|
Hier knappe 700€ war das Gutachten.... Aber mir sollte es ja egal sein ....wollte nur helfen . Dein FACH Anwalt möchte wohl auch nur das beste (ich hatte es im übrigen damals komplett alleine durchgezogen ) Ist auch hier zu finden die Geschichte
Mir gefällt die Formulierung in der AKB der KRAVAG gut: "Werden Sie im Ausland nach A.5.3 mit Ihrem versicherten Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, gilt: Wir kommen anstelle des Schädigers für die Ihnen dadurch entstandenen Schäden auf. Voraussetzung ist, dass dieser nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen des Unfallortes dafür haftbar gemacht werden kann." und "Wir zahlen nach deutschem Recht für Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der in Ihrem Haftpflichtversicherungsvertrag jeweils vereinbarten Deckungssummen." Das ist mir die 50€ im Jahr allemal wert! Glücklicherweise musste ich es noch nicht in Anspruch nehmen... Gruß Handfest
In den 49 € ist ebenfalls eine Pannenversicherung enthalten, bitte nicht vergessen. Da wir nur zwei Fahrzeuge haben, ist das Paket und eine Pannenversicherung für ein ZOE günstiger als Vergleichbares z.B. ADAC oder ACE. Ebenfalls sehr wichtig in Sachen Unfallabwicklung mit ausländischen Kfz Versicherungen ist die kurze Verjährungszeit, in Spanien z.B. ist nach einem Jahr alles verjährt. Daher kann es schon Sinn machen eine solche Auslandsschutzversicherung zu haben, insbesondere bei eigenen Personenschäden.
Genau. Das hätte ich jetzt fast unterschlagen. Aber selbst allein für die o.g. Absicherung gegen „ausländische Versicherungsbedingungen“ macht es für mich Sinn. Zumal wir eh viel in F, E, PT unterwegs sind. Gruß Handfest Da kann ich nur zustimmen,ich habe das auch entsprechend abgeschlossen,prima Sache. Gruß Bernd
Wer wird denn gleich schmollen? :) :) Torsten, ich bin über jeden Tipp dankbar, auch von anderen. Ich habe mich jetzt auch anders entschieden unter dem Moto" was interessiert mich mein Geschwätz von gersten" Ich werde ein Gutachten erstellen lassen bei Hymer Bad Waldsee. Termin ist am 22.11.23. Dieses Gutachten wird dann der gegnerischen Versicherung gesendet.
Beste Entscheidung :mrgreen:
So einfach ist das leider nicht. Leider sagst Du uns nicht wie der weitere Verlauf war, denn Wurde denn von der Versicherung Kostenübernahme eines von Dir beauftragten Gutachtens zugesagt ?
Für uns als Leser ist die Schadenshöhe bzw. der Umfang absolut unbekannt. Bekannt sind z.B. mir die Praktiken der Versicherungen insbesondere der Spanischen. So interessierte z.B. bei meinem letzten die spanische Versicherung die Reparaturkosten absolut nicht. Die haben einfach den Wert vor dem Unfall abzüglich Wert nach dem Unfall gerechnet und mir angeboten die Differenz an mich zu zahlen. Andernfalls kann man ja klagen. Trotz vorhandener Rechtschutzversicherung habe ich mir die angebotenen ca. 20 tsd auszahlen lassen und es selbst repariert. Ich käme nie auf die Idee ohne das mir eine Kostenübernahme vorliegt ein Gutachten zu beauftrage sondern würde erst mal sehen, was die Versicherung bietet und "wie der Hase läuft". Daher ... .. bin ich da anderer Ansicht. Schauen wir mal oder der Geschädigte uns informiert was bei rausgekommen ist. Klar habe ich Euch informiert, Am Mittwoch bin ich bei Hymer um ein Gutachten erstellen zu lassen. Dieses Gutachten bezahle ich selbst. Es gibt niemand welcher sein Gutachten bezahlt bekommt das er selbst in Auftrag gegeben hat. Mein Anwalt versucht nur dass die gegnerische Versicherung dieses vielleicht übernimmt. Ich habe hier wenig Hoffnung. Aber das stört mich nicht.
Ok, dass wusste ich natürlich nicht. Wie gesagt bei uns war absolut nicht die Reparaturkosten lt. Gutachten relevant, sondern der "Restwert des Unfallfahrzeug" der mehrere Zehntausend Euro betrug, durch verbindliches Kaufangebot über Portale wie "Autoonline" zum Wiederbeschaffungswert also differenzbesteuert Fahrzeugwert vor - abzüglich - nach dem Unfall = Zahlsumme der Versicherung. Ich kann nur jeden raten einen Ausland Schadenschutz abzuschließen. Kostet für uns €12,- im Jahr. Die Leistung: Was ist der Ausland-Schadenschutz? Den Ausland-Schadenschutz können gegen Mehrbeitrag vereinbaren. Werden Sie auf einer Reise mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Der Ausland-Schadenschutz stellt Sie bei einem unverschuldeten Unfall in vielen Ländern Europas so, als sei der Unfall in Deutschland geschehen. Wir erstatten alle Forderungen, auf die Sie in Deutschland Anspruch hätten, wenn der Unfallverursacher bei uns den gleichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz hätte wie Sie. Ihre Vorteile, wenn Sie ins Ausland fahren: Sie müssen sich nicht mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen, sondern Sie wenden sich direkt an die HUK-COBURG als unseren Regulierungspartner. Sie müssen Ihre Ansprüche also nicht kompliziert und mitunter langwierig im Ausland durchsetzen. Sie laufen nicht Gefahr, wegen geringerer Deckungssummen auf Ihrem Schaden "sitzen zu bleiben" - es gelten die für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarten Deckungssummen. Sie können alle Ansprüche geltend machen, die Ihnen nach deutschem Recht zustehen, wie z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Auch dann, wenn diese Ersatzleistungen nach ausländischem Recht nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden. Auf Wunsch hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notrufservice bei Sprachproblemen vor Ort, informiert Sie über Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung im Ausland und benachrichtigt auf Wunsch nahe stehende Personen. Sie haben Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Europäischen Union (ohne Deutschland) sowie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und dem europäischen Teil der Türkei. Der Ausland-Schadenschutz kann nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden - für Pkw, Motorräder und Campingfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Weitere Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz–Versicherung. Aus zahlreichen Gesprächen mit Überwinterern und bekannten Camperfreunden kann ichh nur das Fazit ziehen: Spanische Versicherungen zahlen zunächst NIE, auch nicht bei klarer Rechtslage. Hier geht alles nur über Rechtsanwalt und dauert Jahre. Ohne eigene Auslandsschutz-oder Vollkaskoversicherung hast du ein Problem. Recht haben und in Spaanien Recht kriegen sind zwei völlig verschiedene Sachen und dauern leider ewig. Auch wenn du irgendwann Recht bekommst zahlen die spanischen versicherer nie einen Leihwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung. Maximal einen Teil der Reparaturrechnung.Bei Personenschäden sieht es noch düsterer aus. Hallo zusammen, wie versprochen hier die Neuigkeiten: Das Gutachten von Hymer in Zusammenarbeit mit DEKRA Ravensburg ergab einen Schaden von 31 000 .- Euro Womit die Wertminderung mit 1500 .- netto zu Buche schlägt, also relativ wenig. ( Baujahr 2019). Das Gutachten wird nun an die gegnerische Versicherung gesendet mit der wiederholten Aufforderung, einmal ein Lebenszeichen von sich zu geben ( natürlich anderer Wortlaut) und um in Verhandlungen zu ziehen. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit einer Auszahlung, oder einer Abtretung an Hymer. Das Gutachten hat mich jetzt 1900 .- brutto gekostet, hab ich sofort an die DEKREA bezahlt. weiteres folgt Dann kann es ja jetzt mal weiter gehen ... Sind die 31k incl MwSt? Ja 1900 ist jetzt nicht wenig , aber so hast du wenigstens ein korrekten Kostenvoranschlag. Hast du Bilder vom Schaden? Muss eine Seitenwand getauscht werden ? Oder nur Teile tauschen...ggf spachteln und lackieren ?
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass einem das bei deutschen Versicherungen genauso gehen kann.
31 000 .- sind Brutto. Die rechte Seitenwand wird ausgetauscht. Da wird nichts verspachtelt. Ich versuch mal Fotos reinzukloppen Hallo zusammen, da sich immer noch niemand seit 20.10.23 gemeldet hat von der InterEurope habe ich gestern angerufen, nach 20min durchgekommen und die nette Dame hat mitgeteilt, dass aufgrund der hohen Nachfrage die Versicherung nicht in der Lage ist, zeitnah die Fälle abzuarbeiten. Anscheinend ist gestern noch ein " Erstschreiben " an meinen Anwalt raus mit Info was noch fehlt für die Versicherung. Wie gesagt: kein Selbstläufer. Mal schauen wie es weitergeht. Weiteres folgt. Hallo zusammen, die gegnerische Versicherung hat sich tatsächlich gemeldet mit dem Hinweis: -- dass die Rechtsanwaltskosten nicht bezahlt werden -- dass Ihr Versicherter am Tag des Unfalls versichert war in Spanien -- dass die Kosten des Gutachtens von mir beauflagt nicht bezahlt werden -- dass eine Wertminderung wie im Gutachten beinhaltet ist, nicht bezahlt wird ganz schön frech weiteres folgt
Spaniesches Recht?
Ja, passiert zwischen Valencia und Alicante, auch Verursacher Spanier. aufregen nützt nichts
Wurde Dir aber alles hier mitgeteilt und ist nicht Frech sondern absoluter Standart, andere Länder andere Sitten andere Gesetze. Steht auch alles im Netz so z.B. beim ADAC und bevor man reist sollte man sich informieren. Wir bzw. wie oben von mir zitiert haben Dich aber auch sofort informiert, mehr konnten wir nicht machen. Das als Frech zu bezeichnen finde ich Frech. Hallo zusammen, Aktuelle Neuigkeiten wie folgt: Das Gutachten von der gegnerischen Versicherung ist identisch mit meinem beauftragten Gutachten von Hymer/ Dekra. Ich werde netto ausbezahlt nach dem Gutachten. Reparatur durch Hymer in der Kw 45 Gruß Roland
Herzlichen Glückwunsch, haben damals auch den Netto Gutachten Betrag erhalten, das Gutachten fand ich fair ( wurde über den HDI erstellt, seriöser GA) Anwalts und Gutachterkosten gehen zu Deinen Lasten nehme ich an. Ja Anwalt bezahlt Rechtschutz und die Kosten für das Gutachten bezahle ich selbst. Dieses musste aber angefertigt werden, denn ich weiß ja nicht ob das Gegengutachten relevant für die Reparatur bei Hymer ist. Nachher habe ich einen Betrag x und Hymer kann für die Kohle das Womo nicht wiederherstellen. Und deshalb macht es Sinn ein Gutachten zu erstellen
Vielen Dank für Deinen sehr interessanten Thread und Deine offene und freundliche Berichterstattung. Weiterhin kann ich nur dringend alles Auslandsreisenden empfehlen, eine Zusatzversicherung im Sinne eines sogenannte “Kfz Schutzbrief Plus mit Auslandsversicherung” wie er bei KRAVAG heißt abzuschließen. Der Grund ist im Link zu lesen, allein in Frankreich sind sehr viele ohne Kfz Versicherung unterwegs, mit gefälschten Führerscheinen und die Leistung der Haftpflicht ist auch noch ungenügend. Meine Meinmung dazu: --> Link Hallo zusammen, weitere Neuigkeiten für alle die keine Romane erwarten. Auf jede Anwort von der Versicherung wartet man Monate. Ich habe den Reparaturtermin auf 28.10.24 von Hymer bekommen. Die komplette Wand von Capron in Dresden hat schon mal 17 Wochen Liefertermin. Ferner wurde ich netto nach Gutachten ausbezahlt. Die MWST. bekomme ich nach Reparatur mit der Rechnungseinreichung erstattet. Hallo zusammen, weitere Neuigkeiten gibt es nicht. Das Fahrzeug wurde von Hymer Bad Waldsee repariert nach Gutachten. Mein Anwalt hat die Rechnung an die gegnerische Versicherung gesendet, damit auch die Mwst an mich ausbezahlt werden kann. Ich gehe davon aus dass es wieder Wochen dauert bis hier ein Lebenszeichen kommt. Ich habe quasi alles an Hymer bezahlt wie es sich gehört. Gruß Roland Hallo zusammen, Nach 15 Monaten kann ich mitteilen, daß die gegnerische spanische Versicherung alles beglichen hat was unmittelbar mit dem Fahrzeug Schaden/Reparatur zu tun hat. Natürlich nicht Rechtsanwaltkosten, Guachtenkosten, Wertminderung, Mietwagen u.s.w. Deshalb habe vor 1 Jahr einen Ausland Schutz abgeschlossen. |
Anzeige
|