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Fragen zu Unfall in Spanien 1, 2


rs270550 am 19 Nov 2015 14:34:13

Hallo, Ihr da draußen. ja, hatte nen Zusammenstoß in SP, Schadensfrage konnte von der Policia nicht geklärt werden. Versicherungsangelegenheit! Da meine D-Versich. nicht weiß, wie sowas nach SP-Recht geklärt wird, hier nun meine Frage:
Zahlt, wie in D jede Versich. den Schaden des Schadengegners oder trägt, wie früher auch bei uns, Jeder selbst seinen Schaden?
Es wäre wirklich sehr nett wenn sich Jemand damit auskennen würde und kurz antworten würde.

Rolf

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Variophoenix am 19 Nov 2015 14:46:34

Kommt drauf an wer der Schadensverursacher ist. Bist du es, bist du gegenüber dem Geschädigten haftbar und somit sollte deine Haftplichtversicherung dafür aufkommen.

wolfherm am 19 Nov 2015 14:46:54

Ich habe das mal in den richtigen Bereich verschoben und eine "sprechendere" Überschrift eingefügt.

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anguilla am 19 Nov 2015 17:24:49

Hallo, das kommt drauf an, wie Du versichert bist.

Ich habe immer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung,das schützt auch, wenn der Unfallgegner überhaupt keine Versicherung hatte.

Ich zitiere:

Damit Autobesitzer trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an. Diese übernimmt den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre.

Diese Versicherung ist bei mir im Schutzbrief enthalten , der im Jahr ca. 40 € Kostet.

Sieh doch mal in Deinen Unterlagen, ob das für Dich auch gilt, dann regeln das die Versicherungen untereinander in einer zentralen Stelle, die meines Wissens für alle deutschen Versicherungen tätig ist.


Wolfgang

deedee am 19 Nov 2015 17:42:32

Ich hab genau diese Zusatz-Versicherung beim meiner Vers.-Gesellschaft (HUK) abgeschlossen, kostet 11.- EUR im Jahr.
Aber das beantwortet jetzt nicht Rolfs Frage.
Ich würde mit meiner Versicherung darüber reden, ob die sich mit der gegnerischen Vers. auseinander setzen .... ggf. auf die Vollkasko setzen ....
Hatte glücklicherweise noch keinen Unfall im Ausland ...

wolfherm am 19 Nov 2015 17:46:13

Vielleicht noch ein Hinweis: Wenn deine Versicherung sich nicht mit dem Recht in Spanien auskennt, soll sie sich doch mal beim Verband schlau machen. Ich würde mir an deiner Stelle zusätzlich überlegen, ob eine solche Versicherung die richtige Versicherung ist. Hilft dir zwar jetzt nicht weiter, wäre aber für die Zukunft vielleicht beruhigender.......

deedee am 19 Nov 2015 17:50:15

Oder frag bei Deiner Versicherung nach, ob sie sich nicht beim GdV schlaumachen wollten ... die kennen sich garantiert aus .... (Gesamtverband deutscher Versicherer), die wickeln ja regelmäßig Auslandsangelegenheiten ab; steht auch auf der Grünen Versicherungskarte.

rs270550 am 19 Nov 2015 19:01:02

Danke, aber genau dahin wurde ich von meiner Vers, Kravag, verwiesen. Dort die Antwort, die Korrespondenz-Vers. zur Casar, SP, ist die Gothaer. Dort die Die "internationale Schadensregelung"! Und genau von denen bekam ich nun meine Antwort!!! Deshalb die Ratlosigkeit und die Frage ob Ihr wißt wie die Schadenregelung nach SP-Gesetz abläuft.
Meine Schäden, alles Plastik, habe ich selbst behoben, bin aber gewillt, falls vom Gegner Forderungen kommen sollten, auch meine zu fordern! Dazu benötige ich eben die angefragten Infos. Wie läuft das in Spanien, wenn die Polizei keinen Schuldigen herausfindet!
Danke,
Rolf

P.S. Übrigens: die Policia sprach GB, aber nach unterschiedlichen Aussagen verstummten sie!

rs270550 am 23 Nov 2015 16:28:10

Hallo Wolfgang,
wie Du ja selbst siehst, kennt sich wohl hier Niemand mit dem spanischen Verkehrsrecht aus. Deshalb fand ich meine Frage auch unter "Spanien" besser aufgehoben, da dort evtl. auch Spanier mitlesen. Kannst Du die "Verschiebung" wieder dort plazieren? Wäre nett und wohl auch hilfreich.
Danke,
Rolf

rs270550 am 02 Dez 2015 19:15:31

Ola, nun bin ich schlauer! Zur Zusatz-Vers.: kostet bei mir 28€/Jahr. ABER hilft nicht echt! Unverschuldete Unfälle im Ausland, wie wenn die Polizei keinen Schuldigen ermittelt? Und nur dann wird nach D-Recht abgerechnet. Zum Schaden selbst: Lt. Sp-Recht muß ich den Schaden innnerhalb 3 Monaten anzeigen, Gegner hat aber 3 Jahre Zeit! Korrespondens-Vers. in D wird erst tätig wenn ich wieder in D bin. Also viel später. Dann ists verjährt. Und nun! In Sp gibt's Vers. mit/ab 500€ Deckung! Dazu kann die SP-Vers. einen oder mehrere Gutachten einfordert, werden aber nicht erstattet!!! Abzüge für höhere Löhne in D, Alter des Wagens, die können Dich ausbluten lassen. Und dann wird max. 50/50 abgerechnet. Habe nun einen Voranschlag für die Teile, könnten aber nicht mehr passen, Farbabweichungen? Also könnte mein Schaden sich auf über 3000€ summieren, Gegner max 300. 50/50???? Zahle nur drauf! Also guten Wein, ne herrliche Cigarillo und abhaken! Bisher stellte übrigens der Gegner noch keine Forderungen, der Ehemann hat ihr wohl "die Levieten" gelesen. Ansonsten zahle ich eben max 300€. Immer noch viel preiswerter, zumal ich meinen Schaden ja selbst repariert habe. Sollte aber im Originalzustand nach Schaden weiter fahren, ging nicht, alles flatterte, wäre abgebrochen.
Fazit: Die Zusatzversicherung greift in solchen Fällen nicht, rausgeworfenes Geld. Die Regeln woanders sind eben anders. Auch wenn man Euch was gegenteiliges erzählt! Warum werden in SP so wenige Schäden der Vers. gemeldet? Bringt nichts! Und n.b. selbst das D-Konsulat in Madrid konnte nichts genaues über das Vers-Gesetz in SP sagen, ebenfalls nicht das SP-Handelsamt in Frankfurt, dort alle SPs!!!!!
Rolf

pezz88 am 03 Dez 2015 15:39:58

Dank Dir Rolf, für Deine Ausführung... Ich hoffe, ich brauche sie nie!


.

caradoroland am 22 Okt 2023 17:01:41

Hallo zusammen,

Mal kurz nach 8 Jahren das Thema neu aufrollen:

Hatten vorgestern Unfall bei Valencia und sind von der Autobahn abgedrängt worden.

Der Verursacher blieb vor Ort, die Polizei hat alles aufgenommen.
Meine ESV ( HDI in diesem Fall ) hat alleine für alle Auslandunfälle eine Abteilung eingerichtet welche sich um alles kümmert.
Das Fahrzeug ist fahrbereit und wir sind auf der Heimfahrt.
Nun geht es los mit KV, Schadensgutachten erstellen usw.
Alles Material ist zu ersetzen, keine Personenschaden.

ADAC wurde nicht benötigt.

WomoToureu am 22 Okt 2023 17:19:52

caradoroland hat geschrieben:Hatten vorgestern Unfall bei Valencia und sind von der Autobahn abgedrängt worden.
Meine ESV ( HDI in diesem Fall ) ....

Beileid !
Keine Ahnung was ESV heißen soll.
Wenn Du nur informieren wolltest ok, wenn Du was wissen willst frag.
Unser letzter Unfall war 2020 in Murcia --> Link

caradoroland am 22 Okt 2023 20:26:18

WomoToureu hat geschrieben:Keine Ahnung was ESV heißen soll.


Das ist der Malker der Versicherung. Dachte das wäre bekannt.
ESV und RMV sind zwei große Maklerbüros.

Ne wollte nur informieren, denke das geht reibungslos.

WomoToureu am 22 Okt 2023 21:45:47

caradoroland hat geschrieben:Ne wollte nur informieren, denke das geht reibungslos.

Na ja, wer nix erzählt, wird nix erfahren.
Wir wissen nicht die Nationalität des Unfallgegeners und ob Dir wenn es ein Spanier ist bekannt ist das nach spanischem Recht abgewickelt wird. Deshalb haben wir ja den RMV Spezial Reismobilschutzbrief mit dem Auslandsschadenschutz.

SVRossrucker am 23 Okt 2023 06:29:10

Moin,
nun ich kann jedem so einen Auslandschutzbrief Empfehlen, warum, ich hatte schon 3 Kunden (bei unterschiedlichen Gesellschaften Vers.) die das
hatten, einen Unfall im Ausland und es lief reibungslos. So, das es nach dt. Schadensrecht abgewickelt wurde. Es dauert manchmal etwas länger, die Abwicklung der Schäden.

Gruss
Rainer Rossrucker

PittiC am 23 Okt 2023 09:03:31

SVRossrucker hat geschrieben: Es dauert manchmal etwas länger, die Abwicklung der Schäden.

Gruss
Rainer Rossrucker


Dauern nicht alle Schadensabwicklungen lange?
Mir ist einer seitlich reingefahren, wollte auf der Straße wenden. Schuldfrage eindeutig, es hat trotzdem ein ganzes Jahr gedauert bis alles abgewickelt war.

WomoToureu am 23 Okt 2023 12:14:16

Leute darum geht es doch gar nicht ! ! !

Bei einem Unfall wie bei coradoroland in Spanien mit einem spanischen Kfz als Unfallbeteiligten gilt spanisches Recht.
Da gibt es dann für den Geschädigten ohne entsprechenden Schutzbrief zahlreiches zu beachten.
Nach einem Jahr sind alle Ansprüche verjährt, nach deutschem Recht 3 Jahre plus das laufende.
Wird nicht in Spanien repariert, wie beim Kollegen weil er ja auf der Heimfahrt ist, können Abzüge vorgenommen werden.
Nutzungsausfallentschädigung, Gutachterkosten, Anwaltskosten, Entschädigung für Urlaubsunterbrechung / Beeinträchtigung, Unkostenpaschale usw. gibt es nach spanischem Recht leider auch nicht usw.

caradoroland am 24 Okt 2023 20:14:25

Hallo zusammen,

wir sind jetzt wieder zuhause.
Ja der Verursacher ist Spanier.

Wir haben Kontakt aufgenommen mit meiner HDI ( obwohl diese nicht eingreift, logisch)
Die HDI hat uns freundlicherweise eine Berliner Telefonnummer weitergegeben und uns auch weiterverbunden. Dies ist die Kontaktnummer für alle ausländische Unfälle.
Ich bekomme die nächsten Tage Bescheid wer die spanische Versicherung ist, und wie die weitere Vorgehensweise sich gestaltet.

Wenn Interesse besteht kann ich Euch ja weiter informieren.

WomoToureu am 24 Okt 2023 21:04:19

caradoroland hat geschrieben:Ich bekomme die nächsten Tage Bescheid wer die spanische Versicherung ist, und wie die weitere Vorgehensweise sich gestaltet.Wenn Interesse besteht kann ich Euch ja weiter informieren.

Dein erster Fehler war schon mal, dass Du Dir die Versicherung nicht hast geben lassen, dazu ist jeder Spanier verpflichtet.
Ebenfalls wird der in den Unfallbogen eingetragen. --> Link ( Beispiel ADAC )

WomoToureu am 24 Okt 2023 21:11:15

caradoroland hat geschrieben:Wir haben Kontakt aufgenommen mit meiner HDI ( obwohl diese nicht eingreift, logisch)
Die HDI hat uns freundlicherweise eine Berliner Telefonnummer weitergegeben und uns auch weiterverbunden. Dies ist die Kontaktnummer für alle ausländische Unfälle.

Logisch finde ich das nicht.
Der HDI ist der deutsche Abwicklungspartner von sehr vielen spanischen Versicherungen. Auch unser letzter von 2020 für den Schaden musste die spanische Versicherung aufkommen, hat alles der HDI gemacht. Gutachter geschickt, Korrespodenz geführt, Zahlungsabschläge und letztlich Schaden voll ausbezahlt.

caradoroland am 05 Nov 2023 15:33:16

Hallo zusammen,

also die HDI nach wie vor nichts mit der Abwicklung des Schadens zu tun, vorausgesetzt man hat eine Zusatz Auslandsversicherung bei der HDI, welche ich aber nicht habe und auch nicht benötige.
Grund:
Im europäischen Ausland ( Italien, Spanien ) sind die Gutachten nicht mehr weit auseinander, fast identisch.
( Rumänien, Bulgarien kann es natürlich anders sein)

Die Versicherung meines Verursacher in Spanien hat für Deutschland einen Schadensregulierungsbeauftragten in Düsseldorf benannt, bei welchem jetzt meine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Einen KV oder ein Gutachten, welches ich in D gerne machen würde, wird nicht übernommen. Es sei denn, der Regulierer in D gibt eben dieses frei. Aber von alleine mach ich das nicht.
Ein KV kostet weniger als ein Gutachten. Ein KV wird in der Regel bei einem Schaden bis 3000.- Euro angefertigt. Ein Gutachten bei über 3000.- Euro.

amino am 05 Nov 2023 15:41:57

Hallo ,


Du musst den KV halt selbst bezahlen, wenn es in D passiert wird der gutachter bezahlt, im Ausland ist das so nicht.

Ich hatte ein Unfall in Frankreich mit einem Luxemburger.

Musste halt in D den Gutachter bezahlen...

Am Ende wurden ein paar % abgezogen , aber habe so gut wie alles bezahlt bekommen , alles ohne Anwalt etc. Alles selbst geregelt.
Dauerte halt ungefähr 4-6 Monate .

caradoroland am 05 Nov 2023 15:47:59

amino hat geschrieben:Du musst den KV halt selbst bezahlen, wenn es in D passiert wird der gutachter bezahlt, im Ausland ist das so nicht.


Ich müsste in Vorleistung gehen und das Gutachten beauftragen. Bekomm dann die Rechnung erstattet oder nicht?

amino am 05 Nov 2023 15:51:35

caradoroland hat geschrieben:



Ich müsste in Vorleistung gehen und das Gutachten beauftragen. Bekomm dann die Rechnung erstattet oder nicht?



Nein das Geld bekommst du nicht mehr zurück ....
Gutachter kosten werden halt nicht erstattet.


Muss der gutachter halt ein paar Euro mehr aufschreiben (wenn du verstehst was ich meine )

Dann auszahlen lassen ohne MwSt und günstig reparieren lassen .

palstek am 05 Nov 2023 16:13:27

Im Frühjahr hat mir in Spanien ein Spanier mit einem spanischen Mietwagen auf einem Parkplatz mit der Tür eine kleine, aber gut sichtbare Delle ins Womo gehauen. Es gab ein ziemliches Gezeter mit dem Fahrer und seinen drei Mitfahrerinnen, alle noch älter als wir, weil sie die Delle für Peanuts hielten. Der Fahrer hat es geschafft, dass die Polizei kam (was sie bei Parkplatzschäden in Spanien normalerweise nicht macht), die ihm dann deutlich erklärt hat, dass er Schuld ist und sich jetzt vom Acker machen soll. Weiter wollte die Polizei den Fall nicht aufnehmen, ich bekam lediglich einen Zettel mit den Versicherungsdaten, aber noch nicht mal den Namen des Fahrers.

Ich bin bei Horbach versichert, bei denen einen Auslandsschadenschutz inklusive ist. Nachdem ich die spärlichen Daten bei Horbach eingereicht hatte, hat die Helvetia, die der eigentliche Versicherer ist, sich darum gekümmert, mir eine Reparaturfreigabe erteilt und schließlich alles bezahlt. Hat zwar gedauert, aber letztendlich gut funktioniert. Reguliert wird dabei nach deutschem Recht.

amino am 05 Nov 2023 16:21:39

Reguliert wird dabei nach deutschem Recht


Es wird immer das Recht des Landes gehandelt.

Unfall in Frankreich = Französisches Recht
Unfall in Spanien = Spanisches Recht

caradoroland am 05 Nov 2023 16:33:38

amino hat geschrieben:Dann auszahlen lassen ohne MwSt und günstig reparieren lassen .


JUP

caradoroland am 05 Nov 2023 16:34:10

amino hat geschrieben:Es wird immer das Recht des Landes gehandelt.

Unfall in Frankreich = Französisches Recht
Unfall in Spanien = Spanisches Recht


korrekt

palstek am 05 Nov 2023 16:35:43

amino hat geschrieben:Es wird immer das Recht des Landes gehandelt.
Unfall in Frankreich = Französisches Recht
Unfall in Spanien = Spanisches Recht


Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Helvetia:

1.png

amino am 05 Nov 2023 16:43:44


Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Helvetia:







Es wird trotzdem nach spanischem Recht gehandelt , nur deine Versicherung zahlt halt die Differenz oben drauf (was im jeweiligen Land halt abgezogen wurde )

Was echt toll ist ( wenn es nicht zuviel Aufpreis kostet )

WomoToureu am 05 Nov 2023 16:48:14

amino hat geschrieben:Es wird immer das Recht des Landes gehandelt.

Ja aber ....wie der Kollege bereits zutreffend schreibt wenn man den Zusatz Auslandsversicherung bei seiner Versicherung abschließt kümmert sich die eigene Versicherung drum und wickelt wenn es hart auf hart kommt nach deutschen Recht den Schaden ab. Die holt sich dabei soviel sie kann von der Versicherung des Schadensverursachers legt den Rest z.b. für Gutachter, Schadensersatz der nicht von der Ausländischen bezaklt wird, Wertminderung usw. selbst drauf. Ein Rabattverlust gibt es da selbstverständlich nicht.

WomoToureu am 05 Nov 2023 16:49:31

amino hat geschrieben:Was echt toll ist ( wenn es nicht zuviel Aufpreis kostet )


Wir zahlen inkl dem Schutzbrief fürs WOMO 49 € im Jahr zusätzlich bei der KRAVAG dafür.

palstek am 05 Nov 2023 16:53:36

Kein Aufpreis, ist im Standard mit drin, bei anderen manchmal nur gegen Aufpreis. Ich finde es auch toll und für Auslandsreisende wichtig.

WomoToureu am 05 Nov 2023 16:56:22

palstek hat geschrieben:... in Spanien ein Spanier mit einem spanischen Mietwagen auf einem Parkplatz ... dass die Polizei kam (was sie bei Parkplatzschäden in Spanien normalerweise nicht macht).. Weiter wollte die Polizei den Fall nicht aufnehmen, ich bekam lediglich einen Zettel mit den Versicherungsdaten, aber noch nicht mal den Namen des Fahrers..

Wir waren bei unserem Parkplatzunfall, wo uns der spanische Wagen reingerollt ist, die Polizeirufer.
Denn die Verursacherin kam lange Zeit später nach dem EInkaufen ganz entspannt, hatte keinerlei Papiere nur den Autoschlüssel.
Ganz entspannt erklärte sie, dass die ja alles auf dem Handy hat und uns zeigen könne. --> Link

Die Polizei hatte das dann kontrolliert und uns die Versicherungsdaten des Unfallgegners gegeben und wir haben alle zusammen den Unfallbogen ausgefüllt. Ganz wichtig ist den dabeizuhaben !
Kann man sich ja in Spanisch / Deutsch kostenlos runterladen und ausdrucken.

WomoToureu am 05 Nov 2023 17:07:12

palstek hat geschrieben:Kein Aufpreis, ist im Standard mit drin, bei anderen manchmal nur gegen Aufpreis. Ich finde es auch toll und für Auslandsreisende wichtig.


Habe gerade versucht mir den Beitrag ausrechnen zu lassen, sagt er mir aber nicht, stellt nur den Button Versicherung jetzt abschließen zur Verfügung. Panneschutz ist dort nur gegen Aufpreis und die Bedingungen z.b. beim Glasbruch habe ich auch nicht gefunden. MAg nur bei uns mit VI interessant sein, kenen aber viele die dumm geschaut haben.

WomoToureu am 05 Nov 2023 17:09:12

caradoroland hat geschrieben:Ich müsste in Vorleistung gehen und das Gutachten beauftragen. Bekomm dann die Rechnung erstattet oder nicht?

Um auf Deine Frage zurück zu kommen, nein natürlich nicht.
Das ist ja das Problem mit Unfällen im Ausland, dass die ganz anders regulieren und so günstige Versicherungen haben.

palstek am 05 Nov 2023 17:46:53

WomoToureu hat geschrieben:Habe gerade versucht mir den Beitrag ausrechnen zu lassen, sagt er mir aber nicht, stellt nur den Button Versicherung jetzt abschließen zur Verfügung.


Ich sehe auf der Seite mit dem Tarifrechner nur den Button "Angebot berechnen".

Du kannst auf dieser Seite --> Link aber ganz einfach den Beitrag selbst ausrechnen. Aus der ersten Tabelle liest du den Haftpflicht-Beitrag ab, je nach deiner SF. Dieser Beitrag ist für alle gleich, ohne Beschränkung des Fahrerkreises, der Kilometerleistung, des Alters, des Wohnorts etc.

Aus der zweiten Tabelle wählst du den "Beitrag pro Tausend" für die gewünschte Selbstbeteiligungs-Kombination, multiplizierst den mit dem Neupreis in Tausend deines Womos, wendest darauf den SF-Rabatt an (4. Tabelle, max. 40%), und ziehst ggf. 20% Rabatt für ein GFK-Dach ab. Damit hast du den VK-Beitrag.

Nachteile gibt es bei der SB für Elementarschäden (immer 1500€), bei der Abrechnung nach Gutachten und bei Glasschäden (max. 3000€), was in der Tat bei manchen VI zu gering sein könnte.

caradoroland am 07 Nov 2023 10:04:28

Hallo,

mein Anwalt hat die spanische Versicherung, deren mit Sitz in Deutschland angeschrieben mit der Aufforderung:

-- einen Regulierer zu benennen mit Fristsetzung.
-- selbst ein Gutachten zu erstellen aufgrund des erheblichen Schaden
-- wenn ich selbst ein Gutachten in Auftrag geben soll, die Kostenübernahme mitzuteilen.

weiteres folgt.

amino am 07 Nov 2023 13:26:37

caradoroland hat geschrieben:Hallo,


-- selbst ein Gutachten zu erstellen aufgrund des erheblichen Schaden
-- wenn ich selbst ein Gutachten in Auftrag geben soll, die Kostenübernahme mitzuteilen.



Da macht der Anwalt schon direkt alles falsch .....
Würde niemals die gegnerischen Versicherung mein Schaden begutachten lassen (da kommt dann nicht viel rum)

Das macht man immer selbst und lässt den schön in die Höhe treiben .

Das Gutachten kostet auch nicht die Welt...Sind um die 600-1000€ das ist doch nichts.

Dann ist aber auch der Schaden um einiges höher ....

WomoToureu am 07 Nov 2023 15:58:36

amino hat geschrieben:Das Gutachten kostet auch nicht die Welt...Sind um die 600-1000€ das ist doch nichts. ....

Woher weiß Du das ? Der Geschädigte hat die Schadenshöhe bisher nicht geschätzt, allein das Grundhonorar beträgt bei einem Schaden von 12.000 € bereits 1.007 € dazu kommen dann Fahrkosten usw.
Da die Gutachtenkosten auch nicht erstattet werden, sollte man sich das sehr gut überlegen.

amino hat geschrieben:Dann ist aber auch der Schaden um einiges höher ....
Klar ... :D :lach:

caradoroland am 07 Nov 2023 16:05:16

amino hat geschrieben:Da macht der Anwalt schon direkt alles falsch .....
Würde niemals die gegnerischen Versicherung mein Schaden begutachten lassen (da kommt dann nicht viel rum)


Servus,

erstmal glaube ich nicht dass mein Fachanwalt alles falsch macht.
Zweitens wird der Schaden von der gegnerischen Seite begutachtet ob es dir passt oder nicht. Der Verursacher ist ein Spanier und der Unfall war in Spanien, also wird nach spanischem Recht abgewickelt, also mit spanischen Gutachter.

Natürlich werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit den Schaden bei Hymer in Bad Waldsee begutachten lassen. Dann sehen wir schon wie hoch die Differenz ist.

weiteres folgt.

amino am 07 Nov 2023 16:54:27

Woher weiß Du das ? Der Geschädigte hat die Schadenshöhe bisher nicht geschätzt, allein das Grundhonorar beträgt bei einem Schaden von 12.000 € bereits 1.007 € dazu kommen dann Fahrkosten usw.
Da die Gutachtenkosten auch nicht erstattet werden, sollte man sich das sehr gut überlegen


Die Dekra nimmt dafür eine pauschale (nicht prozentual zum schadenspreis)




Und natürlich kann man mit dem gutachter reden und dann wird noch ein paar Sachen mehr aufgeschrieben (ist Gang und gebe und nix neues )

amino am 07 Nov 2023 17:14:47

Unfall war in Spanien, also wird nach spanischem Recht abgewickelt, also mit spanischen Gutachter.


Das stimmt so nicht .....du kannst selbst dein Gutachter nehmen ...Musst den halt zahlen.
Das sendest du dann an die Vermittlungs Firma in D. Die das dann mit Spanien regelt (müsste die intereurope ag Düsseldorf sein)

Man lässt nie die gegnerische Versicherung ans Fahrzeug , da wird der Schaden dann so klein geschrieben .

caradoroland am 07 Nov 2023 17:44:47

amino hat geschrieben:Das stimmt so nicht .....du kannst selbst dein Gutachter nehmen ...Musst den halt zahlen.
Das sendest du dann an die Vermittlungs Firma in D. Die das dann mit Spanien regelt (müsste die intereurope ag Düsseldorf sein)

Man lässt nie die gegnerische Versicherung ans Fahrzeug , da wird der Schaden dann so klein geschrieben .


Natürlich kann ich in D einen Gutachter nehmen, soweit klar.
Aber willst du den Regulierer/Gutachter wieder heim schicken, wenn die gegnerische Versicherung einen Regulierer schickt ?

Ja die Intereurop Düsseldorf

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