RETourer hat geschrieben:
..
Stichtag war der 1.1.1992. Wenn das Fahrzeug eine Erstzulassung nach dem 1.1.1992 hat, sind im Wohnteil Beckengurte vorgeschrieben.
§21a StVO besagt: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Und nicht: "Eingebaute Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein."
Möchte mal den Gesetzgeber sehen , der durch sein eigenes Kauderwellsch durchsieht :lol:
Mein Womo war Bj 98 und hatte nur 4 Gurtplätze - Orginal und war für 6 Zugelassen Ich fuhr auch mit 6 Personen,-> Kinder angeschnallt und Erwachsene war mir egal ...
Irgend etwas stimmt doch mit den Stichtag nicht :roll: -> Meines war Orginal eingetragen und verändert wurde nichts - ich kannte den Vorbesitzer :!:
von daher :
eaglesandhorses hat geschrieben:Wenn du im Schein die Sitzeplätze drin hast, dann dürfen auch vier fahren... Der hat noch Bestandsschutz. Ob du das machen möchtest ....siehe Wolfherms post
so ist es , denn sonst wären ja Alle alten Fahrzeuge im erloschenen Betriebszustand .