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HUK 24 im Netz


WomoToureu am 08 Jan 2025 12:39:00

Ich habe mehrfach im Forum gelesen, dass die HUK 24 ja so gut un billig sei.
Möglicherweise ist der Beitrag dazu lesenswert --> Link

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Jjoerg am 08 Jan 2025 13:12:53

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die KFZ-Versicherrung hier tätig wird.
Eigentlich müsste es doch über die Betriebshaftpflicht entweder der Werkstatt oder der Prüforganisation laufen oder?

ManfredK am 08 Jan 2025 14:07:58

Beim Betrieb des KFZ hat das versicherte Fahrzeug einen dritten geschädigt. Der Schädiger selbst war über seinen Dienstherrn Haftpflicht versichert
Die beiden Haftpflichtversicherungen teilen sich den Schaden - eigentlich ein interner Vorgang der beiden Versicherungen von dem der Fahrzeugbesitzer nichts mitbekommt.
Den Schaden am Fahrzeug wurden vermutlich über die Haftpflicht des Dienstherrn abgewickelt.

Da die HUK24 aber Leistungen aus der Haftpflicht intern erbracht hat ist der Schadensverlauf negativ.

Möglichkeit 1 - Ich fordere jeden Cent von der Haftpflicht des Schädigers
Möglichkeit 2 - Man einigt sich intern (Kulanz wie berichtet) - hat darauf aber keinen Rechtsanspruch
Möglichkeit 3 - Man hat das alles seinem Rechtsanwalt übergeben und muss sich um nichts kümmern

Grundsätzliches Problem - man hat den AGB bei Abschluss des Vertrages zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt

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Jjoerg am 08 Jan 2025 16:09:52

Danke für die Aufklärung!

WomoToureu am 08 Jan 2025 17:44:39

Offenbar haben einige nicht ganz verstanden, was dort steht:
Zitat:
Der Gesamtverband rät den Versicherungen, sich den Schaden zwar untereinander zu teilen, den Kunden aber nicht dafür zahlen zu lassen. Die Muster-Bedingungen sind allerdings nicht verbindlich – die einzelnen Versicherungen können von der Empfehlung abweichen.

Tatsächlich kommt dies aber kaum vor. Das ergibt eine Marktcheck-Recherche der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der 15 größten Auto-Versicherer – neben der HUK. Kein einziger dieser anderen Versicherer weicht von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes ab.

D.h. nur die HUK 24 weicht lt. Recherche von den Verbandsvorgaben zu Lasten des Kudnen ab.

Kuhtreiber am 08 Jan 2025 17:55:14

WomoToureu hat geschrieben:Offenbar haben einige nicht ganz verstanden, was dort steht:
Tatsächlich kommt dies aber kaum vor. Das ergibt eine Marktcheck-Recherche der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) der 15 größten Auto-Versicherer – neben der HUK. Kein einziger dieser anderen Versicherer weicht von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes ab.
D.h. nur die HUK 24 weicht lt. Recherche von den Verbandsvorgaben zu Lasten des Kudnen ab.


Doch, zumindest ich habe es verstanden. Und wie viele Fälle kennst du, bei denen es beim TÜV, DEKRA... zu einem Unfall gekommen ist? Dafür so ein Fass aufzumachen, nur weil man die Versicherung nicht mag, ist etwas übertrieben. Zumindest meine Meinung. Wir hatten mal einen großen Hagelschaden, die HUK24 reagierte und zahlte problemlos. Ich kann nichts negatives sagen.

WoMoNK19 am 08 Jan 2025 18:08:09

Hallo,

Kuhtreiber hat geschrieben:...
...
Doch, zumindest ich habe es verstanden. Und wie viele Fälle kennst du, bei denen es beim TÜV, DEKRA... zu einem Unfall gekommen ist? ...Ich kann nichts negatives sagen.


na ich kenne 2 Fälle, einer mit dem Motorrad und einer mit dem Auto, wo dann am Ende das Fahrzeug vom Prüfer verunfallt wurde
und beim dem Motorrad Unfall gab hatte der Prüfer dann auch Knochenbrüche !!!

Und bei mir persönlich war es nur Milimeter davon netfernt, dass es dazu kam, dass mein Auto von der Hebebühne des TüV's gefallen wäre.

Insofern: jedes ist seine Glückes Schmied und kann frei entscheiden, wo er sich versichert und warum.

btw: warum beteiligt sich die HUk wohl nicht an Preisvergleichen der Internet Suchportale?


Aber für mich egal - ich bin seit 100 Jahren bei der gleichen Versicherung - ich weiss schon warum.

WoMo Nk19

ManfredK am 08 Jan 2025 18:16:22

WoMoNK19 hat geschrieben:btw: warum beteiligt sich die HUk wohl nicht an Preisvergleichen der Internet Suchportale?
WoMo Nk19


Dazu schreibt die HUK Gruppe:

Vergleichsportale leben von den Provisionen der dort gelisteten Versicherer. Die HUK24 zahlt keine Provisionen an Vergleichsportale. Nur so können wir Ihr Auto wirklich günstig versichern. Daher finden Sie unsere Autoversicherung nur hier auf HUK24.de.

WomoToureu am 08 Jan 2025 18:38:23

Kuhtreiber hat geschrieben:... nur weil man die Versicherung nicht mag....

Ich habe nicht das geringste mit der Versichung zu tun, habe noch schon öfter "Geschichten" gehört.
Das mit dem TÜV Unfall ist ein Beispiel und hat nichts mit dem TÜV zu tun.

Erfahrungsberichte wie z.B. i nder Finanzfluss HUK24 Erfahrung 148 Zitat: "Das ist die schlechteste Versicherung, die ich je hatte. Bei einem Autounfall hat es mehr als 8 Monate gedauert, bis die Gelderstattung erfolgte. Jetzt haben wir zufällig ein Waschbecken kaputt gemacht, den Schadensfall sofort gemeldet, und seitdem haben wir keine Antwort bekommen (es sind heute genau 2 Monate), obwohl wir die neuen Rechnungen regelmäßig per E-Mail erhalten. HUK24 möchte einfach das Geld kassieren, aber nicht arbeiten. Das ist meine ehrliche Meinung zu HUK24. Wir waren 5 Jahre Kunden mit 4 Autos und einer Familien-Haftpflichtversicherung, und jetzt haben wir alles gekündigt."

Ich habe oft ähnliches gehört und habe mich gewundert, dass als Versicherungen verglichen wurden, so positiv berichtet wurde. Selbstverständlich sind Berichte immer subjektiv und so udn auch anders. Nur war der Bericht vom TÜV aktuell und auch so wie oft gehört, wollte ich Euch drauf hinweisen, als Info für Euch.

ManfredK am 08 Jan 2025 18:53:33

Es wird immer zwei Kundengruppen geben - und das bei allen Versicherungsgesellschaften

Die einen die keine Probleme haben und deswegen in den allermeisten Fällen nicht zu berichten haben...
Die anderen, bei denen irgendetwas schief gelaufen ist und deswegen die ganze Welt an ihrem persönlichen Fall teilhaben lassen

Die eine Gruppe ist die mit Abstand größere, die andere ist die lautere....

Es gibt viele Gründe sich für oder gegen eine bestimmte Versicherungsgesellschaft zu entscheiden, bei den meisten ist es der Preis, der persönliche Kontakt, Empfehlungen, Tests, Foren - du hast eine freie Wahl den für dich richtigen Grund zu finden.

Als "unbeteiligter" ist es mehr als schwierig den objektiven Hergang eines bestimmten Falles zu beurteilen, manchmal lässt man sich einfach in die unbeabsichtigte "Falle" des Mitleids (das geht ja gar nicht...) locken.

Deswegen einfach die persönlichen Entscheidungen zu den getroffenen Entscheidungen zwecks Versicherungen kritisch hinterfragen, sich nicht scheuen Details bei den Versicherungen nachzufragen und bereits sein im Fall eines Falles auch mal über den Tellerrand zu schauen und zu wechseln. Mit einer Versicherung ist man nur eine limitierte Zeit "verheiratet".

Wenn eigene persönliche Erfahrungen mit X oder Y vorliegen darf man gerne berichten ob es gut oder ob es schlecht gelaufen ist.... wer keine eigenen Erfahrungen hat und nur vom "Hörensagen in einem Forum" berichten kann sollte kritisch anmerken, das das ganze vielleicht auch lückenhaft dargestellt wurde und es möglicherweise ganz anders war....

WomoToureu am 09 Jan 2025 01:05:54

ManfredK hat geschrieben:Wenn eigene persönliche Erfahrungen mit X oder Y vorliegen darf man gerne berichten ob es gut oder ob es schlecht gelaufen ist.... wer keine eigenen Erfahrungen hat und nur vom "Hörensagen in einem Forum" berichten kann sollte kritisch anmerken, das das ganze vielleicht auch lückenhaft dargestellt wurde und es möglicherweise ganz anders war....

Was genau soll denn an dem Bericht.....anders sein ?

Fakt ist das HUK 24 sich an Verbändevorgaben nicht hält und dies sollte der Kunde wissen.

ManfredK hat geschrieben:.... Mit einer Versicherung ist man nur eine limitierte Zeit "verheiratet".....

Das kann man nur unterstreichen.
Viele die über "ihre Geschichte berichten", real oder im Netz haben sich darüber bei Abschluss jedoch keine Gedanken gemacht sondern ausschließlich Preise verglichen. Einen niedrigen Preis kann eine Versicherung auch erreichen, dass sie sich an Verbändevorgaben nicht hält sondern "ihren" Kunden bluten läßt in nahezu jedem Schadensfall. Hier in diesem Beitrag wird dargestellt, dass wenn zwei Versicherungen "zahlungspflichtig sind" auch beide zahlen müssen. Ein Umstand der vielen nicht klar ist sondern denken, da wird die Versicherung des TÜV bezahlen und gut ist es. So ist es aber nicht.

Unvermeidbar ist das beide Versicherungen bezahlen müssen, wobei die Verbändevorgaben von der HUK 24 verlagen seinen Kunden schadlos zu halten d.h. nicht in Anspruch zu nehmen, also nicht hochzustufen. Daran halten sich wie im Beitrag steht offenbar auch alle anderen Versicherungen eben mit Ausnahem der HUK 24.

Somit sieht jeder wen er dann "geheiratet" hat, wie Du zutreffend schreibst.
Wie gesagt von mir als netten Hinweis gedacht an die Kollegen die bei der HUK 24 sind udn davon schwärmen.
Und ja, sicherlich steht dem nicht entgegen, mit der HUK 24 auch gute Erfahrungen gemacht zu haben, d.h das es zu einer korrekten Abwicklung gekommen ist. Ich habe ja nicht berichtret das die HUK 24 nun bei jeder Schadensabwicklung den Kunden "über den Tisch zieht".

Letztlich möge jeder machen was er will, ich wünsche ihm ganz viel Glück dabei.

BadHunter am 09 Jan 2025 12:04:55

ManfredK hat geschrieben:Die einen die keine Probleme haben und deswegen in den allermeisten Fällen nicht zu berichten haben...
Die anderen, bei denen irgendetwas schief gelaufen ist und deswegen die ganze Welt an ihrem persönlichen Fall teilhaben lassen



Ich habe 21 Jahre in der Versicherungsbranche gearbeitet und viel erlebt, viele Erfahrungsbericht von Kunden gehört, und nicht umsonst ist die HUK (egal ob nun HUK24 oder die klassische HUK Coburg) meines Wissend die einzige Gesellschaft, zu der es eine eigene Seite mit Erfahrungsberichten gibt. Einfach mal nach "Captain HUK" googeln, da gibt es viel Lektüre über Probleme mit der Schadenregulierung.

WomoToureu am 09 Jan 2025 12:52:56

BadHunter hat geschrieben:... Einfach mal nach "Captain HUK" googeln, da gibt es viel Lektüre über Probleme mit der Schadenregulierung.

Danke für Deinen Beitrag, der meine Meinung zu der Versicherung stützt, nicht das ich da überall immer nur Märchen höre .....von der so guten Versicherung .....

SwenyP am 09 Jan 2025 12:55:30

WomoToureu hat geschrieben:Ich habe mehrfach im Forum gelesen, dass die HUK 24 ja so gut un billig sei.
Möglicherweise ist der Beitrag dazu lesenswert --> Link


Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. :wink:

Die Marktcheck-Recherche ergibt zudem, dass das nicht immer so war: Die Bedingungen haben sich diesbezüglich für Kunden sogar verschlechtert. Laut den AKBs von HUK24 aus dem Jahr 2020 hätten die Versicherten bei einer Ausgleichspflicht infolge einer Mehrfachversicherung ebenfalls nichts zahlen müssen.
Laut den AKBs von 2022 gilt dies inzwischen allerdings nicht mehr. Bei Unfällen mit Mehrfachversicherung müssen die Versicherten den Schaden mitzahlen.

Mein Vertrag ist aus 2012, also keine Probleme damit.
Nicht immer bringt ein ständiges Wechseln der Versicherungen Vorteile.
Und wer AGBs nicht ließt, selber schuld. :lach:

Wer immer noch glaubt das etwas besser wird in Zukunft, wer was zu verschenken hat, naja ....... :roll:

korikorakorinthe am 09 Jan 2025 18:03:27

Der geschilderte Schadensfall kann auch als Werbung für für die HUK 24 gedeutet werden.
Nämlich allen (anderen) HUK 24 Versicherten kann dies zeigen, dass die Versicherung mit den Beiträgen besonders sparsam umgeht, keine unnötige Kulanz gewährt und deshalb ggf. auch etwas niedriger mit den Beiträgen sein kann.
Unnötig ist die Kulanz weil -wie weiter oben schon geschrieben- der Geschädigte ja seinen finanziellen Schaden (durch die Hochstufung) bei der Dekra (bzw. deren Betriebshaftpflicht-Versicherung) geltend machen kann.
Er bleibt also keineswegs auf diesem Vermögensschaden sitzen.
Gruß
Stefan

WoMoNK19 am 09 Jan 2025 21:12:01

Hallo,

korikorakorinthe hat geschrieben:….
Er bleibt also keineswegs auf diesem Vermögensschaden sitzen.
Gruß
Stefan


na das ist ja mal ne gute Idee:

ich habe eine Versicherung, die mich mit den Schäden die andere verursachen
alleine lässt und mir vorschlägt:

Kümmere dich selber um den Schadensausgleich, im Zweifel mittels
einer juristischen Auseinandersetzung auch mit Organisationen, die Dir
gerne Deine Grenzen aufzeigen.
Die Prämien kassieren wir gerne, das Problem aber lassen wir bei Dir.

Fraglich ist dann noch, wie man die Situation der schlechteren Einstufung
regelt. Weil im Grunde bleibt dem Versicherten dies ja ein Leben lang erhalten
indem er den schlechteren Schadensrabatt ja auch lebenslang als Nachteil begleitet.

WoMo NK19

Pechvogel am 09 Jan 2025 21:38:11

WoMoNK19 hat geschrieben:…ich habe eine Versicherung, die mich mit den Schäden die andere verursachen
alleine lässt und mir vorschlägt:
Kümmere dich selber um den Schadensausgleich…

:gruebel: Angenommen mir fährt, während ich an einer roten Ampel warten muss, einer ins Heck.
Was hat dann meine Versicherung damit zu tun? :gruebel:
Grundsätzlich ist doch meine Versicherung für Unfälle verantwortlich die ICH produziere? :gruebel:



Grüße
Dirk

ManfredK am 10 Jan 2025 01:34:51

Pechvogel hat geschrieben:Grundsätzlich ist doch meine Versicherung für Unfälle verantwortlich die ICH produziere? :gruebel:



Grüße
Dirk


Fast... verantwortlich für Unfälle die dein Fahrzeug dritten hinzufügt, sofern das Fahrzeug mit deiner (stillschweigenden) Genehmigung benutzt wird. Ist losgelöst von deiner Person.
Und genau das ist im fraglichen Fall passiert.

BadHunter am 10 Jan 2025 09:10:15

Pechvogel hat geschrieben:Grundsätzlich ist doch meine Versicherung für Unfälle verantwortlich die ICH produziere? :gruebel:



Grüße
Dirk


Das stimmt so grundsätzlich nicht!
Mal die Begriffe "Verschuldenshaftung" und "Gefährdungshaftung" googeln!
Bei einem aktiven Verschulden durch mich als Fahrer greift selbstverständlich die KfZ-Haftpflicht, aber das ist genauso der Fall, wenn jemand anders am Steuer sitzt oder sogar niemand im Auto sitzt!
Gefährdungshaftung bedeutet: ein KfZ stellt an sich schon eine Gefahr dar. Es könnte wegrollen und einen Schaden verursachen, es kann brennen und andere Fahrzeuge beschädigen, und auch wenn jemand Fremdes, ob mit Einverständnis oder ohne (!), das Fahrzeug fährt und einen Schaden verursacht zahlt erstmal grundsätzlich die KfZ-Haftpflicht, denn die ist Fahrzeugbezogen!! Und der Geschädigte darf keinen Nachteil dadurch haben, dass irgendjemand Fremdes gefahren ist (oder aber eben auch niemand), deshalb muss einen Schaden, der durch das Fahrzeug entstanden ist, immer erstmal durch die Haftpflicht gezahlt werden. On diese dann jemand Anderen in Regress nimmt ist dann Sache der Versicherung!

Pechvogel am 10 Jan 2025 09:46:37

BadHunter hat geschrieben:...Das stimmt so grundsätzlich nicht!
Mal die Begriffe "Verschuldenshaftung" und "Gefährdungshaftung" googeln!...

Ja, ist ja gut!
Es ging mir auch eher darum das
WoMoNK19 hat geschrieben:… Schäden die andere verursachen…
nichts mit "meiner" Versicherung zu tun haben.
Wenn jemand anderer den Schaden verursacht dann steht derjenige bzw dessen Versicherung auch in der Haftung und nicht ich bzw meine Versicherung.

Wir könnten das ganze ja auch noch ausdehnen auf Teil- und Vollkasko. Dann wird´s noch´n bisschen unübersichtlicher.... :D



Grüße
Dirk

WoMoNK19 am 10 Jan 2025 11:10:33

Hallo,

Zitat: BadHunter
...
Das stimmt so grundsätzlich nicht!
Mal die Begriffe "Verschuldenshaftung" und "Gefährdungshaftung" googeln!
Bei einem aktiven Verschulden durch mich als Fahrer greift selbstverständlich die KfZ-Haftpflicht, aber das ist genauso der Fall, wenn jemand anders am Steuer sitzt oder sogar niemand im Auto sitzt!
Gefährdungshaftung bedeutet: ein KfZ stellt an sich schon eine Gefahr dar. Es könnte wegrollen und einen Schaden verursachen, es kann brennen und andere Fahrzeuge beschädigen, und auch wenn jemand Fremdes, ob mit Einverständnis oder ohne (!), das Fahrzeug fährt und einen Schaden verursacht zahlt erstmal grundsätzlich die KfZ-Haftpflicht, denn die ist Fahrzeugbezogen!! Und der Geschädigte darf keinen Nachteil dadurch haben, dass irgendjemand Fremdes gefahren ist (oder aber eben auch niemand), deshalb muss einen Schaden, der durch das Fahrzeug entstanden ist, immer erstmal durch die Haftpflicht gezahlt werden. On diese dann jemand Anderen in Regress nimmt ist dann Sache der Versicherung!

Zitatende:

na da würde ich doch gerne nochmals den obigen Schadensfall ins Spiel bringen.
Dort heißt es:
Zitat:
Monate später allerdings wurde Pajurek trotzdem zur Kasse gebeten: Von seinem eigenen Haftpflichtversicherer, der HUK24. Laut einem Schreiben sollte er um 14 Schadensklassen zurückgestuft werden, sein Versicherungsbeitrag um zehn Prozent steigen. Es sei denn, Klaus Pajurek erstatte der HUK24 rund 720 Euro.
Zitatende

Irgendwie gibt es da eine Differenz innerhalb Deiner Meinung und der Vorgehensweise der HUK:

Du sagst:
.... Und der Geschädigte darf keinen Nachteil dadurch haben, dass irgendjemand Fremdes gefahren ist ....

Die HUK sagt:
.... Es sei denn, Klaus Pajurek erstatte der HUK24 rund 720 Euro. ....

Komische Konstellation, aber egal.

Ich bin nicht bei der HUK und die beiden Fälle, die ich kenne bei denen der TüV im Rahmen der 2-jährigen Prüfung
Schäden am Fahrzeug verursacht hatten (1 x Auto, 1 x Motorrad) wurden vom TüV zumindest finanziell ausgeglichen.
Für mich ist also alles im grünen Bereich.

WoMo NK19

korikorakorinthe am 10 Jan 2025 16:29:00

WoMoNK19 hat geschrieben:
Fraglich ist dann noch, wie man die Situation der schlechteren Einstufung
regelt. Weil im Grunde bleibt dem Versicherten dies ja ein Leben lang erhalten
indem er den schlechteren Schadensrabatt ja auch lebenslang als Nachteil begleitet.

WoMo NK19


Diesen Betrag kann die Versicherung genau ausrechnen.

Natürlich ist so eine Sache für den Betroffenen ärgerlich und mich würde es natürlich auch ärgern !
Aber als (außenstehender) HUK 24 Kunde kann ich natürlich auch sagen, dass ich freiwillige Kulanzzahlungen mit meinen Beträgen nicht finanzieren möchte (führt ja grundsätzlich wieder zu Beitragserhöhungen).

Gruß
Stefan

BadHunter am 10 Jan 2025 16:43:48

WoMoNK19 hat geschrieben:

Zitat:
Monate später allerdings wurde Pajurek trotzdem zur Kasse gebeten: Von seinem eigenen Haftpflichtversicherer, der HUK24. Laut einem Schreiben sollte er um 14 Schadensklassen zurückgestuft werden, sein Versicherungsbeitrag um zehn Prozent steigen. Es sei denn, Klaus Pajurek erstatte der HUK24 rund 720 Euro.
Zitatende

Irgendwie gibt es da eine Differenz innerhalb Deiner Meinung und der Vorgehensweise der HUK:

Du sagst:
.... Und der Geschädigte darf keinen Nachteil dadurch haben, dass irgendjemand Fremdes gefahren ist ....

Die HUK sagt:
.... Es sei denn, Klaus Pajurek erstatte der HUK24 rund 720 Euro. ....

Komische Konstellation, aber egal.



Naja, es wurde ja vorher schon ausführlich erklärt: rein rechtlich ist es korrekt, dass die HUK als Versicherer des schadenverursachenden Fahrzeuges den Schaden bezahlt, ist ja bei jedem Haftpflichtschaden so, und dann ein Rückstufung erfolgt, die zu den erhöhten Beiträgen führt, es sei denn, der Versicherungsnehmer zahlt die Schadenskosten selbst und erhält damit seine günstigere Schadensfreiheitsklasse aufrecht.
Dabei spielt es erstmal keine Rolle, wer das Fahrzeug gefahren und den Schaden verursacht hat!
In diesem speziellen Fall gibt es ja aber eine Absprache der Versicherer, dass in solchen Fällen wie beschrieben keine Rückstufung erfolgen soll. Nur die HUK hält sich eben nicht an diese Absprache, so dass der Versicherungsnehmer eben entsprechende Nachteile hat.

Ich sehe jetzt keine Differenz in meinen Aussagen! Der Geschädigte durch den Unfall ist ja derjenige, dessen Auto durch das Fahrzeug des Versicherungsnehmers, also Herrn Pajurek, beschädigt worden ist. Im Allgemeinen Sprachgebrauch ist dieser der Geschädigte.
In diesem Fall hat der Herr Pajurek am Ende ja auch irgendwie einen Nachteil, also finanziellen "Schaden", ist aber versicherungsrechtlich nicht der "Geschädigte".

Also, es geht hier um die Begrifflichkeit "Geschädigter". Dies ist nicht der Halter des verursachenden Fahrzeuges, sondern der, dessen Auto angefahren worden ist.

WomoToureu am 10 Jan 2025 17:14:03

BadHunter hat geschrieben:Also, es geht hier um die Begrifflichkeit "Geschädigter". Dies ist nicht der Halter des verursachenden Fahrzeuges, sondern der, dessen Auto angefahren worden ist.


Ein Geschädigter bzw. Geschädigte ist eine Person, der ein Schaden zugefügt wurde, die geschädigt wurde, die Person, die einen Schaden an einem Rechtsgut erlitten hat.

Hier sind zwei Geschädigte vorhanden, der Halter des geprüften Fahrzeug und der auf dessen Fahrzeug gefahren wurde.
Der Halter des Fahrzeug auf das aufgefahren wurde, hat Anspruch auf Entschädigung je zur Hälfte von der Haftpflicht des auffahrenden Fahrzeug und der Person die das Fahrzeug geführt hat ( der TÜV Mitarbeiter )

Der Halter des geprüften Fahrzeug ist somit ebenfalls geschädigt, auch weil sicherlich am Fahrzeug auch Schäden vorhanden sind. Aber so oder so kann er seine Schäden als Geschädigter bei der TÜV Betriebs Haftpflichtversicherung geltend machen.

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