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Hallo zusammen Wir werden 2 Monate nach unserem Urlaub in Kroatien von Österreichs ASFINAG zur Kasse gebeten! wir haben ordnungsgemäß vor Einreise nach Österreich in Italien eine go-box gekauft, haben auch alle Papiere ordnungsgemäß vorgelegt, um unsere Maut "richtig" zu zahlen. Als mich die Dame an der Verkaufsstelle nach der Emisionsklasse fragte, sagte ich zu ihr dass ich das nicht wisse. Sie meinte" dann tragen wir Emisionklasse 3 ein so viel Unterschied ist das in der Maut nicht und wenn ich die Emisionklasse 4 will soll ich die KFZ-Unterlagen an die ASFINAG senden". Damit war die Sache für mich erledigt. Jetzt 3 Monate später bekommen wir eine Zahlungsaufforderung über 240€!!!!!!! mit der Begründung: "... das auf sie zugelassene KFZ ...wurde am mautpflichtigen Straßennetz in Österreich verwendet, ohne dafür die fahrleistungsabhängige Maut .... ordnungsgemäß entrichtet zu haben." Auf telefonische Anfrage bei ASFINAG bekamen wir die Auskunft, dass wir es versäumt haben, Dokumente zu schicken, die belegen, dass unser Emisionklasse 4 ist. Auf der Rechnung die ich von der Verkaufsstelle bekam ist aber die Emisionklasse 3 eingetragen. Die Emisionklassen 1,2,und 3 sind aber nicht Nachweispflichtig. Außerdem kann ich an der Go-Box nur die Achsenzahl ändern sonst nichts. Ich habe denn Kassenbeleg an die ASFINAG gesandt mit der bitte die Sache zu klären, leider ohne Erfolg. Die ASFINAG interessiert die Rechnung nicht, und bestehen auf die Zahlung. Was soll ich noch Unternehmen? Du verzichtest auf eine bessere Einstufung und sollst dafür bezahlen ? Gruss Dieter Hattest Du Deinen KFZ-Schein nicht mit dabei? :roll:
Falsch ist falsch und muss bestraft werden.
Dann ist aber die Anschuldigung nicht korreckt: "ohne dafür die fahrleistungsabhängige Maut .... ordnungsgemäß entrichtet zu haben." Die müssen höchstens die zuviel gezahlten Gebühren rückerstatten :roll: Gruss Dieter Woher wissen die bei der Abbuchung- Mautbrücke was für eine Schadstoffklasse dein Fahrzeug hat ? Da müßten sie bei der Zulasungsstelle nach gefragt haben oder die GoBox Aussteller haben die Papiere eingesendet und die verkehrte eingetragen. Ich habe mich auch daruf verlassen als ich vor paar Wochen meine Splittbox bekam, das die freundliche Dame in Kiefersfelden die richtige Schadstoffklasse eingespeichert hat. Rechtsschutz, Anwalt einschalten und genau wie wir das seit Jahren machen, kein Geld nach Österreich tragen. Gruss Ernst Sorry, aber wieviel hunderte oder tausende WoMos fahren jährlich ohne Probleme durchs Ösiland? Kann doch wohl keine Doktorarbeit sein, die richtigen Gebühren zu zahlen! In fast ganz Europa sind je nach Gewicht oder sonstigen Einstufungen Mautgebühren zu zahlen aber anscheinend gibts nur in Österreich soooo riesen Probleme ....... Na, das hilft ihm aber nun überhaupt nicht.
