Hallo Freunde des gepflegten Reisens,
heute hatte ich einen Reifenschaden durch einen eingedrungenen Metallbügel an der Vorderachse, mein Reifenhändler meinte das ich nicht das gleiche Fabrikat fahren müsse wie auf der anderen Seite der Achse, da es sich um ein Fahrzeug über 3,5to handele und da sei es egal, nur Reifengröße und der Traglastindex müssten gleich sein, dieses sei im im §36 der StVo --> Link so geregelt, ich werde daraus aber nicht ganz schlau :? Da es sich bei einem Wohnmobil um die Fahrzeugklasse "M" handelt :?:

