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Mini-Ausbau (nur Bett, Dusche) - rechtliche Einschränkungen?


DerMue am 17 Apr 2016 01:36:28

Hallo zusammen!

Ich befasse mich seit kurzer Zeit mit dem Thema Transporterausbau, habe aber keine Ahnung und die Suche im Internet, nach genau den Antworten, die ich brauche, gestaltet sich auch sehr schwierig.

Zur Grundidee:
Ich will einen Transporter (z.B. Fiat Ducato L4H3 oder H2) so umbauen, dass ich auf den hinteren ca. 2,5m der Ladefläche zwei Transportplätze für zwei Motorräder habe und darüber zwei herausnehmbare Schlafplätze. Später soll dann im vorderen Teil der Ladefläche eine Dusche hinzukommen.
Der Transporter wird als LKW zugelassen sein, mit Trennwand hinter den Fahrersitzen. Die Zulassung soll auch LKW bleiben, da ich keine Sitzgelegenheit, Tisch und feste Kochgelegenheit etc. einbauen will.

Meine (ersten) Fragen:

Darf ich das so einfach? Also einfach eine Schlafgelegenheit (und später eine Dusche) in den Transporter "basteln" und dann da schlafen? Klar ist, dass die Einbauten gegen Verrutschen oder ähnliches gesichert sein müssen.
Müssen sonst irgendwelche Auflagen erfüllt sein? Muss der Lader(-schlaf-)raum beispielsweise eine Belüftung oder ein Fenster haben oder ist mir das selbst überlassen? Muss ich irgendwas eintragen lassen/vorführen?

Ihr merkt schon, ich hab so gar keine Ahnung und wäre daher für gesicherte Erkenntnisse sehr dankbar! :oops:

Beste Grüße
Markus

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RichyG am 17 Apr 2016 06:51:23

Hallo Markus,
ich denke mal, dass die Sache mit dem Schlafen problemlos sein wird. Es gibt meines Wissens (noch ;D ) keine Vorschrift, welche das Schlafen in Fahrzeugen regelt solange sich das Fahrzeug nicht bewegt. Du darfst auch in einer Garage schlafen oder unter einer Lkw-Plane wenn Du das möchtest. Dass Du auf Be-und Entlüftung wg. der Benzindämpfe der unter Dir stehenden Bikes achtest weißt Du ja sicher selbst.

Zur Dusche mußt Du jedoch schon einiges an Um-/Einbauten realisieren. Du benötigst zum Ersten die Dusche, dann eine entsprechende Wasserversorgung mit Vorratstank und Wasserpumpe, sowie evtl. eine Heizung (wenn Du wie ich Warmduscher bist :wink: ) und somit auch wieder eine entsprechende Gas oder Stromversorgung. Das ganze muß dann bzgl. der Gasversorgung vom Fachmann/der Fachfrau abgenommen werden.

cbra am 17 Apr 2016 09:10:17

RichyG hat geschrieben:.... Du benötigst zum Ersten die Dusche, dann eine entsprechende Wasserversorgung mit Vorratstank und Wasserpumpe, sowie evtl. eine Heizung (wenn Du wie ich Warmduscher bist :wink: ) und somit auch wieder eine entsprechende Gas oder Stromversorgung. Das ganze muß dann bzgl. der Gasversorgung vom Fachmann/der Fachfrau abgenommen werden.


warmwasser geht auch sehr gut ohne Gas. Ich habe eine 30l Bolier von Elgena, der kann 12V ( brauch ich nie, habe ich mir aber eingebildet) 220V und hat zwei Kreisläufe. der eine wird mit dem Kühlwasser des Motors (getrennter Kreislauf mit PlattenWT) bedient, der andere über einen einfachen solarkollektor am Dach. wenn das wasser gut warm ist hält die isolierunfg das gut. 30l reichen uns zu zweit super.

ich wollte auch keine Gasinstallation mit allem drumherum.

noch einfacher / rustikaler ist es einfach einen solarduschbeutel aufs dach zu legen(wenn dachluke vorhanden) oder in die dusche hängen.

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kurt2 am 17 Apr 2016 13:06:26

DerMue hat geschrieben:Meine (ersten) Fragen:
Darf ich das so einfach? Also einfach eine Schlafgelegenheit (und später eine Dusche) in den Transporter "basteln" und dann da schlafen?
Müssen sonst irgendwelche Auflagen erfüllt sein?
Markus



Hallo Markus,
willkommen imForum.

Grundsätzlich muß Dein Fz eine Betriebserlaubnis haben. Hat es sie, darfst Du am öffentlichen Straßenverkehr so lange teilnehmen, bis diese erlischt; z.B. durch unzulässige Um-/An-/Verbauten.
(§16 ff StVZO) --> Link


Da sich in Deinem Fall nur um eine „Entkernung des Fahrzeuges mit Neugestaltung des Innenraumes“ handelt und die Zulassung als Lkw nicht ändern wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist und auch das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht verschlechtert wird, sehe ich keine Grund, warum die Betriebserlaubnis erlöschen sollte.

Natürlich müssen die gesonderten Vorschriften (Achslasten, zGG, evtl. Gasabnahme usw.) bei späteren Einbauten beachtet werden.

Genaueres könnte Dir aber die Userin Daniela (REtourer) sagen. --> Link

Gast am 18 Apr 2016 21:21:03

Hallo Markus,

im Grunde schließe schließe ich mich der Argumentation von Kurt an.

Um Diskussionen (Änderung der Fahrzeugart) aus dem Weg zu gehen, muss die Einrichtung ohne Werkzeuge aus dem Laderaum zu entfernen sein. Nur dann fällt auch die "Wohneinrichtung" unter Ladung.

Das Schlafen im Laderaum bei ausdünstenden Kraftstoff- und Öldämpfen und ggf. Abgasen (auch bei ausgeschaltetem Motor ist der Auspuff nicht vollkommen Abgasfrei) würde ich allerdings aus gesundheitlichen Erwägungen nicht in Betracht ziehen.

Mover am 18 Apr 2016 23:26:34

Der TÜV Süd und wohl auch der TÜV Nord hat eine Checkliste für den Ausbau zum Wohnmobil.

Schrauber71 am 19 Apr 2016 03:04:24

Stimme dem Kurt zu.

Als LKW hast Du bei einem LKW nahezu Narrenfreiheit. Die Ladung muß auch nicht werkzeugfrei zu entnehmen sein.
Und was Du in Deinem LKW machst ist Deine Sache- Einschränkungen siehe Kurt.

Anders wäre es, wenn Du Deinen LKW als Womo zulassen willst, dann kommen Einschränkungen / Auflagen etc.

Ich habe das ganze hinter mir, einen LKW lange Zeit als Womoumbau genutzt und später als Womo angemeldet um auch Sitze hinten nutzen zu können, da käme dann einiges auf Dich zu.

Wie gesagt im LKW kannst reinsemmeln was Dir beliebt!

Gruß Manfred

Gast am 19 Apr 2016 07:25:26

Schrauber71 hat geschrieben:
Wie gesagt im LKW kannst reinsemmeln was Dir beliebt!



Das ist schlichtweg falsch. Ein Lkw ist als ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von Gütern definiert. Feste Einbauten müssen dann ebenfalls der Güterbeförderung dienen. Beispiel: Paketdienst haben Regale zur Beförderung der Pakete verbaut.

Wenn jemand Sitze auf die Ladefläche schraubt, wird der Personentransport unterstellt. Das ist eine Änderung der Fahrzeugart und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wenn die Sitze mit Spanngurten befestig sind, wird ein Ladungstransport unterstellt und es bleibt bei der Lkw-Zulassung.

matthiast4 am 19 Apr 2016 16:10:45

So sieht das aus, wenn man da ganze werkzeuglos entnehmen kann, ist es Ladung, sonst ist es eben Fahrzeugbestandteil. Wobei ich mir sicher in einen leeren Koffer ein WC schrauben kann, ohne das es z.B. ein Womo wird. Den ganze Koffer mit (Wohn)Einrichtung zu versehen dürfte dagegen schlecht sein, zumal dann gleich wieder Steuerhinterziehung etc. im Raum steht. Und da kennt unser TOLLER Staat wenig Gnade

Jagstcamp-Widdern am 19 Apr 2016 16:53:56

sehr praktisch für die "werkzeuglose" Entfernung sind übrigens flügelmuttern und Flügelschrauben...

früher gut - heute besser!
hartmut

Ganzalleinunterhalter am 19 Apr 2016 18:17:57

Ich hatte bei meinem Transitausbau damals die Einbauten ( Küchenblock / Bett / Toilette) mit Spannschrauben im Fahrzeug gesichert > --> Link entsprechende Ösen an den Teilen und am Fahrzeugboden.

Nochmals zu Defination LKW - kenne z.B. große ausgebaute LKW mit Koffer mit zur Kanalsanierung / Kamerauntersuchung - die haben oftmals auch eine Dusche für den Kanalarbeiter verbaut - denke daß in einem solchen Fall weiterhin die LKW Zulassung Gültigkeit behält.

Und weiters - wer hindert mich daran, auf eine speziell eingebaute Transportunterlage / Ladungssicherung von z.B. 2x1m - eine Matratze zu transportieren :idea:

Jagstcamp-Widdern am 19 Apr 2016 19:43:58

horst,

die lkw, die du ansprichst sind i.a. "sonstiges- kfz werkstattwagen" oder selbstfahrende arbeitsmaschinen (sam) :!:

früher gut - heute besser!
hartmut

Schrauber71 am 20 Apr 2016 10:52:02

Ät Daniele und Co - sorry.

Ja, ich muß zurück rudern. Ich erinnere mich auch um die damalige Diskussion. Hatte meinen Bulli zunächst spartanisch als Womo genutzt mit herausnehmbarem Innenleben / Kisten.
Aber die Lösungen wurden bereits geschrieben: Herausnehmbare Dinge. Schön auch wenn diese auf Schienen ein- und ausschiebbar sind - hinsichtlich werkzeuglos. In Bullikreisen (auch meine Herkunft) wird auch gern so verfahren.

Gruß Manfred

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