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Wechselkennzeichen: Womo mit Pkw auf Anhänger mitnehmen. Ok! 1, 2


felix52 am 22 Sep 2015 18:46:27

Jou,

99,9 % sind geschafft!
In Zukunft nehme ich einen Pkw auf den Anhänger hinter dem Womo mit.
Mit eben nur meinem einen Wechselkennzeichen. Und kann (fast) überall
jeweils das Womo oder den Pkw nutzen.
Mehrkosten 35 € pro Jahr!
Ersparnis in meinem Fall mehrere hundert €. Noch mehr, wenn der Pkw
ansonsten geschäftlich genutzt wird.


In der Tat ist es so, dass das vielgescholtene Wechselkennzeichen nicht nur
für (uns) Smart-auf-dem- Anhänger-Hinterherzieher Vorteile hat.

Und quasi nix kostet. :)

Wer interessiert sich eigentlich noch für ein Wechselkennzeichen?

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mantishrimp am 22 Sep 2015 18:59:37

Hallo Felix,

da bin ich ja mal gespannt auf deine Erfahrungen.
Hier im ganzen Landkreis fährt genau ein Womo mit Wechselkennzeichen :eek:
Für mich wäre es nichts, man ist auf private Stell und Campingplätze angewiesen. Da zahl ich doch lieber meine 20,-€ Steuer und ein bissl Versicherung für unseren Zwerg und kann mich hinstellen wo es mir gefällt.

traveller-71 am 22 Sep 2015 19:05:51

felix52 hat geschrieben:Mehrkosten 35 € pro Jahr!


Mehrkosten von 35€ im Vergleich zu was? Zwei voll angemeldeten Fahrzeugen oder wenn der Euer Smart komplett abgemeldet wäre?

Ich hatte mich auch mal interessiert, allerdings war die Ersparnis so gering, dass ich nicht bereit war, dafür irgendwelche Schilder umzumontieren.

Von daher kannst Du gerne mal Genaueres dazu schreiben.
Dh was kostet das Womo allein und was mit dem Wechselkennzeichen für beide Fahrzeuge.

Vielleicht komme ich dann doch noch dazu meinen Roadster und das Womo über ein Kennzeichen laufen zu lassen.

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Gast am 22 Sep 2015 19:09:12

Na jetzt bin ich aber mal gespannt auf DIE Rechnung, die Erklärung wie DAS geht.


Bequemen Sessel, Chips, lecker Weinchen parat stell.

Allsquare am 22 Sep 2015 19:17:01

mantishrimp hat geschrieben:... man ist auf private Stell und Campingplätze angewiesen.

Ich glaube, daß das nach deutschem Recht nicht möglich ist, da der Stellplatz eine Fläche ist, die dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Dazu zählen m.E. auch private Straßen oder Flächen, sofern sie dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind. Das zeigt sich oft auf privaten Parkflächen, vor denen ein Schild steht "hier gilt die STVO". Insofern wäre ich auch auf Campingplätzen vorsichtig.

Ich würde da präzise nachfragen, denn sobald das eine Fahrzeug ohne Kennzeichen dasteht, ist es "nicht zugelassen".

thomas56 am 22 Sep 2015 19:28:00

felix52 hat geschrieben: Noch mehr, wenn der Pkw
ansonsten geschäftlich genutzt wird.



Felix,
kann man geschäftlich und privat mischen?

Gast am 22 Sep 2015 19:53:21

Klar, das geht.

1% -Regelung.

Denn Alf

Gast am 22 Sep 2015 19:56:18

Allsquare hat geschrieben:Insofern wäre ich auch auf Campingplätzen vorsichtig.
Auf Campingplätzen stehen zentnerweise Wohnwagen, die kein KFZ-Kennzeichen haben. Das dürfte also auch für ein WoMo kein Problem sein.

schrauberwilli am 22 Sep 2015 20:03:32

Wechselkennzeichen für zwei verschiedene Fahrzeugtypen, geht das überhaupt ?


Tom

felix52 am 22 Sep 2015 20:09:04

Erstmal "DANKE" für Eure Beteiligung! :)

Sowohl bei meinem Windradtröt als auch bei dem mit dem Moppelchen
habe ich lange gebraucht, diese Anfragen überhaupt hier öffentlich zu machen.

Und genau Frank (manishrimp) natürlich hat gleich die Achillessehne des Tröts offen gelegt.
Danke Frank :D
Eben das ist das fehlende Prozent bis zum Vollerfolg mit 100 %. Aber ich habe da Lösungsvorschläge.

Und meinetwegen esst auch Chips, wie bigpit... :wink:

Ich habe soeben die Antwort meiner Anhängerversicherung zum Thema gelesen und weiss dann
mehr.

mantishrimp am 22 Sep 2015 20:16:26

felix52 hat geschrieben:Eben das ist das fehlende Prozent bis zum Vollerfolg mit 100 %. Aber ich habe da Lösungsvorschläge.


Das ist doch ganz einfach:
Bei Kennzeichennutzung am Womo steht der PKW auf dem zugelassenen Anhänger.
Bei Kennzeichennutzung am PKW steht das Womo auf dem zugelassenen Anhänger.
:lol:

felix52 am 22 Sep 2015 20:27:00

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

So viel Zeit muss sein.

Gast am 22 Sep 2015 20:30:05

99,9 % und das fehlende 1% geben dann eine Steuerückzahlung :D

felix52 am 22 Sep 2015 20:54:58

Ich versuche mal, die Fragen zu beantworten und Vorbehalten zu begegnen:

Moin allsquare:

Das Kennzeichen bleibt bei beiden Fahrzeugen bis auf die Wechselnummer immer dran.
Alles, was nicht öffentlicher Verkehrsraum ist und nicht der öffentl. Hand gehört, ist privat.
Und dem Privatier, also dem Grundstückseigentümer wie auch dem Grundstücksbesitzer,
ist es erlaubt, sich die allgemeinen Verkehrsregelungen zu Eigen zu machen.
Dennoch bleibt das Grundstück "Privat".
Und sowohl auf einem privaten Stellplatzgrundstück wie auch z.B. auf dem Parkplatz
mit erstatteter Gebühr als Abzug von den Speisekosten an einem Restaurant oder
auf dem Grundstück Deiner Tante ist das "privat". Immer Erlaubnis vorausgesetzt.

felix52 am 22 Sep 2015 21:12:50

Moin traveller-71,
wie schon gesagt:
Das Womo kostet versicherungstechnisch 35 € mehr pro Jahr, wenn ich gleichzeitig
über Wechselkennzeichen ein weiteres Fahrzeug anmelde.

In meinem Fall ist das so:
Das Kfz ist ein Elektromobil. Insofern auf 10 Jahre steuerbefreit.

Die Kfz.-Versicherungen waren das größte Hindernis. 2 Versicherungen meiner
3 sonstigen Betriebsfahrzeuge lehnten überhaupt von vornherein eine solche Möglichkeit
ab. Ganz vehement mit dem deutlichen Hinweis auf ein Saisonkennzeichen z.B. die
Continentale.
Erst dadurch bin ich überhaupt auf die Idee gekommen, beim ADAC nach zu fragen.
Dessen Versicherung teilte mir direkt am Telefon mit, dass es sebstverständlich sei,
mein dort seit 8 Jahren versichertes Womo auch im Rahmen einer Wechselkennzeichen-
versicherung weiter gerne ab zu sichern. Eben mit den 35 € Mehrkosten. Es war
einfach nur ein kurzes Telefonat, allerdings mit dem deutlichen Hinweis darauf,
dass man Wechselkennzeichen protegiere als Automobilclub. Gut so. :)

felix52 am 22 Sep 2015 21:40:07

thomas56 hat geschrieben:kann man geschäftlich und privat mischen?



Jou
das kann man.
Und zwar nicht nur mit der nachteiligen 1% Regelung.
Sondern vieeel besser mit dem ehrlichen Fahrtenbuch.
Und die km auf dem Anhänger werden nicht gezählt... 8)

Mit dem R-Link des gezogenen Fahrzeugs sind wohl zudem
teure elektronische Fahrtenschreiber oder alternativ aufwendige
handschriftlich geführte Papierfahrtenbücher obsolet.

Zumal ich sowieso noch nicht eruieren konnte, wie nunmehr die
bei mir durch Solarstrom bedingten "Spritkosten" im Rahmen des
Gleichbehandlungsgrundsatzes in Ansatz gebracht werden können. :D
Kann man da das "Stromladungsmenü" bei Zwischenladung am ersten Restaurant
in Abzug bringen? Aber ich schweife ab vom Thema!


In erster Linie gilt, dass ich unter der Woche grün fahre, grün lade
über die eigene absetzungsfähige Solartankstelle und mein Praxisimage
steuerlich gefördert wird. Mit dem Womo erledige ich das ja schon seit 8
Jahren ohne staatliche Förderung und Anerkenntnis durch die Bürger dieses
Landes, die Stromwirtschaft und eben meine ständig strompreisverteuernde
Regierung. :wink:

traveller-71 am 22 Sep 2015 21:51:23

felix52 hat geschrieben:Moin traveller-71,
wie schon gesagt:
Das Womo kostet versicherungstechnisch 35 € mehr pro Jahr, wenn ich gleichzeitig
über Wechselkennzeichen ein weiteres Fahrzeug anmelde.

