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Unfall in der Bretagne


citrone2 am 19 Mai 2016 10:13:59

Hallo zusammen,
Montag der 16.05.2016 war für uns ein rabenschwarzer Tag!
Ich fuhr wegen einer sehr engen Ortsdurchfahrt knappe 40 km/h, als aus einer Toreinfahrt ein PKW in unser Womo krachte.
Die Vorderachse und die ganze rechte Seite ist in Mitleidenschaft gezogen.
Wer ähnliches erfahren hat bitte antworten.
Wir haben absolut keine Ahnung wie es abläuft.

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gary32 am 19 Mai 2016 10:43:33

hallo,

in Frankreich kommt die Polizei zur Unfallaufnahme, nur wenn Personen zu Schaden gekommen sind.
Man muss sich an Ort und Stelle mit dem Unfallgegner einigen beim ausfüllen des Unfallfragebogens.
In Frankreich heisst dieser Fragebogen : " Constat a l´amiable accident voiure ".
Wenn man einen Auslands Schutzbrief besitzt, sofort dort Bescheid geben.

A+

gary32

zeus am 19 Mai 2016 10:47:26

Hallo Jürgen,
Ich denke, es ist wichtig, sofort zur Sicherheit auch Deiner Versicherung zu melden. Bei Unklarheit setzt sich dann deren Rechtsanwalt mit deren Versicherung auseinander. Alles andere habt Ihr ja wohl erledigt. Polizei, Zeugen, Hymerwerkstatt sind ja alle im Boot. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.

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mk9 am 19 Mai 2016 11:08:38

Hoffentlich habt ihr einen internationalen Unfallbericht ausgefüllt . Sollte bei jeder Auslandsfahrt mitgeführt werden.
In der Regel kommt keine Gendarmerie um den Unfall aufzunehmen, es sei denn, dass gerade mal die Gendarmerie vorbeikommt.

Frage: habt Ihr einen Auslandsschutzbrief oder seid Ihr bei einem Automobilclub Mitglied ? Wenn ja, habt Ihr dort angerufen und um Hilfestellung gebeten ?
Was hat man Euch empfohlen ? Ist das Fahrzeug noch fahrbereit oder muß in Frankreich die Reparatur durchgeführt werden ?

Ich hoffe, dass Ihr soweit wie möglich alles dokumentiert und vor allen Dingen viele Fotos gemacht und evtl. Namen von Zeugen notiert habt, falls diese dazu bereit waren.

Unfälle in Frankreich werden, wenn mich nicht alles täuscht, von Notaren aufgenommen. Wie das allerdings funktionieren soll ist mir schleierhaft.

Eine Schadenregulierung bei Unfällen im Ausland und dann noch mit einem Ansässigen können dauern.

Da aber der Unfall bereits am Montag geschah ist die Frage erlaubt: was habt Ihr sofort unternommen. Das, was ich soeben geschrieben habe ist natürlich Schnee von gestern, ist ohnehin zu spät.

Meine Tochter hatte 2004 einen Unfall in der Bretagne, allerdings ohne Fremdverschulden. Bin beim ADAC versichert. Als meine Tochter mich aus Frankreich anrief, habe ich sofort bei, ADAC angerufen, die sich mit einer Stelle in Frankreich in Verbindung gesetzt haben:

Leihwagen, WOMO wurde zur nächsten Werkstatt abgeschleppt, nach 10 Tagen hatte der ADAC mir das WOMO zu meiner Werkstatt gebracht.
Kosten: 0,00 €

Schlußfrage: was habt Ihr bis jetzt unternommen ? Kann das Fahrzeug, ich nehmen an, dass es ein Wohnmobil ist -aus Eurer Schilderung nicht zu entnehmen- in Frankreich repariert werden und wie hat sich der Unfallgegner verhalten, ist ein Kostenvoranschlag mittlerweile erstellt worden, war die Gendarmerie Nationale oder die Police Municipal ( nur für Unfälle im Ort zuständig ) gekommen. Das sind alles Fragen, die wichtig sein können.

Ich verstehe Eure Situation sehr gut, wenn so etwas im Ausland passiert und man sich nicht klar verständigen kann.

Vielleicht hilft Euch das, was ich geschrieben habe ein wenig . Drücke Euch die Daumen für den weiteren Verlauf des Ereignisses.

Gruß
Manfred

mk9 am 19 Mai 2016 11:11:10

Nachsatz von mir: Gary und Hildegunde haben schneller geantwortet.

Gruß
Manfred

gary32 am 19 Mai 2016 11:32:00

hallo,

dieses Dokument " Constat amiable voitures " ähnelt unserem Fragebogen für Unfälle.

Hier ein Link wo man den Fragebogen herunterladen kann ( "Constat Voitures " )

--> Link

In Frankreich muss der Unfallbeteiligter innerhalb von 5 Tage ( ab Tag des Unfalls ) diesen " Constat " per Einschreiben mit Rückantwort, seiner Versicherung zukommen lassen.

A+

gary32

andwein am 19 Mai 2016 13:44:50

Guter Tipp, Danke "garry32"
Gruß Andreas

altenrather am 19 Mai 2016 13:52:59

die Franzosen haben einen Aufkleber in der scheibe, dieser eine Versicherungsnummer hat....diesen würde ich noch mit dem Kfz Kennzeichen notieren oder fotografieren..... ich wußte vor 2 Jahren nichts von diesem Aufkleber des Unfallgegners und hatte erheblichen Mehraufwand....

gary32 am 19 Mai 2016 15:09:10

hallo,

diesen grünen Aufkleber nennt man " Certificat Assurance " und muss an der Winschutzscheibe gut lesbar angebracht sein.



Falls der Unfallgegner den Unfallbericht nicht unterschreiben will, dann sollte man die Gendarmerie informieren.

A+

gary32

altenrather am 19 Mai 2016 16:27:34

genau den meine ich.....

gary32 am 19 Mai 2016 18:56:01

hallo nochmal,

hier ein Merkblatt in Bezug auf Verhalten bei Autounfall in Frankreich :

--> Link

A+

gary32

Variophoenix am 19 Mai 2016 19:06:24

Und wie schreibt man darauf wenn man nur Deutsch kann und der Verursacher nur Französisch?

gary32 am 19 Mai 2016 19:21:50

am bsten gleich ausdrucken...

--> Link

A+

gary32

citrone2 am 20 Mai 2016 07:02:47

Also zur Antwort: Unfallgegner Schuld angenommen,
Unfallbericht ausgefüllt, jede Menge Fotos gemacht,
ADAC übernimmt Rücktransport nach Deutschland, Leihwagen und eine Übernachtung,
Leihwagen schon wieder beim Vermieter,
Termin beim Anwalt mit Schwerpunkt französiches Verkehrsrecht,
Unfall bei hiesiger Verscherungsvertretung gemeldet.


Ich dachte jemand von Euch hätte schon mal Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt, wäre interessant zu lesen.

Rallamann am 20 Mai 2016 09:46:08

gary32 hat geschrieben:am besten gleich ausdrucken...

--> Link

A+

gary32


Hallo Gary,

danke für den Link, das deutsch - französiche Formular sollte einem helfen 8) : , wobei natürlich das Beste wäre, das man es nie braucht :ja:

siemueller am 20 Mai 2016 10:14:54

gary32 hat geschrieben:am bsten gleich ausdrucken...

--> Link

A+

gary32



Besten Dank gary32 !!!

Gruss

nanniruffo am 20 Mai 2016 19:07:21

citrone2 hat geschrieben:
Ich dachte jemand von Euch hätte schon mal Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt, wäre interessant zu lesen.


Also unsere Erfahrungen waren bei weitem nicht so "dramatisch"

In Südfrankreich: Ich habe das Womo auf einem normalen Seitenstreifen geparkt. Da dieser für PKW´s gedacht war, ragte unser Womo ca. 10 cm auf die Fahrbahn. Ich sitze vorne und schaue auf eine Landkarte. Plötzlich ein heftiger Knall und ein Citroen Picasso trudelt am Womo vorbei, hält an und ein Mann steigt aus und schaut auf seinen vorne rechts heftig zerstörten PKW. Scheinwerfer, rechter Kotflügel, Beifahrertüre - jede Menge heftige Beulen und Schrammen.

Ich steige aus und gehe erst einmal zu dem ca. 35 jährigen Mann und wir betrachten beide den Schaden an seinem Citroen. Anschließend inspizieren wir beide unsere Womo (Karmann Ontario). Ich war auf das schlimmste gefasst. Erstaunlicherweise war nur der linke Fender der Rückleuchtenträger und die linke Ecke des Stossfängers gesplittert. Also so wenig stabil sind die Sandwichkonstruktionen wohl doch nicht. (Bei der Reparatur hat sich später herausgestellt, dass die Aufbaustrucktur nicht, aber auch gar nichts mitbekommen, lediglich die Kunstoffverkleidungsteile wurden ersetzt)

Der Franzose hat meine Unsicherheit über den weiteren Fortgang bemerkt und die Polizei angerufen (weitere Zeugen gab es übrigens nicht). Nach 10 Minuten erscheint diese und erklärt uns beiden freundlich, dass sie, da kein Personenschaden, nicht zuständig sei. Die freundlichen Polizisten übergeben uns aber eine internationales Unfallprotokoll, damit wir dort die Daten eintragen können. Nachdem dies geschehen ist gehen wir beide unserer Wege. Ich klebe die zerplitterten Teile mit Klebeband fest, damit sie nicht herumwackeln und/oder sich ganz verabschieden.

Nach der Rückkehr nach Hause war der erste Weg zum Anwalt. Es stellte sich heraus, dass die französiche Versicherung ein Abkommen mit einem anderen deutschen Versicherer hat, damit dieser in solchen Fällen der deutsche Ansprechpartner für jemanden wie mich sein konnte. Der Schaden ist innerhalb von 4 Wochen vollständig reguliert worden. Ich konnte ihn allerdings nicht per Abtretung an die Werkstatt abwickeln, sondern musste bei Abholung nach der Reparatur (Schaden 2.100,- Euro) in Vorlage treten und die Werkstatt bezahlen.

Gelernt habe ich dabei, dass die französiche Versicherungen offenbar grundsätzlich keine Gutachter bezahlen (hatte ich zur Sicherheit und zur späteren Dokumentation für den Wiederverkauf machen lassen.) Und auch die Anwaltskosten sind wohl über meine Rechtsschutzversicherung reguliert worden.

Also in unserem Fall, der aber ja im Vergleich zum TE völlig harmlos war, kann ich mich überhaupt nicht über die Abwicklung beklagen. Ich denke Frankreich ist in diesem Fall auch überhaupt kein Risiko, problematisch sind halt immer nur die Sprachbarrieren.

Viel Glück
Tom

P.S.: Ich vermute der an sich sehr nette franz. Unfallgegener hat am Handy gedaddelt, sich eine Zigarette gedreht oder angezündet oder ähnliches......

gary32 am 20 Mai 2016 19:30:43

hallo,

hier noch ein Auszug zur Kenntnisnahme:

Die französischen Versicherungen begleichen nur die reinen Reparaturkosten, nicht jedoch
Wertminderung und Nebenkosten (Gutachten, Anwaltskosten, Hotelübernachtungen, etc.).
Bei großer Hartnäckigkeit ist eine sehr geringe Entschädigung für den Ausfall des Wagens
möglicherweise durchzusetzen, wobei allerdings die Schadensregelung erheblich hinausgezögert
wird. Kosten für Mietwagen werden nur Angehörigen gewisser Berufe, wie z.B. Handelsreisenden,
ersetzt.
Kostenvoranschläge werden von den Versicherern anerkannt, wenn diese mit dem Bericht des
von dem französischen Versicherer beauftragten Experten ("expertise") übereinstimmen. Es
kann auch nur auf der Basis des Expertenberichtes abgerechnet werden. Eventuelle Differenzen
bei der danach durchgeführten Reparatur können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
In der Regel wird auch eine Bescheinigung der eigenen Kfz-Versicherung darüber verlangt,
gegen welche Risiken Sie versichert sind.
Fassen Sie sich bei der Schadensregelung in Geduld. Antwort auf Ihre Schreiben an französische
Versicherungen erhalten Sie in der Regel erst nach 2 - 3 Monaten. Die Schadensregelung
zieht sich oft über ein Jahr, bei schweren Auffahrunfällen, an denen mehrere Fahrzeuge
beteiligt sind, über mehrere Jahre hin.
Drängen hat selten Wirkung.


A+

gary32

citrone2 am 22 Mai 2016 09:37:56

Danke Gary, Deinen Unfallbericht in zwei Sprachen hätte ich zum Unfall gut gebrauchen können. Hat aber auch so geklappt.
Der Schadensregulierer hat sogar schon eine Schadensnummer geschickt und morgen ist Anwalttermin.

dieter2 am 22 Mai 2016 09:54:20

Mal eine Frage, wenn die Abwickelung so lange dauern kann ist das natürlich nicht so gut.
Könnte man den Schaden nicht über die Vollkasko abwickeln und die Versicherungen
regeln das dann unter sich.
Wer möchte schon bis zu einen Jahr auf sein Geld warten.

Gruss Dieter

citrone2 am 25 Mai 2016 09:55:25

Nachdem ich gestern von der CED (der hiesige Abwickler der gegnerischen Haftpflicht) erfahren habe, daß ich maximal mit den Reparaturkosten und das frühestens nach einem halben Jahr rechnen könne, habe ich meine eigene Vollkasko aktiviert.
Ich muss zwar 300,00€ Selbstbeteiligung und die nächsten 3Jahre eine Höherstufung in Kauf nehmen, doch nach Überschlagung des Wertverlustes sowie der Kostenübernahme eines Sachverständigen ist dieser Schritt für mich viel interessanter.
Man bedenke, daß die französichen Haftpflichtversicherer keinen Sachverständigen, keinen Leihwagen (außer für berufliche Zwecke) und keinen Wertverlust bezahlen, sogar die Reparaturkosten werden noch gekürzt da die Löhne für französiche Kfz Schlosser geringer seien als die der deutschen.
Man bekenke, daß ich hier nur vom Fall der eindeutigen Schuld des Unfallgegners spreche.

Energiemacher am 25 Mai 2016 10:05:54

Danke für alle Informationen hier im Thread.

Ich dachte es sei dank der EU usw. etwas entspannter, wenn ich das hier jedoch lese sollte man in Frankreich sehr auf der Hut sein das einem nichts passiert.
Keine schöne Sache wie ich finde.


Thorsten, .....der trotz Grenznähe sehr selten "rüber" fährt!

dylan08 am 25 Mai 2016 14:47:45

Hier --> Link gibts den von Gary verlinkten Unfallbericht auch noch in anderen Sprachen.
Im Formularcenter sind die Berichte als PDF zum Download.

citrone2 am 19 Jun 2016 08:09:51

Hallo Zusammen,
hier ein kleiner Zwischenbericht.
Nach einigem Überlegen sind wir zu dem Schluss gekommen die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen.
Danach ging alles sehr flott.
Der Sachverständige (von der Kravag beauftragt) kam und nahm alle Schäden äusserst genau auf (23.000,00€). Ich war dabei und konnte feststellen, daß er nicht zu wenig festgestellt hatte.
Schon am nächsten Tag hatte unser Womo schon keine Fenster und Türen mehr im Aufbau. Drei Tage später war der Fahrzeugteil schon repariert, sprich Vorderachse, Spurstange, Nabe und die beiden kompletten Räder der rechten Seite.
Danach wurde das Fahrzeug zum Lackierer gebracht.
Jetzt heißt es WARTEN (ca. 3-4 Wochen). Denn die Ersatzteile für den Aufbau kommen aus dem sehr weit entfernten Italien.
Mittlerweile habe ich in Erfahrung gebracht, daß die Kravag einen Schutzbrief anbietet der bei unverschuldeten Unfällen im Ausland die eigene Vollkasko ohne Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts in Anspruch nehmen lässt.

Dann kann es endlich wieder losgehen.

mk9 am 19 Jun 2016 09:48:49

Das ist ja eine gute Nachricht.

dann könnt Ihr ja in Ruhe abwarten, was die beiden Versicherungen untereinander aushandeln. Besser so, als wenn Ihr noch länger gewartet hätten.
So steht ja nun fest, wann Ihr Eurer WOMO wieder in Besitz habt.

Gruß
Manfred

citrone2 am 05 Jul 2016 12:08:32

Hallo zusammen,
heute am 12.03. ist unser Womo immer noch in der Werkstatt. Es dauert halt viel zu lange auf die Teile von Carado zu warten ( kommen aus Italien ). Die Teile von Fiat mussten zum Teil auch aus Italien kommen, waren aber in 2 Tagen in der Werkstatt.
Wer Womo hat, hat Zeit zu haben! :cry: :ja: :evil: :?: :!:

ottomar am 05 Jul 2016 12:45:35

Das zieht sich ja elend hin. Immerhin hat aber die Abwicklung bis jetzt gut funktioniert.

Ulrich,

vielen Dank für den Link. Besonders auch deshalb, weil mein Virenwächter bei Garys Link den Zugriff verweigert ...

citrone2 am 18 Aug 2016 07:14:40

Hallo Zusammen,
gestern haben wir die erste Tour nach der Reparatur, bei schönstem Wetter, gemacht!!!!!!!!!! :ja:
Das Womo hab ich letzten Freitag incl. TÜV und Gasprüfung abgeholt. Es ist so als wäre nie etwas geschehen, außer daß die Treppe jetzt eine Nummer hochwertiger ist und die Reifen vorne wieder ungefahren sind (waren beide auf der rechten Seite beschädigt).

Hochwaelder am 18 Aug 2016 09:43:02

gary32 hat geschrieben:hallo,

dieses Dokument " Constat amiable voitures " ähnelt unserem Fragebogen für Unfälle.

Hier ein Link wo man den Fragebogen herunterladen kann ( "Constat Voitures " )

--> Link


gary32


Best Dank Gary32 , Das es auch unsWas bei einer fahrt pasieren kann hatte ich nicht auf dem Schirm.
Danke daß meine Aügen geöffnet wurde.

Asterixwelt am 18 Aug 2016 09:46:16

Hallo,

Da kann man sagen Ende gut alles Gut.

Natürlich wünscht sich keiner einen Unfall mit WOMO.

Gruß

Michael

hampshire am 18 Aug 2016 09:50:01

Danke für die Info wie es dann ausgegangen ist!
Gute Fahrt und tolle Zeit wünscht
Max

citrone2 am 20 Aug 2016 11:48:51

Den Namen habe ich nur gewählt, weil ich sauer wurde als alles was ich eingab schon belegt war. Doch danke für den Hinweis mit der Limonade :lol: .

Citrone am 20 Aug 2016 12:12:04

Da wir viel in Frankreich unterwegs sind dank ich für die guten Infos. Hoffentlich brauchen wir "alle" die nie. Unfallfreien Urlaub und gute Fahrt!

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