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bigpit hat geschrieben:Bisher sah es so aus, dass man für jedes (normale) Auto seine Steuer bezahlt und jedes Auto auch die volle Versicherungsprämie. Einzige Ersparniss, das 2. Kennzeichen, dafür viel montiererei.
Moin bigpit, Kfz. Steuern für beide Fahrzeuge? Na klar, wie schon vorher gesagt, ist in meinem Fall das E-Mobil für 10 Jahre komplett von der Kfz.-Steuer befreit. Also zahle ich weiterhin nur die Steuern fürs WoMo. Also nur ein Mal für 2 Fahrzeuge.
Versicherung quasi doppelt zahlen? Dies ist insofern richtig, dass, wie oben gesagt, z.B. die "Continentale", bei der ich weitere Kfz.-Versicherungen laufen habe, schlicht und einfach Wechselkennzeichenversicherungen ablehnt und stattdessen eine Lösung mit "Saisonkennzeichen" anbietet. Diese passt für mich nicht! Denn ich möchte ja unter der Woche das E-Mobil nutzen und am Wochenende stattdessen das WoMo. Und als Steigerung eben doch gleichzeitig beide Fahrzeuge. Genau das funktioniert. Eben überlegenswert dann auch für all Diejenigen, die ebenfalls Ihren Pkw hinter sich her ziehen. Und hier ist ganz klar: Ich weiss nicht, ob noch weitere Versicherungen einen Spezialtarif anbieten.
Fakt ist: Der ADAC als Mitinitiator des "Wechselkennzeichens" bietet mir bei 35 € Mehrkosten einen diesbezüglichen Tarif an. Explizid als Mehrzahlung für nunmehr 2 Fahrzeuge für 1 Fahrzeug.
felix52 hat geschrieben:Zunächst einmal steht wohl zweifelsfrei und für jeden Autofahrer fest: Ein "nicht für den Strassenverkehr angemeldeter Pkw" darf im öffentlichen Verkehrsraum ( zeitl. begrenzt auf 14 Tage) stehen, wenn er Beladung eines zugelassenen Anhängers ist.
Da liegst du falsch, es handelt sich um eine Sondernutzung und die ist erlaubnispflichtig. Wenn keine Genehmigung, dann schau hier --> Link
felix52 am 24 Sep 2015 23:33:22
Wolf, er steht in meinem Fall nicht auf dem Parkplatz, sondern auf einem zugelassenen Transportanhänger. Und der wiederum darf doch im öffentlichen Verkehrsraum dort parken, oder? Das Gegenteil soll gelten? :eek: Aus dem von Dir zitierten Gesetzestext geht dies jedenfall nicht hervor.
Ihr macht mich ganz kirre.... :wink:
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brawo1 am 24 Sep 2015 23:55:01
felix52 hat geschrieben:Wolf, er steht in meinem Fall nicht auf dem Parkplatz, sondern auf einem zugelassenen Transportanhänger. Und der wiederum darf doch im öffentlichen Verkehrsraum dort parken, oder?
Hallo Felix, entschuldige, habe es falsch gelesen :wall: . Der zugelassene Anhänger darf selbstverständlich 14 Tage auf öffentlichem Verkehrsgrund parken.
Allsquare am 25 Sep 2015 10:08:46
Die ursprüngliche Ansage, auf die sich die Kommentare beziehen, lautete:
felix52 hat geschrieben:In Zukunft nehme ich einen Pkw auf den Anhänger hinter dem Womo mit. Mit eben nur meinem einen Wechselkennzeichen. Und kann (fast) überall jeweils das Womo oder den Pkw nutzen.
Jetzt schreibst Du:
felix52 hat geschrieben:er steht in meinem Fall nicht auf dem Parkplatz, sondern auf einem zugelassenen Transportanhänger. Und der wiederum darf doch im öffentlichen Verkehrsraum dort parken, oder?
Ja sicher, aber was bringt das ?
Also unter "kann ... jeweils das Womo oder den Pkw nutzen" stelle ich mir nicht vor, ihn "auf einem zugelassenen Transportanhänger" irgendwo stehen zu lassen. Sobald Du allerdings den PKW nutzen (fahren) willst, muß Dein Womo außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums parken; und das sind weder Parkplätze noch Stellplätze, und seien sie noch so privat. Du müßtest Dir dann immer abgeschlossene Privatgrundstücke für das Womo suchen, solange Du mit Deinem PKW fährst ? Das stelle ich mir mühsam vor.