In meinem Fall ist das so:
Das Kfz ist ein Elektromobil. Insofern auf 10 Jahre steuerbefreit.


... danke für die Erklärung! Clever gelöst, mit dem Elektromobil.

Ja, die Versicherung scheinen da ordentlich Spielraum zu haben. Bei nur 35€ Zusatzkosten für den Zweitwagen (nur Versicherung), da fängt das langsam an Sinn zu machen.
Ich werde die Option mit Wechselkennzeichen demnächst auch mal wieder prüfen und schauen, ob meine Versicherung inzwischen auch so ein attraktives Angebot hat.

Zum Technischen ... wenn ich mich recht erinnere, warst Du auch ein Rimor-Fahrer. An welchen Rimor, hast Du welche Anhängerkupplung geschraubt oder schrauben lassen?
Ich habe auch schon mehrfach darüber nachgedacht eine AHK zu montieren, um entweder den Roadster oder unseren Kleinwagen mitzunehmen.

felix52 am 22 Sep 2015 22:36:01

Ich bin immer noch absoluter Rimor-Fan und immer noch mit dem Ersten
unterwegs.
So viel, wie ich da schon dank der Hilfe hier im Forum umgebaut habe.... :ja:

Und übrigens: Genau hier gibt es einen weiteren, ganz wichtigen Punkt für
meine Wechselkennzeichenentscheidung.

Der Rimor ist wirklich perfekt.
Aaaber: Er ist halt ein Frontriebler. Im Winter nicht so der Tüchtigste.
Die Alpen sind viel zu weit weg. Die für mich erreichbaren Schneelagen
haben in den letzten 8 Jahren dazu geführt, dass ich meinen Jahresurlaub (findet
geschäftsbedingt immer im Winter statt) in den Alpen 2 Mal abgebrochen habe,
(2000 km jeweils umsonst von der Nordsee).
Also, es ist schon besser, nur 600
anstatt 2000 km zu fahren. Allerdings ist der Harz bei Schnee nicht nur kalt und
meistens auch grau, sondern immer auch völlig überbucht bei den CPs und SPs
in den Höhenschneelagen. Also campt man in Wernigerode im Tal. Auch dort ist dann nichts frei
auf dem SP und schon garnicht mit Strom.
Auf dem SP am Markt gibt es keinen Strom.
Insofern ist die Ideallösung: Eben dort trotzdem seinen Urlaub zu verbringen mit eben einem
Pkw auf dem Anhänger.
Ich kann Dir versichern. Da oben bekommst Du nur einen Notstellplatz bei Schneelage.
Und mit nem 110 PS Frontantriebsrimor brauchst Du beim abendlichen Abstieg, wenn die
Strasse überhaupt noch frei gegeben ist, echt Nerven.
Für mich bedeutet das: Am Wochenende hin zum Harz. Das WoMo abstellen im Tal und mit
dem 88 PS Elektromobil rauf und runter ohne Angst-Zittern. Wenn wir losrasen, auch ohne
Kältezittern und Scheibenkratzen dank Vorheizung durch die Wärmepumpenheizung.

Und dank Rekuperation sagt uns das R-Link nach einmal Rauf und Runter auf den Brocken
in etwa die gleiche Restreichweite an. Einmal übrigens auch 2 km mehr dank Nordwestwind. :ja:

Wenn mir jetzt noch Jemand im Parallel-Tröt sagt, wie ich das Kraftwerk mit 22 Kw/H aus der Batterie in die 500 Ah
der Aufbaubatterie bringe, ist Alles super!

Felix52 :)

Gast am 22 Sep 2015 22:58:08

felix52 hat geschrieben:In meinem Fall ist das so:
Das Kfz ist ein Elektromobil. Insofern auf 10 Jahre steuerbefreit.

:lol:

Ich habe auch mal Nachgefragt -> Die Idee ist genau so gut wie die Planung des neuen Flughafens Berlin - Brandenburg :rofl:

Doppelte Versicherung , doppelte Steuern und noch dazu das lästige Umschrauben der Nummernschilder .......Ersparnis 25€ für die Nummernschilder und dazu der Ärger mit dreckigen Fingern beim Ummontieren und kein spontanes nutzen des grade stehenden Fahrzeuges - die Reglung mag bei Elektro- Fahrzeugen anders sein aber bei anderen Antrieben bringt sie wohl nichts :!:
Funktionieren tut das ganze ja auch nur wenn eine Person die Fahrzeuge versichert, da verteuert sich schon evtl die zusammenlegung bei einer Versicherung (Zweitfahrzeug ) -> Ich bin nie günstiger gekommen und habe auch keine guten Gründe gefunden es zu tun , es muß jeder selbst entscheiden -

