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Nochmals : Auflastung auf 3,8 to zulässiges Gesamtgewicht ? 1, 2


lwk am 24 Sep 2009 16:04:21

Genau so! Danke für die Rückenstärkung, offenbar bin ich nicht allein.

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dieter2 am 24 Sep 2009 16:53:35

Galaxy510 hat geschrieben:Hallo an Alle,

etwas ganz grundsätzliches wurde bisher noch nicht erwähnt, wenn das Fahrzeug mehr als das in den Papieren angegebene Gewicht hat, dann erlsicht vor allem die Allgemeine Betriebserlaubnis, Andreas


Das ist doch Humburg.

Frage mich immer wieder wo diese Weisheiten herkommen.

Dieter

Gast am 24 Sep 2009 20:12:48

momo8910 hat geschrieben:..........

Ok, streng genommen bin ich jetzt 5% überladen, was (Info Polizei MS) den Polizisten nicht interessiert. Ok, malen wir schwarz und es ist ein junger, sehr korrekter Wachmann: Strafe 10 EUR wegen OWI. Gut, ist ja berechtigt.

Mein Versicherungsschutz ist intakt, mein Gewissen ist in Ordnung, das Fahrzeug ist technisch für mein Gewicht ausgelegt und ich bin nicht mit 80 an der Schulbußhaltestelle vorbeigeknallt....

......

LG Martin


Tja Lieber Martin aber Du lädst aus und zwar bis 3500 Kg und in der CH kommst Du nicht mit 10€ weg, wie es in anderen Länder ist weiss ich nicht.

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bert am 24 Sep 2009 20:34:23

@Martin

Unsere Denkweise ( Richtig oder Falsch sei dahingestellt) ist gleich.
Ich habe keine technische Überladung, gefährde Niemanden durch zu schwache Bremsen oder überfordertes Fahrwerk.
Alles an meinem Mobil ist mind. für 3,8T ausgelegt.
Es ist also eine gesetzliche Überladung, die macht MIR persönlich aber kein Kopfweh.

Es liegt halt auch an unserer Einstellung, ein 7m Mobil in der 3,5T Klasse mit extra Dusche, gr. Garage, aut. Satantenne und all diesen schönen DIngen ist nicht realistisch. Aber was kleineres mit 2 Erwachsenen und Zwillingen mit fünf Jahren macht auch keinen Spaß.


@Ernesto

Ausser in der Schweiz, da hatte ich zwar Alles ausgeladen was nicht wirklich mit mußte ( sogar den Radträger abgenommen) aber trotzdem ein komisches Gefühl. Ist aber ein wunderschönes Land, wenn ich wieder Mal ein leichteres Mobil habe komme ich wieder :) .

Bert

dieter2 am 24 Sep 2009 21:54:17

bert hat geschrieben:@Martin

Unsere Denkweise ( Richtig oder Falsch sei dahingestellt) ist gleich.
Ich habe keine technische Überladung, gefährde Niemanden durch zu schwache Bremsen oder überfordertes Fahrwerk.
Alles an meinem Mobil ist mind. für 3,8T ausgelegt.
Es ist also eine gesetzliche Überladung, die macht MIR persönlich aber kein Kopfweh.

@Ernesto
Bert


Im Gesetz steht halt nur "Überladung"
Und die ist gegeben wenn das Gewicht mehr ist als in der Zulassung steht.
Und genau danach richtet sich die Polozei.
Ist doch ganz einfach :wink:

Dieter

BS-Loewe am 24 Sep 2009 23:08:52

bert hat geschrieben:@Martin

Unsere Denkweise ( Richtig oder Falsch sei dahingestellt) ist gleich.
Ich habe keine technische Überladung, gefährde Niemanden durch zu schwache Bremsen oder überfordertes Fahrwerk.
Alles an meinem Mobil ist mind. für 3,8T ausgelegt.
Es ist also eine gesetzliche Überladung, die macht MIR persönlich aber kein Kopfweh.

