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anhaengerkupplung
hallo
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Bitte alle Rapidofahrer u. a. um Mithilfe


Campoverde am 17 Mär 2007 19:44:47

Hallo liebe Wohnmobilfreunde,

wie Ihr ja wißt, habe ich ein riesiges Problem mit meinem Wohnmobil (siehe u.a. Rücktritt vom Kaufvertrag).
Die Angelegenheit ist streitig beim Landgericht, u. a. geht es neben erheblichen Mängeln usw. um die Überschreitung des Leergewichtes im betriebsbereiten Zustand.
In Deutschland existiert seit 1999 die DIN EN 1646-2, die bestimmt, was der Hersteller im Benutzerhandbuch angeben muß. Das, was er angeben muß, wird man dann wohl auch als Mindestkriterium für die Zuladung zugrundelegen dürfen .Diese DIN basiert auf der Europäischen Norm EN 1646-2 und hat den Status einer Deutschen Norm. Sie gehört zu einer Reihe Europäischer Normen für bewohnbare Freizeitfahrzeug. Sie enthält ein Verfahren für die Berechnung der erlaubten Mindestzuladung, die bei der Konstruktion von Caravans und Wohnmobilen zu berücksichtigen ist. Sie gibt auch an, welche Informationen hinsichtlich der Zuladung in das Benutzerhandbuch aufzunehmen sind (so die Ausführungen meines RA, Herr Daehn, aus Bad Hersfeld).
Nun zu Euch liebe Wohnmobilfreunde. Ich habe bei der Auslieferung von meinem Händler kein derartiges Handbuch nach der DIN bekommen. Mir wurde lediglich eine Wartungs- und Bedienungsanleitung übergeben, sowie ein rote Mappe, in der weitere Einzelheiten für die im Fahrzeug installtierten Geräte beschrieben waren. Später wurde mir dann noch das Scheckheft von Mercedes übergeben. Der Händler behauptet nun, dass mir ein entsprechendes Handbuch übergeben wurde. Frage an Euch:
a) ist Euch so ein Handbuch nach der DIN bekannt?
b)wurde Euch so ein Handbuch übergeben? (nicht Wartungs- und Bedienungsanleitung, bitte nicht verwechseln!!!!)
c) ist habe zwischenzeitlich viele Fahrzeuge in meinem Besitz gehabt, seit fast 20 Jahren. Nie ist mir ein derartiges Handbuch ausgehändigt worden.

Es ist nun für mich wirklich wichtig, dass Ihr mir Eure Erfahrungen mitteilt. Da der Termin Ende März stattfindet, ist Eile geboten.
In diesem Zusammenhang hätte ich noch gerne etwas über Nutzungsentschädigung und Zinszahlungen bei der Rückabwicklung erfahren? Wer mußte für sein Fahrzeug einen Nutzungsvorteil zahlen und welche Berechnungsmethode war hier relevant?
Weiter welche Zinsen wurden berechnet, z. B. 5 % über dem Basiszinsatz usw.
Für nähere Angaben wäre ich dankbar. Wenn Probleme bestehen, dies öffentlich zu machen, könnte dies ja über den Admininistrator auf meine Mail erfolgen.
Danke für Eure Hilfe.
MfG
Campoverde

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Gast am 17 Mär 2007 23:22:26