felix52 am 23 Sep 2015 00:21:20

Moin Carsten,
gehts gut?
Ich war erst vor wenigen Wochen ein paar Tage in Werder/Havel.
Nette Menschen dort. :ja:
Elektro Pkws sind definitiv 10 Jahre steuerbefreit und natürlich
muss auch ein Wechselkennzeichen von nur einer Person erledigt werden.
Zwei wären eindeutig zuviel. Wie auch sonst! Ein Fahrzeug kann nur auf eine Person angemeldet werden.
Alternativ ebenfalls eine juristische Person als Organ.
Zur Wiederholung:
Die Kfz.-Steuer wird in meinem Fall für ein Fahrzeug bezahlt. Für das Andere definitiv für die
nächsten 10 Jahre nicht! (qua lege)
Die Versicherung für BEIDE Fahrzeuge ebenfalls nur für das versicherungstechnisch
Teurere inkl. des Risikozuschlages für das zweite Fahrzeuges. Bei mir macht das eben genau
35 € jährlich aus. Bei einem Gesamtversicherungswert von 77 T € inkl. Vollkasko
. So passt das.

Den Rest Deiner Einwände begreife ich nicht. Also die Tatsache, dass es nach Deiner Meinung so ist,
dass weitere Verteuerung und "Umschrauben mit dreckigen Fingern" entstehen.

A guts Nächtle :)

Gast am 23 Sep 2015 08:05:05

felix52 hat geschrieben:Für mich bedeutet das: Am Wochenende hin zum Harz. Das WoMo abstellen im Tal und mit
dem 88 PS Elektromobil rauf und runter ohne Angst-Zittern.

Felix52 :)


Wo willst Du denn das Womo parken? Das ist ja mit Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt.

Und wie lädst Du das Elektroauto wieder auf?

frajop am 23 Sep 2015 08:42:17

Breisgauer hat geschrieben:Und wie lädst Du das Elektroauto wieder auf?


Muss er doch gar nicht! Er hat geschrieben:

felix52 hat geschrieben:Und dank Rekuperation sagt uns das R-Link nach einmal Rauf und Runter auf den Brocken
in etwa die gleiche Restreichweite an. Einmal übrigens auch 2 km mehr dank Nordwestwind.


Offensichtlich hat er die Physik neu erfunden und ist mit 100% Wirkungsgrad unterwegs, Respekt :eek:

Frank

traveller-71 am 23 Sep 2015 08:58:08

ätt Felix52

Unser Rimor läuft auf einem Ford Transit, Heckantrieb auf Zwilling. Mit dem hatten wir, selbst in dicksten Winter, noch keine Antriebsprobleme. Schneeketten habe ich seit Jahren mit dabei, kamen bisher aber (zum Glück) nicht zum Einsatz.

Deine Beweggründe verstehe ich und finde Deine Lösungsansätze wirklich gut.

Bei uns wären es andere Ansätze. Und zwar zwischendurch mal ein Fahrzeug auf Tour mitnehmen, wo es mit dem Womo doch etwas eng wird. Wir haben zum Beispiel die Amalfiküste auf dem Plan.
Irgendwie kam ich dann auf das Ergebnis für einen Fall eine Auto vor Ort zu mieten. So ganz los hat mich das Thema allerdings nicht gelassen.

Deshalb auch die Frage nach Deinem Rimor-Typ und AHK.

felix52 hat geschrieben:Wenn mir jetzt noch Jemand im Parallel-Tröt sagt, wie ich das Kraftwerk mit 22 Kw/H aus der Batterie in die 500 Ah
der Aufbaubatterie bringe, ist Alles super!

... werde gleich mal schauen. Ich habe mich mit dem Thema Elektroauto zwar noch nicht befasst, finde den Ansatz seine eigene "Stromsäule" mitzubringen allerdings sehr interessant (als ETechniker sowieso).
Jedenfalls bin ich davon überzeugt, dass man auch dafür noch eine Lösung findet.

Wünsche Dir viel Erfolg bei dem ganzen Vorhaben :)

bernierapido am 23 Sep 2015 09:00:30

Hy Felix, willkommen im Club (der Elektroautofahrer)
ja, die Bedenkenträger wirst du nicht überzeugen. Ich fahre seit 10 Jahren Elektroauto zuerst ein City-El, dann gleichzeitig einen Peugeot 106 electrique und seit 3 Jahren auch noch einen (125er) Elektroroller den ich für das City-El angeschafft habe, weil er ein Zweisitzer ist und wir ihn auf dem Wohn-Sattelauflieger mitnehmen können.
Wir haben Ausstellungen, Messen und sonstige Personenansammlungen besucht um unsere Fahrzeuge auszustellen und die Menschen zu überzeugen. Ich kenne ALLE Argumente, die Leute gegen Elektromobilität vorbringen .....
Unseren Pickup lassen wir fast so oft stehen, wie den WohnSattel. D.h. wir fahren zwischen unseren Urlauben oder verlängerten Wochenenden rein elektrisch. Ich wohne 18km von der Arbeitsstelle, Fahre im Winter mit dem Auto und im Sommer und die Zwischenzeit mit dem Roller und sowohl mit dem Motorroller als auch mit dem Auto reicht es, wenn ich zu Hause "tanke".
In den umliegenden größeren Einkaufsstädten gibt es kostenlose Elektroautotank- und Parkplätze. Muss somit auch nicht lange suchen um einen Parkplatz zu finden.

Die Mitnahme des Elektrorollers hat allerdings dazu geführt, dass ich nun auf Camping-/Stellplätzen ab und zu ans Stromnetz muss, auf Campingplätzen führt das dazu, dass ich Strom buchen muss (obwohl ich für den Trailer keinen brauche) da es dort keine Ladesäulen gibt. Sollte man vielleicht mal einführen, Ladesäulen mit Geldeinwurf auf Campingplätzen. Gibt es ja schon auf manchen Stellplätzen.
Unser Peugeot hat übrigens eine Webasto Standheizung mit 7-L Benzintank.
Bezüglich des Anzapfens deines Kraftwerkes im Auto: Der Peugeot 106 (16KWh) hat noch eine 12V Batterie, die geladen wird, egal ob der Wagen läuft oder nicht. Die könnte ich anzapfen indem ich ein Überbrückungskabel von der Autobatterie zum WohnTrailer lege. Gibt es das nicht in deinem Wagen oder wird 12V per Umformer erzeugt?
mein Motorroller hat nur 3,6KWh, und nur einen kleinen 12V Umformer, da lohnt es sich nicht.

Wie toll wäre es übrigens, die nicht angetriebenen Räder unserer Wohnmobile und die der Wohnwagen mit elektrischen In-Wheel-Motoren auszurüsten .... Porsche hatte da mal im Jahr 1900 ein solches Auto gebaut.

rkopka am 23 Sep 2015 09:59:17

Allsquare hat geschrieben:Ich glaube, daß das nach deutschem Recht nicht möglich ist, da der Stellplatz eine Fläche ist, die dem öffentlichen Verkehr zugänglich ist. Dazu zählen m.E. auch private Straßen oder Flächen, sofern sie dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind. Das zeigt sich oft auf privaten Parkflächen, vor denen ein Schild steht "hier gilt die STVO".
felix52 hat geschrieben:Und sowohl auf einem privaten Stellplatzgrundstück wie auch z.B. auf dem Parkplatz mit erstatteter Gebühr als Abzug von den Speisekosten an einem Restaurant oder auf dem Grundstück Deiner Tante ist das "privat". Immer Erlaubnis vorausgesetzt.

Da wäre ich vorsichtig. Zumindest in A gab es Fälle, wo jemand z.B. auf einer aufgelassenen Tankstelle stand (privat), die aber nicht durch Zaun oder Tor oder sonstige bauliche Einrichtungen vom öffentlichen Verkehr getrennt war. Mangels Kennzeichens durfte er zahlen. Wo genau da die Grenze ist ?

RK

frajop am 23 Sep 2015 10:01:06

Ich bin kein Bedenkenträger, im Gegenteil, ich erwäge selbst ein Elektroauto anzuschaffen. Aber die Aussage, am Ende einer Berg/Talfahrt Energie gewinnen zu können, ist einfach falsch, weil technisch und physikalisch unmöglich. Ein Perpetuum mobile wird es nie geben...

Frank

Gast am 23 Sep 2015 10:02:13

Er hat nicht gesagt dass er Energie gewinnt. Nur, dass die Restweitenanzeige betrügt. :lol:

Ss454 am 23 Sep 2015 10:29:21

Guten Morgen an alle,

beide Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehrsraum stehen bzw. parken, da beide Fahrzeuge zugelassen sind und für beide Steuern und Versicherung bezahlt werden.
Aber das Fahrzeug welches das vollständige Kennzeichen trägt darf im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.

Zur Erklärung: Wechselkennzeichen haben eine zusätzliche Nummer( 1 und 2), die getrennt vom dem eigentlichen Kennzeichen sind.
Auf den zusätzlichen Nummern ist vorne am Fahrzeug die Zulassungsplakette und hinten die HU-Plakette.
Auf dem eigentlichen Kennzeichen sind vorne und hinten nur Zulassungsplaketten.


Sebastian

Knutliner am 23 Sep 2015 10:33:02

was mich interessieren würde ist, lohnt den so ein Wecheskennzeichen überhaupt?
solange es nicht nach dem selben Model wie z.B. in der Schweitz oder in Östereich gefahren wird.

Jagstcamp-Widdern am 23 Sep 2015 10:35:41

im Normalfall lohnt sich das nicht, im "Spezialfall" von Felix schon... :ja:

früher gut - heute besser!
hartmut

dieter2 am 23 Sep 2015 10:58:49

Diese Ersparnis von der Autosteuer hat er schon für 10 Jahre und mehr im Voraus bei der Anschaffung der E-Mobils bezahlt.
Warscheinlich kommt noch die Batteriemiete dazu.

Ich sehe da überhaupt keinen Vorteil, im Gegenteil, man ist in der Benutzung eingeschränkt.

Das ganze ist eine Milchmädchenrechnung :ja:

Und was das E-Auto allgemein betrifft, die deutschen Hersteller wollen so was gar nicht verkaufen, deshalb sind die Dinger teuer wie Sau.
Auf der IAA hab ich bei VW gefragt warum der UP als E Auto nicht in der einfachen preiswerten Vision verkauft wird sondern nur in der teuersten Vision, keine Antwort

Oder wer braucht ein Hybridauto für 100 000,-€ :oops:
Wenn ich mir ein 100 000,-€ Auto kaufen kann schei... ich auf den Verbrauch :P

Die wollen nur ihren Flottenverbrauch senken, mehr nicht.

Dieter

nanniruffo am 23 Sep 2015 11:23:59

Den Flottenverbrauch senken sie aber auch nur, wenn sie die E-Dinger verkaufen. Nur dadurch, dass die Dinger im Prospekt stehen, passiert erst einmal gar nix mit dem oft falsch zitierten Flottenverbrauch. Der heißt ja auch Flottenverbrauch und nicht Verbrauch der angebotenen Modelle.

Erst wenn viele E-Auto´s eines Herstellers verkauft werden senkt sich dadurch der Flottenverbrauch. Die Entwicklung und Herstellung der E-Auto´s ist für die Hersteller durch die recht kleinen Serien so teuer, dass sie ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich herzustellen sind. Und eine staatliche Förderung ist nix weiter als eine Subvention durch Steuergelder, und dadurch auch nicht sonderlich gerecht.

Tom

rolfblock am 23 Sep 2015 11:46:24

Wer kann denn einem betagten Elektrotechniker mal erklären was folgender Satz bedeutet?

felix52 hat geschrieben:
Wenn mir jetzt noch Jemand im Parallel-Tröt sagt, wie ich das Kraftwerk mit 22 Kw/H aus der Batterie in die 500 Ah
der Aufbaubatterie bringe, ist Alles super!

Was ist ein Kraftwerk mit 22 Kw/H ?

Wozu müssen 500 Ah in die Aufbaubatterie? Und wann müssen die da rein?

Wird das Elektroauto aus dem Womo aufgeladen? Vielleicht sogar über den Wechselrichter während der Fahrt des Womos?

rkopka am 23 Sep 2015 11:55:07

rolfblock hat geschrieben:felix52 hat geschrieben:
Wenn mir jetzt noch Jemand im Parallel-Tröt sagt, wie ich das Kraftwerk mit 22 Kw/H aus der Batterie in die 500 Ah
der Aufbaubatterie bringe, ist Alles super!

Was ist ein Kraftwerk mit 22 Kw/H ?

Damit ist wohl die Batterie des E-Autos gemeint. Nur leider komplett verdreht [kWh] wäre richtig.

Wozu müssen 500 Ah in die Aufbaubatterie? Und wann müssen die da rein?

Nach der langen Abwährtsfahrt gut aufgeladen will er wohl noch seine Aufbaubatterie laden, die 500Ah hat. Wieviel er umladen will, ist ein anderer Punkt. Normalerweise kommt man ja nicht an den Fahrakku ran. Außerdem hat er 400-800V(?).

Wird das Elektroauto aus dem Womo aufgeladen? Vielleicht sogar über den Wechselrichter während der Fahrt des Womos?

Klingt eher wie andersherum !?

RK

partliner am 23 Sep 2015 12:06:00

ich habs so verstanden:

der Felix will mit Hilfe der Batterien seines e-Autos die Batterien seines Womos nachladen. Hat für ihn den Vorteil, dass er auf CP oder SP nicht an Landstrom anschließen muss um seine Womobatterien zu laden.
Die Batts vom e-Auto kann er dann unterwegs an den kostenfreien Säulen der ökologischen E-Konzerne nachladen.

Macht er das oft genug, hat er die 35€ Versicherungsaufpreis der Wechselkennzeichen auch wieder raus. 8)

Gast am 23 Sep 2015 12:09:51

Also das der ADAC hier eine Sondervereinbarung mit der Hausversicherung hat ist mir bisher noch nicht bekannt gewesen. Aber das werde ich mal eroieren.
Bisher sah es so aus, dass man für jedes (normale) Auto seine Steuer bezahlt und jedes Auto auch die volle Versicherungsprämie. Einzige Ersparniss, das 2. Kennzeichen, dafür viel montiererei.
Das hat Schäuble toll hinbekommen und die Versichungswirtschaft auch.

Da motzte das Volk ewige Jahre und forderte das (eigendlich vernünftige) Wechselkennzeichen und man gab dem Druck nach.
AAAaber nach dem Motto: Hier Ihr Affen, habt ihr es, da habt ihr Euren Willen, aber nutzen wird es Euch nix.

Wie gesagt, ich werde den ADAC anfragen.

Vielleicht hat diese Info ja der ein oder andere schon und kann uns teilhaben lassen.

Verratnix am 23 Sep 2015 12:44:25

dieter2 hat geschrieben:Auf der IAA hab ich bei VW gefragt warum der UP als E Auto nicht in der einfachen preiswerten Vision verkauft wird sondern nur in der teuersten Vision, keine Antwort


In der Automobilbranche lassen sich Visionen eher schlecht verkaufen. :D

Gast am 23 Sep 2015 13:06:58

Könnte man das Thema "Elektrokarren" nicht separieren ?

Hier geht es um Wechselkennzeichen.

Auch für die an Elektro FZG Interessierten hilfreich und eher zu finden.

mantishrimp am 23 Sep 2015 13:10:34

Moderation:Bleibt doch bitte beim Ausgangsthema, es ging um das Wechselkennzeichen und nicht um elektrotechnische Details. Für diese haben wir eigene Fachbereiche, dort hat Felix auch schon einen entsprechenden Thread eröffnet.
Mantishrimp


felix52 am 23 Sep 2015 13:41:19

Erst einmal Danke für die bisherigen Beiträge. :)

Das Thema Eloquenz und Sinnhaftgkeit von E-Mobilen sollten wir bitte
hier in diesem Tröt ausschließen. Ich mag dazu nur sagen, dass aufgrund
der Besonderheiten meines "Geschäfts" auch dieses bereits zweite E-Fahrzeug
kaufmännisch sehr rentabel ist.
Gerne berichte ich so im Februar oder März 2016 in einem dann anders thematisierten
Tröt über meine diesbezüglichen Erfahrungen im Zusammenhang mit meinem WoMo.
Und spätestens bei Lieferung des Fahrzeugs Anfang Dezember gibt es dann auch
eine Kostenaufstellung für Wechselkennzeichen.
Bisher ist es so, dass ich mir alle von mir genannten Zahlen schriftlich habe bestätigen
lassen und keinerlei Zweifel an deren Korrektheit habe.

Im Umkehrschluss bedeutet das für mich:
Die Wechselkennzeichen ersparen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
richtig viel Geld und sind eine lohnenswerte Alternative.

Allsquare am 23 Sep 2015 16:14:18

Nochmals zu Deiner Sicherheit:

"Öffentlicher Verkehrsraum"

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).

Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1).


Jeder Stellplatz ist damit ein "Öffentlicher Verkehrsraum", weil dieser von anderen Fahrzeugen befahren werden kann, bei Campingplätzen sehe ich das genauso.

Dazu noch --> Link

Ungenutztes Fahrzeug muss auf Privatgrundstück stehen

Nutzer des Wechselkennzeichens dürfen das jeweils ungenutzte Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Es muss auf einem Privatgrundstück abgestellt werden, sonst drohen dem Halter nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts ein Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist das ähnlich: Solange sie durch die Saisonbeschränkung abgemeldet sind, dürfen sie nicht an der Straße stehen.


Und noch ein Link --> Link

[ZITAT]
Alle Fahrzeuge die am Straßenverkehr teilnehmen, egal ob Wohnmobil, Motorrad oder Auto, müssen versichert sein. Die Teilnahme beginnt schon mit dem Parken auf einer öffentlichen Straße. Deshalb muss das Fahrzeug, das mit Saisonkennzeichen betrieben wird, außerhalb des Zulassungszeitraum auf einem privaten Grundstück stehen.

Falls das Fahrzeug nach Ablauf des Abmeldezeitraum auf öffentlichen Straßen steht oder fährt ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Beim Parken auf öffentlichen Plätzen kann dem Fahrzeughalter eine Strafe und die Kosten für das Abschleppen in Rechnung gestellt werden. Außerdem kann es zu Punkten in Flensburg kommen.
[/ZITAT]

Also frage lieber bei der Polizei nach. Ich bin damit konfrontiert, weil ich 3 Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen habe. Und ich habe mich genau erkundigt.

