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Leuchtweitenregulierung, elektrisches Umbaukit, ABE


hgobmobil am 28 Jul 2015 13:30:34

Hallo zusammen,
die Probleme der hydraulischen Leuchtweitenregulierungen sind ja allseits bekannt!
Problemlösung ist ein Umbau auf elektrische LWR. Das ist auch bekannt und wird auch so praktiziert.
Was aber nicht bekannt ist, ob der Umbau dazu führt, dass die ABE für das Fahrzeug erlischt!?

Nach meiner Rücksprache bei TÜV und GTÜ wurde mir folgendes erklärt:
Bei der HU wird lediglich geprüft, ob die LWR funktioniert.
Nicht geprüft wird ob die umgebaute LWR laut ABE zulässig ist.

Wie sieht es nun wirklich aus? Erlischt die ABE oder nicht.

Vorab vielen Dank für eure Info`s

Gute Fahrt

Günter

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hgobmobil am 28 Jul 2015 13:56:17

Ich möchte noch etwas nachtragen!

Der Herr von der GTÜ , seines Zeichens selbst KFZ-Prüfingenieur, bemerkte allerdings noch,
das bei einem Unfall z.b., der auf eine nicht zugelassene Leuchtweitenregulierung zurückzuführen
ist; Ich zitiere: "für den Fahrzeugführer und auch den Fahrzeugbesitzer brenzelig werden könnte!"

Da kann man schon ins Grübeln kommen, oder!?

Gute Fahrt

Günter

teuchmc am 28 Jul 2015 16:29:56

hgobmobil hat geschrieben:Der Herr von der GTÜ bemerkte allerdings noch,
das bei einem Unfall z.b., der auf eine nicht zugelassene Leuchtweitenregulierung zurückzuführen
ist; Ich zitiere: "für den Fahrzeugführer und auch den Fahrzeugbesitzer brenzelig werden könnte!"

Da kann man schon ins Grübeln kommen, oder!?

Gute Fahrt

Günter


Moin Günther!Wie soll eine LWR zum Unfall führen?Eine LWR muß korrekt arbeiten und mehr nicht.Eine DEFEKTE LWR ist ein Mangel,welcher umgehend beseitigt werden muß.Bei evtl.e Unfällen,welche durch Blendung ausgelöst wurden,wird mit Sicherheit nicht die Abe einer LWR in Frage gestellt,sondern nur die Funktion.Wenn diese mangelhaft ist,hat natürlich der Fahrzeugführer und der Halter ein Problem.Habe bis jetzt noch keinen LWR-Motor gesehn,welcher eine Abe o.ä. hat.Problematisch ist eigentlich nur, einen Umbausatz zu finden,welcher korrekt an den Scheinwerfer paßt und korrekt arbeitet.Z.B gibts für alte Skoda Felicia(die Vor-Fabias) nur hydraulichen Ersatz,weil es gar nicht möglich ist ohne Probleme eine elektr.LWR da "ran zu tüddeln".
Also entspannt bleiben.
Sonnigen Tag weiterhin.Uwe

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teuchmc am 28 Jul 2015 16:43:29

Nachtrag.Wenn in der Fahrzeug-ABE eine LWR vorgeschrieben ist,hat das Kfz auch eine zu haben.Wenn jetzt ein Kfz trotz LWR-Vorschrift in der ABE ohne gefahren wird,hat man im Falle eines Falles,ein Kfz OHNE ABE gefahren ,was in dem Fall mächtig uncool ist.
Sonnigen weiterhin.Uwe

hgobmobil am 28 Jul 2015 23:00:41

Hallo Uwe,
im Grund hast du recht. Aber es trifft nicht den Kern der Sache.

Es gibt doch für jedes Ersatzteil, sogenannte Bauartzulassungen, Teilegutachten, Typprüfungen usw.,
die fahrzeugspezifisch ausgestellt werden. Diese Ersatzteile baut man ein und fertig. Eventuell muß
man die noch eintragen lassen und man ist rechtlich auf der "fasst" sicheren Seite.

So,...... nun habe ich eine defekte hydraulische Leuchtweitenregulierung, diese ersetze ich durch ein
Originalersatzteil oder typgeprüftes Ersatzteil und gut ist es. Frimele (das ist jetzt nicht negativ gemeint!!)
ich mir aber jetzt eine elektrische LWR zusammen, dann wird diese voraussichtlich auch funktionieren. Soweit so gut.

Jetzt fahre ich nachts los, mir kommt einer entgegen, der mir z.B per Lichthupe anzeigt, das ich ihn blende!
Ich will mit meiner Eigenbau-LWR die Scheinwerfer runterstellen, aber es funktioniert nicht!
Es kommt durch das Blenden des entgegenkommenden Fahrzeug zum Unfall.

Und nun,............. hab ich verdammt schlechte Karten. Ich höre schon den Sachverständigen oder den RA des
Unfallgegners :"Ach........, die LWR ist ein Eigenbau, bingo, Zahlen bitte!!!!!!". Etwa gleichlautendes wird mir mein
Haftpflichtversicherer sagen:" Ach........, die LWR ist ein Eigenbau, bingo, Zahlen, nö, wir nicht!!!!!".
Zugegeben, das kann mit einem Originalersatzteil genau so ablaufen, aber da kann ich mich im Rahmen der
Produkthaftung etc. zumindest finanziell schadlos halten!

Es gibt am schönen Main eine KFZ Werkstatt, dessen Betreiber ( hier in den einschlägigen Foren sicherlich vielen bekannt),
zur Zeit eine elektrische LWR für zB. den Ducato 230 konzipiert. Der hat sich sprichwörtlich die Hacken abgelaufen, um
für die einzelnen Bauelemente und die LWR eine entsprechend ABE zu bekommen. Das ist im auch gelungen.
Warum hat er das wohl gemacht!? Ich denke, er wollte, dass er selbst und auch seine Kunden auf der sicheren Seite sind!
Und das ist auch richtig und vernünftig so!!

Ich habe übrigens heute den TÜV Rheinland angeschrieben und um entsprechende Stellungnahme gebeten. Bin gespannt was da kommt!?

Bis dahin, allzeit gute Fahrt!!!

Günter

Rumbuddel am 28 Jul 2015 23:36:42

Öhhh, also die Umrüstung von hydraulisch auf elektrisch haben wir an unserem ex-Duc auch gemacht.
Original war die - ich glaube - für einen Golf.
Mal ein paar Anmerkungen zu defekte LWR verursacht Unfall ...
Ich habe den Kofferaum voll, der Gegenverkehr wird geblendet weil ich vergessen habe die LW zu regulieren.
Ich fahre des nachts und blende zu spät ab.
Die hydraulische LWR ist defekt, aber ich habe es noch nicht bemerkt ...

Mal ganz ehrlich ... :roll: :roll: :roll:

hgobmobil am 29 Jul 2015 00:04:04

Moin Rum,

mal ganz ehrlich,........du fährst nachts mit deinem Womo, du wirst geblendet, du meckerst den Entgegenkommer mit der Lichthupe an,
nichts passiert, du siehst nichts mehr, verlierst die Kontrolle übers Womo und rauschst in die Büsche.
Das Womo ist hinüber, von Personenschaden wollen wir lieber nicht reden!!!
Dein Gutachter stellt bei dem Fahrzeug des Unfallgegner fest, das eine selbstgebastelte, somit nicht zugelassene LWR eingebaut wurde
und durch das Versagen dieser LWR der Unfall verursacht wurde.

Was nun!? Ich unterstelle dir jetzt nicht, dass du das so einfach hinnehmen würdest, oder doch!?

Im übrigen, ich habe es ja auch so geschrieben, das kann mit einer original typenspezifischen LWR auch passieren.
Aber das ist haftungsrechtlich eine ganz andere Sache. Und das ist der Kern der Sache !!!!!

Trotzdem,.... allzeit gute Fahrt!!!

Günter

Gast am 29 Jul 2015 04:36:01

hgobmobil hat geschrieben:Moin Rum,

mal ganz ehrlich,........du fährst nachts mit deinem Womo, du wirst geblendet, du meckerst den Entgegenkommer mit der Lichthupe an,
nichts passiert, du siehst nichts mehr, verlierst die Kontrolle übers Womo und rauschst in die Büsche.

