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Grande Katastrophe - Werkstatt hat unser Dach eingedrückt 1, 2


Gast am 07 Dez 2016 23:36:02

Guten Abend,

am Freitag hab ich unseren Kasten in die Werkstatt gebracht.
Die Motoraufhängung sollte kontrolliert/repariert werden, da wir nächste Woche nach Frankreich wollten.
Die Teile wurden bestellt und Montag/Dienstag sollte repariert bzw. getestet werden.

Da das Fahrzeug nachts nicht auf dem Hof stehen soll, wird es abends in die Halle gefahren.
Genau bei der Aktion hat ein Monteur den Ausleger eines Kranwagen von der Bundeswehr übersehen und damit das Dach oben links eingedrückt. :motz:

Die Werkstatt hat schon ihre Versicherung eingeschaltet und wartet auf den Besuch des Gutachters.
Sie vermitteln mir das Gefühl, den Schaden sehr sauber und ordentlich reparieren lassen zu wollen.
Eine provisorische Reparatur werden sie vorab machen, damit wir in den Urlaub können.

Ich hab nun meine Versicherung (Kravag) angerufen und hab mich von denen kurz beraten lassen, weil ich sowas auch noch nicht hatte.
Dabei kam raus, das eine Wertminderung nur bis zu 5 Jahren bezahlt wird, wenn die Laufleistung unter 100.000km ist.
Da war ich schon ein wenig verdutzt.

Nun meine Fragen: Wie würdet ihr euch verhalten? Worauf würdet ihr bestehen? Was kann ich verlangen? Gibt es weiters auf das ich mich einstellen kann?

Mir geht es nicht um Ärger, nur um eine saubere Abwicklung

P.S: Dem Kran gehts gut :lach:

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avm75 am 07 Dez 2016 23:55:30

:eek:

Uh, das ist ja.... sch...lecht!

Ich würde wahrscheinlich erst mal das Gutachten abwarten.
Ggf. kleines Geld für ein erstes Informationsgespräch mit einem Anwalt investieren.
Nicht um Ärger zu machen, sondern um heraus zu finden, worauf Du Anspruch hast...

Mover am 07 Dez 2016 23:56:32

Sachverständigen einschalten?

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Jonah am 08 Dez 2016 00:03:15

Einem Kollegen von mir ist Ähnliches passiert, da hat ein Monteur die Außenseite so verschrammt, dass das nicht einfach so zu reparieren war. Daraufhin hat der Besitzer der Wohnmobilwerkstatt meinem Kollegen ein neues Mobil angeboten mit einem satten Rabatt als Entschädigung. Das hat mein Kollege gerne angenommen.

felix52 am 08 Dez 2016 00:04:36

Ich würde die Werkstatt, die ja die "Deines Vertrauens" ist, erstmal die Notreparatur für die Dauer Deines Urlaubs machen lassen.
Und den Urlaub auch geniessen. :ja:

Und danach lasse sie reparieren.
Warum sollte da was schief laufen? Du musst die Endreparatur ja nicht anerkennen. :wink:

Grüsse
Felix52 :)

Gast am 08 Dez 2016 00:15:39

Der Schaden ist letzten Fr. entstanden und Du meldest Dich -5 Tage später- im Forum? Ich glaube, Du bist ein Troll! :D

Ne, Spass beiseite.. Hast Du kein Bild vom Schaden? Kleine Delle im Blech ist beim Kasten doch nicht so schlimm, kann von innen rausgedrückt/-geklopft werden.
Oder ist das Blech aufgerissen oder die Delle grösser? Um welches Mobil gehts denn?

Gast am 08 Dez 2016 00:40:00

Also der Schaden scheint gestern Abend oder heute Morgen entstanden zu sein.
In den Urlaub kommen wir auf jeden Fall, das Dach wollen sie ja provisorisch reparieren, und die finale Reparatur wird im Januar gemacht.
Im Moment fällt etwas Licht ins Womo :lach:

Mir ging es eher darum, dass ich vorbereitet sein will, was außer der ausbleibenden Wertminderung sonst noch kommen kann.


Von vorne sieht es gar nicht so schlimm aus


Aber von oben :eek:

JoFoe am 08 Dez 2016 00:48:25

Ups,

da müssen sie aber ganz schön Dengeln und Klöppeln um die Beule wieder hinzubekommen. Ich hoffe mal für dich das sie einen richtig guten Blechi haben . Davon gibt es nicht so viele. Das ist schon ne anständige Macke.

