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Schäden oder Abnutzung


Reginab am 05 Okt 2016 07:52:27

Hallo, hab mal eine Frage an alle: wir hatten ein Wohnmonil gemietet, am letzten Tag des Urlaubs ist die elektrische Trittstufe an einer Seite abgebrochen. Ist das als normale Abnutzung zu deklarieren oder muss ich den Schaden zahlen?
Gruss

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silent1 am 05 Okt 2016 07:57:43

Da Du das Wohnmobil in anderem Zustand in Empfang genommen hast wirst Du an er Erstattung des Schadens nicht vorbeikommen.

HHolzwurm am 05 Okt 2016 08:06:42

Hallo Reginab,
Ich denke das kommt darauf an wie der Schaden entstanden ist. Wenn die Stufe beim "normalen begehen" gebrochen ist wäre es für mich Verschleiß bzw. mangelnde Qualität der Trittstufe.

Wenn Du aber mit mehreren Personen, was mangels Platz bestimmt eine gewisse Akrobatik voraussetzen würde, bzw. Du wo dagegen gefahren bist egal ob eingefahren oder ausgefahren, dann würde ich auf verursachten Schaden tippen.

Ich denke mal um dir eine vernünftige Antwort zu geben sind die Umstände die zum Versagen bzw. zum Bruch der Trittstufe geführt haben unumgänglich.

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Reginab am 05 Okt 2016 08:11:21

Sie ist bei normalem Gebrauch abgebrochen, dass heißt : Mein Mann mit gerade mal 75 kg ist ins wohnmobil eingestiegen.

silent1 am 05 Okt 2016 08:14:13

Wie willst Du denn einen "sachgemäßen Gebrauch " nachweisen Georg?
Wenn Du z.B. Einen verfaulten Boden vorfinden und Fotografieren würdest sähe die Sache vielleicht anders aus. Bei einen anderen Bruch wird ein Nachweis vermutlich nur schwer oder mit großem Aufwand zu führen sein.

bockpfeifscheisserl am 05 Okt 2016 08:20:56

An Bruchstellen kann man meistens sehen, ob ein Teil mit voller Wucht zerrissen/ zerbrochen ist oder ob die betroffene Stelle vorher schon eingerissen war, bzw an der Stelle ein Materialfehler vorlag. Der Gutachter hilft!
LG

silent1 am 05 Okt 2016 08:26:42

Das meinte ich mit großem Aufwand.

Regina, so wie ich das im Eingangsposting verstanden habe ist das WoMo bereits zurückgegeben.
Wie hat sich denn der Verleiher verhalten?

Reginab am 05 Okt 2016 08:33:18

Er hat die Kaution einbehalten . Unser Urlaub war im Juli. Seitdem kam er bisher nicht zur Reparatur. Erst war das wohnmobil wieder vermietet, jetzt ist er krank..... ich muss einfach wissen, wie lange das dauern darf, jeder braucht sein Geld.....! Sollte es Verschleiß sein, muss ich doch nichts zahlen, und ich würde ihn dann auffordern, das Geld zurück zu zahlen

silent1 am 05 Okt 2016 08:43:15

Das heißt das er das Fahrzeug mit defekter Stufe noch mal verliehen hat? :gruebel:

Juli ist schon eine Weile her.
Es hätte in dieser Zeit zumindest die Schadenhöhe ermittelt werden, und die Diefferenz zu eurer Kaution erstattet werden können.
Ich kenne aber die Vertragsgestaltung nicht. Da müßte sowas eigentlich drinstehen.

Gast am 05 Okt 2016 08:47:49

Das hört sich sehr nach unseren Erfahrungen mit den Südpfalz Wohnmobilen an.

Abhilfe bringt Fristsetzung zur Rückzahlung und Drohen mit Rechtsanwalt.

Grüße Alf

Ganzalleinunterhalter am 05 Okt 2016 09:09:00

Denke, daß man/frau diesen Tread nach hier anhängen könnte > --> Link
dort wurde ja schon vieles erörtert was man/frau in solchen Fällen beachten sollte

dieter2 am 05 Okt 2016 15:15:41

silent1 hat geschrieben:Wie willst Du denn einen "sachgemäßen Gebrauch " nachweisen Georg?


Wie will der Vermieter den unsachgemäßen Gebrauch nachweisen ?

Gruss Dieter

mithrandir am 05 Okt 2016 15:45:31

Mit diesen spärlichen Infos kann man doch nicht beurteilen, wer bezahlt.
Wie ist der Schaden denn passiert? Einfach so abgebrochen? Beim Einsteigen?
Oder doch wogegen gefahren?
Was habt ihr denn dem Vermieter erzählt, als ihr das WoMo mit dem Schaden zurückgegeben habt?
Wenn der Schaden von euch verschuldet ist, wirst du das sicher hier nicht schreiben, wenn du dem Vermieter gesagt hast, es wäre einfach so passiert.
Dann solltest du aber hier nicht posten.

Reginab am 05 Okt 2016 16:15:42

Was ich poste können sie getrost mir überlassen.
Es ist beim ganz normalen Einsteigen auf dem Heimweg aus dem Urlaub abgebrochen auf einer Seite, sonst nichts.
Genauso haben wir es auch dem Vermieter gesagt.

silent1 am 05 Okt 2016 16:16:31

dieter2 hat geschrieben:
Wie will der Vermieter den unsachgemäßen Gebrauch nachweisen ?

Gruss Dieter

Ich denke das muß er nicht Dieter.
In der Regel wird ein Übergabeprotokoll erstellt und vom Mieter unterschrieben.
Wenn der Mieter die ordnungsgemäße Funktion bestätigt hat wird es, wie schon geschrieben, nur mit einem Gutachter nachzuweisen sein, sollte sich der Fehler schon angedeutet haben.

topolino666 am 05 Okt 2016 16:54:53

Regina, ist das ein grosser Vermieter oder was "privates"?

Reginab am 05 Okt 2016 17:04:57

Privat

dieter2 am 05 Okt 2016 17:11:12

silent1 hat geschrieben:Ich denke das muß er nicht Dieter.
In der Regel wird ein Übergabeprotokoll erstellt und vom Mieter unterschrieben.
Wenn der Mieter die ordnungsgemäße Funktion bestätigt hat wird es, wie schon geschrieben, nur mit einem Gutachter nachzuweisen sein, sollte sich der Fehler schon angedeutet haben.


Ganz so einfach wird es nicht sein.

Wenn Du Dir einen Leihwagen nimmst und der Motor verreckt wirst Du den Motor auch nicht zahlen müssen.
Natürlich normale Nutzung vorausgesetzt.

Gruss Dieter

Gast am 05 Okt 2016 17:20:14

Reginab hat geschrieben:Privat


Also privat kann er nicht sein, es wird schon gewerblich sein?

Grüße, Alf

Bergbewohner1 am 05 Okt 2016 19:05:59

In den Trittstufen sind meistens Alunieten verbaut, die taugen nicht viel. Da es mir mehrmals passiert ist, das so ein Niet gebrochen ist, habe ich die restlichen gegen M 8 Schrauben getauscht. Seit dem bricht nichts mehr, es reicht da machmal schon ein kräftriger Tritt und die eingelaufene Niete bricht. Für die paar Cent die Kaution einzubehalten ist schon starker Toback. Ansonsten wurde schon gute Tipps gegeben.

brainless am 05 Okt 2016 19:51:08

Hallo Regina,

wenn bei "vertragsgemäßem Gebrauch der Sache" ein Schaden auftritt, ist der Mieter nicht haftbar, es sei denn, er hat diesen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Nach deiner Schilderung hat dein Mann die Trittstufe ganz normal genutzt und mit nur 75 kg belastet.
Der Vermieter kann froh sein, daß dein Mann nicht gestürzt ist und daher Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter hätte stellen können.
Schreib dem Vermieter einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) und fordere ihn auf, bis zum xx.xx.xxxx (14 Tage nach Briefversand) die gesamte Kaution auf das von Dir anzugebende Konto zu zahlen.
Sollte er den Termin nicht einhalten, wirst Du einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
Mach ihn darauf aufmerksam, daß der Schaden bei vertragsgemäßem Gebrauch entstanden sei und Du nicht bereit bist, eine Reparatur ganz oder teilweise zu tragen.

Einen anderen Rat kann ich dir nicht geben, solchen Gaunern gehört das Handwerk gelegt



Volker ;-)

thomas56 am 05 Okt 2016 22:36:07

Ich bin kein Fachmann, aber es stört mich immer wieder wenn irgendwelche Schlauberger Urteile fällen, ohne die andere Seite gehört zu haben!

Aber Privatleute die gewerblich vermieten, ist schon mal ein guter Ansatz!

topolino666 am 06 Okt 2016 05:33:19

.... ich hatte im übrigen wegen grossem / kleinem Vermieter gefragt weil ich GLAUBE (erwarte??) dass ein grosser Vermieter mit eigener Werkstatt und so nicht so "pingelig" ist und auch das Fahrzeug mit abgerissener Treppe nicht wieder raus gibt.
Den Ärger hinterher hat man eben beim Vermietpreis vorher gespart! ;-)

Wir haben auch schon oft gemietet, haben die Problemchen des Fahrzeugs telefonisch angemeldet und während der Chef vorne das Fahrzeug abgenommen hat wurden hinter schon die abgefahrenen Rücklichter erneuert! :cry:

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