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rkopka hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob das in A anders ist, aber hier gabs mal einen Artikel vom ÖAMTC, worin beschrieben wurde, daß jemand hintereinander durch 2 unterschiedliche Tempokontrollen der gleichen Begrenzungszone gefahren ist. Da mußte er dann nur einmal zahlen, da es das gleiche Vergehen war, daß nicht mehrfach geahndet werden kann.
RK
Das ist hier anders. Es wird extra an gewissen Stellen doppelt geblitzt. Fährst du durch beide, wird Vorsatz unterstellt.
bali-tt hat geschrieben:Den zweiten Zettel ohne Datum hatte ich knapp 2 Wochen später dran.
LG Barbara
Ruf mal einen RA an und sprich mit dem. Mir ist das alles suspekt und unklar und ich kann mir nicht vorstellen das es mit rechten Dingen zu geht :? Bescheid ohne Datum soll gültig sein. Kopfschüttel Zudem, ist doch echt Schildbürger Zur Not auch mal bei den Privaten Sendern fragen
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bali-tt am 09 Dez 2015 16:57:50
Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:klar ist das ernst: hinten ist nicht zulässig und 2 sind auch nicht zulässig! mach ein Foto von der hinteren und kratz die zügig ab :!: ich finds ja auch schwachsinnig...
früher gut - heute besser! hartmut
Hallo Hartmut,
dann werde ich die hintere Plakette schnellstens abkratzen. Vielen Dank für den Hinweis.
LG Barbara
bali-tt am 09 Dez 2015 17:04:57
bali-tt hat geschrieben:Hier die beiden blauen Zettel. Sie sind nicht wirklich aussagekräftig. Nur der Teil, dass ich auf keinen Fall bei der Ordnungsbehörde oder der Polizeidienststelle nachhaken soll, habe ich deutlich verstanden :x
Den zweiten Zettel ohne Datum hatte ich knapp 2 Wochen später dran.
LG Barbara
Das Bild fehlte. Ich versuche es nochmals.
Diese beiden Zettel klemmten unter meinem Scheibenwischer:
LG Barbara
bali-tt am 09 Dez 2015 17:08:36
Beduin hat geschrieben:Bescheid ohne Datum soll gültig sein. Kopfschüttel
Hallo Ina,
nicht der Bescheid war ohne Datum, sondern der zweite blaue Zettel an der Windschutzscheibe. Doch das möchte ich gar nicht erst anführen, da ich bereits mitgeteilt habe, dass ich dort geparkt habe. Der Herr von der Bußgeldstelle, mit dem ich telefonierte, meinte, die Zettel müssten kein Datum haben.
LG Barbara
Hartensteiner am 09 Dez 2015 18:16:17
Hallo, ich habe nur die erste Seite gelesen, damit reicht es . Also , Punkte gibt es nicht mehr dafür. Wenn man zwei Tage oder auf einer Strecke in einiger Entfernung hintereinander die Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hat , gibt es ohne Kommentar auch zwei Bußgelder , oder ? Warum also das Getöse ? Nach Änderung der STVO ist auch ein parkendes Fahrzeug ein Fahrzeug das am Verkehr aktiv teilnimmt . Demzufolge wird bei parkenden Kfz auch die Plakette kontrolliert . Irgendwie muss der doch dahin gekommen sein . Jedenfalls wohl nicht mit dem Hubschrauber abgesetzt . Hartensteiner .
JoFoe am 09 Dez 2015 18:51:02
Hallo,
wenn ich das hier lese weiß ich nicht so recht ob ich lachen oder weinen soll. Zu aller erst steht auf der Plakette drauf wo man sie hin kleben soll. Wenn ich das schon nicht beachte kann ich natürlich ein Ticket bekommen. Sollte ich dann jeden Tag eine Zone befahren für die eine Kennzeichnungspflicht besteht und ich keine Kennzeichnung am Fahrzeug habe bzw. nicht da wo sie sein sollte so kann ich jeden Tag ein Ticket bekommen. Da bin ich ja mit 2 Tickets noch richtig gut bedient oder ? Lg.Joachim
Airedale am 09 Dez 2015 18:58:50
Also ich hätte das genau wie Barbara gemacht und mich um die Zahlung des ersten Bescheids gestritten.
Wenn auf dem blauen Zettel extra steht, dass man nicht anrufen soll, dann hätten die sich einfach eher melden müssen. Oder zumindest auf dem Zettel einen Grund schreiben.
Ich habe an meinem Vectra auch keinen Aufkleber. Hier in Jena brauche ich den nicht und wenn ich in eine Stadt fahre, wo es nötig ist, nehme ich den Vito (Diesel) der den Aufkleber hat.
Der TÜV wollte den noch nie sehen.
In meinen Augen ist dieser Aufkleber nur zum Abzocken für die Städte gedacht. Schon die Möglichkeit eine Strafe zu verlangen, wenn der Stift mit dem die Nummer geschrieben wurde verblichen ist. Wenn ein Streifenwagen ein Auto anhält, dann wissen die schon bevor sie Aussteigen, wem das Auto gehört und haben alle Daten vom Fahrzeug auf ihrem Laptop im Auto. Aus den Zulassungdaten ist ja auch die Schadstoffklasse zu entnehmen und damit auch das Auto eingestuft. Die Frage nach einem Aufkleber ist damit doch schon hinfällig.
Wenn es nur um die Erkennbarkeit ginge, dann hätte man auch eine Plakette auf das vordere Nummernschild kleben können, wo früher die ASU drauf war. Aber dann hätte der TÜV die Plaketten verkaufen können und die Städte würden um diese abzocker Einnahmen kommen.
Es werden ja auch nur stehende Autos bestraft. Da das Ordnungsamt keinen bewegten Verkehr anhalten darf.
Horst
jochen-muc am 09 Dez 2015 19:14:25
Also
1) Der Typ der Verwaltungsbehörde hat nur teilweise Recht.
Es gibt den § 47 OWIG der sehr wohl eine Einstellung ermöglicht hätte
Das ein Bußgeldbescheid nach einer Einwendung ergeht ist aber auch ein üblicher Weg.
Eigentlich ist der blaue Brief oder auch das Knöllchen nur so eine Art Vorverfahren (dagegen kann man z.B, auch keine Rechtsmittel einlegen) erst der Bußgeldbescheid ist das "angreifbare" Ding.
Dieser Bescheid kostet auch die zusätzlichen Gebühren ihn zu erlassen (was auf das Strafangebot am Auto dann draufkommt.
ICH würde auf alle Fälle zum gericht gehen, aber nicht zu einem Anwalt.
Warum ?
Das würde nur mehr Kosten verursachen die Du selbst bei einem "Gewinn" nicht zurückbekommst. Weil ich die Rechtslage dazu nicht kenne ABER genau we die Behörde mit diesem 47 er kann auch ein Richter aus reinem Ermessen einstellen. So nach dem Motto : Eigentlich wäre es zwar richtig aber ich sage im Einzelfall das ich das Verfahren einstelle. Da bekommt Du aber NIE die Anwaltskosten zurück.
Und das Ganze tut nicht weh, Du musst Dir ja nur an dem Tag halt freinehme.
Interessant oder auch eine super Grundlage wäre mal zu prüfen ob Du mit der Übergabe der Plakette einen Hinweis bekommen hast WOHIN du die kleben musst? Weil beim Ö Pickerl steht das ja drauf, bei der Plakette ...... :wink:
Mach ein Bild das sie hinten drauf war und gut sichtbar und versuche so zu argumentieren: Entschuldigung weil KEIN Hinweis auf der Plakette war (so wie beim Pickerl) habe ich nicht gewusst dass es vorgeschriebene Stellen gibt (lieber Richter wo steht das eigentlich :) ) i und habe deswegen (schauen sie hier auf dem Bild) und das Ganze ist ja jetzt shcon sooooooo lange drauf ohne das dies jeh bemängelt worden wäre, obwohl ich da ja fast täglich stehe..... :)
Wenn der Richter keinen extrem Miesen Tag hat oder Du ihm nicht extrem unsympatisch bist würde ich tippen 75 % für eine Einstellung
rkopka am 09 Dez 2015 19:15:43
Airedale hat geschrieben:Wenn es nur um die Erkennbarkeit ginge, dann hätte man auch eine Plakette auf das vordere Nummernschild kleben können, wo früher die ASU drauf war. Aber dann hätte der TÜV die Plaketten verkaufen können und die Städte würden um diese abzocker Einnahmen kommen.
Die Plaketten sind aber auch für ausländische Fahrzeuge nötig und da kann/darf man nichts auf die Kennzeichen draufkleben. Und bei Wechselkennzeichen(A) sind das zwar die gleichen Kennzeichen, aber evt. unterschiedliche Plaketten. Außerdem verkauft die doch auch z.B. der ADAC !?
RK
JoFoe am 09 Dez 2015 19:21:48
Hallo, auf jeder Plakette steht drauf " Auf die Windschutzscheibe kleben "
Möchte ich eine " Grüne Zone " befahren brauche ich eine " Grüne Plakette an der Windschutzscheibe " und nicht auf dem Tankdeckel oder sonst wo.
Lg.Joachim
jochen-muc am 09 Dez 2015 19:24:27
Ach und wenn tatsächlich die 25 % zum tragen kommen würde (was ich eigentlich nicht glaube) dann wird es ja nicht teurer der Hinweis das zusätzliche KOsten enstehen steht ja nur auf der Anhörung, oder ?
Ergo Probieren :mrgreen:
Gast am 09 Dez 2015 20:06:49
Hui, sind wir schon auf Seite 7!
Was ich nicht lesen konnte, wofür sind eigentlich die Bußgeld Bescheide?
Für einfahren in die Zone ohne Wapperl? Für Einfahren mit falscher Schadstoffklasse? Für ohne Wapperl? Für Wapperl falsch geklebt?
Bitte Barbara, mach uns schlau,
Danke, Alf
a.miertsch am 09 Dez 2015 20:12:59
Also meine Plakette ist seit 4 Jahren= 2x TÜV immer an der gleichen Stelle: Heckscheibe Rechts. Albert
abba am 09 Dez 2015 20:19:53
KudlWackerl hat geschrieben:Bitte Barbara, mach uns schlau, Danke, Alf
Bin zwar nicht Barbara, aber guggst Du, da steht es --> Link gleich im ersten Absatz.
felix52 am 09 Dez 2015 20:22:47
KudlWackerl hat geschrieben:Hui, sind wir schon auf Seite 7! Was ich nicht lesen konnte, wofür sind eigentlich die Bußgeld Bescheide? Für Wapperl falsch geklebt? Bitte Barbara, mach uns schlau, Danke, Alf
Ich habs fett gedruckt. Hatte Barbara gleich im ersten Beitrag geschrieben... :ja:
jochen-muc am 09 Dez 2015 20:27:05
JoFoe hat geschrieben:Hallo, auf jeder Plakette steht drauf " Auf die Windschutzscheibe kleben "
Möchte ich eine " Grüne Zone " befahren brauche ich eine " Grüne Plakette an der Windschutzscheibe " und nicht auf dem Tankdeckel oder sonst wo.
Lg.Joachim
Und selbst wenn glaube ich nicht das ein Richter das so genau weis (dumm stellen ist ja nicht verboten) zusätzlich der Hinweis auf die Zeit wo überhaupt nichts passiert ist auch ein gutes Argument ist. Und bist Du Dir sicher das der Hinweis überall drauf ist ?
Ich glaube nämlich das die Aufkleber in Werkstätten z.B. oder im Versandhandel den nicht draufhaben
Zusätzlich sie Einzeltäterin ist und ja eine Strafe gezahlt hat (also durchsu ein Schuldbewusstsein dann an den Tag gelegt hat)
Wie gesagt es kostet nicht mehr tut nicht weh und die Chancen stehen gut . Ich habe hunderte solche Verfahren gehabt (von der anderen Seite aus gesehen) die Richter eingestellt haben wo ich als Behörde hätte kotzen können weil es Mehrfachtäter etc waren :roll:
Gast am 09 Dez 2015 20:39:35
Das hat sie zwar nicht geschrieben, aber wenn es wirklich nur ums falsch geklebte Wapperl ging, ist es doch nur ein Vergehen.
?
Liebe , Alf
JoFoe am 09 Dez 2015 20:43:29
Hallo, ich weiß ja was du meinst. Deswegen habe ich ja auch geschrieben lachen oder weinen. Aber und nun kommt es. Ist wieder so ein Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Und wenn man es mal aus Sicht des Kontrolleurs betrachtet dann ist das Wort "Mehrfachtäter" schon richtig. Und zwar jeden Tag aufs neue. Und wie soll jemand denn unterscheiden ob der Fahrer das aus Unwissenheit ? Oder um zu provozieren getan hat ? Fakt ist doch der Fahrer/Halter des KFZ muss sich an bestehendes Gesetz halten und da gehört das Pickerl in die Windschutzscheibe.
Und als Womo Fahrer oder Skiurlauber weiß man sowieso wo das Pickerl festzupappen ist oder ?
Lg.Joachim
jochen-muc am 09 Dez 2015 21:00:58
JoFoe hat geschrieben:Und wenn man es mal aus Sicht des Kontrolleurs betrachtet dann ist das Wort "Mehrfachtäter" schon richtig. ... Fakt ist doch der Fahrer/Halter des KFZ muss sich an bestehendes Gesetz halten und da gehört das Pickerl in die Windschutzscheibe.
Und als Womo Fahrer ..weiß man sowieso wo das Pickerl festzupappen ist oder ?
Lg.Joachim
Das stimmt aber so nicht ganz.
Wie gesagt gibt es Ermessensgrundsätze die gerade von Richter sehr wohl angewendet werden. Und vor Gericht ist sie einfach keine Mehrfachtäterin (sonst wüsste sie ja das die Chancen dort sehr gut sind)
Es gibt einfach viele Fälle wo es zwar eigentlich einen "Paragrafen" gibt aber andere Dinge gegen die Verfolgung dieser grundsätzlich richtigen Grundentscheidung sprechen.
Wenn z.B. jemand im Halteverbot ein Baby bekommt :)
Es gibt auch Fälle wo eine Behörde (das ist übirgens erstmal nciht die Bußgeldstelle sondern die Verwaltungsbehörde der Gemeinde aufgrund falscher Grundlagen ein Verfahen einstellen MUSS (nach 46 Owig) aber halt auch diese 47 er
mv4 am 09 Dez 2015 21:01:58
auf dem einen Zettel ist doch gar kein Datum ?? also schon mal ungültig...da muss Datum und Uhrzeit drauf sein.
wolfherm am 09 Dez 2015 21:02:53
Ist das denn das "Knöllchen" oder nur die Ankündigung.......?
jochen-muc am 09 Dez 2015 21:06:04
mv4 hat geschrieben:auf dem einen Zettel ist doch gar kein Datum ?? also schon mal ungültig...da muss Datum und Uhrzeit drauf sein.
Nein
Grundsätzlich muss Du noch nicht mal ein Knöllchen (oder Hinwesizettel oder was auch immer ) dranhaben.
Bei einem Parkverbot gibt es dieses Knöllchen, nach 21 Tagen bekommt man dann den Anhörbogen wo der Tatvorwurf draufsteht. Beides ist aber nur ein "Vorverfahren"
Macht man dann Einwände (die nciht berücksichtigt werden) oder zahlt nicht , erst dann ergeht der Bescheid und da kannst Du Dir sicher sein steht der konkrete Tatvorwurf mit Sicherheit drauf
mv4 am 09 Dez 2015 21:30:12
nicht ?...also in Deutschland geht alles den Bach runter. :?
Gast am 09 Dez 2015 22:27:07
Gehe persönlich aufs Rathaus, erkläre den Sachverhalt und wenn Du Dich nicht blöd anstellst, werden die Mitarbeiter Einsicht haben und Dir das zweite Knöllchen erlassen. Wenn nicht, sind die Mitarbeiter im Rathaus blöd und Du bist dann der Blöde :D Übrigens: In der grünen Stadt Freiburg im Breisgau wird kein Autofahrer bestraft, wenn er keine grüne Plakette dran hat , obwohl ganz Freiburg grüne Umweltzone ist . Weil im nahe gelegenen Frankreich niemand so eine Plakette hat, würden in Freiburg viele viele Kunden aus den Geschäften fernbleiben.
jochen-muc am 09 Dez 2015 22:37:55
Bluebandito hat geschrieben:Gehe persönlich aufs Rathaus, erkläre den Sachverhalt und wenn Du Dich nicht blöd anstellst, werden die Mitarbeiter Einsicht haben und Dir das zweite Knöllchen erlassen. Wenn nicht, sind die Mitarbeiter im Rathaus blöd und Du bist dann der Blöde :D
Das wird nicht gehen, die Bußgeldstelle wird nicht identisch sein mit der Verwaltungsbehörde.
Was passiert wenn man Einspruch gegen den Bussgeldbescheid einlegt .......
die einleitende Behörde bekommt den Fall nochmals auf dem Tisch um den ja eigentlich ersten "rechtserheblichen" (weil vorher war es nur ein lockeres Gespräch :) ) Einspruch zu würdigen.
Also genau diejenigen die vorher die "Kann" Karte gezogen haben sollen jetzt die dann anwenden ?
Immerhin lag ja kein Fehler der Verwaltungsbehörde vor der so etwas rechtfertigen würde.
Der Richter ist die nächste unabhängige Institution deswegen mutig da hin.
Mario
Das Knöllchen KANN gar kein Bescheid oder ähnliches sein, weil was würde den passieren, wenn jemand den Zettel oder das Knöllchen wegnimmt um es z.B. an sein eigenes Auto zu stecken ? Dann hätte der tatsächlich Betroffen ja nie etwas bekommen.
Oder der Fahrer war nicht der Halter
etc etc etc
Das Knöllchen ist wie der Anhörungsbogen ein "Angebot" . Wenn man das annimmt ist die Sache damit erledigt ohne jegliche Folgen. Wenn man das nicht tut gibt es den Bescheid.
Übrigens absolut gerne ist bei den Behörden gesehen, wenn man den Einspruch gegen den Bescheid zur Niederschrift abgibt :D (also hingehen und diktieren, dann haben die sturen beamten was zum tippen)
wolfherm am 09 Dez 2015 22:41:20
Eben.
PittiC am 10 Dez 2015 00:51:54
jochen-muc hat geschrieben:(also hingehen und diktieren, dann haben die sturen beamten was zum tippen)
Aber mit Durchschlagpapier arbeiten die nicht, oder? :)
Trainer1 am 10 Dez 2015 01:31:06
Moin,
ich wette, die Sache geht vor Gericht in die Hose!
Hier steht, wenn man sie haben will, wo sie hin muss:
„Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) § 3 Kennzeichnung Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.“
Beispiel: Wenn ich im Laden gehe und klau mir an einem Tag die Tasse und an einen anderen die Untertasse, dann habe ich doch 2x geklaut, oder?
Desweiteren sind hier Meinungen, "Richter hat ´nen guten Tach", da kann ich nur sagen dass wir uns hier nicht in Takatukaland befinden.
Mehr hab ich zu dem ganzen Gedöns nicht zu sagen.
jochen-muc am 10 Dez 2015 07:42:26
Trainer1 hat geschrieben: ich wette, die Sache geht vor Gericht in die Hose!
Desweiteren sind hier Meinungen, "Richter hat ´nen guten Tach", da kann ich nur sagen dass wir uns hier nicht in Takatukaland befinden.
Mehr hab ich zu dem ganzen Gedöns nicht zu sagen.
Die Wette halte ich bei jedem Einsatz :!:
Du warst aber noch nicht oft vor Gericht, oder ? :roll: :roll:
Und bitte welches Risiko würde die TE den Deiner Meinung nach eingehen :?:
Gast am 10 Dez 2015 09:25:43
Bluebandito hat geschrieben:Übrigens: In der grünen Stadt Freiburg im Breisgau wird kein Autofahrer bestraft, wenn er keine grüne Plakette dran hat , obwohl ganz Freiburg grüne Umweltzone ist . Weil im nahe gelegenen Frankreich niemand so eine Plakette hat, würden in Freiburg viele viele Kunden aus den Geschäften fernbleiben.
Die vielen Schweizer auch nicht. Aber ist das wirklich so? Ich meine auch mal in der Zeitung gelesen zu haben, daß so ein paar Ökospinner dort rumlaufen und Anzeigen machen. Ich fahre ja seit vier Jahren ohne Plakette durch Freiburg, aber parken ohne wäre mit bei 107€ dann doch zu teuer.
bali-tt am 10 Dez 2015 10:25:31
KudlWackerl hat geschrieben:Hui, sind wir schon auf Seite 7!
Was ich nicht lesen konnte, wofür sind eigentlich die Bußgeld Bescheide?
Für einfahren in die Zone ohne Wapperl? Für Einfahren mit falscher Schadstoffklasse? Für ohne Wapperl? Für Wapperl falsch geklebt?
Bitte Barbara, mach uns schlau,
Danke, Alf
Hallo Alf,
es hieß in der Zeugenbefragung und im Bußgeldbescheid: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
Bereits bei der Antwort auf die beiden Zeugenbefragungen hatte ich übrigens auf den Umstand hingewiesen, dass mir bis dato gar nicht bekannt war, was mir vorgeworfen wurde, sodass ich auch nicht wusste, was ich ändern könnte.
Nach dem Erhalt der Zeugenbefragung wusste ich, dass es mit der Umweltzone zu tun hatte. Also habe ich mal im Internet recherchiert und festgestellt, dass es Vorschriften gibt, dass die Plakette an der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Ob auf der Plakette draufstand, dass sie an der Windschutzscheibe angebracht werden muss kann ich nicht sagen. Es ist ja schon einige Jahre her. Ich hatte auf jeden Fall nicht darauf geachtet. Und bevor jetzt weitere Kommentare kommen à la "wer lesen kann ist deutlich im Vorteil": Ja, es war meine Schuld und ich bin auch nur bedingt blond :ja: :D
LG Barbara
Gast am 10 Dez 2015 10:42:38
Hallo Barbara,
Dann ist der Vorwurf unberechtigt. Dein Fahrzeug entspricht der Schadstoffklasse und hatte die Plakette.
Die sollen den Vorwurfm al auf falsch angebracht reduzieren.
Gast am 10 Dez 2015 11:21:57
Normalerweise halte ich mich ja aus solchen Diskussionen heraus (was nicht heisst, dass ich nicht eine klare Meinung dazu habe), da sie wegen der fast fanatisch vertretenen konträren Meinungen sowieso nie zu einem Ergebnis führen, aber inzwischen ist ein Punkt erreicht, wo man doch einfach mal die Fakten klar und deutlich auflisten sollte, um das ganze Ausmass dieses ungeheuerlichen Vergehens würdigen zu können...
1. Barbara hat -vor Jahren schon- die Plakette aus Unkenntnis an der falschen Stelle aufgeklebt. Diskussionen, ob sie das hätte wissen müssen oder nicht, haben mit dem ganzen Thema eigentlich nichts zu tun.
2. Barbara erhält eine Mitteilung vom Ordnungsamt, frei und etwas überspitzt zusammengefasst: "Sie haben etwas falsch gemacht und müssen dafür Strafe zahlen! WAS Ihr Vergehen war, sagen wir aber erstmal nicht, und wagen Sie ja nicht, nachzufragen; sonst könnten Sie ja Abhilfe schaffen und wir könnten nur einmal kassieren!"
3. Barbara erhält genau die gleiche Mitteilung einige Tage später wieder.
4. Barbara erhält einen Bussgeldbescheid, indem ihr Vergehen erklärt wird. Sie schafft sofort Abhilfe, indem sie die Plakette an der vorgeschriebenen Stelle anbringt, sieht ihr Fehlverhalten ein und bezahlt das Bussgeld.
5. Barbara versteht aber nicht -und ich auch nicht-, warum sie das zweite Bussgeld auch noch bezahlen soll, da sie sofort nach Kenntnis ihres einmaligen Vergehens Abhilfe geschaffen hat. Vergleiche mit Parksünden, Geschwindigkeitsübertretungen usw. sind völlig fehl am Platze, da es sich dabei um mehrfache Verfehlungen handelt, die jede für sich geahndet werden können. Barbara hat aber nur EINE "Verfehlung" begangen, indem sie die Plakette falsch geklebt hat.
Vielleicht könnten Juristen wie z.B. Selbstschrauber mal was dazu sagen; vielleicht ist ja auch mein Rechtsempfinden falsch und wir leben wirklich in Takatukaland... :D
Liebe
Klaus
ganderker am 10 Dez 2015 11:27:45
Hallo Klaus, für diese gute Arbeit hast du dir ein + verdient :D
Ganzalleinunterhalter am 10 Dez 2015 11:37:10
ganderker hat geschrieben:Hallo Klaus, für diese gute Arbeit hast du dir ein + verdient :D
Dito
rkopka am 10 Dez 2015 11:42:32
Rimini hat geschrieben:5. Barbara versteht aber nicht -und ich auch nicht-, warum sie das zweite Bussgeld auch noch bezahlen soll, da sie sofort nach Kenntnis ihres einmaligen Vergehens Abhilfe geschaffen hat. ... Barbara hat aber nur EINE "Verfehlung" begangen, indem sie die Plakette falsch geklebt hat.
Sie wird aber nicht dafür bestraft, daß sie die Plakette falsch geklebt hat, sondern weil sie ohne Plakette in der Zone war, weil diese aufgrund der Anbringung nicht gültig war.
Logisch, wenn auch nicht unbedingt fair. Ich hab lang nichts mehr bezahlt, aber IMHO stand da immer ein Paragraf oder zumindest eine Begründung drauf. So erinnert das eher an die amerikanischen Flugverbotslisten. Wir sagen euch nicht wer drauf ist und wieso, aber wenn ihr Fliegen wollt, dürft ihr nicht.
RK
rolf51 am 10 Dez 2015 12:35:20
Hallo,
da kann Barbara froh sein, dass Sie nicht vier mal oder mehr in die Umweltzone gefahren ist. Da möchte ich mal einige hören wenn Sie dafür jedes mal bezahlen müsste. Wir haben wenn wir am Verkehr teilnehmen Pflichten es dient der Allgemeinheit und nicht der Kommune! Ob es sinnvoll oder nicht ist, entscheiden wir einzelne nach unserem Gutdünken? Wir nehmen doch auch unsere Rechte in Anspruch und die sind uns wichtig.
frajop am 10 Dez 2015 12:45:22
Man könnte ja auch so argumentieren: Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit wird doch nicht dadurch aufgehoben, dass ich nicht auf die Verfehlung aufmerksam gemacht wurde.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! (das ist nun mal so in der Rechtsprechung)
Ich darf doch morgen auch nicht zu schnell fahren, weil ich heute zu schnell fuhr, ich aber noch keinen Strafzettel dafür bekommen habe.
Ich denke, das ist wirklich ein Fall für ein Gericht, wenn man den Nerv dazu hat...
Frank
vosu99 am 10 Dez 2015 13:13:34
Ich komme gerade von der Zulassungsbehörde und habe eine grüne Plakette erworben. Und folgendes steht auf Rückseite:
Nur zur Information bezogen auf das, was evtl. auf der Rückseite steht.
bali-tt am 10 Dez 2015 13:33:12
vosu99 hat geschrieben:Ich komme gerade von der Zulassungsbehörde und habe eine grüne Plakette erworben. Und folgendes steht auf Rückseite:
Nur zur Information bezogen auf das, was evtl. auf der Rückseite steht.
Liebe Susanne,
vielen Dank für dein Foto. Ich kann wirklich nicht sagen, ob und was auf der Rückseite meiner Plakette stand. Offensichtlich gibt es aber durchaus Plaketten, auf denen nicht so idiotensicher steht, wo ich die Plakette hinkleben muss. Auf "die Innenseite der Scheibe" hatte ich sie ja geklebt :wink: Der Fairness halber sei gesagt, dass bei der inzwischen erworbenen Plakette drauf stand, dass sie gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden muss.
Aber nicht dass der falsche Eindruck entsteht: dass ich falsch geklebt habe steht ganz außer Frage. Ich ärgere mich nur über diese blauen Zettel, denen ich beim besten Willen nicht entnehmen konnte, was ich falsch gemacht habe und die mich davon abgehalten haben, sofort beim Ordnungsamt nachzufragen. Ich hatte beim ersten sogar den Gedanken, dass es ein Scherz sein könnte ...
Da ich bei den vielen Antworten bei einigen das Bild der blauen Zettel wohl unterging hier nochmals: LG Barbara
Trainer1 am 10 Dez 2015 13:41:20
Du warst aber noch nicht oft vor Gericht, oder ? :roll: :roll:
und ob
Und bitte welches Risiko würde die TE den Deiner Meinung nach eingehen :?:[/quote][/quote]
Dass sie verknackt wird und das mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit.
rolf51 am 10 Dez 2015 13:41:56
Hallo, hab noch ne Feinstaub-Plakette von 2013 Zuhause. Dort steht auf der Rückseite: Verklebehinweis, Plakette von Innen auf die gereinigte und trockene Frontscheibe kleben und fest andrücken. Verklebetemperatur nicht unter + 10 Grad.
thomas56 am 10 Dez 2015 13:47:41
kommt wohl darauf an, wer die Plaketten ausgibt. Meine Grünen haben keinen Klebehinweis und sehen hinten so aus: