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Zulassung in Deutschland


rws4711 am 28 Nov 2016 00:06:32

Ich lebe in Australien habe aber ein Wohnmobil das ich Anfang des Jahres in England gekauft habe und das im Moment bei einem Bauer in Deutschland untergestellt ist.
Wir kommen im april an and wollen dann 6 Monate in Europa bleiben.
Meine Frage .
Wie bringe ich das Womo das noch englische Nummernschilder hat zur Werkstatt und danach zum TÜV und der Zulassungsstelle zur Anmeldung. Gibt es eine vorübergehende Zulassung und Versicherug für ein paar wochen und wo bekomme ich sie.
Vielen Dank
Rudi

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Solofahrer am 28 Nov 2016 00:30:01

Die Prozedur, ein Fahrzeug aus GB in D zuzulassen, ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Zuerst einmal muss der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in D haben.
Dann brauchst Du den original Kaufvertrag für das Fahrzeug und die original Englischen Papiere.
Und zur Beantragung eines Deutschen Fahrzeugbriefes eine Unbedenklichkeit des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Dann eine erfolgreiche Abnahme durch den Deutschen TÜV.
Eine Übernahmebestätigung einer Deutschen Haftpflichtversicherung.
Eine Vollmacht des Eigentümers für die Zulassungsbehörde, wenn er nicht selber kommen kann.
Ein Deutsches Konto für die Abbuchung der Kfz-Steuer (Vollmachtserklärung des Kontoinhabers)
Bargeld bzw. EC-Scheckkarte für die Zulassungsgebühren, Kennzeichen usw.
Und ich habe sicherlich noch etwas vergessen, oder?

Einfacher wäre es sicherlich, das Fahrzeug wieder in GB zuzulassen, wenn Du die Englischen Papiere noch hast. Dann brauchst Du m.W. nur noch eine neue MOT Prüfung.

gotthilf am 28 Nov 2016 00:37:03

Wozu der Aufwand? Wohnmobile mit englischer
Zulassung dürfen auch in Deutschland fahren.
G.G.

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Solofahrer am 28 Nov 2016 00:41:30

gotthilf hat geschrieben:Wozu der Aufwand? Wohnmobile mit englischer
Zulassung dürfen auch in Deutschland fahren.
G.G.

… nach einem Jahr Unterstellen ging/gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug trotz der noch montierten Kennzeichen keine Zulassung mehr hat.

rws4711 am 28 Nov 2016 00:45:06

Hallo solofahrer
Vielen Dank für deine Antwort.
Die Punkte die du machst sind mir alle bekannt.
Ich habe eine deutsch/australische Staats Angehörigkeit bin polizeilich bei meiner Schwester angemeldet und habe auch ein deutsches Konto.
Vor 6jahren habe ich schon einmal das gleiche gemacht, da war der Womo aber noch in England angemeldet und ich hatte keine Probleme. Mein neuer (alter) hymer ist leider abgemeldet in England und daher meine Frage.
Wie bekomme ich das Auto zum TÜV.
Viele Grieße von down under
Rudi

rws4711 am 28 Nov 2016 00:49:28

gotthilf hat geschrieben:Wozu der Aufwand? Wohnmobile mit englischer
Zulassung dürfen auch in Deutschland fahren.
G.G.


Inch hätte die Zulassung in England behalten können, aber der englische TÜV ist alle Jahre und nicht alle zwei Jahre wie in Deutschland. Habe keine Lust jedes Jahr zurück nach England zu fahren

Solofahrer am 28 Nov 2016 00:51:33

Rudi, da wirst Du wohl Deiner Schwester eine Vollmacht geben müssen. (Ich gehe davon aus, dass sie den passenden Führerschein hat.)
Zum TÜV kann sie auf direktem Weg mit entsprechender Terminbestätigung auch ohne Zulassung fahren. Aber Deine Versicherung sollte Dir schon mal eine vorläufige Versicherungsbestätigung geben.

rws4711 am 28 Nov 2016 01:01:58

Solofahrer,
Ich habe vor das Fahrzeug selber abzuholen, habe alle Papiere und brauche nur noch eine Versicherung.. ich wollte vor dem TÜV erst eine Werkstatt aussuchen wegen einer inspection uns eventuellen Reparaturen vor allem aber wegen der Scheinwerfer Einstellung. Ich bin mir nicht sicher ob ich neue Scheinwerfer brauche oder ob es nur eine Einstellung ist. Das Fahrzeug ist ein hymer 564 Bj. 1999

volki am 28 Nov 2016 01:18:10

rws4711 hat geschrieben:Ich habe vor das Fahrzeug selber abzuholen, habe alle Papiere und brauche nur noch eine Versicherung.. ich wollte vor dem TÜV erst eine Werkstatt aussuchen wegen einer inspection uns eventuellen Reparaturen vor allem aber wegen der Scheinwerfer Einstellung.

Kann man in Deutschland nicht die Werkstatt beauftragen, zuerst notwendige Reparaturen auszuführen und nachher auch gleich den TüV zu erledigen, oder wird das zu teuer, oder nicht erlaubt?

Solofahrer am 28 Nov 2016 01:19:36

Rudi, wenn Du vor dem TÜV eine Werkstatt aufsuchen willst, kannst/darfst Du das nicht zugelassene Fahrzeug nur auf einem Trailer zur Werkstatt bringen. Ein Selbstfahren ist seit Neuestem ohne TÜV verboten und damit ausgeschlossen.

Aber frag mal Deine Werkstatt, ob sie Dir nicht ihre roten 06er Kennzeichen für die Fahrt leihen kann … 8)
Dann kannst Du Deine Werkstatt auch mit der Zulassung beauftragen und denen für ihren Aufwand einen kleinen Verdienst gönnen. Um eine Versicherung musst/solltest Du Dich aber selber kümmern, der Versicherung reicht auch erst einmal die Daten aus der Englischen Zulassung.

rws4711 am 28 Nov 2016 01:21:37

Sicher möglich , aber wie bekomme ich das Auto in die Werkstatt ohne Zulassung. Gibt es in Deutschland noch die ueberfahrungs Kennzeichen oder ist das zur gewerblich erlaubt

Solofahrer am 28 Nov 2016 01:28:15

rws4711 hat geschrieben:Gibt es in Deutschland noch die ueberfuehrungs Kennzeichen oder ist das nur gewerblich erlaubt

Nein, das gibt es so nicht mehr. Ohne gültigen TÜV und ohne Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugbrief) gibt es kein Überführungskennzeichen mehr.

Solofahrer am 28 Nov 2016 01:39:01

... frag mal Deine Werkstatt, ob sie Dir nicht ihre roten 06er Kennzeichen für die Fahrt leihen kann … 8)

Dies wäre der einfachste und legale Weg, Deinen Hymer in die Werkstatt zu bringen.

rws4711 am 28 Nov 2016 01:44:10

Ok werde mal nachfragen
Danke für die hilfe

mantishrimp am 28 Nov 2016 08:19:16

Hallo,

Solofahrer hat geschrieben:Dies wäre der einfachste und legale Weg, Deinen Hymer in die Werkstatt zu bringen.


legal ist der Weg nicht mehr, Privatleute dürfen mit der roten Nummer nicht mehr alleine fahren.
Wenn der Besitzer der Nummer oder ein Angestellter daneben sitzt ist es kein Problem, dann kann die Werkstatt das Womo aber auch gleich abholen.

avm75 am 28 Nov 2016 09:33:21

Es gibt doch immer noch die Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage.
Auch dort braucht man einen deutschen Wohnsitz und eine Versicherungsbestätigung, aber es geht ohne TÜV.

Vielleicht mal bei der Zulassungsbehörde anrufen und nachfragen?

Ganzalleinunterhalter am 28 Nov 2016 10:13:58

Bei Kurzzeitkennzeichen sind die neuen Regelungen ab 1.4.2015 zu beachten > --> Link

Inselmann am 28 Nov 2016 10:27:33

falls noch ein Wohnsitz in GB vorhanden ist wuerde ich mir ueberlegen ob es von den Kosten her nicht mehr Sinn macht das Wohnmobil mit Kurzzeitkennzeichen nach England zu fahren fuer neuen MOT und es dort zulassen und versichern.

Der englische MOT ist etwas einfacher zu bewerkstelligen meiner Meinung nach als eine Vollabnahme beim deutschen TUV. Can of worms usw.

PittiC am 28 Nov 2016 10:46:13

Frage an die Experten :
Wenn in der Werkstatt TÜV Termine stattfinden wäre es das gleiche wie ein Termin direkt beim TÜV, das heißt, könnte er ohne Kennzeichen fahren?

rws4711 am 28 Nov 2016 13:44:26

Hallo an alle , Danke für die Informationen. Das scheint alles recht kompliziert zu sein. Eine Zulassung in England geht nicht da ich dort keinen Wohnsitz habe und es sehr schwierig ist eine Versicherung zu bekommen. Außerdem gibt es dort nur ein Jahr TÜV.
Kurzkennzeichen ist auch schlecht da mein Womo erstmal in dei Werkstatt muss wegen der Scheinwerfer.
So wie es aussieht geht es angeblich mit einem roten Numernschild auch nicht.
Noch irgendwelche Idee ?

brawo1 am 28 Nov 2016 13:55:05

rws4711 hat geschrieben:vor allem aber wegen der Scheinwerfer Einstellung. Ich bin mir nicht sicher ob ich neue Scheinwerfer brauche oder ob es nur eine Einstellung ist. Das Fahrzeug ist ein hymer 564 Bj. 1999

Wieso wegen der Scheinwerfer, da sehe ich gar keine Probleme. Engländer fahren überall in Europa herum und Deutsche in UK, jeweils mit ihren Originalscheinwerfern.

rws4711 am 28 Nov 2016 14:01:25

Da ich das Auto in Deutschland zulassen will müssen die Scheinwerfer von links Verkehr auf rechts Verkehr umgestellt werden.

lahmeente am 28 Nov 2016 14:09:54

Du darfst ein Kurzzeitkennzeichen beantragen, damit bist du versichert. Danach darfst du mit diesem Kennzeichen direkt zu einer Werkstatt im gleichen Landkreis/Zulassungsbezirk fahren auch ohne TÜV, sofern diese Werkstattfahrt dazu dient eben die technische Prüfung durchzuführen.

Also such dir eine Werkstatt in der Nähe deines Fahrzeuges, die sowohl die Umbauarbeiten/Reparaturen als auch den TÜV macht (Gasprüfung sollte sie auch können). Dafür kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen holen, und darfst die Überführungsfahrt machen.

brawo1 am 28 Nov 2016 15:06:07

rws4711 hat geschrieben:Da ich das Auto in Deutschland zulassen will müssen die Scheinwerfer von links Verkehr auf rechts Verkehr umgestellt werden.

Lies dir mal diese Seite durch --> Link ,speziell den Punkt “Kurzzeitkennzeichen im Ausland“.

brawo1 am 28 Nov 2016 15:12:48

brawo1 hat geschrieben:Lies dir mal diese Seite durch --> Link ,speziell den Punkt “Kurzzeitkennzeichen im Ausland“.

Entschuldigung, war der Meinung, das Womo steht in UK, aber so würde ich vorschlagen, geh zur Zulassungsstelle und die werden dir schon einen möglichen Weg aufzeigen.

PittiC am 28 Nov 2016 17:02:05

Bei einigen Herstellern kann man die Scheinwerfer per Schalter von links- auf Rechtsverkehr umschalten.

rumtreiberalbertingrid am 28 Nov 2016 17:22:34

PittiC hat geschrieben:Bei einigen Herstellern kann man die Scheinwerfer per Schalter von links- auf Rechtsverkehr umschalten.


Hallo zusammen,

was ist das denn für ein Exotenfahrzeug??? :razz:

Gruß Albert

PittiC am 28 Nov 2016 18:11:35

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:was ist das denn für ein Exotenfahrzeug??? :razz:

Gruß Albert

Fahrzeuge mit Projektionslampen haben das fast alle. Es weiß nur keiner.

Inselmann am 28 Nov 2016 18:21:15

PittiC hat geschrieben:Fahrzeuge mit Projektionslampen haben das fast alle. Es weiß nur keiner.


Genau! z.B. Mein alter BMW E30 mit Schrauben loesen am Reflektor oder beim E39 (5er) noch einfacher mit nem kleinen Hebelchen unter der Haube.
Kann mir vorstellen das es beim Hymer auch geht mit den Projector Scheinwerfern. Das is aber wohl das einzig gute and den runden Dingern, die Lichtausbeute ist mehr als schlecht :x

PittiC am 28 Nov 2016 18:27:23

Steht auch meist nicht in der Bedienungsanleitung und die fehlende Information der Hersteller wurde schon vom ADAC bemängelt.

rws4711 am 28 Nov 2016 21:26:55

Gar kein Exoten Fahrzeug aAlbert, sondern nur ein ganz normaler Hymer B564 . Es ist sogar ein deutsches Modell also mit dem Steuerrad auf der linken Seite. Da es aber in England zugelassen war muss ich die Scheinwerfer umstellen lassen. Ich hoffe das es mit einer Einstellung gemacht werden kann. Das mit dem kurzkennzeichen hört sich gut an hat nur ein Problem. Der Womo steht in der naehe von Kassel und meine Werkstatt die einem verwanden gehört ( daher bessere Preise) ist in Frankfurt.

PittiC am 28 Nov 2016 21:37:17

Wenn der " Werkstattsverwandte" jetzt rote Kennzeichen hat hast du garkein Problem.

rws4711 am 28 Nov 2016 21:47:40

Ist das legal?


Wenn der Besitzer der Nummer oder ein Angestellter daneben sitzt ist es kein Problem, dann kann die Werkstatt das Womo aber auch gleich abholen.

Gruss Frank
.

avm75 am 28 Nov 2016 22:29:53

Hmm, ich kann mich leider nicht mehr genau an die Zusammenhänge erinnern, bei unserem alten WoMo hatten wir aber auch zwischenzeitlich Kurzzeitkennzeichen.
Wir hatten das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt, da wir wussten, dass wir vorübergehend nicht würden fahren können.
Zwischenzeitlich war der TÜV abgelaufen und musste zur Wiederanmeldung erneuert werden. Wir haben in unserem Zulassungsbezirk keine Werkstatt gefunden, welche die notwendigen Arbeiten für den TÜV durchführen konnte, weshalb wir auf eine ca. 100 km entfernte Werkstatt ausweichen mussten.
Diese Problematik habe ich mit der Dame bei der Zulassungsstelle und auch mit der Versicherung im Vorfeld besprochen. Für beide war das kein Problem. Ich meine, die Mitarbeiterin beim Strassenverkehrsamt hätte etwas gesagt wie: "Wenn das Fahrzeug für den TÜV erst in die Werkstatt muss und die Werkstatt in einem anderen Zulassungsbezirk ist, ist das so und auch erlaubt."
Ob die Aussage nun richtig ist oder nicht, weiß ich nicht.

mantishrimp am 28 Nov 2016 23:45:53

Hallo,

rws4711 hat geschrieben:Ist das legal?

ja.

Infos über die roten Kennzeichen findest du dort --> Link
und Infos zu Kurzzeitkennzeichen dort --> Link

rws4711 am 29 Nov 2016 01:31:15

Vielen Dank für die hilfreichen suggestionen. Ich glaube der erste Schritt wird die Zulassungsstelle sein. Mal sehen was die sagen. Ich möchte nicht viel Zeit verlieren mit dieser Sache, sondern mit dem womo europa erkunden.

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