Gast am 08 Dez 2016 00:56:55

Autsch! :eek:

Das sieht ganz schön übel aus. Die Klebenaht quer ist auch gerissen.

Wie will die Werkstatt das provisorisch für den Urlaub richten? Ich würde jedenfalls -viele- Fotos vom jetzigen Ist-Zustand machen. Hast Du gute Karten, sollte es zu einer Undichtigkeit kommen. Hoffe, es sieht schlimmer aus, als es ist.

Gast am 08 Dez 2016 01:07:32

Ein Ducato hat halt schnell verloren, wenn er gegen den Kran eines MAN Kat fährt
Der Meister/Prokurist hat mir gesagt, dass die Teile im Januar gegen neue Teile ausgetauscht werden.
Mit der vorläufigen Reparatur werde sie bestimmt keinen Schönheitspreis gewinnen, aber das ist mir erstmal egal.
Uns geht es erstmal darum weg zu kommen.

felix52 am 08 Dez 2016 01:11:56

Nach DEN Bildern würde ich, und insofern korrigiere ich meine vorher getroffende Aussage, unbedingt einen Sachverständigen hinzuziehen, der
dann auch gleich vorgibt, ob mit diesem Schaden im Winter überhaupt ein Urlaub durchgeführt werden kann.
Da sind sicherlich auch Abdichtungsnähte gerissen. Hier solltest Du seitens des Werkstattgutachters zumindest für den Urlaub ein Leihmobil zugestanden
bekommen. Zumal das für die Werkstattversicherung wahrscheinlich preiswerter ist, als mit nem rostenden Kawa noch durch die Gegend zu fahren.
Ausbeulen und Spachteln? Das würde ich sowieso nicht zulassen. Ich fürchte, fachgerecht wird das richtig teuer und langwierig, bis das ausgewechselt
und neu lackiert wird.
Mit dem Schaden würde ich nicht in den Urlaub fahren! :nein:
Also zunächst ein LeihKawa gleicher Ausstattung mit Winterreifen (Frankreich!) und ganz klar die Ansage einer Fotodokumentation der Reparatur!
Am besten doch auch gleich nen Anwalt. Den musst Du sowieso nicht bezahlen.
Ich halte es für fachlich unangemessen, dass Deine Werkstatt Dich mit einer "Notreparatur" losschicken will in den Urlaub. 8)

Gut, dass Du diese Fotos veröffentlicht hast. :)

Gast am 08 Dez 2016 01:17:53

felix52 hat geschrieben:..... LeihKawa gleicher Ausstattung ....


Den gibts nicht.


Die rostenden Teile werden eh ausgetauscht. Von daher sehe ich da keine Probleme.

Welcher Unterschied besteht denn zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?

felix52 am 08 Dez 2016 01:20:32

Habe Deinen letzten Beitrag erst gerade gelesen, sorry.
Aber glaubst (Und Glauben heisst: Nicht Wissen) Du im Ernst, dass ne Kfz-Werkstatt die erforderlichen Kenntnisse hat, "Silikon, Acryl, etwa von Decalin
und anderen Wohnmobilabdichtungs- und Klebemitteln" zu unterscheiden?
Wahrscheinlich wird nicht einmal der Gutachter Deiner Werkstatt davon einen Plan haben.

Trotzdem "Alles Gute"! :)

felix52 am 08 Dez 2016 01:29:09

ich-bins hat geschrieben: Welcher Unterschied besteht denn zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?


Keiner. Die Begriffe werden synonym verwendet, also gleichbedeutend.

Gast am 08 Dez 2016 01:34:42

Danke Felix,


Ich hatte ja geschrieben
Sie vermitteln mir das Gefühl, den Schaden sehr sauber und ordentlich reparieren lassen zu wollen.


Die Werkstatt selbst will nur die vorläufige Reparatur machen.
Dann soll ein spezialisierte Werkstatt aufgesucht werden.

Gast am 08 Dez 2016 01:41:20



Im Bild siehts beim roten Pfeil so aus, als wäre die Blechhaut an der Überlappung aufgerissen. Also offen nach innen. Müsste also abgeklebt/gedichtet werden, damit kein weitergehender Schaden entsteht. Beim gelben Pfeil kann man aus der Ferne nat. nicht beurteilen, ob die Klebenaht durchgerissen ist. Sollte aber trotzdem vorsorglich mit Dichtmasse behandelt werden. Nochmal: Viele Detail/Nah-Fotos vom Ist-Zustand machen. Dann vom Zustand nach der prov. Reparatur.

Gast am 08 Dez 2016 01:48:41

Gelber Pfeil = alles OK
roter Pfeil = ja, da fällt ganz ganz ganz wenig Licht ins Staufach, aber Wasser kennt bekanntlich jeden Weg

Stephan2703 am 08 Dez 2016 05:48:08

Ganz ehrlich, mit dem Fahrzeug würde ich keinen Meter mehr fahren. Wenn Wasser eindringt steht das vielleich hinterher an Stellen die du gar nicht für möglich hältst. Und es könnten Spannungen auf der Frontscheibe entstanden sein. Da knallts irgendwann und du sitzt im Scherbenmosaik. Hatte ich mal beim PKW. Erst leichten Blechschaden am Kotflügel und 4 Wochen später saß ich mitten auf der Autobahn im Glashagel.

gespeert am 08 Dez 2016 06:37:45

Ich fuerchte deine Fahrt faellt aus.
Wenn da aufgewirbeltes Salzwasser des Vordermanns draufsprueht, Du evtl. noch ne Eisplatte des Vordermanns einfaengst, wirst Du alt aussehen wenn die prov. Reparatur aufplatzt.

silent1 am 08 Dez 2016 07:43:30

Wie war das noch mit dem positiven denken?
Warum soll man sowas nicht provisorisch abdichten können?
Wird ja wohl keine Monate andauernde Weltreise. Im Januar soll richtig repariert werden.
Ich würde mir das nach der vorübergehenden Reparatur anschauen und dann vermutlich ohne Bedenken in Urlaub fahren.

mv4 am 08 Dez 2016 08:07:28

ich hatte dieser Tage was gelesen ... so von verbeulten Kasten wo Pakete damit aus gefahren werden... der TE meinte so paar Beulen machen nicht das Problem

mit dem Schaden kannst du wegfahren... wenn die Tür weiterhin dicht ist und du (oder die Werkstatt ) oben an der Dichtungsnaht am Dach provisorisch etwas Dekalin aufbringst oder auch Sikaflex

Birdman am 08 Dez 2016 09:26:44

silent1 hat geschrieben:Wie war das noch mit dem positiven denken?
Warum soll man sowas nicht provisorisch abdichten können?
Wird ja wohl keine Monate andauernde Weltreise. Im Januar soll richtig repariert werden.
Ich würde mir das nach der vorübergehenden Reparatur anschauen und dann vermutlich ohne Bedenken in Urlaub fahren.

Sehe ich auch so. Wäre die Geschichte in Südspanien oder Nordafrika passiert, würde hier jeder ohne Bedenken dazu raten, auf jeden Fall mit dem Schaden in die heimische Werkstatt zu fahren. Wenn möglich würde ich neben der Abdichtung noch ein kleines Stück LKW-Plane über die Beule ziehen lassen und diese an den Rändern abdichten lassen, damit in der entstandenen Kuhle nicht tagelang das Wasser steht.

Tommym65 am 08 Dez 2016 09:42:12

Achtung!
In solchen Flällen ist es das schlauste,den Versicherungssschaden auszahlen zu lassen und den Wagen als Unfallwagen zum Restwert,
meistens für den Export zu verkaufen, Unfallwagen sind in der Regel sehr gesucht für´s Ausland!
Dabei machst du in der Regel einen guten Schnitt!
Diesen Schaden kriegt man nie wieder richtig gut hin(wie das orginal) und den wirst du auch nie wieder los,wenn du ihn mal
verkaufen willst!!!
Sei schlau und verkauf ihn als Unfallwagen!Ich rede aus Erfahrung!

Gruß Thomas

Tommym65 am 08 Dez 2016 09:43:40

Und dann hol dir einen neuen, alles andere macht keinen Sinn!

mafrige am 08 Dez 2016 09:53:28

ich-bins hat geschrieben:
Die Werkstatt selbst will nur die vorläufige Reparatur machen.
Dann soll ein spezialisierte Werkstatt aufgesucht werden.


