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Händler, der WoMo auf seinen Namen zulässt


Knauserig am 30 Jan 2016 11:04:27

Hallo, wir haben eine australische Bekannte, die gerne ein Wohnmobil in Deutschland kaufen würde. Sie sucht aber einen Händler, der das Wohnmobil auf seinen Namen zulässt. Sie möchte dann halbjährig durch Europa reisen. Danach sollte das Wohnmobil für ca. 6 Monate untergestellt werden (mit Batteriepflege). Danach wieder 6 Monate reisen usw. Ich habe von niederländischen Campern gehört, dass einige von Ihnen das Wohnmobil in Deutschland bei einem Händler zugelassen haben. Ich bin für jeden zielführenden Tip dankbar.

Grüße ToniKl

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Ganzalleinunterhalter am 30 Jan 2016 11:51:45

Hallo ToniKL, hab jetzt keine direkte Antwort auf Deine Fragestellung, aber in ähnlicher weise war vor nicht allzulanger Zeit hier im Forum schon einmal angefragt worden. Wurde auch über mehrere Seiten diskutiert, finde nur den Link nicht ...dort wurden auch einige Lösungen präsentiert

mantishrimp am 30 Jan 2016 12:33:49

Hallo,

schau mal dort --> Link

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Gast am 30 Jan 2016 16:05:35

Hallo, "niemals-nicht"!
Fahrzeug gehört zur Insolvenzmasse, wenn das Autohaus in die Pleite rutscht. Gnadenlose Insolvenzverwalter und deren erbarmungslose Inkassounternehmen sind die modernen Henker der Neuzeit.
Gibt es denn keine "familiäre" Lösung oder eine kurze Registrierung beim Meldeamt. Die Post (Steuer, Versicherung) kann dann ja an diese Adresse gehen und der Fahrzeugbrief kann auch in Australien aufbewahrt werden.
Zur Not bitte bei mir melden, ich bin total seriös. :roll:
Gruß Holger

berny2 am 30 Jan 2016 16:15:21

[quote="123daswars":
Hallo, "niemals-nicht"!
Fahrzeug gehört zur Insolvenzmasse, wenn das Autohaus in die Pleite rutscht. Gnadenlose Insolvenzverwalter und deren erbarmungslose Inkassounternehmen sind die modernen Henker der Neuzeit.
Gibt es denn keine "familiäre" Lösung oder eine kurze Registrierung beim Meldeamt. Die Post (Steuer, Versicherung) kann dann ja an diese Adresse gehen und der Fahrzeugbrief kann auch in Australien aufbewahrt werden.
Zur Not bitte bei mir melden, ich bin total seriös. :roll:
Gruß Holger[/quote]

Bin ich auch... :oops:

Bergbewohner1 am 30 Jan 2016 17:51:12

Knauserig hat geschrieben:Hallo, wir haben eine australische Bekannte, die gerne ein Wohnmobil in Deutschland kaufen würde. Sie möchte dann halbjährig durch Europa reisen. Danach sollte das Wohnmobil für ca. 6 Monate untergestellt werden. Ich bin für jeden zielführenden Tip dankbar.

Grüße ToniKl

Wenn es eine Bekannte von dir ist, dann lasse es doch auf deinen Namen zu, wo ist da das Problem :?:

rolf51 am 30 Jan 2016 18:25:12

Hallo,
wo Wohnt die Bekannte in Australien?

berny2 am 30 Jan 2016 19:32:53

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
wo Wohnt die Bekannte in Australien?

In Kookabourra auf Kangaroo Island. :D

wolfherm am 30 Jan 2016 19:34:44

:thema:


Danke.

Mover am 31 Jan 2016 01:44:39

Insolvenzmasse?

Das Auto hat doch einen Eigentümer, das muss vertraglich fixiert sein,
Dann kann niemand darauf zugreifen. Wer anmeldet, die Versicherung bezahlt, tatsäche "Gewalt" auf das Fahrzeug ausübt, der ist doch nur Besitzer, kein Eigentümer.

Oder irre ich mich?

Bergbewohner1 am 31 Jan 2016 14:58:31

Mover hat geschrieben:Insolvenzmasse?

Das Auto hat doch einen Eigentümer, das muss vertraglich fixiert sein,
Dann kann niemand darauf zugreifen. Wer anmeldet, die Versicherung bezahlt, tatsäche "Gewalt" auf das Fahrzeug ausübt, der ist doch nur Besitzer, kein Eigentümer.

Oder irre ich mich?

Dann viel Spaß vor Gericht :!:

Mover am 31 Jan 2016 15:51:40

Moin Waldtroll,

langsam, langsam. Anmelden darf jemand, dem das Auto nicht gehört. Die Versicherung anmelden und bezahlen, das darf ein Zweiter. Ein Dritter darf das Auto benutzen. Und einem Vierten gehört es. So what?

Wie wir ja alle wissen, sind die Fahrzeugpapiere nicht der Nachweis des Eigentums.
Wie wäre es dann mit dem Kaufvertrag? Der muss doch zwischen Verkäufer und Käufer existieren, sogar mündliche Verträge gelten, erst recht, wenn Zeugen dabei sind.

Zugegeben: ich habe keine Ahnung davon, wenn sich der Insolvenzverwalter das Auto krallt und der Insolvente ihm nicht sagt, dass dieses Auto nicht im Eigentum der Pleitefirma ist.

Der Pleitier muss auf jeden Fall z.B.angeben, dass geleaste Maschinen da sind, die den Leasingfirmen gehören.

Das dies alles sehr kompliziert ist, ist mir schon bewusst.

Man könnte das auf einen selbst zugelassenes Auto, für das man auch Versicherung und Steuer bezahlt, woanders als beim Händler unterstellen - und das Problem wäre vermutlich gelöst.

Noch ein schönes Restwochenende wünscht

Frederick

Bergbewohner1 am 01 Feb 2016 18:08:23

Mover hat geschrieben:Moin Waldtroll,

?



Zugegeben: ich habe keine Ahnung davon, wenn sich der Insolvenzverwalter das Auto krallt und der Insolvente ihm nicht sagt, dass dieses Auto nicht im Eigentum der Pleitefirma ist.



Das dies alles sehr kompliziert ist, ist mir schon bewusst.



Frederick

Dann ist es ja gut.
Ein Beispiel von einer Bekannten. Die Leasing Gesellschaft geht pleite, sie ihren den LKW bei MB in Zahlung, die bekommen aber vom I-Verwalter den Brief nicht, sie muß nun den Restwert des LKWs noch einzahlen. Der LKW steht nun schon seit 2 Jahren bei MB ohne Brief und so lange geht auch schon das Gerichtsverfahren :!:

jochen-muc am 01 Feb 2016 19:17:26

Das ist auch richtig so Werner, weil beim Leasing bekommst Du ja den Brief nicht.

Aber hier will der Australier ja das Womi kaufen, damit geht der Brief in seinen Besitz über und es ist auch sein Eigentum, ganz egal wer es versichert etc.

Problem könnte in dem Fall nur sein jemanden zu finden der sich darauf einlässt. Weil was passiert wenn der Aussi einen Bumms baut ? Dann schnellen die Prozente bei dem "Versicherer" sofort in die Höhe, manche Gesellschaften nehmen das auch zum Anlass denjenigen gleich komplett rauszuwerfen (je nadem wie alt die Verträge sind und wie wneig die Versicherung daran verdient :mrgreen: )

Aber evtl kann unser Bienenkauender Off Roader hier weiterhelfen ;D

wolfherm am 01 Feb 2016 19:19:27

Das ist deswegen richtig, weil der Leasinggeber der Eigentümer ist. Und alles, was im Eigentum eines insolventen Unternehmens ist, gehört zur Insolvenzmasse. Das Beispiel passt hier überhaupt nicht......

jochen-muc am 01 Feb 2016 19:20:48

Übrigens Holger und Berny irgendwie verstehe ich Eure Beiträge leider nicht :?:

Gast am 01 Feb 2016 20:18:30

Wie schon geschrieben wurde gibt es erhebliche Unsicherheiten wenn der FZG auf den Händler zugelassen ist, der Kunde das FZG aber voll bezahlt hat.

Zunächst würden mich die Hinderungsgründe interessieren ein FZG hier zuzulassen. Es muss eine Postanschrift und Bankverbindung vorliegen. Wie wäre es mit Zweitwohnsitz ? Irgend eine Möglichkeit muss es doch geben. Es gibt doch auch Europäer die Jahrelang mit Ihren FZG unterwegs sind.
Ich würde da mal den ADAC fragen, die Allianz, oder andere Automobilclubs. Auch die VR in Australien würde ich da mal um Lösung bitten.

Die Möglichkeit der Abweichenden Halterschaft müsste ebenfalls final mal erroiert werden. Da wird meines Wissen aber auch ein Wohnsitz des Halters in Deutschland erwartet.
Halter / Besitzer ist dann der Australier, Versicherungsnehmer der Händler, oder sonst wer des gegenseitigen Vertrauen. Alles nicht so richtig das Wahre.

Ein echtes Problem also, zudem ich auch keine Lösung in Petto habe..

Gast am 01 Feb 2016 22:52:12

Knauserig hat geschrieben:Hallo, wir haben eine australische Bekannte,......
Grüße ToniKl
---->>>>
Waldtroll hat geschrieben:Wenn es eine Bekannte von dir ist, dann lasse es doch auf deinen Namen zu, wo ist da das Problem :?:

Eben , wird sicher keine Antwort geben , da keiner in Verantwortung gehen möchte .
Ich habe kein Problem das Fahrzeug meiner Kinder oder Schwiegertochter auf mich laufen zu lassen ....aber warum sollte es ein Händler tun für Jemanden den er nicht kennt ..

Bergbewohner1 am 02 Feb 2016 19:06:40

Du hast schon recht Wolfgang, ich wollte ja auch nur aufzeigen, das solche Geschäfte auch nach hinten los gehen könnten. Auch wenn es nicht unbedingt was mit der Anfrage zu tun hat, der MB war komplett abgezahlt und die Restrate auch. Hoffe du gibt's mir nicht gleich wieder eine Abmahnung :D
So ein geaffe hier, bekommt doch glatt dafür eine negative Bewertung :!:
Frage mich langsam was hier für "Gurken" unterwegs sind.

Knauserig am 09 Feb 2016 13:31:12

Hallo, toll was man alles mit einer Frage auslösen kann. Denjenigen, die versucht haben mir tatsächlich hilfreiche Tips zu geben, danke ich. Es gibt tatsächlich Händler, die so etwas tun. Haben wir bei etlichen Nachbarn aus den Niederlanden erlebt, deren Wohnmobil in Deutschland zugelassen war.
Leider habe ich die getroffen, bevor sich die jetzige Fragestellung ergab.
Gruß
ToniKl

RichyG am 09 Feb 2016 13:51:49

Wir hatten unseren Pkw auf diese Weise gekauft. Unser Händler hat das Fahrzeug als Verleifahrzeug auf seinen Namen und auf ihn angemeldet zugelassen. Allerdings waren wir vom ersten Kilometer an die einzigen Ausleiher. Steuer und Versicherung haben wir dem Händler für ein Jahr überwiesen und mußten dann nach einem Jahr den Wagen auf uns ummelden und versichern. Haben dadurch ca. 2.800,-€ gespart.
Hat alles reibungslos funktioniert und ich würde dies sofort wieder so machen.
Warum sollte dies bei einem Wohnmobil nicht funktionieren?
Richy

RichyG am 09 Feb 2016 14:09:36

Ach ja - noch als Nachtrag:
Bereits in der Auftragsbestätigung der verbindlichen Neuwagenbestellung war vermerkt, dass das Fahrzeug für ein Jahr auf den abweichenden Halter Autovermietung XY zugelassen wird.
Richy

xbmcg am 09 Feb 2016 14:19:22

Der Halter des Fahrzeugs geht ja einige Verpflichtungen ein,

- erstens die KFZ-Steuer
- zweitens ist er als Halter dran bei Verstößen (Parkzettel, Zielfotos der Rennleitung, Mautfotos, Schäden bei Unfällen...)
- Thema Versicherung und Einstufung wäre auch zu erwähnen - wie ist es, wenn ein Australier für ein in D zugelassenes Fahrzeug auf einen anderen Halter eine Versicherung abschließen will?

Kann man überhaupt ein Fahrzeug in D anmelden ohne festen Wohnsitz / Meldeadresse?
Kann der Halter jemand anderes sein als der Eigentümer?

Bliebe eigentlich nur Langzeitmiete oder die Wahl eines anderen liberaleren Landes in Europa, wo so was gehen könnte.

mantishrimp am 09 Feb 2016 14:19:57

Knauserig hat geschrieben: Es gibt tatsächlich Händler, die so etwas tun. Haben wir bei etlichen Nachbarn aus den Niederlanden erlebt, deren Wohnmobil in Deutschland zugelassen war.


Natürlich gibt es diese Händler, wie schon geschrieben, wende dich an einen Händler nahe der niederländischen Grenze.

Die PKW Geschichte haben wir auch schon gemacht, ich fahre ja einen Erdgas Citigo und in unserem Landkreis wurde die Anschaffung zum Kaufzeitpunkt nicht mehr gefördert. Der Händler hat es über eine Niederlassung im Nachbarlandkreis zugelassen und so gab es einen kleinen Zuschuss :D Nur musste ich in der Zeit mit einem EL Kennzeichen rumfahren :eek:

Gast am 09 Feb 2016 14:36:22

RichyG hat geschrieben:Wir hatten unseren Pkw auf diese Weise gekauft. Unser Händler hat das Fahrzeug als Verleihfahrzeug auf seinen Namen und ..........................................
Hat alles reibungslos funktioniert und ich würde dies sofort wieder so machen.
Warum sollte dies bei einem Wohnmobil nicht funktionieren?
Richy

Hallo Richy,
noch einmal als zur Prävention.
Wäre exakt bei Deinem Beispiel der Händler in die Insolvenz gerasselt, dann wäre "Dein Auto" Teil der Insolvenzmasse und damit futsch.
"Bitte geben Sie den gemieteten Wagen bis zum ............ab. Das an Sie vermietete Fahrzeug ist Teil der Insolvenzmasse.Bei Verweigerung der Herausgabe.................."
Ich bin selbst Insolvenzopfer (Pleite Teldafax, Schreiben der Anwälte und Inkassovertreter liegen mir als Beleg vor!) und Fußabtreter für die Insolvenzverwalter und kann nur eindrücklich davor warnen.
Lust auf jahrelange Prozesse und das Prozeßkostenrisiko sowie auf Schreiben, deren Inhalte bei mir Übelkeit erzeugt haben?

brainless am 09 Feb 2016 14:49:00

Hallo Holger,

bedauerlich, was Dir passiert ist - aber bei Richys Beispiel kann es ganz anders aussehen.
Für die Begriffe "Eigentümer", "Halter" und "Versicherungsnehmer" können durchaus drei verschiedene Personen für dasselbe Fahrzeug stehen.
Der Händler war in diesem Fall unzweifelhaft "Halter" und "Versicherungsnehmer" - ob er auch noch "Eigentümer" war, ist nicht klar.
Er kann das Eigentum an der Sache bereits bei Zulassung des Fahrzeugs an Richy übertragen haben: Dann steht der Insolvenzverwalter ohne Ansprüche da,



Volker

RichyG am 09 Feb 2016 14:56:48

Genau,
Es existierte ein verbindlicher Kaufvertrag und das Fahrzeug war nachweislich von uns bezahlt bzw. teilweise finanziert über die Skoda-Bank. Es existiert lediglich ein Zusatzvermerk über den abweichenden Halter Autovermietung. Da ganze ist schon von Skoda (nicht vom Händler) so vorbereitet worden. Auch die entsprechenden Papiere kamen von Skoda direkt.
Richy

Gast am 09 Feb 2016 15:02:22

Probleme hier noch einmal beschrieben:
--> Link

rolf51 am 09 Feb 2016 15:51:48

Hallo,
man o man hier werden Szenarien aufgeführt als wären wir in einer Wirtschaftskrise.
So wie Richy aufgeführt geht es. Wohnmobil wird an den Käufer vermietet, alle Kosten die bei Betrieb anfallen gehen zu Lasten Mieter!
Ich könnte hier 5 Händler aufführen, die mit Sicherheit in den nächsten 12 Monaten nicht Konkurs anmelden, außer morgen kommt ein Bankencrash oder ein Meteorit fällt auf "D".
Daher, wie kann dem Fragenden geholfen werden.

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