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Grüne Umweltplakette an falscher Stelle - zweimal Bußgeld? 1, 2, 3


bali-tt am 09 Dez 2015 08:04:23

Hallo an alle,

Ich soll zweimal dafür bezahlen, dass die grüne Plakette auf unserem PKW (nicht das Wohnmobil) auf der Heckscheibe statt auf der Windschutzscheibe klebte. Aber hier erst einmal die Details:

Am 14.08. prangte an der Windschutzscheibe meines Autos in Offenbach/Main (Hessen) ein blauer A6-Zettel, auf dem es hieß: „… Ihnen wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt. Sie werden deshalb in der nächsten Zeit von der zuständigen Verwaltungsbehörde weitere Mitteilung erhalten. Bitte sehen Sie aus diesem Grunde von Vorsprachen bei der Ordnungsbehörde oder einer Polizeidienststelle ab; …“ Ich wunderte mich zwar, da ich ordnungsgemäß geparkt hatte, wollte aber wie angegeben die angekündigte Mitteilung der zuständigen Verwaltungsbehörde abwarten.

Am 27.08. prangte wieder ein solcher Zettel an meiner Windschutzscheibe. Von der zuständigen Verwaltungsstelle hatte ich bis dato noch nichts gehört. Ich konnte mir noch immer keinen Reim darauf machen, was das Problem sein könnte.

Mit Schreiben vom 17.09. kam dann gleich zweimal ein Zeugenfragebogen, einmal zum 14.08. und der zweite zum 27.08. Mein Vergehen war, dass die grüne Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht war, sondern an der Heckscheibe. Folglich hatte ich „trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr“ teilgenommen. Nach Recherchen im Internet fand ich dann heraus, dass die Plakette tatsächlich zwingend an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Dies holte ich unverzüglich nach.

Am 12.10. (ich war im Urlaub und habe deshalb die Zeugenfragebögen erst danach erhalten) teilte ich per Online-Anhörung und per E-Mail mit, dass es mir leider nicht möglich war, die grüne Plakette ordnungsgemäß nach dem ersten blauen Zettel anzubringen, da ich diesem nicht entnehmen konnte, welcher Ordnungswidrigkeit ich bezichtigt wurde.

Ohne weitere Reaktion erhielt ich dann mit Datum vom 16.10. den Bußgeldbescheid für den 14.08. Da ich prinzipiell eingesehen habe, dass das Anbringen der grünen Plakette an der falschen Stelle mein Verschulden war, bezahlte ich den Betrag (immerhin 108,50 EUR) anstandslos. Mit Datum vom 04.11., also nachdem die Einspruchsfrist für den ersten Bescheid bereits verstrichen war, erhielt ich dann den zweiten Bußgeldbescheid über dieselbe Summe. Gegen diesen habe ich Einspruch erhoben. Mit Datum vom 27.11. erhielt ich dann gestern (!) ein Schreiben, in dem es hieß, „Nach eingehender Würdigung aller Gesichtspunkte sehe ich jedoch keinen Anlass, eine für Sie mildere Entscheidung zu treffen“.

Jetzt habe ich die Möglichkeit, meinen Einspruch innerhalb einer Woche zurückzuziehen. Ansonsten landen die Akten beim Amtsgericht.

Gibt es Rechtsanwälte unter euch, die mir sagen können, wie groß die Chancen sind, dass das Amtsgericht anders entscheiden könnte? Wie kann ich argumentieren? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich für ein und denselben Tatbestand zweimal bestraft werden soll, ohne dass mir die Chance gegeben wurde, den Tatbestand zu kennen und zu beheben.

Besten Dank schon mal und liebe
Barbara

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Trashy am 09 Dez 2015 08:18:37

Hallo Barbara,

ich bin kein RA aber ein AG oder VG folgt fast grundsätzlich immer der Argumentation der Behörde.
Erst in höheren Instanzen hat man dann eine Chance.
Ein Monatskartenbesitzer ist auch kein Schwarzfahrer wenn er seine Karte vergessen hat, zahlt hier in Bremen aber trotzdem, wenn auch nicht den ganzen Schwarzfahrersatz.
Man könnte bestimmt argumentieren dass du berechtigt warst die Zone zu befahren, nur dein Auto nicht korrekt gekennzeichnet war.
Die Frage wäre dann ob man sich ohne korrekte Kennzeichnung legal in dieser Umweltzone befinden kann?
Ich würds unter Lehrgeld verbuchen..

Trashy

thomas56 am 09 Dez 2015 09:08:28

moin, wenn du zahlst ist das ein Schuldeingeständnis und nicht, dass du dadurch noch 2 Punkte kassierst?

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Beduin am 09 Dez 2015 09:20:49

Hat sich da eigentlich wirklich einer die Mühe gemacht das alles zu lesen?
Gezahlt hat sie EINEN Strafzettel weil sie sich ihrer Schuld bewusst ist
Den zweiten will Sie nicht zahlen weil Sie es nicht einsieht doppelt zu zahlen wegen EINEM vergehen

Barbara, ruf doch einfach mal an, mal sehen was die meinen. Vielleicht ist es nur ein versehen und die lassen Gnade vor Recht ergehen

Viel Glück

rolf51 am 09 Dez 2015 09:27:12

Hallo,
denke es liegt im Kulanzbereich der jeweiligen Stadtbehörde, es gibt genügend Aussagen im Netz. Letztendlich müsste ein Gericht klären wg. dem zweiten Vergehen. Welchen Gedanken hast Du dabei gehabt die Plakette auf die Heckscheibe zu kleben?

Julia10 am 09 Dez 2015 09:39:15

Ich denke, das man hier nur anführen kann, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Die Plakette muss zwingend an der Frontscheibe angebracht werden :!: .

Sich damit zu entschuldigen, man habe es nicht gewusst und wartet auf die Begründung für das erste Ticket, wird, meiner Meinung nach, nicht ausreichen :(

Denn der Tatbestand, das die Plakette falsch angebracht ist, ist nicht behoben worden.

Ich würde sicherheitshalber einen Anwalt zu Rate ziehen, glaube aber nicht, das es Dir weiterhilft :!:

Julia

SteffenBerlin am 09 Dez 2015 09:40:19

Hast Du jetzt die Plakette vorn angeklebt?

bali-tt am 09 Dez 2015 09:44:00

Beduin hat geschrieben:...

Barbara, ruf doch einfach mal an, mal sehen was die meinen. Vielleicht ist es nur ein versehen und die lassen Gnade vor Recht ergehen

Viel Glück


Hallo Ina,

ich habe gestern bereits angerufen. Der Mitarbeiter am Telefon meinte, menschlich könne er mich durchaus verstehen. Doch leider seien ihm die Hände gebunden.

Was mich halt ärgert ist die Tatsache, dass ich zweimal für etwas bestraft werde, das ich selbstverständlich sofort behoben hätte, wenn ich gewusst hätte, was ich falsch gemacht habe.

Liebe
Barbara

SteffenBerlin am 09 Dez 2015 09:44:28

Waren auf dem Zettel der Verwaltungsbehörde an Deiner Windschutzscheibe nicht eine Reihe von Paragrafen angegeben? Bitte stell doch mal eine Kopie des Zettel hier ein.

bali-tt am 09 Dez 2015 09:47:56

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
... Welchen Gedanken hast Du dabei gehabt die Plakette auf die Heckscheibe zu kleben?


Hallo Rolf,

um die Sicht beim Fahren möglichst wenig zu behindern klebe ich nur ungern Aufkleber auf die Windschutzscheibe (Ausnahme unser Womo :wink: ). Diese Überlegung hat mich beim Kauf des Autos vor einigen Jahren auch intuitiv dazu veranlasst, die grüne Plakette gut sichtbar (in meinen Augen) auf die Heckscheibe zu kleben.

LG
Barbara

mv4 am 09 Dez 2015 09:50:22

theoretischer weise würde das Bußgeld doch eigentlich nur wirksam werden, wenn du in der Umweltzone fährst. Wenn du dort parkst...weil du zb. dorthin abgeschleppt wurdest, was ist dann ?

Gast am 09 Dez 2015 09:58:17

Ich weiß ja nicht was für einen PKW du fährst, aber eine Windschutzscheibe kann nicht so klein sein, dass an der rechten unteren Ecke kein Plätzchen frei wäre für eine Plakette die dann die Sicht behindert.

thomas56 am 09 Dez 2015 10:01:33

eine Verkehrte oder falsch angebrachte Plakette ist ein grober Tüvmangel und es gibt keine Tüvplakette!

frajop am 09 Dez 2015 10:06:46

Das ist in der Tat eine interessante Fragestellung.
2 mal zu schnell gefahren wird natürlich 2 mal geahndet. Aber wenn man z.B. im Parkverbot steht, kann man ja auch nicht jede Stunde einen Strafzettel dafür bekommen!? In dem genannten Fall gelten welche Fristen zur Nachbesserung!?

Ich persönlich würde es trotzdem zähneknirschend zahlen. Fehler gemacht, zahlen und abhaken. Sich ewig damit rumärgern lohnt sich nicht...


Frank

xbmcg am 09 Dez 2015 10:14:34

Ich habe zwar eine persönliche Meinung zur Umweltplakette, dem Tapezieren der Frontscheiben
und der Generierung von Einnahmen durch die Behörden - ich würde jedoch die Sache einem
Anwalt übergeben - wenn Du Verkehrsrechtschutz hast, notfalls durch alle Instanzen.

Alleine kommst Du gegen die Betonköpfe nicht an.

Du hast die Umwelt ja nicht verpestet oder die Feinstaubbelastung der Stadt erhöht, das Auto ist
nicht schadstoffärmer, wenn die Plakette vorne klebt. Wenn der Verstoß nicht für den Bürger
verständlich dargelegt wird, kann er ihn auch nicht abstellen. Und selbst wenn, braucht man eine
angemessene Frist, eine Doppelbestrafung innerhalb dieser Frist ist berstimmt rechtswidrig.

Sonst könnte die Tapeziererin ja alle 5 Minuten einen neuen Zettel schreiben.

Ohne Rechtsschutz würde ich aber wahrscheinlich zahlen, denn als Privatperson alleine hast Du
keine Chance.

rabi am 09 Dez 2015 10:16:26

thomas56 hat geschrieben:moin, wenn du zahlst ist das ein Schuldeingeständnis und nicht, dass du dadurch noch 2 Punkte kassierst?


Dafür gibt es keine Punkte mehr.

rolf51 am 09 Dez 2015 10:19:03

bali-tt hat geschrieben:
Hallo Rolf,

um die Sicht beim Fahren möglichst wenig zu behindern klebe ich nur ungern Aufkleber auf die Windschutzscheibe (Ausnahme unser Womo :wink: ). Diese Überlegung hat mich beim Kauf des Autos vor einigen Jahren auch intuitiv dazu veranlasst, die grüne Plakette gut sichtbar (in meinen Augen) auf die Heckscheibe zu kleben.

LG
Barbara


Hallo Barbara,
dann denke daran, dass wenn Du mal in 'Ö' ein Pikerl kaufst, den nach Vorschrift auf die Scheibe zu kleben. Es könnte ggf. noch teuerer werden.

Gast am 09 Dez 2015 10:21:55

thomas56 hat geschrieben:eine Verkehrte oder falsch angebrachte Plakette ist ein grober Tüvmangel und es gibt keine Tüvplakette!


Eine falsche vielleicht, aber falsch angebracht mit Sicherheit nicht. Meine liegt seit Jahren im handschuhfach und ich bekomme trotzdem immeer TÜV 8)

Ich kenne es eigentlich so: Wenn man ohne Plakette fährt, aber das Auto die Umweltnorm erfüllt, bekommt man die Strafe storniert. Ist zumindest bei zwei Kollegen hier in M passiert, die an ihren neuen Autos noch keine hatten.

rolf51 am 09 Dez 2015 10:26:05

Hallo Eike,

in Stuttgart nicht, dort hat ein Bekannter zahlen müssen obwohl die Plakette im Handschuhkasten war. Ich persönlich finde es richtig, Vorschrift ist halt mal Vorschrift.

silent1 am 09 Dez 2015 10:26:30

Breisgauer hat geschrieben:
Eine falsche vielleicht, aber falsch angebracht mit Sicherheit nicht. Meine liegt seit Jahren im handschuhfach und ich bekomme trotzdem immeer TÜV 8)



:nein: Beim Essener TÜV ohne richtig geklebte Plakette kein TÜV.

silent1 am 09 Dez 2015 10:33:20

rolf51 hat geschrieben:Ich persönlich finde es richtig, Vorschrift ist halt mal Vorschrift.


Ich nicht.
Nonsens ist nun mal eben Nonsens.
Aktionismus ist nun mal eben Aktionismus.
Geldmacherei ist nun mal eben Geldmacherei.
Eine unsinnige Vorschrift bleibt nun mal eine unsinnige Vorschrift.

rabi am 09 Dez 2015 10:36:44

rolf51 hat geschrieben:Hallo Eike,

in Stuttgart nicht, dort hat ein Bekannter zahlen müssen obwohl die Plakette im Handschuhkasten war. Ich persönlich finde es richtig, Vorschrift ist halt mal Vorschrift.


Das hätte ich nicht gezahlt. Das Anbringen der Plakette ist weiterhin freiwillig. Ein grober Mangel liegt nur dann vor, wenn einen falsche Plakette klebt: --> Link

SteffenBerlin am 09 Dez 2015 10:39:01

bali-tt hat geschrieben:... einmal zum 14.08. und der zweite zum 27.08. Mein Vergehen war, dass die grüne Plakette nicht an der Windschutzscheibe angebracht war, sondern an der Heckscheibe. Folglich hatte ich „trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr“ teilgenommen.


... Du zitierst richtig, aber ziehst den falschen Schluss.
Der Vorwurf ist nicht das falsche Ankleben der Plakette, sondern das Fahren in der Umweltzone ohne (gültige) Plakette, weil die Ungültigkeit der Plakette ein Verkehrsverbot bewirkt. Und das wurde zweimal an unterschiedlichen Tagen festgestellt.

MfG Steffen

xbmcg am 09 Dez 2015 10:40:10

Pflicht zur Plakette besteht nicht - solange man nicht in Umweltzonen einfährt.
Der TÜV kann also die Plakette nicht verweigern, wenn die Grüne nicht an der Scheibe klebt.

Wenn sie aber geklebt wird, dann richtig.

Gast am 09 Dez 2015 10:42:44

SteffenBerlin hat geschrieben:... Du zitierst richtig, aber ziehst den falschen Schluss.
Der Vorwurf ist nicht das falsche Ankleben der Plakette, sondern das Fahren in der Umweltzone ohne (gültige) Plakette, weil die Ungültigkeit der Plakette ein Verkehrsverbot bewirkt. Und das wurde zweimal an unterschiedlichen Tagen festgestellt.

MfG Steffen

Aber der "Verstoss" wurde bei einem stehenden Fahrzeug festgestellt. Ich hätte den Knöllchenschreiber sehen wollen, der das Ding bei einem fahrenden Auto unter die Scheibenwischer klemmt :rofl:

Gast am 09 Dez 2015 10:46:59

silent1 hat geschrieben: :nein: Beim Essener TÜV ohne richtig geklebte Plakette kein TÜV.


Die Begründung würde mich mal interessieren: Man muß ja keine Plakette haben, man darf dann halt' nur nicht in "Umweltzonen" fahren, oder?

Ich habe die auch nur nicht drauf, weil es einfach eine Sauerei für viele ist, die sich kein neues Auto leisten können. Bin zwar nicht betroffen, finde es aber trotzdem falsch. Fahre jede Woche zweimal durch Freiburg und da passiert gar nichts, so lange man dort nicht parkt. Aufs WoMo kommt auch keine drauf.

frajop am 09 Dez 2015 10:55:36

rabi hat geschrieben:Das hätte ich nicht gezahlt. Das Anbringen der Plakette ist weiterhin freiwillig.


Falsch! Die Plakette MUSS innen an der Windschutzscheibe angebracht werden.

Hier der Gesetzestext, siehe §3 Abs. 2
--> Link


Frank

frajop am 09 Dez 2015 10:56:57

silent1 hat geschrieben:Eine unsinnige Vorschrift bleibt nun mal eine unsinnige Vorschrift.


Entscheidest du in allen Fällen selbst, was richtig ist und was nicht?


Frank

silent1 am 09 Dez 2015 11:01:46

Breisgauer hat geschrieben:
Die Begründung würde mich mal interessieren: Man muß ja keine Plakette haben, man darf dann halt' nur nicht in "Umweltzonen" fahren, oder?



Mein 230er hat ja nur die rote Plakette.
Die habe ich nicht geklebt sondern im Handschuhfach liegen.
Das habe ich dem Prüfer dann auch gesagt. Der meinte dann "wenn das Ding da nicht klebt gibt es keine Plakette".
Ich habe jetzt gerade mal ein wenig nachgelesen und glaube das Du Recht hast. Er hätte mich da vermutlich nicht zu verpflichten können bzw. mir die Plakette nicht verweigern dürfen.
Für´s nächste mal weiß ich wie ich mich zu verhalten habe. :ja:

silent1 am 09 Dez 2015 11:11:11

frajop hat geschrieben:Entscheidest du in allen Fällen selbst, was richtig ist und was nicht?


Frank


Gegenfrage

Hältst Du Dich an jedes Tempolimit?
Hältst Du Dich an jedes Überholverbot?
Hältst Du Dich an jede Park Vorschrift?

Um zu antworten
Wenn eine Vorschrift oder ein Gesetz offensichtlich eine Sinnhaftigkeit aufweist und ich nicht darüber nachdenken muß brauche ich auch nicht selbst zu entscheiden. :wink:

SteffenBerlin am 09 Dez 2015 11:11:58

SteffenBerlin hat geschrieben:Fahren

19grisu63 hat geschrieben:Aber der "Verstoss" wurde bei einem stehenden Fahrzeug festgestellt.


... okay entschuldige bitte. Ich präzisiere.
Zur Umweltplakette gehört das Verkehrszeichen 270.1. "Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone". Es regelt die Teilnahme am Verkehr. Zu diesem Verkehr gehört nicht nur der fließende (landläufig Fahren), sondern auch der ruhende Verkehr (d.h. Parken).

MfG Steffen

frajop am 09 Dez 2015 11:12:29

Wenn man den Gesetzestext mal genauer liest, könnte man den Eindruck bekommen, dass die Plakette tatsächlich angebracht sein muss, wenn das Fahrzeug eine Plakette zugeteilt bekommen hat. Aber das müsste mal ein Jurist genauer lesen...

Gesetz: --> Link

Frank

frajop am 09 Dez 2015 11:14:06

silent1 hat geschrieben:Gegenfrage....


OK, hast mich erwischt :oops:


Frank

rkopka am 09 Dez 2015 11:20:50

Ich weiß nicht, ob das in A anders ist, aber hier gabs mal einen Artikel vom ÖAMTC, worin beschrieben wurde, daß jemand hintereinander durch 2 unterschiedliche Tempokontrollen der gleichen Begrenzungszone gefahren ist. Da mußte er dann nur einmal zahlen, da es das gleiche Vergehen war, daß nicht mehrfach geahndet werden kann. Evt. mal den ADAC fragen, falls man Mitglied ist.
Andererseits zahlst du ja nicht für das falsche Aufkleben sondern für das dadurch illegale Befahren/Parken der Zone. Wenn das nun an unterschiedlichen Tagen/Gelegenheiten passiert ist, dann sind das sicher 2 getrennte Verstöße.
Das mit dem Aufkleben hinten scheint nicht so selten zu sein. Ich hab hier in A auch letztens ein Fahrzeug mit dem grünen Pickerl hinten gesehen und mich gewundert. Zumindest bei den Mautvignetten steht auf der Rückseite genau drauf, wo man sie aufkleben darf.

RK

Gast am 09 Dez 2015 12:23:27

Hallo zusammen !

Im §1 der zitierten Verordnung steht deren Anwendungsbereich. Hier steht :
Diese Verordnung regelt Ausnahmen von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und bestimmt Anforderungen, welche bei einer Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind.....
(Unterstreichungen durch mich.)
Die genannten Verkehrsverbote können durch die entsprechenden Ämter festgelegt werden und werden dann mit den entsprechenden Verkehrszeichen angeordnet.
Daraus folgt, dass ich nicht verpflichtet bin den Aufkleber anzubringen, solange ich nicht in eine sog. Umweltzone einfahre oder mich in einer Solchen bewege. Ich nehme die Ausnahme nicht in Anspruch, demzufolge keine Plakettenpflicht.
Wenn ich innerhalb der Zone am Verkehr teilnehmen will, und das mache ich auch wenn ich mein Fahrzeug dort abstelle, muss die entsprechende Plakette vorschriftsmäßig verklebt sein.
Im Vorliegenden Fall entnehme ich der Schilderung (pure Unterstellung meinerseits :D ), dass das Fahrzeug zwischen den beiden "Verstößen" bewegt wurde. Daher handelt es sich nicht um Tateinheit, sondern um Tatmehrheit und in dem Fall sind auch beide Strafen zu begleichen. Ist das Fahrzeug die ganze Zeit an der gleichen Stelle gestanden, ist es eine Tateinheit und es besteht eine Chance die zweite Strafe zu "vermeiden".
Da wir nicht wissen, was bisher zur Last gelegt wurde und was durch die TE angegeben wurde, kann hier im Falle der Tateinheit nur ein entsprechender Anwalt weiter helfen. Wurde das Fahrzeug bewegt, heißt es zahlen.

Viele

Michael

RichyG am 09 Dez 2015 12:29:50

Übrigens wird "das Bewegen" bzw. "nicht Bewegen" von Fahrzeugen durchaus manchmal mittels einem kleinen Kreidestrich auf dem Reifen kontrolliert. Dieses mein Wissen stammt aus erster Hand,
Richy

bali-tt am 09 Dez 2015 12:39:24

SteffenBerlin hat geschrieben:Hast Du jetzt die Plakette vorn angeklebt?

Na klar, Steffen. Gleich nachdem ich wusste, was mir eigentlich vorgeworfen wird, habe ich eine zweite Plakette vorne auf die Windschutzscheibe geklebt. Doch da hatte ich mittlerweile schon den zweiten blauen Zettel erhalten. :(

LG Barbara

Jagstcamp-Widdern am 09 Dez 2015 12:44:36

du musst dann aber auch die hintere Plakette abkratzen - 2 sind auch nicht zulässig... :ja:

früher gut - heute besser!
hartmut

bali-tt am 09 Dez 2015 12:47:50

SteffenBerlin hat geschrieben:Waren auf dem Zettel der Verwaltungsbehörde an Deiner Windschutzscheibe nicht eine Reihe von Paragrafen angegeben? Bitte stell doch mal eine Kopie des Zettel hier ein.


Hier die beiden blauen Zettel. Sie sind nicht wirklich aussagekräftig. Nur der Teil, dass ich auf keinen Fall bei der Ordnungsbehörde oder der Polizeidienststelle nachhaken soll, habe ich deutlich verstanden :x

Den zweiten Zettel ohne Datum hatte ich knapp 2 Wochen später dran.

LG Barbara

bali-tt am 09 Dez 2015 12:52:21

thomas56 hat geschrieben:eine Verkehrte oder falsch angebrachte Plakette ist ein grober Tüvmangel und es gibt keine Tüvplakette!


Wir haben die Plakette seit April 2007 (als wir das Auto gekauft haben) an genau dieser Stelle an der Heckscheibe. Und unser Auto hat eine gültige TÜV-Plakette und war auch schon mehrmals seitdem in der Daimler-Vertragswerkstatt. :?

LG Barbara

bali-tt am 09 Dez 2015 12:56:38

pipendekel hat geschrieben:Ich weiß ja nicht was für einen PKW du fährst, aber eine Windschutzscheibe kann nicht so klein sein, dass an der rechten unteren Ecke kein Plätzchen frei wäre für eine Plakette die dann die Sicht behindert.


Nein, natürlich ist sie groß genug. Das wäre ja auch kein Thema gewesen, wenn ich mich ordentlich erkundigt hätte, wo die Plakette hin muss. Wahrscheinlich war das halt wieder mal eine typisch weibliche Überlegung, eine möglichst aufgeräumte Windschutzscheibe zu haben. :wink:

LG Barbara

bali-tt am 09 Dez 2015 13:02:27

xbmcg hat geschrieben:...

Ohne Rechtsschutz würde ich aber wahrscheinlich zahlen, denn als Privatperson alleine hast Du
keine Chance.


Ja, lieber xbmcg, das werde ich auch wohl zähneknirschend machen. Und dann eine großen Haken dran. Ich habe nämlich keine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Meistens bin ich ein friedliebender Mensch :)

LG Barbara

bali-tt am 09 Dez 2015 13:15:58

kampino hat geschrieben:... Im Vorliegenden Fall entnehme ich der Schilderung (pure Unterstellung meinerseits :D ), dass das Fahrzeug zwischen den beiden "Verstößen" bewegt wurde. Daher handelt es sich nicht um Tateinheit, sondern um Tatmehrheit und in dem Fall sind auch beide Strafen zu begleichen...

Hallo Michael,

ja, das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich bewegt. Es ist meine Arbeitsstätte, an der ich das Fahrzeug geparkt hatte. Wäre ich doch nur nicht arbeiten gegangen :wink: Ich muss mich wohl damit trösten, dass sie mir ja werktäglich bis zur Zeugenanfrage (da habe ich dann den Grund erfahren) einen neuen Zettel drangesteckt haben.

LG Barbara

bali-tt am 09 Dez 2015 13:19:20

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:du musst dann aber auch die hintere Plakette abkratzen - 2 sind auch nicht zulässig... :ja:

früher gut - heute besser!
hartmut


Entschuldige meine vielleicht naive Frage: Ist das jetzt ernst gemeint, Hartmut? Momentan habe ich beide drauf, um ggf. beweisen zu können, dass eine Plakette auf dem Auto war.

LG Barbara

Jagstcamp-Widdern am 09 Dez 2015 13:57:33

klar ist das ernst: hinten ist nicht zulässig und 2 sind auch nicht zulässig!
mach ein Foto von der hinteren und kratz die zügig ab :!:
ich finds ja auch schwachsinnig...

früher gut - heute besser!
hartmut

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