Günter


Hallo Günter,
was würde eine ABE an dem Unfall ändern? Das Problem liegt doch an den falsch eingestellten Scheinwerfern und nicht an einen Stück bedruckten Papier.
Es gibt noch viele andere Teile am Fahrzeug die auch zugelassen sind und keine ABE haben, zb. fest angebaute Heckträger, Autoradios etc. um ganz sicher zu gehen kannst du dir aber den Umbau von pneumatisch auf elektrisch per Einzelabnahme von einem Prüfer eintragen lassen.

wolfsch6 am 29 Jul 2015 07:01:40

hgobmobil hat geschrieben:....
Es gibt am schönen Main eine KFZ Werkstatt, dessen Betreiber ( hier in den einschlägigen Foren sicherlich vielen bekannt),
zur Zeit eine elektrische LWR für zB. den Ducato 230 konzipiert. Der hat sich sprichwörtlich die Hacken abgelaufen, um
für die einzelnen Bauelemente und die LWR eine entsprechend ABE zu bekommen...

hgobmobil hat geschrieben:....
Das ist im auch gelungen.
Warum hat er das wohl gemacht!? Ich denke, er wollte, dass er selbst und auch seine Kunden auf der sicheren Seite sind!
Und das ist auch richtig und vernünftig so!!
...
Günter



Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass Du mit Deinen (erst) 4 Beiträgen hier eine Marketingaktion durchführst, bei der die Zielsetzung ist, die vorbildliche KFZ-Werkstatt die sich völlig uneigennützig für Ihre Kunden die Hacken abgelaufen hat bei der Markteinführung Ihrer elektrischen LWR, zu unterstützen.

Oder warum sonst trittst Du hier ein Problem mit konstruierten Situation breit, das eigentlich gar keines mehr ist?

,
ws

ubruesch am 29 Jul 2015 10:53:10

Hallo allerseits,

habe auch ein zusammengestelltes elektrisches LWR System verbaut nachdem das Hydraulische den Geist aufgegeben hat.
Bin bisher 3 mal durch den TÜV und das ohne Probleme. Den interessiert nur die Funktion.
Ob elektrisch, hydraulisch oder durch zwei Heinzelmännchen die an die Hauptscheinwerfer gebunden wurden, ist denen völlig egal.
Und mal ehrlich, wer von euch hat die LWR in seinem Wohnmobil bisher überhaupt schon mal gebraucht?
Ich in den letzten 6 Jahren auf jeden Fall nicht.
Die ist nur repariert worden weil sie drin ist und funktionieren muss.

Udo

PS: Und der Robert steckt bestimmt nicht dahinter um hier Werbung zu machen. Der hat auch so genug zu tun.

hgobmobil am 29 Jul 2015 20:13:37

wolfsch6 :

- zu deinem Verdachtsfall Marketing etc. .; das ist schlichtweg eine Stillblüte , die kaum zu toppen ist!

Weitere Kommentare zu deinen Thread erspare ich mir, weil dieser absolut nichts sinnvolles zu der Thematik beiträgt!

Allzeit gute Fahrt wünsche ich Dir!

Günter

hgobmobil am 29 Jul 2015 21:23:31

Die Thematik ist jetzt abgeschlossen, ich habe jetzt eine "offizielle schriftlich Stellungnahme" des TÜV Rheinland!

Hallo Udo,
Nein, Robert Most hat mit dieser "Stillblüte/Marketing" nichts zu tuen und ich gleichfalls nicht!

Aber gerade die Ausführungen von Robert Most zum Thema "elektrische LWR etc" haben mich halt stutzig gemacht.
Robert Most wird wohl seine berechtigten Gründe gehabt haben warum er sogar bis zum KBA gegangen ist.

Ich selbst habe eine elektrische LWR zum Austauch gegen die hydraulische hier liegen und werde diese in den nächsten Tagen montieren.
Ich habe mir den Luxus erlaubt und habe mir eine gekauft, wobei ich darauf geachtet habe das keine "Stromdiebe" verwendet werden müssen!

Aber abschließend auch noch einmal für alle anderen "Womospezies".

- Es ist richtig, ob bauartgeprüfte oder selbstgebaute elektrische LRW, beide Versionen können durch Fehlfunktion oder auch falsche Anwendung zu Unfällen führen.
- Es ist richtig, dass, wenn man in ein zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes KFZ ein nicht bauart- und/oder typengeprüftes Ersatz- und/oder Zubehörteil einbaut und dadurch nachweislich ein Unfall herbeigeführt wurde, sich hinsichtlich Haftpflicht-,Zivilrecht, bis hin zum Strafrecht zu verantworten hat.

Und genau das war Hintergrund meine Ausführungen in diesem Thread. Und genau das war auch sicherlich der Grund für die Aktionen von Robert Most, die ich ausdrücklich befürworte!