Allsquare am 23 Sep 2015 16:45:26

felix52 hat geschrieben:Alles, was nicht öffentlicher Verkehrsraum ist und nicht der öffentl. Hand gehört, ist privat.

Hat mit der juristischen Seite (STVO) nichts zu tun, denn auch "Privates" ist häufig "öffentlicher Verkehrsraum" qua Definition (siehe meine Quellen zuvor).

felix52 hat geschrieben:Und dem Privatier, also dem Grundstückseigentümer wie auch dem Grundstücksbesitzer,
ist es erlaubt, sich die allgemeinen Verkehrsregelungen zu Eigen zu machen. Dennoch bleibt das Grundstück "Privat".

Falsch ! Der private Parkplatz vor dem Restaurant Deiner Tante ist "öffentlicher Verkehrsraum", weil da jeder drauffahren kann, der da reingehen will.

felix52 hat geschrieben:Und sowohl auf einem privaten Stellplatzgrundstück wie auch z.B. auf dem Parkplatz
mit erstatteter Gebühr als Abzug von den Speisekosten an einem Restaurant oder
auf dem Grundstück Deiner Tante ist das "privat".

Lies nochmals meinen Beitrag, bezw. meine Quellen zuvor.

Gast am 23 Sep 2015 21:07:29

felix52 hat geschrieben:Moin Carsten,
...
Den Rest Deiner Einwände begreife ich nicht. Also die Tatsache, dass es nach Deiner Meinung so ist,
dass weitere Verteuerung und "Umschrauben mit dreckigen Fingern" entstehen.

A guts Nächtle :)


Weitere Verteuerung habe ich nicht geschrieben :!:
Ich schrieb nur , das es nichts bringt BEI MIR und das auf Nachfrage und Ausrechnung der Steuern ( für Diesel und Benzin Fahrzeuge)-> Rabatte solls wohl nur beim ADAC geben (ist schon einige Tage her , vielleicht hat sich ja was geändert ).
Für eine EINMALIGE ERSPARNIS, von 25€ mache ich mir die Finger nicht schmutzig .



In Deinem Falle mag es sich ausgehen -> mir nützt leider kein E-Auto , brauche AHK und 2 to Zugkraft :!:
Deine Ausgangssituation ist ja ganz anders :!:
Vielleicht hätte ich es hier nicht posten sollen aber viele glauben es ist beim Benziner oder Diesel genauso ---> Ich stimme da
dieter2
und
bigpit

voll zu :!:

traveller-71 am 24 Sep 2015 21:05:21

bigpit hat geschrieben:Also das der ADAC hier eine Sondervereinbarung mit der Hausversicherung hat ist mir bisher noch nicht bekannt gewesen. Aber das werde ich mal eroieren.
Bisher sah es so aus, dass man für jedes (normale) Auto seine Steuer bezahlt und jedes Auto auch die volle Versicherungsprämie. Einzige Ersparniss, das 2. Kennzeichen, dafür viel montiererei.


Hast Du inzwischen genauere Infos zu der Versicherung vom ADAC?

Ich habe nochmal eines meiner Fahrzeuge durch den Onlinerechner meiner Versicherung gejagt und habe bei der Variante mit Wechselkennzeichen eine Ersparnis von ca. 35Euro. Beim 2. Fahrzeug wäre es ähnlich. Dh nach wie vor beide Fahrzeuge versichern, beide etwas günstiger.
Für diese Gesamtersparnis von ca. 70-80Euro treibe ich den Aufwand nicht, wechsel irgendwelche Schilder und habe noch diverse Einschränkungen.
Für meine Versicherung hat sich das Thema wieder erledigt.

Von daher bin ich gespannt, was beim ADAC rauskommt.

felix52 am 24 Sep 2015 21:55:20

Leider schaffe ich es nicht, hier zeitnah alle Vorbehalte zu zerstreuen.

Aber ich gebe mir Mühe!
Zunächst einmal steht wohl zweifelsfrei und für jeden Autofahrer fest:
Ein "nicht für den Strassenverkehr angemeldeter Pkw" darf im öffentlichen
Verkehrsraum ( zeitl. begrenzt auf 14 Tage) stehen, wenn er Beladung eines
zugelassenen Anhängers ist.
Jeder kennt die Autobahnparkplätze mit über Nacht abgestellten, abgemeldeten
Unfall-Pkws aus anderen Ländern.
:)
Und somit auch mein Wechsel - Kennzeichen E-Mobil.

Bitte akzeptiert, dass ich mir Gedanken gemacht habe.

Ich nehme zu den anderen Problemen gleich weiter Stellung. Und immerhin
wurde ja gleich zu Beginn mein Hauptproblem durch Frank (mantishrimp) gleich
erkannt und aufgedeckt. Und dazu eine Lösung zu finden, gelingt wohl nicht.

:)

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