Allsquare am 25 Sep 2015 10:27:59
Noch ein Nachtrag aus AUTOCSOUT24:
Zitat: Das Abstellen auf privatem Grund ist ohne Einschränkungen erlaubt. Haben Sie sich entschlossen, ein Fahrzeug abzumelden, müssen Sie es auf privatem Grund abstellen, das öffentlich nicht zugänglich ist. Im Idealfall sind Sie Besitzer eines Grundstücks oder Mieter eines solchen.
Das Abstellen des Autos bei Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen ist ebenfalls gestattet. Als Privatgrund gelten alle Grundstücke, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Das Parken in einer Garage ist generell erlaubt. Dazu gehört auch ein Platz in einer Tiefgarage, den Sie mieten oder besitzen.
Ein Firmenparkplatz, Campingplätze sowie Zufahrten, die Anlieger befahren, gehören nicht dazu. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei der Stadt oder Kommune, bevor Sie Ihren Wagen abmelden und abstellen.
Wobei ich mir bei Campingplätzen nicht sicher bin, hierfür sind keine eindeutigen Paragrafen zu finden. Reicht eine Zufahrtsbeschränkung durch eine Schranke, oder nicht ? Was, wenn die Schranke außer Nachts immer offen steht ? Hier gibt es sicher irgendwann einen Kläger, dann wird sich auch ein Richter finden ...
dieter2 am 25 Sep 2015 10:50:21
felix52 hat geschrieben:[ Denn ich möchte ja unter der Woche das E-Mobil nutzen und am Wochenende stattdessen das WoMo. Und als Steigerung eben doch gleichzeitig beide Fahrzeuge. Genau das funktioniert.
Felix52 :)
Wie soll das funktionieren, beide Autos :roll:
Dieter
thomas56 am 25 Sep 2015 10:58:18
felix52 hat geschrieben:er steht in meinem Fall nicht auf dem Parkplatz, sondern auf einem zugelassenen Transportanhänger.
Passt dann auf den Hänger das Womo, wenn du mit dem PKW fährst?
andwein am 25 Sep 2015 18:18:26
thomas56 hat geschrieben: Passt dann auf den Hänger das Womo, wenn du mit dem PKW fährst?
Die Frage war jetzt richtig gut!!! Andreas
felix52 am 25 Sep 2015 19:01:32
Jou Andreas, aber ich nehme das WoMo auf dem Dachgepäckträger mit. :wink:
Nix da Thomas, wenn Du den Tröt gelesen hättest, wäre Dir klar, dass genau dies die Achillessehne meines Vorschlages ist, wie auch Frank gleich zu Anfang bemerkte. :ja: Ich kaue das hier nicht noch einmal wieder. Und ein echtes Problem ist das ja nicht. :)
felix52 am 28 Sep 2015 22:40:06
Leider habe ich es erst heute lesen können, was das KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) in Flensburg zur Kardinalfrage bzgl. gleichzeitiger Beförderung von zwei durch Wechselkennzeichen verbundenen Fahrzeugen bereits am 22. 9. 2015 überraschend schnell und eindeutig mitgeteilt hat. Ich veröffentliche das mal hier gerade auch für Diejenigen wie ich, die ihren "Smart" immer "dabei" haben. Gilt natürlich auch für Motorräder, Quads und Roller mit Kennzeichenpflicht!!!
212 – 130.01.15
Sehr geehrter Herr Ri.....,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich zunächst darauf hinweisen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt für den Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (hierzu gehört auch die Überwachung der Einhaltung der Verhaltensvorschriften mit Fahrzeugen, denen ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist) nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden (Straßenverkehrsbehörden) der Bundesländer. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist eine Bundesoberbehörde und ist nicht vorgesetzte Stelle der in den Bundesländern zuständigen Straßenverkehrsbehörden. Schon wegen der fehlenden Zuständigkeit kann ich mich in dieser Angelegenheit rechtsverbindlich nicht äußern. Ich will Ihnen aber folgende Hinweise geben:
Ich verstehe Ihr Anliegen so, dass den beiden in Ihrer Mail genannten Pkw jeweils ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist und Sie nun das eine dieser beiden Fahrzeuge auf einem Fahrzeugtransportanhänger mit dem anderen der beiden Pkw an einen anderen Ort verbringen möchten.