Es liegt halt auch an unserer Einstellung, ein 7m Mobil in der 3,5T Klasse mit extra Dusche, gr. Garage, aut. Satantenne und all diesen schönen DIngen ist nicht realistisch. Aber was kleineres mit 2 Erwachsenen und Zwillingen mit fünf Jahren macht auch keinen Spaß.


@Ernesto

Ausser in der Schweiz, da hatte ich zwar Alles ausgeladen was nicht wirklich mit mußte ( sogar den Radträger abgenommen) aber trotzdem ein komisches Gefühl. Ist aber ein wunderschönes Land, wenn ich wieder Mal ein leichteres Mobil habe komme ich wieder :) .

Bert


Hallo Bert,

wenn dein Womo für 3,8 T ausgelegt ist, dann lass es doch eintragen:
Schau mal in die neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein)
siehe F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
F.2 = im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

Bei mir ist eingetragen:
F.1 : 3850
F.2 : 3500

Damit kann ich in D fahren wie bisher,
und bin versicherungstechnisch auch nicht gleich überlden.
Und im Ausland gilt 3,85T .
In Österreich meide ich die Autobahnen, sonst benötige ich die GO-Box.
In der Schweiz nutze ich bei der Durchfahrt die Schwerlastabgabe, für 10 Tage, die ist günstiger als die PKW-Jahresgebühr

Jagstcamp-Widdern am 25 Sep 2009 08:20:46

hallo bimbo,

mit deinem f2 eintrag brauchst du weder in a die go-box, noch in ch die schwerverkehrsabgabe.
deine deutschen 3,5 t gelten überall!!

grusz hartmut

lwk am 25 Sep 2009 12:10:38

Als das mit F.1 3850 und F.2 3500 verstehe ich nicht, kann das mal jemand kommentieren??
Danke.

Jagstcamp-Widdern am 25 Sep 2009 13:11:27

f1 müsste die addition der zulässigen achslasten sein... :?:

grusz hartmut

dieter2 am 25 Sep 2009 13:16:15

lwk hat geschrieben:Als das mit F.1 3850 und F.2 3500 verstehe ich nicht, kann das mal jemand kommentieren??
Danke.


--> Link

Dieter

momo8910 am 25 Sep 2009 13:50:28

Das würde ich mir auch gerne näher erklären lassen. Bedeutet das, daß ich in D als Fahrzeug bis 3,5 to gelte und im Ausland als 3,85 t ?

Was bedeutet das bzgl. Geschwindigkeit, Steuern etc in D ?

Sehr interessant.....

LG Martin

lwk am 25 Sep 2009 14:22:47

Wenn ich das jetzt richtig gelesen und interpretiert habe, dann ist F 1 die technisch zulässige Grenze (wäre bei uns 3850) und F 2 dann die Ablastung (falls erfolgt) auf 3500 kg.
Das würde dann heissen, mit einem wirklichem Gewicht von 3850 wäre ich in D 350 kg überladen, in F nicht.
Wenn dem wirklich so ist, kann man eigentlich nur den Kopf schütteln. Allerdings hätten wir den Vorteil, im Ausland nicht "überladen" zu sein.

traveller-71 am 25 Sep 2009 14:23:00

momo8910 hat geschrieben:Bedeutet das, daß ich in D als Fahrzeug bis 3,5 to gelte und im Ausland als 3,85 t ?


So habe ich das bisher auch verstanden. Nur stimmt das auch wirklich ?

momo8910 hat geschrieben:Was bedeutet das bzgl. Geschwindigkeit, Steuern etc in D ?


Dazu gab es hier schon Thema bzw. vergleiche zwischen 3,5 und 3,85t Zulassungen.
Vorteile unter anderem ... keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h, teilw. keine Überholverbot, Vorteile beim TÜV, LKW Verbote gelten nicht usw.

Auch ich bin sehr gespannt.

bert am 28 Sep 2009 21:12:56

@bimbo

Komme aus Österreich, leider ist bei uns über 3,5T die Box fällig.
Ich habe den großen LKW Schein, für das Mobil wäre es auch kein Problem.
Aber auf Dauer ist die Box für ein Mobil einfach unleistbar, Frächter können sich wenigstens noch die Steuer abschreiben.
Ist für Freizeitfahrzeuge eine unglückliche Lösung, wird aber für den Großteil der Lenker über 3,5T keine Neuigkeit sein.

Bert

momo8910 am 29 Sep 2009 15:05:05

Hallo bimbo,

hm, selbst der SB bei der Zulassungsstelle konnte mir zu der unterschiedlichen Eintragung F1+F2 nichts sagen...

Nur wenn ich mir das nochmal Wort für Wort durchlese, ist das irgendwie ein Widerspruch in sich (oder ich denke falsch...):

F1 Technisch zulässige Gesamtmasse: Ok, hier bin ich bei 3850 kg
F2 Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse: 3500 kg - warum sollte hier ein Unterschied gemacht werden ? Ist ja dasselbe Fahrzeug.

In D überladen, im Ausland nicht ?! Mir kommen Zweifel....

Wäre schön, wenn hier ein Fachmann eine Meinung äußern könnte.

LG Martin

juergt am 29 Sep 2009 22:18:02

Hallo Martin

In der Schweiz ist dies ähnlich.

Die techn. zulässige Gesamtmasse definiert die Masse die der Hersteller (Ford? etc.) technisch zulässt.
Die F2 bei euch definiert die Gesammtmasse, für die das Fzg zugelassen ist.

Das bedeutet: wenn du mit 3800kg Gesamtgewicht unterwegs bist, hast du 300kg Uebergewicht. Baust du einen Unfall, kann die Versicherung keinen Regress nehmen, da du dich immer noch in den technischen Vorgaben (3850kg) bewegt hast. Uebergewichtzahlts du trotzdem, auch in der Schweiz (3% Toleranz!)

Bist du aber mit 3900kg unterwegs und baust einen Unfall, kann die Versicherung Regressnehmen, da du das Fahrezug in einem unzulässigen Zustand in Verkehrgesetzt hast.

So habe ich mir das in der Schweiz erklären lassen.




Jürg

momo8910 am 01 Okt 2009 14:02:17

Ok, versteh ich. Und trotzdem laufe ich in D als Fahrzeig <3,5 to. ? Ist das richtig ? Wenn dem so ist, wäre das die saubere Umsetzung dessen, was wir seitenweise versucht haben zu rechtfertigen (aus Unwissenheit, daß es diese Möglichkeit gibt).
Ich frage mich allerdings, warum nicht jede Auflastung so eingetragen wird. Hat ja eigentlich nur Vorteile (ok, Schwerlastabgabe Schweiz etc.).
Aber nichts von wegen Überholverbot, Geschwindigkeitsbegrenzung usw usw.
Ist das richtig gedacht ?

LG Martin

Gast am 01 Okt 2009 22:39:04

Martin, die Antwort ist ein klares nein. Wenn 3.5 T zugelassen, dann gilt das, egal was Du für Achslasten hast. Die Geldstrafen sind fällig und Du lädst soviel aus, dass die 3500 Kg passen, erst dann fährst Du weiter.

Pijpop am 02 Okt 2009 14:17:15

Diese F 1 und F 2 Eintragungsmöglichkeiten sind aus den unterschiedlichsten Gründen geschaffen worden. Am wenigsten wurde dabei an die Wohnmobilisten gedacht.

Es zählt das in der Spalte F 2 eingetragene Gewicht!!!!!!!

Ich mach mal ein Beispiel aus dem Bereich des Transportwesens.

Solo LKW mit 18 Tonnen zul Ges Gewicht zugelassen in Deutschland.

Den laste ich jetzt ab auf - technisch mögliche- 11 Tonnen zul Ges. Gewicht.

Diesen LKW setze ich im Linenverkehr von Paris nach Barcelona ein,
was darf der geladene LKW in F und in E wiegen????

Klar 11 Tonnen

Wer also fabuliert das eingetragene Gewicht in der Spalte F 2 gelte nur
im Zulassungsstaat der irrt sich.

Schon toll was hier abgeht in Beziehung Überladung.

Pijpop

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