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Mischbereifung auf einer Achse bei Womos über 3,5to erlaubt?


Gast am 09 Jun 2015 20:13:23

Hallo Freunde des gepflegten Reisens,
heute hatte ich einen Reifenschaden durch einen eingedrungenen Metallbügel an der Vorderachse, mein Reifenhändler meinte das ich nicht das gleiche Fabrikat fahren müsse wie auf der anderen Seite der Achse, da es sich um ein Fahrzeug über 3,5to handele und da sei es egal, nur Reifengröße und der Traglastindex müssten gleich sein, dieses sei im im §36 der StVo --> Link so geregelt, ich werde daraus aber nicht ganz schlau :? Da es sich bei einem Wohnmobil um die Fahrzeugklasse "M" handelt :?:

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mercurius46 am 09 Jun 2015 20:21:08

Naja, solange nichts passiert, ist alles o.k.

Bei einem Unfall (was Gott oder sonstwer verhüte) ein Gutachter feststellt, dass die Unfallursache aufgrund nicht fachgerechter Bereifung zurück zu führen ist, dann wird die Versicherung einen ganz eleganten Schritt zur Seite machen und Dich vorbei sausen lassen (= alles selbst bezahlen).

PS: Wieviel willst Du denn sparen?

wolfherm am 09 Jun 2015 20:25:16

Mischbereifung liegt ja nicht vor, wenn man unterschiedliche Hersteller auf einer Achse hat. Die meinen Radial- oder Diagonalreifen. Die sollte man nicht mischen.


Und noch ein Hinweis: Die STVO unterscheidet nicht nach Klassen, sondern nach Gewichten. So habe ich das mal gelernt. Sollte sich das geändert haben?

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Gast am 09 Jun 2015 20:30:04

Hallo Wolfgang,
es geht mir nur um Rechtssicherheit, der Reifenhändler kann viel erzählen, gibt es dazu einen Link?

Gast am 09 Jun 2015 20:31:54

Mit Mischbereifung ist gemeint, dass Diagonal- bzw. Radialreifen auf jeweils einer Achse gefahren werden.
Diagonal- bzw. Radialreifen bezeichnen den Karkassenaufbau im Reifen.
Ein Wohnmobil ist nach StVZO ein So.Kfz. und somit kein Personenkraftwagen. Bei mehr als 3,5t zGM ist die Mischbereifung erlaubt.
Bis 3,5t zGM ist die Mischbereifung verboten.

Auf einem Fahrzeug können tasächlich vier verschiedene Reifenhersteller montiert werden, sofern die Reifengröße und die Reifentragfähigkeit den Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. der Herstellerfreigabe entspricht. Herstellerbindung sind auf mehrspurigen Fahrzeugen über die EG verboten worden und gelten höchstens noch als Empfehlung.

Gast am 09 Jun 2015 21:05:45

RETourer hat geschrieben:Bis 3,5t zGM ist die Mischbereifung verboten.

Auf einem Fahrzeug können tasächlich vier verschiedene Reifenhersteller montiert werden, sofern die Reifengröße und die Reifentragfähigkeit den Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. der Herstellerfreigabe entspricht.


Hallo Daniela,
du bist ja vom Fach, wenn du es schreibst wird es auch so sein, Danke :!:....hoffe ich! :D

Gast am 09 Jun 2015 21:12:07

vario614 hat geschrieben:es geht mir nur um Rechtssicherheit, gibt es dazu einen Link?
(gekürzt)

Danke für dieses humoristische Highlight. :D

Liebe , Alf

Gast am 10 Jun 2015 23:05:44

KudlWackerl hat geschrieben:
Danke für dieses humoristische Highlight. :D

Liebe , Alf


Hallo Alf,
ich verstehe die Pointe nicht so wirklich, bisher hatte ich nur Fahrzeuge unter 3,5to und für mich war das neu.

claudius22 am 11 Jun 2015 08:23:43

Wenn du an einer Straßenkreuzung von einem Laster übergebügelt wirst, der dir die Vorfahrt nicht gewährt, hast du auch "Rechtssicherheit". Die wird jedes deutsche Gericht feststellen. Das Urteil wirst du aber nicht mehr lesen können. Es soll auch Menschen geben die schließen eine Lebensversicherung ab, weil sie glauben sie lebten dann länger.
Es ist immer wieder erbaulich zu lesen, wie Mitmenschen hier ihre Probleme lösen. Danke dafür!

dieter2 am 11 Jun 2015 10:17:43

mercurius46 hat geschrieben:Bei einem Unfall (was Gott oder sonstwer verhüte) ein Gutachter feststellt, dass die Unfallursache aufgrund nicht fachgerechter Bereifung zurück zu führen ist, dann wird die Versicherung einen ganz eleganten Schritt zur Seite machen und Dich vorbei sausen lassen (= alles selbst bezahlen).



Das sind die typischen Antworten von Leuten die garnichts wissen, die holen dann, um überhaupt was zu schreiben, die Versicherungen auf den Plan :lol:

Dieter

Gast am 11 Jun 2015 21:45:40

RETourer hat geschrieben:Mit Mischbereifung ist gemeint, dass Diagonal- bzw. Radialreifen auf jeweils einer Achse gefahren werden.
Diagonal- bzw. Radialreifen bezeichnen den Karkassenaufbau im Reifen.
Ein Wohnmobil ist nach StVZO ein So.Kfz.

Herstellerbindung sind auf mehrspurigen Fahrzeugen über die EG verboten worden und gelten höchstens noch als Empfehlung.


Danke für den Hinweis. Nie wieder werde ich einen Satz reifen kaufen weil einer kaputt ist und es das Profil nicht mehr gibt.

Liebe , Alf

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