Bionix am 05 Apr 2016 20:52:23 Hallo, wer hat schon mal eine TÜV Einzelabnahme gemacht und kann mir etwas zum Aufwand sagen? Wir beabsichtigen einen Concorde Charisma I, auf IVECO 60/15, aus der Schweiz zu kaufen. Zoll (fällt nicht an, EUR1) und die Einfuhrumsatzsteuer von 19% ist schon eingerechnet. Das Problem ist der TÜV, da keine CoC vorliegt und auch von Concorde nicht mehr ausgestellt werden kann (da Concorde diese Belege nur 10 Jahre aufhebt). Es wäre eine Einzelabnahme fällig. Für das Basisfahrzeug habe ich eine Permission de Circulation. Ansonsten habe ich nur das Gasprüfheft. Frage: Besteht das Risiko, dass ich das Fahrzeug, oder Teile davon nicht auch den TÜV bringe, da Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc notwendig sind, die ich nicht habe, oder besorgen kann? Dies könnte für die Luftfedern, Retarder, Aufbau etc der Fall sein. Oder bin ich hier etwas paranoid, da es sich um ein in Deutschland gebautes Fahrzeug handelt und die Praxis zeigt, dass alles easy ist? Wer hat hiermit schon einmal praktische Erfahrung sammeln können? Danke für die Hilfe vorab. Gruss Bionix
brainless am 05 Apr 2016 21:02:55 Hallo Bionix,
das Vertrauen ins Forum ehrt dich - aber was sagen Concorde und TÜV zu Deinen Fragen? Dort ist gewiß mehr Kompetenz als hier,
Volker ;-)
Stephan2703 am 05 Apr 2016 21:18:31 Ich habe 2005 einen Land Rover in England gekauft und hier das ganze Prozedre durchlaufen. Vollabnahme ist im Prinzip eine erweiterte HU. Es wird umfangreicher geprüft, gewogen usw. An Papieren hatte ich nur den englischen Brief und den Kaufvertrag. War eigentlich relativ easy. Ich musste einiges Reparieren und die Scheinwerfer umbauen (Linksverkehr). Danach hatte ich sofort die Tüv Bescheinigung und konnte das Fahrzeug zulassen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung musste ich noch beantragen, damit ich kein geklautes Fahrzeug zulasse. Und ganz wichtig, der Kaufvertrag muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Der wurde sogar gestempelt.
Fallstricke können sein, wenn man ein Fahrzeug kauft das z.B. nie zugelassen war. Das ist dann in Deutschland eine Erstzulassung und damit müssen aktuelle Vorschriften erfüllt werden die ältere Fahrzeuge nicht schaffen. Z.B. Abgaswerte So was passiert meistens bei Militärfahrzeugen die nie zivil zugelassen waren. Oder Wohnwagen die nicht zugelassen wurden. Dein Fahrzeug ist aber in der Schweiz zugelassen gewesen, oder?
Auf jeden Fall beim Tüv anrufen, die beraten ganz gut.
Rockerbox am 05 Apr 2016 22:02:15 Hallo, ich habe nach Umzug von Österreich nach Deutschland auch mein Wohnmobil mitgebracht und dieses mittels einer Einzelabnahme problemlos durch den TÜV gebracht. Gasprüfung wurde dabei auch mitgemacht. Ich hatte österreichische Papiere, die aber niemand so wirklich interessiert hat. Das einzig Kuriose war die im neuen deutschen Brief eingetragene Fahrzeuglänge, die nämlich um 30 cm länger war als im österreichischen Brief. Der Prüfer hat die Länge MITSAMT dem montierten Fahrradträger gemessen und nicht nur das WoMo alleine ....... :lach: :lach: :lach: War mir damals egal, aber wenn man dann z.B. von 6,80 m auf 7,10 m springt kann das auf Fähren schon doof sein. Hab den Prüfer darauf angesprochen, er meinte nur "jetzt steht das Fahrzeug GENAU SO DA, also zählt die Gesamtlänge!" Das sollte man im Fall des Falles berücksichtigen und z.B. einen Fahrradträger vorher abbbauen! Ansonsten war es wie gesagt problemlos, hat nur im Vergleich zu einer normalen HU etwas länger gedauert.
Bionix am 05 Apr 2016 23:01:36 brainless hat geschrieben:Hallo Bionix,
das Vertrauen ins Forum ehrt dich - aber was sagen Concorde und TÜV zu Deinen Fragen? Dort ist gewiß mehr Kompetenz als hier,
Volker ;-)
...sollte man meinen. Stellt sich in der Praxis dann leider als nicht trivial raus: Mein erster Anruf war bei Concorde (zwecks CoC). Zur Frage nach dem TÜV hieß es, dass "kommt drauf an". Genauer wollte man sich nicht "festlegen" Vom TÜV bekam ich den Hinweis mit dem Fahrzeug vorbeizukommen, dann kann man etwas genaueres sagen :gruebel: . Da dies nicht geht, bat ich mit einem Kollegen verbunden zu werden, der hier etwas mehr Erfahrung hat. Der ist jedoch so beschäftigt, dass er mich zurück rufen wollte, was leider nicht geschah. Insofern hoffe ich auf die Erfahrung der Foristen :)
thomas56 am 05 Apr 2016 23:22:06 "eigentlich" kein Problem! Da es ein Deutsches Fahtzeug ist, würde eine Kopie eines hier zugelassenen Fahrzeug für die Neuabnahme ausreichen.
Stefmax am 06 Apr 2016 09:14:53 Fahr zum TÜV und spreche Auge in Auge mit denen Die sind meist sehr kooperativ. Bilder und Beschreibungen helfen hier weiter. Gruss
Trashy am 06 Apr 2016 09:23:31 Muss man damit eigentlich zum Tüv oder dürfen die zahlreichen Mitbewerber wie KÜS und Dekra das auch?
bernie8 am 06 Apr 2016 09:48:21 Hallo, wir haben letztes Jahr auf dem Stellplatz einen Concorde- Fahrer getroffen. Der hatte das Auto gebraucht gekauft, Brief war aber nicht mehr vorhanden und CoC konnte von Concorde nicht mehr ausgestellt werden. Er hat das Procedere als nicht ganz einfach beschrieben, hat es aber letztendlich hingekriegt. Ich habe gerade mal in unserer Prüfstelle angerufen und die Kollegen sagen auch, das Sie das Fahrzeug sehen müssen, um festzulegen, welche Einzelprüfungen (z.B. Abgasverhalten, Anbauteile) erforderlich sind. Es ist also prinzipiell nicht unmöglich ohne CoC aber konkret wird das ein Prüfer wohl nur nach Fahrzeugsichtung beurteilen können. Ich würde mal alle verfügbaren Unterlagen und evtl. aussagekräftige Fotos nehmen und bei einer Prüfstelle vorstellig werden.
bernie8 am 06 Apr 2016 09:50:32 Nachtrag:
Hallo Trashy,
Das kann natürlich auch eine DEKRA o.Ä. Prüfstelle sein. Wenns bei der ersten nicht klappt, würde ich auch noch andere Prüfstellen aufsuchen.
Stephan2703 am 06 Apr 2016 10:14:16 bernie8 hat geschrieben:Nachtrag:
Hallo Trashy,
Das kann natürlich auch eine DEKRA o.Ä. Prüfstelle sein. Wenns bei der ersten nicht klappt, würde ich auch noch andere Prüfstellen aufsuchen.
Ne ne, so einfach ist das nicht. Je nach Bundesland macht Vollabnahmen die Eine oder die Andere Organisation. In Schleswig Holstein musste ich zum Tüv. In anderen Bundesländern muss(te) man zur Dekra. Die haben das irgendwie aufgeteilt. Allerdings ist mein Wissensstand 2005, könnte sich natürlich geändert haben.
bernie8 am 06 Apr 2016 10:26:24 Hallo Stephan, hier hast Du Recht! Mal ein Link von der Konkurrenz: --> Link(Dritter Spiegelpunkt) Hallo Bionix, Ich würd mal bei der unten angegebenen Tel. Nr. anrufen.
willi_chic am 06 Apr 2016 13:11:00 Hallo,
ruf noch mal bei Concorde an und laß Dir den H. Dietz geben, Urgestein und dortiger Kundendienstchef. in der Firma liegen sicher noch Unterlagen, wie alte Kfz-Briefe.... zum Charisma I rum, man muß nur guten Willens sein und sie finden wollen. Damit erleichterst Du dem TÜV die Arbeit, und wenn der sieht daß von diesem Typ viele Hundert in D rumfahren gehts auch einfacher
grüße klaus
Bionix am 06 Apr 2016 22:47:21 Hatte heute noch mal bei Concorde angerufen, da ich den Tipp bekam eine Datenblatt des Typs zu besorgen. Sprach dort mit einem sehr sympathischen Mitarbeiter, der auch noch mal betonte, dass Concorde keine CoC für ältere Fahrzeuge (mehr) hat. Leider liegen auch keine Datenblätter vor. Zumindest konnte er mir einen Prospekt zum Fahrzeug schicken, in dem Daten abgedruckt sind. Mal sehen, inwieweit dies den TÜV beeindruckt. Eine weitere Hürde ist die Befreiung vom Zoll. Diese ist möglich wenn nachgewiesen werden kann, dass das KfZ in der Schweiz bei Einfuhr versteuert wurde. Hierzu gibt es ein sogenanntes EUR1 Formular, dass vom Verkäufer ausgefüllt wird und den Nachweis der Verteuerung bringen muss. Dies kann der ursprüngliche Händler bestätigen, wenn er Unterlagen länger als 10 Jahre aufheben würde.
Kleiner Zwischenstand: Alles Easy, wenn CoC und der ursprüngliche Kaufbeleg vorliegen. Schöne Sch.... wenn nicht und das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist. :cry:
Ich bleib dran ;D
willi_chic am 07 Apr 2016 07:40:09 viele der CoC Daten betreffen das Fahrgestell evtl kann hier Iveco unter Angabe der Fahrgestell-Nr Hilfreiches beitragen
grüße klaus
Bionix am 07 Apr 2016 08:23:30 Vielen Dank für die zahlreichen Tipps
Bionix am 02 Mai 2016 22:26:03 Der Charisma hat endlich TÜV :razz:
Im Nachhinein war es gar nicht so dramatisch. Da das Fahrzeug für den damaligen Export in die Schweiz nicht umgebaut werden musste, entsprach es entsprechend weiterhin den deutschen TÜV-Bestimmungen. Insofern bestand die Herausforderung nicht um Rückbau, sondern eher in der Dokumentation, sprich dem Nachweis von Teilegutachten (TGA), allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), EG- oder ECE-Genehmigung etc. Dies betraf die Retarderbremse, Hubstützen, Gastank,... Diese Dokumente waren vorhanden und wurden beim Kauf übergeben.
Insgesamt stand das Fahrzeug eine Woche beim TÜV. Der Spass hat etwas über 600 Euro gekostet.
Achtung: Das Fahrzeug wurde gewogen. Dummerweise waren die Wasser und Gastanks voll. Somit habe ich jetzt ein etwas höhere Leergewicht eingetragen bekommen (als bei vorgeschriebener 80% Befüllung). Kann man zwar jederzeit wieder ändern, kostet aber auch.
Vielen Dank nochmal für die verschiedenen Tipps.
Bionix
brainless am 02 Mai 2016 22:47:18 Bionix hat geschrieben:Dummerweise waren die Wasser und Gastanks voll. Somit habe ich jetzt ein etwas höhere Leergewicht eingetragen bekommen (als bei vorgeschriebener 80% Befüllung).
Keine große Differenz. Für die Norm folgende Volumina: - Treibstofftank zu 90% gefüllt - Frischwassersystem (Tank(s), Leitungen, Boiler) zu 100% gefüllt Volker ;-)
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