Hierzu teile ich folgendes mit:
Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.
Nun beabsichtigen Sie das vollständige Wechselkennzeichen (gemeinsamem Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil) an einem der beiden Fahrzeuge anzubringen. Mit diesem Fahrzeug möchten Sie einen Anhänger ziehen, auf dem sich der andere Pkw mit dem Wechselkennzeichen aber nur mit seinem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil befindet.
Den Transport eines mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugs, an dem nur der fahrzeugbezogene Teil des Wechselkennzeichens angebracht ist, auf einem Fahrzeugtransportanhänger betrachte ich nicht als auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt oder abgestellt, sondern als transportiert. Ein solcher Transport eines zugelassenen oder auch eines nicht zugelassenen Fahrzeug auf einem Anhänger ist meines Erachtens zulässig. Ich gehe daher davon aus, dass Ihr Ansinnen von der Vorschriftenlage gedeckt ist.
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: ....... Gesendet: Montag, 21. September 2015 22:42 An: INFO Betreff: Sonstiges
Anrede: Herr Vorname: Fra.. Firma: PLZ: 26441 Wohnort: Jever Strasse und Nr.: ..... Telefon: Telefax: 04461...... E-Mail: ........... Betreff_Text: Sonstiges Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte wissen, ob der Transport eines Pkw auf einem separat zugelassenen Pkw-Transportanhänger dann zulässig ist, wenn der ziehende Pkw das aktive Wechselkennzeichen für den transportierten Pkw besitzt.
Mit freundlichem Frank Ri....
Allsquare am 29 Sep 2015 07:32:32
Ein solcher Transport eines zugelassenen oder auch eines nicht zugelassenen Fahrzeug auf einem Anhänger ist meines Erachtens zulässig.
Das stand doch nie zur Debatte. Wenn der Hänger zugelassen ist, durftes Du schon immer draufstellen was du wolltest. Deine "Nutzung beider Fahrzeuge", also das Abstellen des Gespanns, um eines der beiden Fahrzeuge (PKW oder Womo) im Straßenverkehr zu bewegen, ist nur dann möglich, wenn:
a) der PKW gefahren werden soll: Dann muß das Womo in einen abgeschlossenen privaten Bereich und darf nicht auf einem der Öffentlichkeit zugänglichen Parkplatz oder Stellplatz stehen (nach manchen Aussagen [Autoscout] noch nicht einmal auf Campingplätzen).
b) das Womo gefahren werden soll: Dann muß der PKW auf den Hänger. Und dann ist es egal wo der Hänger abgestellt wird, er kann also auf einem Stellplatz stehen bleiben.
Aber das ist doch nicht die "Nutzung beider Fahrzeuge", die Du anfänglich gepriesen hast !?
Felix52 hat geschrieben:In Zukunft nehme ich einen Pkw auf den Anhänger hinter dem Womo mit. Mit eben nur meinem einen Wechselkennzeichen. Und kann (fast) überall jeweils das Womo oder den Pkw nutzen.
mv4 am 29 Sep 2015 08:06:22
ist doch ganz einfach zu verstehen...das Fahrzeug wo das Wechselkennzeichen nicht angebracht ist...darf nur auf einen privaten Grundstück stehen...SP und CP würden also gehen wenn dazu ein privates Grundstück genutzt wird. Am besten ist du parkst das Wohnmobil in der Zeit wo du ählektrisch unterwegs bist auf dem Hänger ;D
rkopka am 29 Sep 2015 09:56:57
mv4 hat geschrieben:Am besten ist du parkst das Wohnmobil in der Zeit wo du ählektrisch unterwegs bist auf dem Hänger ;D
Ab wann gilt es denn als Transport ? Reicht es, das Womo mit den Vorderrädern auf den Hänger zu stellen, den aber nicht zu bewegen ? Die professionellen Abschlepper lassen ja auch nachlaufen.
RK
mv4 am 29 Sep 2015 12:00:37
nein würde nicht reichen...mal abgesehen davon das den Felix sein Anhängerle das gar nicht aushalten würde. ganz so einfach wie sich das der felix vorstellt ist es eben nicht. das Fahrzeug was ohne Kennzeichen ist, gilt als ohne Zulassung, und damit darf es im öffentlichen Verkehrsraum weder selbständig bewegt noch abgestellt werden. Er will doch bloß mit seinen E-Auto in der Republik kostenlos Strom schnorren. :ja:
dieter2 am 29 Sep 2015 14:04:57
Das ganze ist in meinen Augen eh eine Schnapsidee.
Nur um ein paar Euro zu sparen, wenn überhaupt, so ein Aufriss :oops:
Er kann im Schadensfall mit den Womo noch nicht mal den Smart abladen um Hilfe zu holen oder Sachen zu besorgen, zum Beispiel bei einer Reifenpanne in der Pampa.
Dieter
Gast am 29 Sep 2015 14:13:16
Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, wieviel mehr als 35€ die Versicherung für das Miniauto wohl kosten mag... Abgesehen davon, daß es einfach nicht legal funktioniert.
Jagstcamp-Widdern am 29 Sep 2015 15:26:32
Felix,
du darfst deine Wanderdüne (legal) bei uns abstellen, das kennzeichen an den stromer hängen und im umkreis die Hühner aufscheuchen bis der Strom alle ist. wenn am hänger 15 verschiedene kennzeichen montiert sind, ist uns das auch egal!
früher gut - heute besser! hartmut :D
felix52 am 30 Sep 2015 01:02:13
Breisgauer hat geschrieben:Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, wieviel mehr als 35€ die Versicherung für das Miniauto wohl kosten mag... Abgesehen davon, daß es einfach nicht legal funktioniert.
Du solltest vielleicht mal gerne auch von Dritten Infos sammeln. Es handelt sich hierbei um einen seit Jahren gerne auch betrieblich ( wie jetzt auch bei mir) genutzen Pkw mit allem PIPAPO und (für mich besonders wichtig) den max. erreichbaren 5 Sternen beim Euro-Crash Test. Ev. solltest Du, so jedenfalls mein Vorschlag, einfach mal kostenlos einen solchen 5-türigen 5-Sitzer 2 Tage lang testen. Aber Du stehst ja mit Deiner Naturaversion nicht Alleine da. Das kenne ich aus anderen Fachtröts, die oft kaputtgeschrieben wurden durch "Meinungsäußerer",die mit dem zugrundeliegendenThema nie Erfahrung hatten. :wink: Ich unterstelle dann mal gegenteilig das, was Du auch tust: Du hast Vorurteile und dieses Auto sowie die Fakten bislang nie gesehen. :ja: "Wat der Bur nich kennt, frett er nich!"
Hier ein Foto:
Ist, wie allen anderen Betriebsautos bei uns nicht meine Vereinsfarbe. Aber, was solls. Wenns die Chefin und die Mädels es so wollen? :ja:
Felix52 :)
Gast am 30 Sep 2015 07:51:14
felix52 hat geschrieben:Es handelt sich hierbei um einen seit Jahren gerne auch betrieblich ( wie jetzt auch bei mir) genutzen Pkw mit allem PIPAPO und (für mich besonders wichtig) den max. erreichbaren 5 Sternen beim Euro-Crash Test.
Du weißt, daß die 5-Sterne nur innerhalb einer Fahrzeugkategorie vergleichbar sind? Ein größeres Auto ist daher immer sicherer als ein kleines, auch wenn beide 5 Sterne haben. Aber das würde mich jetzt als Motorradfahrer noch gar nicht so sehr stören :wink:
Gut, der Zoe ist von den Abmessungen ein normaler Kleinwagen. Das ist ja schon mal was.
Aber zwei Fragen hast Du noch nicht beantwortet:
1. Wo parkt das WoMo ohne Zulassung, wenn der Kleinwagen gefahren wird? 2. Wo tankst Du den Zoe? Oder fährst Du immer auf CP?
brainless am 30 Sep 2015 21:49:36
Felix,
Du bringst die Diskussion immer wieder auf den Stromer. Der ist, in diesem Zusammenhang, völlig uninteressant. Hier geht es um die Steißgeburt "Wechselkennzeichen". Ich zweifel den Kostenvorteil bei Dir an, denn Du berücksichtigst bei Deinem Dreifahrzeuge-Konglomerat die Versicherungsprämie, die HU-Gebühren, die Kfz-Steuer und sonstige Kosten garnicht. Daß das Wohnmobil bei Nutzung des Wechselkennzeichens unrechtmäßig im öffentlichen Verkehrsraum parkt, scheint Dir ebenfalls egal zu sein.
Aber so malt sich eben jeder seine Welt in den ihm passenden Farben.......
Volker 8)
felix52 am 02 Okt 2015 20:39:13
dieter2 hat geschrieben:Das ganze ist in meinen Augen eh eine Schnapsidee.Nur um ein paar Euro zu sparen, wenn überhaupt, so ein Aufriss :oops: Er kann im Schadensfall mit den Womo noch nicht mal den Smart abladen um Hilfe zu holen oder Sachen zu besorgen, zum Beispiel bei einer Reifenpanne in der Pampa. Dieter
:ja:, nein, besser so: :lach: :rofl: :rofl: :rofl: Was machst Du denn da? Fährste immer mit 2 Fahrzeugen?
felix52 am 02 Okt 2015 21:50:32
Breisgauer hat geschrieben:1. Wo parkt das WoMo ohne Zulassung, wenn der Kleinwagen gefahren wird? 2. Wo tankst Du den Zoe? Oder fährst Du immer auf CP?
zu 1. Auf meinem Privatgrundstück und ansonsten speziell für diesen Zweck (wie schon anfangs des Tröts geschildert) auf dem SP in Wernigerode. Das ist das Hauptziel quasi als "Dauercamper" im Winter. Aber auch auf jedem sonstigen privaten SP ausserhalb des "öffentlichen"Verkehrsraums" überall. Sonst, mit dem Zoe auf dem Anhänger, natürlich auch im "öffentlichen Verkehrsraum" mit allen drei Fahrzeugen
zu 2. In meinem Fall ist es genau umgekehrt. Da speziell in Wernigerode viele Stellplätz, aber nicht genügend Landstrom vorhanden ist, parke ich dort und mein Ziel ist es, an einem langen Urlaubswochenende ohne Landstrom auch 5 oder mehr Tage autark zu stehen. Eben mit der 22 kwh/400 V starken ZOE Antriebsbatterie. Dies, trotzdem ich mit dem ZOE morgens in den Harz hinauf fahre. Dabei verringert sich die Bergauf verbrauchte Energiemenge nicht, sondern wird oft durch Rekuperation sogar erhöht. Zusätzlich sollte erwähnt werden: Es macht mehr Spass im geheizten Zoe rauf und runter. Einige von Euch werden mit mir übereinstimmen: Es macht keinen Spass mit nem schweren Wohnmobil und vereisten Strassen dort.! Insbesondere abends!
Felix52 :)
felix52 am 02 Okt 2015 22:04:14
brainless hat geschrieben:Felix, ..... Daß das Wohnmobil bei Nutzung des Wechselkennzeichens unrechtmäßig im öffentlichen Verkehrsraum parkt, scheint Dir ebenfalls egal zu sein. Aber so malt sich eben jeder seine Welt in den ihm passenden Farben....... Volker 8)
Moin Volker, mehr als die o.g. Rezitatmenge lässt die Admiralität leider nicht zu. Deshalb zum dritten Mal: Ich parke NIE m öffentlichen Verkehrsraum. Allenfalls berechtigt mein Anhänger mit nem abgemeldeten Fahrzeug oben drauf. :)
"Aber so malt sich eben jeder seine Welt in den ihm passenden Farben......" Diesem zweiten Satz aus Deinem ob Zitat stimme ich zu. Ist doch auch gut so. :wink:
ottomar am 02 Okt 2015 23:48:00
felix52 hat geschrieben: Dies, trotzdem ich mit dem ZOE morgens in den Harz hinauf fahre. Dabei verringert sich die Bergauf verbrauchte Energiemenge nicht, sondern wird oft durch Rekuperation sogar erhöht.
Hallo Felix,
wenn da so wäre, hätten wir mit dem ZOE das erste funktionierende perpetuum mobile.
Du fährst bergauf, gewinnst aber durch das Bremsen mehr Ernergie als Du verbrauchst. Respekt !
happi am 03 Okt 2015 07:52:19
felix52: Das Thema Eloquenz und Sinnhaftgkeit von E-Mobilen sollten wir bitte hier in diesem Tröt ausschließen. Ich mag dazu nur sagen, dass aufgrund der Besonderheiten meines "Geschäfts" auch dieses bereits zweite E-Fahrzeug kaufmännisch sehr rentabel ist.
Ich glaube hier liegt der Hase im Pfeffer. diejenigen die "so ein Geschäft" nicht betreiben kommen nicht in diesen genuss:
Im Umkehrschluss bedeutet das für mich: Die Wechselkennzeichen ersparen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen richtig viel Geld und sind eine lohnenswerte Alternative.
Und was "privates" Abstellen angeht ist er ziemlich beratungsresistent 8)
gruß Happi
Gast am 03 Okt 2015 08:34:21
Und was "richtig viel Geld" bei einem E-Auto mit 5.000 Km Jahresfahrleistung bedeutet, haben wir auch noch nicht erfahren. Aber es sind bestimmt tausende Euro im Jahr im Vergleich zum 30% Zweitwagentarif. Da kann man schon mal Probleme mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug riskieren :wink:
partliner am 03 Okt 2015 09:50:09
ottomar hat geschrieben:Hallo Felix,
wenn da so wäre, hätten wir mit dem ZOE das erste funktionierende perpetuum mobile.
Du fährst bergauf, gewinnst aber durch das Bremsen mehr Ernergie als Du verbrauchst. Respekt !
Da würd ich ja von morgens bis abends nix anderes tun als den Harz rauf und wieder runter zu brettern. Den dabei gewonnenen Strom ins Netz einspeisen und die Vergütung kassieren. So amortisieren sich die 35€ Versicherungsaufpreis auch wieder. Wenns richtig gut läuft, bleibt am Jahresende noch Geld übrig. :lol: Gegen unseren Felix war Einstein ein Depp :D
Allsquare am 03 Okt 2015 10:48:25
Breisgauer hat geschrieben:1. Wo parkt das WoMo ohne Zulassung, wenn der Kleinwagen gefahren wird?
felix52 hat geschrieben:Auf ... dem SP in Wernigerode. Aber auch auf jedem sonstigen privaten SP ausserhalb des "öffentlichen"Verkehrsraums"
Felix, Du hast es noch immer nicht begriffen. Was siehst Du hier oben rechts ? --> Link (Stellplatz "Harzblick" in Werningerode) ... das ist die Einfahrt in den Stellplatz. Und da darf jeder reinfahren. Und genau deswegen (weil da jeder reinfahren kann) ist dieser "private" Stellplatz, wie jeder andere Stellplatz auf den jeder fahren kann, ein "öffentlicher Verkehrsraum" ! Und deshalb ist auch jeder andere Parkplatz auf den jedermann fahren kann - und sei er auch schon seit 1.000 Jahren in Privatbesitz, selbst der vor der Pension Waldesruh in Hintertupfing - juristisch und straßenverkehrsgeordnet - ein "öffentlicher Verkehrsraum" ! ... Jetzt verstanden ?
Ich glaube nicht ! Denn wer so etwas schreibt ...
Dabei verringert sich die bergauf verbrauchte Energiemenge nicht, sondern wird oft durch Rekuperation sogar erhöht.
... dem unterstelle ich, sich hier einen Spaß zu machen.
Gast am 03 Okt 2015 10:54:56
Was der Felix mit Restreichweite schreibt, stimmt lauf Bordcomputer sogar: Fahre ich mit meinem Diesel und vollem Tank den Schwarzwald hoch, steht oben vielleicht noch 700Km Restreichweite. Fahre ich dann wieder runter, stehen dort locker 1.500 Km Restreichweite. Diese errechnet sich ja meist aus den letzten 30 Km oder so. Im Gegensatz zu Felix glaube ich aber nicht daran, abends dann 20l Diesel in den Kanister abzusaugen und nächsten Tag wieder hoch zu fahren :wink: