Mover hat geschrieben:Pfefferspray (mit DE-Kennzeichen) sind in Deutschland und in Polen, z.b. auch in Frankreich erlaubt.
In Spanien jedoch hundepfui!
Hallo,
habe v.g. Beitrag gerade gelesen. Der Teufel liegt wieder mal im Detail, deshalb ist o.g. Beitrag so
nicht richtig, deshalb eine kleine Anmerkung dazu.
In „D“ gilt:
Grundsätzlich ist „Pfefferspray“ nicht von Jedermann zu erwerben bzw zu führen.
„Pfefferspray“ unterliegt eindeutig dem Waffengesetz und wird z.B. von der Polizei als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingesetzt.
Erlaubt sind der Kauf und das Führen von Pfefferspray nur, wenn es
mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr“ deklariert ist.
Diese Pfeffersprays fallen, obwohl gleicher Inhalt,
nicht unter das WaffG, sondern können von Personen ab 14 Jahren frei erworben werden.
Der Gebrauch i.S. der „Notwehr“ bzw „Nothilfe“ bleibt obligatorisch.