nettes hallo campoverde
Wie du ja weißt haben wir unseren Rapido bei dem selben Händler gekauft wo du deine Probleme hast .
Vorab möchte ich Dir sagen dass es mir immer leid tut wenn jemand Probleme hat und absolutes Verständnis habe dass jemand versucht sein Recht durchzusetzen .
Nur ich bin und war immer schon ein Mensch der sich wenn es irgendwie geht beide Seiten anhört .nur etwas was ich an der ganzen Sache deiner Probleme nicht versteh ist
1.) Du betonst in jedem Beitrag dass du seit 20 Jahren Womo Faher bist,also demnach bestimmt kein Anfänger der nicht weiß auf was er bei einem Kauf achten muß .
2.)Du erwähnst in jedem Beitrag was du alles an Mängeln an deinem Fahrzeug vorfindest
3.)Ich verstehe nicht was andere Rechtsstreitigkeiten mit deinem Fall zu tun haben sollten und höre immer nur Dein Anwalt ist so und so der beste ?wozu brauchst du dann andere Urteile ??
4.) Ich finde es einfach irgendwie unfair gegenüber einem Händler hier immer nur die negativen Seiten des Händlers zu erwähnen ohne dass auch dieser Händler mal die Sicht aus seiner Sicht darstellen will oder kann .
5.) Das Internet oder Forum zu benutzen um Stimmung gegen einen Händler zu machen ,hast du schon mal darüber nachgedacht dass so ein Schuß auch mal nach hinten losgehen kann ???
Bin selbst kein RA aber sei mir nicht böse wäre ich ein Händler würde ich mir deine Postings bei einem schwebenden Verfahren alle ausdrucken ???
6.) Hast du in einem einzigen Beitrag mal dem Forum mitgeteilt was Dir Händlerseits alles angeboten wurde um dich als Kunde einfach zufrieden zu stellen ????
7.) Hast du dir schon mal überlegt was solche Postings für einen Händler bedeuten können ,ich bin z.b extra wegen deinen Postings 4mal jeweils über 100 Km (einfach ) gefahren um mich von der Art und Qualität des Händlers zu überzeugen bevor ich dort gekauft habe.
8.) Einer deiner Hauptgründe scheint ja das Gewicht des Fahrzeuges zu sein wie kann einem so erfahrenen Profi das nach x Womos und 20 jähriger Praxsis passieren ??
oder ganz knallhart und direkt gefragt ???gefällt dir der neue besser und du willst den neuen ohne etwas draufzahlen zu müssen??????????????????

9.) Da ich weder % von diesem Händler bekomme wenn ich das hier tippe noch sonst irgend einen Vorteil habe betone ich hier ausdrücklich dass dies allein meine eigene und Persönliche Meinung zu diesem Thema ist.
10.)Ich wünsche dir viel Glück beim durchsetzen deiner Vorstellung und erlaube mir einfach,egal was du jetzt drüber denkst,
Ein vernünftiges miteinander reden bringt meist wesentlich mehr als ein Gerichtsurteil und eine alte Weisheit hat leider immer noch Gültigkeit:::
Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar Schuhe

Campoverde am 17 Mär 2007 23:30:58

Hallo Doncamillo,

ich denke, ich brauche nicht näher auf Deinen Beitrag einzugehen.
1. habe ich nie den Händler genannt und auch keine Stimmung gegen den Händler gemacht, ich habe sogar den Werkstattleiter mehr als geobt
2. habe ich keine Bedenken, wenn alles gelesen wird
3. habe ich nach dem Benutzerhandbuch gefragt, wahrscheinlich hast Du auch keins
4. habe ich ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, welches auch noch durch das nachgewiesene Gewicht (4 x auf der Waage) unbrauchbar geworden ist,
5. ein Ergebnis wird sich im Prozeß zeigen

MfG
Campoverde

Anzeige vom Forum


Gast am 18 Mär 2007 20:01:37

Re
Natürlich gebe ich dir Recht dass mich das nichts angeht und du deshalb auf meinen Beitrag nicht eingehen mußt.

Du betonst doch gerade wieder dass dein Womo erhebliche Mängel hat. Wenn ich es richtig lese ist doch das Gewicht des Fahrzeuges dein eigentlicher Ärger.

Ich habe mir auch nix anderes erlaubt als zu fragen wie das einem so erfahrenen Camper passieren kann dass er nicht unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe ,oder zumindest bevor zusätzliche Einbauten vorgenommen werden auf eine Waage fährt .
Gerade dieses Thema ,Gewicht der Fahrzeuge , wurde und wird doch im Forum rauf und runter diskutiert .
Wir sind absolut keine erfahrenen Camper im Vergleich zu vielen hier ,aber ich nutze u.a dieses Forum um mir Tips zu holen .Wer weiß schon immer alle Tricks u Kniffe ich zumindest nicht.
Ich möchte dir nochmals sagen dass es mir für jeden leid tut der Probleme hat und selbstverständlich sehe ich es so dass jeder um sein Recht kämpfen soll und wenn er im Recht ist auch Recht bekommen soll.
Wir haben aus dem Forum zumindest gelernt mit dem Fahrzeug vor und nach den zusätzlichen Einbauten auf die Waage zu fahren.
MfG
Doncamillo01

Campoverde am 19 Mär 2007 01:34:52

Hallo Doncamillo,

bevor ich noch einmal zu dem Thema Stellung nehme, möchte ich zunächst einmal wissen, ob Dein Vorname zufällig Helmut und der Deiner Ehefrau Ilona ist?
Ich habe im Oktober an diese beiden Personen umfangreiche Mails mit detaillierten Angaben geschickt, auf ausdrückliche Bitte um Hilfe. Die Mails liegen mir noch vor.
Da Du Dir ja weiter Ende letzten Jahres einen neuen Rapido gekauft hast, kannst Du mir ja auch mitteilen, ob Dir ein Benutzerhandbuch nach der DIN übergeben worden ist.
MfG
Campoverde

migula am 19 Mär 2007 04:32:21

Irgenwie kommt mir das alles spanisch vor. Warum fragst du nicht deinen Anwalt, der dir doch über die Rückabwicklung, Nutzungsentschädigung usw. Auskunft geben kann. Teilweise wurden die Fragen auch früher schon beantwortet. Jetzt treten die Mängel in den Hintergrund und die Rückabwicklung soll wegen dem Übergewicht erfolgen. Das angegebene und gewogene Gewicht hast du nie genannt, auch nicht ob und welches Zubehör und von wem eingebaut wurde. Ich habe auch ein zu schweres Fahrzeug, nur ich muss mir die Schuld geben, wenn ich eine 5,5m lange Markiese, eine Anhängekupplung, 2 Solarpanele, 2 Bordbatterien, auto.SAT-Anlage, Backofen usw. haben will, darf ich nicht den Händler oder Hersteller wegen Überlast anklagen.

Etienne am 19 Mär 2007 06:28:31

Wir haben einen Rapido,von einem Handbuch nach DIN ist mir nichts bekannt.Allerdings bin ich immer wieder verwundert, das soviel Wohnmobile mit wenig Zuladung angeboten werden. Mein Mann hat unser Mobil bei seiner Firma gewogen. Fast leer wiegt das Womo 3340kg. Beim Kauf haben wir darauf geachtet das, das Wohnmobil aufgelastet war.Bei unserem letzten Besuch beim Händler, mussten wir feststellen, das noch grössere Womos mit 3.5t angeboten werde. Ich habe den Händler darauf angesprochen und der teilte mir mit,er verkaufe viel ins Ausland und da werden sie so verlangt.

rs270550 am 19 Mär 2007 10:37:00

Hallo Campoverde,
es ist doch total uninteressant, ob andere so ein Handbuch bekommen haben. Wichtig ist allein, ob Du eines bekommen hast. Das mußt aber nicht Du, sondern Dein Gegner nachweisen. Es gibt doch einen Kaufvertrag und ein Übergabeprotokoll, da sollte sowas schriftlich eingetragen sein. Ist nicht? Dann hast Du auch nichts bekommen!
Sollte aber jeder Rechtsanwalt wissen.
,
Rolf

Campoverde am 19 Mär 2007 11:05:22

Hallo liebe Wohnmobilfreunde,

ich möchte mich für Eure Antworten herzlich bedanken. Speziell für Migula darf ich darauf hinweisen, dass die Rückabwicklung nicht nur wegen des Übergewichtes, sondern auch wegen erheblicher Mängel beantragt wurde.
Die Mängel habe ich bereits eingehend dargelegt. Selbstverständlich war mir das Leergewicht im betriebsbereiten Zustand auf Grund der Eintragungen in den Papieren bekannt. Ebenfalls waren mir die Gewichte der eingebauten Zusatzausstattungen bekannt. Danach standen mir noch über 400 kg für sonstige Ausstattungen zur Verfügung. Nach mehrfachen Verwiegungen wurde jedoch festgestellt, dass eine erhebliche Abweichung von den Eintragungen in den Papieren (fast 250 - 300 kg) vorliegt. Mein Fahrzeug ist für 3,8 t zugelassen und für 4 Personen. Die Abweichung bzw. das Übergewicht des Fahrzeuges bedeutet letztendlich, dass das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß benutzt werden kann.
Die anderen von mir gestellten Fragen sollten nur noch einmal meinen Kenntnisstand untermauern, da hier auch unterschiedliche Bewertungskritierien bei den Gerichten eine Rolle gespielt haben. Wichtig war eben auch hier das Handbuch. Die Gegenseite wurde auch aufgefordert, den Nachweis für die Aushändigung des Handbuches zu erbringen.
Noch einmal vielen Dank für Eure Mithilfe.
MFG
Campoverde

Gast am 19 Mär 2007 13:58:26

Hallo Campoverde,

ich habe z.Zt. auch ein Schadenersatzverfahren am laufen. Nicht wegen des WOMO's, aber was man vor Gericht erleben kann, hätte ich nie geglaubt wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Als ich den Richter darauf ansprach, meinte das präpotente A.....ch nur lapidar: "Was glauben sie warum ein Richter nie klagen wird, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt?" Worauf ich ihn fragte ob ich mich jetzt dafür entschuldigen soll, dass ich mein Recht suche?
Während der Verhandlung bemerkte ich noch dazu, dass der gegnerische Anwalt und der Richter per DU sind. :evil:

Ich wünsche Dir mehr Glück mit dem Richter und viel Erfolg.

Rider

Bergbewohner1 am 19 Mär 2007 20:13:39

Rider hat geschrieben:Hallo Campoverde,

ich habe z.Zt. auch ein Schadenersatzverfahren am laufen. Nicht wegen des WOMO's, aber was man vor Gericht erleben kann, hätte ich nie geglaubt wenn ich es nicht selbst erlebt hätte. Als ich den Richter darauf ansprach, meinte das präpotente A.....ch nur lapidar: "Was glauben sie warum ein Richter nie klagen wird, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt?" Worauf ich ihn fragte ob ich mich jetzt dafür entschuldigen soll, dass ich mein Recht suche?
Während der Verhandlung bemerkte ich noch dazu, dass der gegnerische Anwalt und der Richter per DU sind. :evil:

Ich wünsche Dir mehr Glück mit dem Richter und viel Erfolg.

Rider

Hallo Rider, das habe ich auch schon so ähnlich erlebt, in meinem Kaufvertrag stand z.Bsp kein Mietfahrzeug, der Richter erkannte an, das seitens des Händlers dies ein Versehen war, usw.
Ob man sein gedachtes Recht bekommt wird von Jahr zu Jahr ungewisser.

Eddy am 19 Mär 2007 20:27:28

Vielleicht soviel noch dazu:

"Coram iudice et in alto mare sumus in manu Dei." Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."


Eddy

Bergbewohner1 am 20 Mär 2007 21:00:10

Eddy hat geschrieben:Vielleicht soviel noch dazu:

"Coram iudice et in alto mare sumus in manu Dei." Römische Juristenweisheit; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."


Eddy

Wenn im Gericht Gottes Hand mit im Spiel wäre, dann wäre mancher Richter Straßenkehrer oder noch viel schlimmer.
Ist natürlich klar wie Du es gemeint hast.

Beduin am 21 Mär 2007 06:55:20

rs270550 hat geschrieben: Das mußt aber nicht Du, sondern Dein Gegner nachweisen.


Hallo Rolf,

eigentlich sollte es so "einfach" sein. Aber schnell wird mal gelogen. Wie zB im Fall.
"Hab ich ihnen doch gleich gesagt, der Mitarbeiter XXX stand daneben, der hat es auch gehört"
Es war keiner dabei, aber wie soll man das Beweisen? Den auch derjenige hatte nimanden dabei und zum bescheissen ist der zu ehrlich :evil: und schnell ist schluss.

rs270550 am 21 Mär 2007 10:16:49

Ja, sowas soll schon mehr als einmal vorgekommen sein. Hier geht es aber darum, daß Papiere, die in das Übergabeprotokoll eingetragen gehören, fehlen. Ich denke schon, daß auch Richter soetwas richtig verstehen.
Hoffen wir mal.
Rolf

Gast am 21 Mär 2007 11:23:43

Hallo Rolf,

ich zitiere dir mal 2 Sätze aus der letzten Verhandlung:
Ich: Herr Rat, da liegt doch das Prospekt (Anleiheprospekt einer Staatsanleihe) mit den Warnungen die mir verschwiegen wurden!
Richter: Das mag schon sein, ich kann das Anerkennen oder auch nicht!!!!

Ich war bis zu dieser Verhdlg. auch so blauäugig wie du.
Sooo schaut leider die Wirklichkeit vor Gericht aus. :evil:

Bergbewohner1 am 21 Mär 2007 21:20:23

Rider hat geschrieben:Hallo Rolf,

ich zitiere dir mal 2 Sätze aus der letzten Verhandlung:
Ich: Herr Rat, da liegt doch das Prospekt (Anleiheprospekt einer Staatsanleihe) mit den Warnungen die mir verschwiegen wurden!
Richter: Das mag schon sein, ich kann das Anerkennen oder auch nicht!!!!

Ich war bis zu dieser Verhdlg. auch so blauäugig wie du.
Sooo schaut leider die Wirklichkeit vor Gericht aus. :evil:

Da kann ich Dir voll und ganz nur zustimmen, es geht fast immer so aus, wie es der Richter sieht und zuläßt.
In der zweiten Instanz, dann wird es richtig teuer, vor allen wenn es die Richter dann auch so sehen oder auch nicht.

Campoverde am 21 Mär 2007 23:20:07

Hallo Etienne,

vielen Dank für Deine Antwort. Kannst Du mir mitteilen, welches Fahrzeug, Typ usw. Ihr habt und welches Leergewicht im betriebsbereiten Zustand in Eurem Brief eingetragen ist? Du schreibst, dass Euer Fahrzeug fast leer schon 3.340 kg wieg. Hast Du ein 3,5 t Fahrzeug?.

Danke und
Campoverde

Etienne am 22 Mär 2007 06:51:36

Wir haben den 662M mit 3,85 Gesamtgewicht.Bei 3340 Kg waren die Einbauten wie Solar 150 Watt, zweite Aufbaubatterie, Fahradträger usw. schon dabei.

migula am 22 Mär 2007 10:29:00

Hallo Campoverde,
die Außerung von doncamilloo1 am 17.03. haben mich bewogen, deine Angaben kritisch zu lesen zu hierzu meine Gedanken zu machen. Z.B. in welcher Jahreszeit das Wohnmobil nicht genutzt wurde und der Kilometerstand. Bisher hattest du auch das Sonderzubehör nicht erwähnt. Erst jetzt wird die 2. Bordbatterie und die Solaranlage genannt. Ich denke die Gewichtsprobleme waren im Vorfeld bekannt und es ist eine Auflastung auf 3,8 t erfolgt. Ich vermute, als du die Nachteile der Auflastung erkannt hast wolltest du das Fahrzeug nicht mehr. Da ich einen 4,4 t erworben habe, kenne ich zwischenzeitlich die Nachteile. Deshalb würde ich das Mobil gern wieder abgeben. Ich bin aber nicht auf die Idee gekommen, nach Mängeln zu suchen um das Mobil abgeben zu können.
Ich denke, dass das Gericht deshalb deiner Forderung einer Rückgabe wegen Übergewicht nicht nachkommen wird. Bei den angegebenen Mängel würde ich als Richter prüfen lassen, ob sie nicht durch ein Fremdverschulden entstanden sind.

Campoverde am 22 Mär 2007 16:13:53

Hallo Migula,

erst einmal möchte ich mich für Deine Antwort bedanken. Es ist auch korrekt, dass man alle Beiträge zunächst einer gewissen krtitischen Betrachtungsweise unterzieht. Jedoch bei mir brauchst Du Dir keine allzu großen Gedanken zu machen. Du bist neu im Forum, deshalb bitte ich Dich einmal meinen Beitrag unter der Rubrik "Gesetze, Verordnungen usw., hier Rückabwicklung vom Kaufvertrag zu lesen. Hier habe ich sehr eingehend meine Mängel geschildert.
Unabhängig von den geschilderten Mängeln ist dann weiter festgestellt worden, dass mein Fahrzeug ein erhebliches Übergewicht gegenüber den Eintragungen in den Papieren hat. Zur Klarstellung:
Ich habe ein Fahrzeug mit einer Zulassung für 3,8 to und 4 Personen erworben. Im betriebsbereiten Zustand hat das Fahrzeug laut Kfz.Schein ein Gewicht von 312o kg. Demnach steht mir eine Zuladungsreserve von 680 kg zur Verfügung. Natürlich habe ich Zusatzausstattungen wie Markise, 2. Batterie usw. anbringen lassen. Diese Zusatzausstattung hat ein Gewicht von rd. 180 kg. So komme ich unter Einbeziehung des Leergewichtes auf ca. 3.300 kg. Gewogen wurde das Fahrzeug jedoch an 4 verschiedenen Stellen (auch beim TÜV). Hier ergab sich nicht ein Gewicht von rd. 3.300 kg, sondern es wurden ohne Fahrer rd. 3.520 kg gemessen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug unter Einbeziehung des Fahrers mit 75 kg und der vorhandenen Sonderausstattung rd. 3.600 kg wiegt, also liegt eine Abweichung von rd. 300 kg vor.
Demnach hätte ich noch eine Zuladungsreserve von 200 kg und das bei einem Fahrzeug für eine Zulassung von 4 Personen. Allein für die weiteren 3 Personen wären 225 kg hinzuzurechnen, dann hätte ich schon die Grenze von 3,800 kg überschritten, ohne eine Zahnbürste, geschweige denn meinen Roller an Bord zu haben. Dadurch ist mein Fahrzeug für mich unbrauchbar geworden, meine Ehefrau leidet an MS, von daher bin ich immer auf einen Roller angewiesen. Deshalb waren auch bei der Bestellung des Fahrzeuges 2 Grundvoraussetzungen zu beachten:

1. Zulassung auf 3,8 t
2. Zulassung für 4 Personen

Dass nun das Fahrzeug mit einem erheblichen Übergewicht ausgeliefert wurde, wird sich im Prozeß mit Sicherheit herausstellen, ebenfalls die von mir geschilderte Mängelodyssee. Fest steht, dass ich ein Montagsauto habe und mir mit Rücksicht auf die geschilderten Umstände nichts anderes übrig blieb, als die Rückabwicklung zu beantragen.
Migula, ich hoffe, Du siehst nun den Fall etwas aus einem anderen Blickwinkel. Ich habe nicht nach Mängeln gesucht, sie waren einfach von Anfang an vorhanden. Zudem stellten sich dann nach der Verwiegung die zusätzlichen Probleme mit dem Gewicht ein.
Ich denke, dass Doncamillo sich noch einmal äußert. Ihm ist mehr als bekannt, dass er einige Dinge bei der Abfassung seines Berichtes verschwiegen hat, obwohl er von mir bei der Suche nach Hilfe bis auf kleinste Detail über Mails, die ich noch habe, über den Sachverhalt aufgeklärt wurde.
Zum Schluß glaube ich jedoch daran, dass dieses Forum uns Freude machen soll, dass wir uns gegenseitig helfen wollen und nicht Dinge um die Ohren hauen, die uns keine Freude bereiten. Ich hatte nur darum gebeten, einige Erfahrenswerte mir mitzuteilen, da viele Dinge, auch in Urteilen, unterschiedlich aufgefasst werden. Deshalb bitte ich auch unter diesem Thread nur auf die Bitte von mir einzugehen. Danke für die freundlichen und aufmunternden Zuschriften.
MfG
Campoverde

Campoverde am 22 Mär 2007 17:26:42

Hallo Migula,

ich auch noch etwas vergessen. Du hattest nach der Nutzung in der Jahreszeit und dem Kilometerstand nachgefragt.
Hier die Angaben:

neu gekauft am 6. 6. 2006
abgestellt in der Garage nach Feststellung der Mängel am 23. 8. mit 9.149 km. Danach zwei Fahrten zur Waage, jetziger Kilometerstand 9204. Seitdem steht das Fahrzeug wegen Unbenutzbarkeit in der Garage, nun schon fast 7 Monate. Falls Du noch mehr wissen willst, kannst Du Dich ja melden.
Ich hoffe, ich habe Dich ein wenig aufgeklärt.

Ich habe nichts zu verbergen und ich versuche zu leben nach dem Grundsatz, Ehrlichkeit währt am Längstgen!
MfG
Campoverde

Bergbewohner1 am 22 Mär 2007 22:10:08

Campoverde hat geschrieben:Hallo Migula,

ich auch noch etwas vergessen. Du hattest nach der Nutzung in der Jahreszeit und dem Kilometerstand nachgefragt.
Hier die Angaben:

neu gekauft am 6. 6. 2006
abgestellt in der Garage nach Feststellung der Mängel am 23. 8. mit 9.149 km. Danach zwei Fahrten zur Waage, jetziger Kilometerstand 9204. Seitdem steht das Fahrzeug wegen Unbenutzbarkeit in der Garage, nun schon fast 7 Monate. Falls Du noch mehr wissen willst, kannst Du Dich ja melden.
Ich hoffe, ich habe Dich ein wenig aufgeklärt.

Ich habe nichts zu verbergen und ich versuche zu leben nach dem Grundsatz, Ehrlichkeit währt am Längstgen!
MfG
Campoverde

Ich muß schon mal eine Lanze Campoverde brechen, da ich am eigenen Leib zu spüren bekommenn habe, mit was für eine krininelle Energie teiweise WoMo verkauft werden.
Es ist ja auch das Problem , bei dem Gewicht kann ich nicht mal mehr Überladen fahren, da ich dann auch noch die zulässigen Achslasten überschreite.
Viel Glück Campoverde.

Campoverde am 23 Mär 2007 01:06:56

Hallo Waldtroll,

danke und wenn auch jetzt noch Doncamillo einen überarbeiteten Beitrag leisten würde (er weiß, worüber ich denke), wäre ja alles in Ordnung. Es ist schade, wenn man durch wirklich unsachliche Beiträge in Mißkredit gebracht werden könnte.

Ich werde weiter versuchen, gewonnene Erkenntnisse (positiv und negativ) weiterzugeben. Denn nur dann ist uns allen geholfen. Keiner weiß alles, mehrere wissen viel
MfG
Campoverde

migula am 29 Mär 2007 17:24:22

Wie ist die Gerichtsverhandlung ausgegangen?

Gast am 29 Mär 2007 20:39:41

migula hat geschrieben:Wie ist die Gerichtsverhandlung ausgegangen?


Die Verhandlung findet erst morgen Mittag statt.

migula am 02 Apr 2007 21:10:13

Nachdem um Hilfe gebeten wurde, interessiert auch der Ausgang der Gerichtsverhandlung.

achimHH am 03 Apr 2007 00:17:05

das stimmt ! :eek:

wir sind gespannt wie ein Pflitzebogen :haendereib:

achim..

Campoverde am 03 Apr 2007 00:56:27

Liebe Wohnmobilfreunde,

ich werde zu gegebener Zeit (nach endgültiger Beendigung des Verfahrens) weiter berichten.

MfG
Campoverde

migula am 03 Apr 2007 07:53:42

Da die Verhandlung Ende März war, müsste doch ein Zwischenbericht möglich sein!

Bergbewohner1 am 03 Apr 2007 21:13:38

migula hat geschrieben:Da die Verhandlung Ende März war, müsste doch ein Zwischenbericht möglich sein!

Vielleicht hat er Schiß das die "Stasi" mit im Forum werkelt, es hat ja auch welche gegben die ihm ein wenig zugesetzt haben.
Nun schmollt er.

Campoverde am 03 Apr 2007 21:58:07

Hallo Waldtroll,

Deine Mitteilungen haben mich bisher immer erfreut und haben mich davon überzeugt, dass echte Hilfe angedacht war. Das ist nicht immer so. Ich bitte um Verständnis für meine derzeitige Entscheidung.
MfG
Campoverde

Gast am 03 Apr 2007 22:40:28

@ Campoverde

ich finde das ist auch OK so. Du kannst dir keinen Fehler erlauben, es könnte leicht sein, dass der Händler oder sein Anwalt hier mitliest. Die Jungs sind nicht dumm.

migula am 03 Apr 2007 22:56:36

Es erwartet doch niemand dass Strategien ausgeplaudert werden, sondern es interessiert welche Entscheidung das Gericht getroffen hat. Ich denke nicht jeder Händler ist ein schwarzes Schaf.

Gast am 04 Apr 2007 07:00:30

migula hat geschrieben:Es erwartet doch niemand dass Strategien ausgeplaudert werden, sondern es interessiert welche Entscheidung das Gericht getroffen hat. Ich denke nicht jeder Händler ist ein schwarzes Schaf.


Es sagt ja auch niemand dass jeder Händler ein schwarzes Schaf ist. Auch hat niemand gesagt das der Händler von Campoverde ein schwarzes Schaf ist. Es ist nun mal zu verschiedenen Meinungen gekommen, die vor Gericht ausgetragen wurden. Respektiere Campoverde's Entscheidung doch einfach, er hat sicher seine Gründe vorerst zurückhaltend zu sein. Campoverde hat doch gesagt das er zu gegebener Zeit berichten wird. So lange sollten wir dann schon noch abwarten können ;-)

Bergbewohner1 am 04 Apr 2007 21:34:34

Campoverde hat geschrieben:Hallo Waldtroll,

Deine Mitteilungen haben mich bisher immer erfreut und haben mich davon überzeugt, dass echte Hilfe angedacht war. Das ist nicht immer so. Ich bitte um Verständnis für meine derzeitige Entscheidung.
MfG
Campoverde

Es war nicht böse gemeint, ich und viele im Forum verstehen Deine Zurückhaltung und ich finde sie auch richtig.
Falls Du es nicht weißt, die Stasi hatte uns zu DDR bespitzelt und bei passender oder unpassender Gelegenheit gegen dich verwendet, sie hatten Augen und Ohren überall.
Das trifft eventuell auch auf deine Gegner zu, das die mitlesen.
Schöne Ostern trotz Deines Rechtsstreites und allen Anderen natürlich auch
.

mittelmeertaucher am 09 Dez 2007 19:33:34

Hallo Campoverde,

ist indzwischen eine Endscheidung gefallen :?:

Gast am 09 Dez 2007 19:54:36

mittelmeertaucher hat geschrieben:Hallo Campoverde,

ist indzwischen eine Endscheidung gefallen :?:


Hier kannst Du es nachlesen:

--> Link

mittelmeertaucher am 12 Dez 2007 00:20:13

BossCatOne hat geschrieben:
mittelmeertaucher hat geschrieben:Hallo Campoverde,

ist indzwischen eine Endscheidung gefallen :?:


Hier kannst Du es nachlesen:

--> Link


Danke

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