Nun gut,.... ich wünsche allen eine Gute Fahrt

Günter

Rumbuddel am 29 Jul 2015 23:23:41

hgobmobil hat geschrieben:Moin Rum,
mal ganz ehrlich,........du fährst nachts mit deinem Womo, du wirst geblendet, du meckerst den Entgegenkommer mit der Lichthupe an,
nichts passiert, du siehst nichts mehr, verlierst die Kontrolle übers Womo und rauschst in die Büsche.
[...]
Günter


Jetzt nicht wirklich, oder?
Wenn ich ein KFZ bewege, muss ich dies so tun, dass ich mit dem Fehlverhalten anderer rechne ... also wenn ich wirklich so geblendet werde, dass ich überhaupt nichts mehr sehe - schwer vorstellbar - dann bremse ich.

Desweiteren, wenn der TüV mein Fahrzeug abnimmt, dann ist es abgenommen und darf so betrieben werden.
Der Rest liegt in meiner Verantwortung:
Zu kontrollieren, dass die LWR bei jedem Fahrtantritt ordnungsgemäß funktioniert und eingestellt ist, genauso wie die Blinker, das Licht an sich, die Bremsleuchten ...
und sollte tatsächlich wegen eines Fehlers der Lichtanlage von mir ein Unfall verursacht werden, dafür gibt es die Haftpflicht.
Vorsatz? Nö, der TüV hat es durchgewunken.

Aber schön, dass Du jedesmal bevor Du losfährst, jemand zweites dabei hast, der Deine Lichtanlage kontrolliert.
Nach jedem Stopp versteht sich ...

Es ist übrigens durchaus ein Unterschied ob jemand eine LWR selber baut und dann eine ABE oder Bauartgenehmigung oder was weiss ich dafür bekommen möchte oder ob man einfach nur eine passende LWR eines anderen KFZ einbaut, die nix anderes als 12V D+ benötigt um zu funktionieren.

Achja, wenn ich denn in die Büsche rausche, dann hoffe ich, dass der Verursacher den Notruf wählt und alles andere über seine Versicherung geregelt wird. Dafür ist sie da.

Abblenden kann jeder mal vergessen ... oder die Scheinwerfer mit der LWR richtig auszurichten ...

hgobmobil am 29 Jul 2015 23:59:30

Hallo Rum,

Hast ja recht, nur eines sollte man beachten!

Wann man nach der letzten und vor der nächsten HU etwas an der KFZ-Technik verändert bzw um- und/oder einbaut was nicht der -Fahrzeugteileverordnung - FzTV- entspricht,
ist gar nichts "durchgewunken". Schlimmstenfalls ist sogar die ABE des KFZ erloschen.

Ich habe jetzt die Stellungnahme vom TÜV und somit weiß ich, wie ich mich zu verhalten habe und was ich in technischer Hinsicht beachten muß!

Ich wünsche dir allzeit gute Fahrt!

Günter

lwk am 30 Jul 2015 09:18:44

Welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn die falsch eingestellten Scheinwerfer einen Tiefflieger blenden, der abstürzt und dabei mein Auto trifft?

JA ist OT, aber der musste jetzt sein.

hgobmobil am 30 Jul 2015 09:34:41

Unter Umständen die Hausratversicherung, man muß halt nur nachweisen das das Womo in der Garage gestanden hat!

Gute Fahrt!
Günter

hgobmobil am 30 Jul 2015 10:37:37

Um jetzt Thread entspannt zu beenden noch Folgendes.

Info vom TÜV:
Die LWR muß fachgerecht eingebaut sein!

Hierzu erzählte mir der TÜV-Ingenieur:
Es wurde allerdings die fachgerechte Montage in der Tat einmal verworfen,
weil das Massekabel mittels Spaxschraube von hinten an einem Scheinwerferreflektor befestigt war.
und der Fahrzeugbesitzer sich auch noch wunderte, das die LWR nicht immer richtig funktionierte!

Na dann "Bingo", war allerdings kein Womo, na Gott sei Dank!

Allzeit gute Fahrt

Günter

lwk am 30 Jul 2015 10:56:59

Also mal wieder viel heiße Luft um Nichts. Na dann können sich ja alle Obrigkeitshörigen und notorische Pessimisten auf die Suche zum nächsten Thema begeben. Bin mal gespannt, was als nächstes ausgegraben wird, vielleicht die fehlende ABE für die Fußraummatten?

hgobmobil am 30 Jul 2015 12:23:28

--> Link
lwk:
Ist zwar keine ABE, aber so sichert sich z.B. ein Hersteller von Fussmatten ab.
Warum macht der das wohl!? Wenn man das verstanden hat, kommt man auch mit dem Hintergrund
meines Threads klar!

Im Übrigen gibt es mit Sicherheit Forenmitglieder, die sich für dieses Thema interessieren!
Das, wie in deinem Sinne, als obrigkeitshörig und pessimistisch zu bezeichnen, ist schlichtweg Nonsens (siehe hier --> Link)!

Das ist jetzt zwar auch OT, man möge mir dies verzeihen. Aber es ging in diesem Thread um Leuchtweitenregulierung, elektrisches Umbaukit, ABE
und nicht Obrigkeitshörigkeit, Pessimismus und heiße Luft und schon garnicht um Nichts

Allzeit gute Fahrt

Günter

hgobmobil am 30 Jul 2015 13:14:32

Hier noch eine Information für diejenigen die das Thema interessiert.

--> Link

Neben den technische Informationen ist der erste und letzte Absatz interessant.

Allzeit gute Fahrt!

Günter

Gast am 30 Jul 2015 14:24:34

Hallo Günter,
alle deine Beiträge die du hier im Forum geschrieben hast handeln von deiner LWR in dem von dir herbei philosophierten Thema, stellst dich hier hin und wedelst mit dem Zeigefinger und erklärst uns die Welt, mir deucht das du noch diverse Sets der LWR im Keller liegen hast und du diese nicht verkauft bekommst, die alten Ducatos werden ja auch immer weniger, von daher viel Erfolg beim " Entsorgen" :arrow:

hgobmobil am 30 Jul 2015 15:14:14

hallo vario614,

Es ging um dieses Thema Leuchtweitenregulierung, elektrisches Umbaukit, ABE

Logisch ging es um meine LWR, übrigens die aus meinen Womo auf Ducato 290 Bj. 1993 ( entschuldigung das ich das noch nicht erwähnt habe!).
Das hat mich dazu bewogen, diesen Thread zu eröffnen und dieser befasst sich allgemein mit diesem Thema Leuchtweitenregulierung, elektrisches Umbaukit, ABE.

Das die hydraulichen LWR in diesen und anderen KFZ laufend defekt sind, ist keine "Philosophie" , sondern Realität, warum dürfte ja bekannt sein!

Wo ich hier mit dem Zeigefinger wedele und euch die Welt erkläre, kannst du ja mal näher erläutern!?

So und jetzt geht`s ans Eingemachte!. Ich erlaube mir dich zu zietieren : mir deucht das du noch diverse Sets der LWR im Keller liegen hast und du diese nicht verkauft bekommst, die alten Ducatos werden ja auch immer weniger, von daher viel Erfolg beim " Entsorgen" :arrow: (Ende des Zitats).

Das ist eine infame Unterstellung und ist, auch wenn es dich nur "deuscht" , zumal es hier jeder öffentlich lesen kann eine Verleumdung! Also unterlasse das bitte!

Allzeit gute Fahrt!

Günter

Gast am 30 Jul 2015 15:53:53

hgobmobil hat geschrieben:So und jetzt geht`s ans Eingemachte!
Das ist eine infame Unterstellung und ist, auch wenn es dich nur "deuscht" , zumal es hier jeder öffentlich lesen kann eine Verleumdung! Also unterlasse das bitte!


Jetzt wird es aber lächerlich! Der Begriff "deucht" scheint dir nicht geläufig, aber dazu gibt es ja den Duden und wenn du meinst du müsstest mir mit der Gesetzeskeule drohen, nur zu, dem sehe ich gelassen entgegen. :?

hgobmobil am 30 Jul 2015 16:10:52

vario614

Wo steht den, dass mir der Begriff "deucht" nicht geläufig ist!?
Als Rheinländer muß mir der Begriff sicherlich nicht geläufig sein,
aber da ich Verwandte in Süddeudland habe ..........!

Wo drohe ich den mit der Gesetzeskeule, ich habe dir lediglich
klar gemacht, das du öffentlich eine Unwahrheit über mich schreibst und das ist nun mal Verleumdung!

Allzeit gute Fahrt

Günter

wolfherm am 30 Jul 2015 17:10:45

Moderation:So. Nachdem ja alle Fakten ausgetauscht sind und nur noch um des Kaisers Bart der Streit entbrennt, mache ich hier mal zu. Einen schönen Abend allseits.


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