : Das vom TÜV gemachte "Kulanzangebot" dient dazu, sich schnell und günstig vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Daher sagt Ihnen der TÜV natürlich nicht, dass ein Amtshaftungsanspruch durchaus erfolgreich vor Gericht durchgesetzt werden kann, siehe beispielhaft das Urteil des OLG Hamm.

Gast am 18 Apr 2015 19:29:56

Was hat denn der Händler damit zu tun ? Außer, daß er die Kiste verkauft hat ?
DER hat wohl die Plakette nicht drauf gepappt !

Betrogen haben evtl Beide, Prüfer und Werkstatt ..

Mein erstes Wohnmobil hatte Asu und TÜV neu -> Decken abgefahren -> hinten bis zum Gewebe ... der hätte mich mit fahren lassen , Auspuff kaputt, Federaufnahme weggerostet , Bremsen runter........und und und .
Ich habe es trotzdem gekauft(der Preis stimmte) und bin beim nächsten TÜV durchgefallen , weil meine Lichtscheibe vom Blinklicht Risse aufwies :evil: (Der einzige "schwerwiegende Mangel") :lol:

TÜV kann man kaufen , Menschenleben nicht :!:

Ein Gütesiegel ist der TÜV schon gar nicht -> Gebrauchtwagengarantie mit neuem TÜV und evtl ein Dekra Gutachten -> das kann auch gefällscht sein, aber eher unwahrscheinlich , da dies im Nachhinein Widerlegt werden kann......
Ich kannte mal einen Prüfer der hat sich den Strick genommen und aufgebaumelt -> TÜV gegen Geld ,ich möchte nicht wissen wie viele davon in D rumlungern.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Saisonkennzeichen - Benutzung in Stilllegungszeit
Überholverbot für Wohnmobile > 3,5T
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt