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Genau so! Danke für die Rückenstärkung, offenbar bin ich nicht allein.
Das ist doch Humburg. Frage mich immer wieder wo diese Weisheiten herkommen. Dieter
Tja Lieber Martin aber Du lädst aus und zwar bis 3500 Kg und in der CH kommst Du nicht mit 10€ weg, wie es in anderen Länder ist weiss ich nicht. @Martin
Unsere Denkweise ( Richtig oder Falsch sei dahingestellt) ist gleich. Ich habe keine technische Überladung, gefährde Niemanden durch zu schwache Bremsen oder überfordertes Fahrwerk. Alles an meinem Mobil ist mind. für 3,8T ausgelegt. Es ist also eine gesetzliche Überladung, die macht MIR persönlich aber kein Kopfweh. Es liegt halt auch an unserer Einstellung, ein 7m Mobil in der 3,5T Klasse mit extra Dusche, gr. Garage, aut. Satantenne und all diesen schönen DIngen ist nicht realistisch. Aber was kleineres mit 2 Erwachsenen und Zwillingen mit fünf Jahren macht auch keinen Spaß. @Ernesto Ausser in der Schweiz, da hatte ich zwar Alles ausgeladen was nicht wirklich mit mußte ( sogar den Radträger abgenommen) aber trotzdem ein komisches Gefühl. Ist aber ein wunderschönes Land, wenn ich wieder Mal ein leichteres Mobil habe komme ich wieder :) . Bert
Im Gesetz steht halt nur "Überladung" Und die ist gegeben wenn das Gewicht mehr ist als in der Zulassung steht. Und genau danach richtet sich die Polozei. Ist doch ganz einfach :wink: Dieter
Hallo Bert, wenn dein Womo für 3,8 T ausgelegt ist, dann lass es doch eintragen: Schau mal in die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein) siehe F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg F.2 = im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg Bei mir ist eingetragen: F.1 : 3850 F.2 : 3500 Damit kann ich in D fahren wie bisher, und bin versicherungstechnisch auch nicht gleich überlden. Und im Ausland gilt 3,85T . In Österreich meide ich die Autobahnen, sonst benötige ich die GO-Box. In der Schweiz nutze ich bei der Durchfahrt die Schwerlastabgabe, für 10 Tage, die ist günstiger als die PKW-Jahresgebühr hallo bimbo,
mit deinem f2 eintrag brauchst du weder in a die go-box, noch in ch die schwerverkehrsabgabe. deine deutschen 3,5 t gelten überall!! grusz hartmut Als das mit F.1 3850 und F.2 3500 verstehe ich nicht, kann das mal jemand kommentieren??
Danke. f1 müsste die addition der zulässigen achslasten sein... :?:
grusz hartmut
--> Link Dieter Das würde ich mir auch gerne näher erklären lassen. Bedeutet das, daß ich in D als Fahrzeug bis 3,5 to gelte und im Ausland als 3,85 t ?
Was bedeutet das bzgl. Geschwindigkeit, Steuern etc in D ? Sehr interessant..... LG Martin Wenn ich das jetzt richtig gelesen und interpretiert habe, dann ist F 1 die technisch zulässige Grenze (wäre bei uns 3850) und F 2 dann die Ablastung (falls erfolgt) auf 3500 kg.
Das würde dann heissen, mit einem wirklichem Gewicht von 3850 wäre ich in D 350 kg überladen, in F nicht. Wenn dem wirklich so ist, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Allerdings hätten wir den Vorteil, im Ausland nicht "überladen" zu sein.
So habe ich das bisher auch verstanden. Nur stimmt das auch wirklich ?
Dazu gab es hier schon Thema bzw. vergleiche zwischen 3,5 und 3,85t Zulassungen. Vorteile unter anderem ... keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h, teilw. keine Überholverbot, Vorteile beim TÜV, LKW Verbote gelten nicht usw. Auch ich bin sehr gespannt. @bimbo
Komme aus Österreich, leider ist bei uns über 3,5T die Box fällig. Ich habe den großen LKW Schein, für das Mobil wäre es auch kein Problem. Aber auf Dauer ist die Box für ein Mobil einfach unleistbar, Frächter können sich wenigstens noch die Steuer abschreiben. Ist für Freizeitfahrzeuge eine unglückliche Lösung, wird aber für den Großteil der Lenker über 3,5T keine Neuigkeit sein. Bert Hallo bimbo,
hm, selbst der SB bei der Zulassungsstelle konnte mir zu der unterschiedlichen Eintragung F1+F2 nichts sagen... Nur wenn ich mir das nochmal Wort für Wort durchlese, ist das irgendwie ein Widerspruch in sich (oder ich denke falsch...): F1 Technisch zulässige Gesamtmasse: Ok, hier bin ich bei 3850 kg F2 Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse: 3500 kg - warum sollte hier ein Unterschied gemacht werden ? Ist ja dasselbe Fahrzeug. In D überladen, im Ausland nicht ?! Mir kommen Zweifel.... Wäre schön, wenn hier ein Fachmann eine Meinung äußern könnte. LG Martin Hallo Martin
In der Schweiz ist dies ähnlich. Die techn. zulässige Gesamtmasse definiert die Masse die der Hersteller (Ford? etc.) technisch zulässt. Die F2 bei euch definiert die Gesammtmasse, für die das Fzg zugelassen ist. Das bedeutet: wenn du mit 3800kg Gesamtgewicht unterwegs bist, hast du 300kg Uebergewicht. Baust du einen Unfall, kann die Versicherung keinen Regress nehmen, da du dich immer noch in den technischen Vorgaben (3850kg) bewegt hast. Uebergewichtzahlts du trotzdem, auch in der Schweiz (3% Toleranz!) Bist du aber mit 3900kg unterwegs und baust einen Unfall, kann die Versicherung Regressnehmen, da du das Fahrezug in einem unzulässigen Zustand in Verkehrgesetzt hast. So habe ich mir das in der Schweiz erklären lassen. Jürg Ok, versteh ich. Und trotzdem laufe ich in D als Fahrzeig <3,5 to. ? Ist das richtig ? Wenn dem so ist, wäre das die saubere Umsetzung dessen, was wir seitenweise versucht haben zu rechtfertigen (aus Unwissenheit, daß es diese Möglichkeit gibt).
Ich frage mich allerdings, warum nicht jede Auflastung so eingetragen wird. Hat ja eigentlich nur Vorteile (ok, Schwerlastabgabe Schweiz etc.). Aber nichts von wegen Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung usw usw. Ist das richtig gedacht ? LG Martin Martin, die Antwort ist ein klares nein. Wenn 3.5 T zugelassen, dann gilt das, egal was Du für Achslasten hast. Die Geldstrafen sind fällig und Du lädst soviel aus, dass die 3500 Kg passen, erst dann fährst Du weiter. Diese F 1 und F 2 Eintragungsmöglichkeiten sind aus den unterschiedlichsten Gründen geschaffen worden. Am wenigsten wurde dabei an die Wohnmobilisten gedacht.
Es zählt das in der Spalte F 2 eingetragene Gewicht!!!!!!! Ich mach mal ein Beispiel aus dem Bereich des Transportwesens. Solo LKW mit 18 Tonnen zul Ges Gewicht zugelassen in Deutschland. Den laste ich jetzt ab auf - technisch mögliche- 11 Tonnen zul Ges. Gewicht. Diesen LKW setze ich im Linenverkehr von Paris nach Barcelona ein, was darf der geladene LKW in F und in E wiegen???? Klar 11 Tonnen Wer also fabuliert das eingetragene Gewicht in der Spalte F 2 gelte nur im Zulassungsstaat der irrt sich. Schon toll was hier abgeht in Beziehung Überladung. Pijpop |
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