?Warum? Mal gaanz ehrlich... der TE ist schon einige Jahre in diesem Forum angemeldet... hier gibt es schon etliche Beiträge zum Thema! Wenn ich mit einem Ü 3.5er in Österreich unterwegs wäre, würd ich schon aufgrund der hier geschilderten Probleme einiger User deutlich vorsichtiger im Umgang mit der Box sein. ....oder mich nur auf Landstraßen bewegen. Hallo, es ist allerdings schon erschreckend, wie viele Wohnmobilisten mit der Asfinag Probleme haben. Aus anderen europäischen Ländern hört man nie was. Da läuft dann wohl alles ohne Probleme. Wir hatten ja auch Probleme, aber die sind zur allseitigen Zufriedenheit der sehr kooperativen und hilfreichen Mitarbeiter der Asfinag behoben worden. Gruß Rudi Für mich nicht ganz nachvollziehbar was da on der Asfinag gekommen ist. Verstehe ich es richtig: Hier hat jemand eine ungünstigere Schadstoffklasse akzeptiert welche ja wohl auch abgerechnet wurde und nun hat die Asfinag festgestellt das der Wohnmobilbesitzer ja eine günstigere hätte beantragen können und damit Geld sparen. Statt dessen wird er jemand gleichgesetzt der ganz ohne Bezahlung fährt. Muss ich wohl nicht verstehen, 0der? Fahre dann lieber weiter auf den landschaftlich schönen Bundesstrassen und spare noch Geld und Ärger. 8) Aber egal ob günstigere oder ungünstigere (für die ASFINAG), falsch eingetragen ist sie trotzdem! Ich finde das Verhalten zwar auch nicht kundenfreundlich, aber das wollen die auch nicht sein. Entweder man fährt auf der Autobahn, dann muss man korrekt bezahlen oder man lässt es sein. Das ist halt der Standpunkt der ASFINAG. Ich verstehe auch nicht warum einer seine Emmissionsklasse nicht weiß, steht doch in den Fahrzeugpapieren und die hat man doch dabei? Oder waren die 10m zum Auto zuviel um die zu holen? Und wenn auch, man hätte doch eine Kopie an die ASFINAG schicken können, auf die 70 Cent Porto kommt es doch nicht an. In meinen Augen waren die Unterlassungen des Go-Box Käufers halt Schludrigkeiten und jetzt kommt halt die Abrechnung. Da hilft alles Schreiben nicht mehr, jetzt heißt es halt zahlen, sonst zieht der deutsche Staat im Rechtshilfeabkommen die Strafe ein und es gibt einen Eintrag bei der Schufa-Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Welt ist einfach grausam! Gruß Andreas Ich sehe das ähnlich wie Andreas. Deshalb fragte ich eingangs schon mal ob Du den Kfz-Schein nicht mit hattest. Unter (ich glaube) Punkt 14 ist die Landesspezifische Emissionsklasse angegeben. Das kann auch die Asfinag was mit anfangen. Ich habe ja bei unserer letzten Reise auch meine Erfahrung machen müssen. Allerdings nicht mit der Asfinag sondern mit den deutschen Verkaufsstationen. Ich schrieb es schon an anderer Stelle. Das Personal an den Tankstellen war ungeschult oder lustlos. Erst direkt an der Grenze haben wir eine kompetente Mitarbeiterin angetroffen. Das mit der GoBox funktionierte dann anschließend perfekt. Ich musste die Strafe vor 4 oder 5 Jahren auch bezahlen. Beim Kauf der Box wurde ich darauf hingewiesen (steht glaube ich auch in den Bedingungen) die Kopie des KFZ Scheins an die ASFINAG innerhalb von 4 oder 6 Wochen per Fax oder Mail zu senden. Hatte mir damals gedacht, was soll das " geht schon gut" Irgendwann kam dann der Bescheid, da wusste ich wie Ernst die es meinen ! Habe dann nach erfolglosen Telefonaten und Mails aufgegeben und bezahlt. Innerlich wollte ich nie wieder durch Österreich fahren... ist aber doch die bessere Strecke, :roll: Wenn ich das immer wieder lese, wie oft es doch Probleme mit der ASFINAG gibt, bin ich über mein <3,5t richtig froh. Ich kleb mein Pickerl und gut is :D Mein neues Mobil (kommt in ein paar Wochen) hat ja eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,85t, ich lasse es aber abgelastet auf 3,5t. Nicht zuletzt die schier endlosen Beiträge über Probleme mit der Gobox bzw. ASFINAG haben mich zu der Entscheidung gebracht, dass das besser so ist :ja: Dann fährst Du halt besser überladen durchs Leben, wirst gewogen und zahlst dann drauf. Was ist dann lpgischer?? Rodger Hallo, mit einem Dachzelt hat man die Probleme auch nicht. Und wenn wir uns schon einschränken müssen, dann auch richtig und nicht nur so ein bisschen. Gruß Rudi ![]() Also nochmal zur Info In den deutschen Fahrzeugschein steht die Emisionklasse für Österreich nicht drin. Das steht in den COC-Zertifikat (Certificate of Conformity), ( das ist der Fahrzeugbrief Andreas ) und denn nehme ich nicht mit. Auszug aus dem ASFINAG-INFO: Wenn Nachweise für die EURO Emissionsklasse nötig sind, beachten Sie bitte die auf den Belegen angedruckten Hinweise. Keine Nachweispflicht besteht derzeit für die EURO-Emissionsklassen I, II und III, da für diese der höchste Mauttarif gilt. UND ICH HABE 3 EINTRAGEN LASSEN!!!!!!!! Also nochmal ich muss nichts nachweisen. Wie gesagt ich habe eine Rechnung mit der Emisionsklasse 3 und in der GO-Box ist scheinbar die 4 eingetragen. Ist also nicht mein Fehler. Ich kann die GO-BOX ja nicht überprüfen was dort gespeichert ist. Gruß Gerhard Und, was sagt die ASFINAG jetzt aktuell dazu? Gruß Michael die Asifang wird (mit Recht) einklagen und man muss dann das Geld vom Verkäufer wieder holen. Auf jeden Fall eine aufwendige Angelegenheit. Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, setze Dich mit der Asfinag in Verbindung, am besten anrufen und anschließend den Sachverhalt noch einmal schriftlich per Brief dem Sachbearbeiter, mit dem man gesprochen hat, zuschicken. Die 240 Euro sollte man allerdings in der gesetzten Frist bezahlen. Wenn das dann so ist, wie geschildert und die Asfinag sieht das ein, bekommt man das Geld zurück. Auch bei falscher Beratung der Ausgabestelle haben wir das Geld sehr schnell zurück bekommen. Man muss sich auch helfen lassen wollen, von den Bediensteten der Asfinag. Die Mitarbeiter der Asfinag, mit denen ich gesprochen habe, sind sehr hilfsbereit und versuchen auch Verständnis für die Probleme ihre Kunden aufzubringen. Allerdings, der Fisch stinkt vom Kopf her, sagt man bei uns. Das was die oberen Bürokraten verzapft haben, müssen die, die die Kundenkontakte haben, glattbügeln, so gut es geht, das ist sicherlich nicht immer einfach. Gruß Rudi
Nicht nur die in Europa unterschiedlich gehandhabten Mautgeschichten, sondern auch die Beschränkung bei Geschwindigkeit, Überholverbote, Parkverbotszonen usw. waren auch bei mir ausschlaggebend, nach knapp 20 Jahren wieder auf ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen zul.GG und unter 6 Meter Länge zu wechseln. — Und nein, ich fahre nicht überladen durch die Gegend! ;D
Aha, das ist der Knackpunkt. Du hast zuwenig bezahlt wenn Dein Auto die Klasse 3 hat. Die Box hat für Kl.4 abgebucht. Klar kannst Du nichts dafür, die Asfinag scheinbar auch nicht. Der Verkäufer hat die Box falsch programmiert. Gruss Dieter Uns ist das leider vor ein paar Jahren auch passiert. Der fehlende Nachweis der Schadstoffklasse war das Problem. Ich hatte als Nachweis ein Foto vom KFZ Schein an die ASFINAG gemailt. Leider nicht an asfinag.at sondern an asfinag.de (Macht der Gewohnheit) Kleiner Flüchtigkeitsfehler: Macht dann bitte 240 Euro !! :evil: Korrektur leider nicht mehr möglich! Was ich so unverschämt finde, ist, dass man keinerlei Erinnerung o. ä. bekommt, um den Fehler überhaupt zu bemerken! Trotz div. Telefonate und Mails bestand man auf den Betrag!
Das ist doch horrender Unsinn . Es könnte doch so sein, dass bei einiger Überlegung und mit der Vorstellung das Vorschriften eigentlich einzuhalten sind ,ausgegangen werden , dass sicher 95% aller Fahrer eines Fahrzeuges mit 3,5 t zGm. nicht überladen haben , oder ? Muss denn einschließlich Bügelbrett und Lockenstab und Flagge alles mit in das fahrbare Feriendomizil. Überladung ist n.m.M fast immer Überfrachtung aus Bequemlichkeit. In solchem Wohnmobil ist nun einmal nicht so viel Platz ,wie in einem 100 qm oder mehr Haushalt. Kann man sich das ohne zu jammern mal vorstellen. Persönlich könnte ich mir nicht vorstellen , warum ich neben einem großem Haus ein fast gleich großes Fahrzeug brauchen würde . Im Urlaub ist doch Minimalisierung erst der richtige Urlaub. Hartensteiner
Welche "endlosen Beiträge" denn ? Die paar wenigen (bezogen auf die Gesamt-Nutzerzahl), die ALLE irgendwie oder irgendwo einen Fehler gemacht haben - bewußt, unbewußt verschuldet, unverschuldet. Die sind sauer und wollen nicht bezahlen und ihren Frust ablassen .... Ändert nix daran, daß Tausende anderer alles richtig machen und ohne Probleme mit der ASFINAG unterwegs sind. Insofern ist imho "die ASFINAG" überhaupt kein Kriterium ... :)
Du gestattest aber, daß man dazu auch anderer Meinung sein kann ?
Weil das Forum dazu da ist, sich gegenseitig zu helfen und nicht noch hinterher zu treten, wenn jemand ein Problem schildert. Aber wo ist er Unterschied zwischen "hinterhertreten (mal z.B. Fakten aufzählen)" und wie soll man helfen wenn etwas seit einiger Zeit schon falsch läuft. Dies ist ein öffentliches Forum, der TE hat sein Thema/Problem ja darin veröffentlicht. Es lesen hier ja eine ganze Menge Leute mit, die von diesem Thema (noch) nicht betroffen sind und denen kann man vielleicht mit einer "nicht helfenden Meinung" bei der Vermeidung von Fehlern helfen, oder?? Gruß Andreas
Also nochmals richtig dargestellt: Ja die nationale Emissionsklasse (Deutschland) steht im COC. Die östereichische Emissionsklasse für die Maut hat in deutschen Papieren nichts zu suchen Die nationale Emissionsklasse (Deutschland) steht aber auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein) im Feld 14 (Euro 4) und kann mit dem Inhalt von Feld V,9 (z.B. 70/220/EWG 2003/76B/EG in jede andere nationale Emissionsklasse (Österreich) für andere Zwecke (Maut) umgeschlüsselt werden! In meinen Zulassungsbescheinigungen (Ford/Audi/Skoda) stehen in beiden Feldern die notwendigen Angaben. Aber vielleicht liegt das auch an der Arbeitsweise meiner Zulassungsstelle?? Deshalb wollen die ASFINAG-Leute ja auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung I !!!. Natürlich sollten dazu auch die Verkaufstellen in der Lage sein, aber die 450 Euro Kräfte an der Kasse wissen das vielleicht nicht. Gruß Andreas Lancelot , wenn du die gesamte Einrichtung mitschleppen willst , nur zu . Hoffentlich monierst du dann nicht die 3,5 t Regelung . Es gibt aber eine große Zahl von Wohnmobilisten , die ziehen es vor die einschränkenden Vorschriften über 3,5 t zGw nicht mitzumachen , bzw. ihnen nicht ausgesetzt zu sein . Sie begrenzen ihre Bagage . Haben allerdings auch meistens keinen Zoff mit der Asfinag . Die hatten mal Ärger gemacht , wie die Berechnung des zGw aussieht , wenn im Dok 1 z.B. steht : zGw + 100 kg im Anhängerbetrieb , aber das hat sich auch aufgelöst und geregelt- Übrigens habe ich nur meine Meinung wiedergegeben . Demnächst werde ich das kennzeichnen . Eine Diskussion über subjektive Einstellungen bringt doch in einem Womoforum überhaupt nichts . Hat jemals jemand seine Meinung geändert , selbst durch noch so richtiges und umfassendes Posting ? Hartensteiner. Moderation:Bleibt mal bitte beim Thema. Zur Überladung haben wir genügend andere Themen im Forum. Vielen Dank. |
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