Genau so machen es heute die Werkstätten.
Die defekten Teile werden an bestimmten Stellen getrennt und dann die neuen Teile eingeschweißt.
Das machen spezialisierte Werkstätten, wegen Ausrüstung und dünnes Blech kann nicht jeder schweißen. :ja:

Die Dichtmittel sind bei einem Kastenwagen (Eisenblech) bekannt und entsprechen den herkömmlichen Karosseriebau.
Anders ist es bei der sogenannten Weißware, da dort Alu-Blech, Glasfaserkunstoff verwendet werden :lol:

mv4 am 08 Dez 2016 09:59:08

warum soll dort was eingeschweißt werden ?? ...das wird rausgezogen und gut ist es...der Holm könnte höchstens etwas Probleme machen.. man sieht auf dem Foto nicht ob er auch insgesamt nach unten gestaucht ist.

mafrige am 08 Dez 2016 10:11:06

mv4 hat geschrieben:warum soll dort was eingeschweißt werden ?? ...das wird rausgezogen und gut ist es...der Holm könnte höchstens etwas Probleme machen.. man sieht auf dem Foto nicht ob er auch insgesamt nach unten gestaucht ist.


Natürlich kann man es rausziehen, aber es bleiben Dellen von +- 1 mm und das müsste großflächig verspachtelt werden.
Das entspricht nicht dem Original und wird auf Wunsch bei eigenverschuldeten Unfällen gemacht, um Kosten zu sparen.
In diesen Fall von Fremdverschulden würde ich so einer Reparatur nicht zustimmen. 8)

mv4 am 08 Dez 2016 10:19:49

Gerd... dann hast du definitiv die falsche Werkstatt... +/- 1mm ist zu viel...aber das ist ja auch egal, wir wissen beide nicht was die beauftragte Werkstatt macht.

Spacecowboy am 08 Dez 2016 11:00:00

Hallo,

hatte vor 2 Jahren einen ähnlichen Fall.
Renault-Werkstatt hat beim Kundendienst meinen Alkoven beschädigt. Diese boten mir dann auch eine umgehende Reparatur (spachteln,...) an.
Bin dann ohne Reparatur sofort zu meiner Womo-Werkstatt gefahren. Diese haben ihren Gutachter bestellt, mit den sie oft zusammenarbeiten.
Einen Tag später hat dieser ein Gutachten erstellt (komplett neues Dachblech > 3 TEUR). Danach hatte ich die Wahl, ob ich das Dach nur reparieren lasse, nach Gutachten abrechne und das Geld einstecke, oder ein komplett neues Dach aufziehen lasse.
Im Nachhinein waren wir ganz zufrieden mit der Aktion :D

Viele Grüße
Spacecowboy

JoFoe am 08 Dez 2016 11:31:51

Moin,
jede halbwegs vernünftige Blechabteilung also Karosseriewerkstatt kann den Schaden beheben. Dabei werden die def. Stellen ausgebeult und dann rausgetrennt. Die entsprechenden Stellen werden aus den neuen Blechen geschnitten und eingeschweißt. Der Holm wird ervtl. nur gerichtet und danach wird der Lacker den Rest machen . Kleine Lackdusche und alles wird gut.
Nur ich bin wirklich auf die höhe des Schadens gespannt. Das ist keine Kleinigkeit würde ich mal so sagen. Aber du wirst uns berichten. :ja:

hampshire am 08 Dez 2016 11:47:26

Hallo Charly,

Ich finde es Klasse, welche Fähigkeit zur Akzeptanz des Unvermeidlichen Du zu haben scheinst und nach vorne siehst. Auch schätze ich, dass es Dir offenbar nicht um eine Bereicherung, sondern einfach um eine faire Kompensation geht.

zur Reparatur: Der Schaden sieht auf den Fotos böse aus, ist aber sicher für eine spezialisierte Werkstatt fachgerecht reparabel.

zur Wertminderung: Welchen Wert hat das Fahrzeug heute? Wie hoch kann die Wertminderung beziffert werden? Erstmal brauchst Du ja eine Grundlage. Wenn Du einen Betrag hast, der plausibel ist, dann spreche mit dem Schadenverursacher wie man damit umgehen kann. Es kann Dir ja egal sein, ob die Versicherung oder der Verursacher die Wertminderung zum Teil oder ganz kompensiert.

zum Tipp Veräußerung und Neukauf: Ich stelle mir vor, ein solcher Schaden würde uns mit unserem Hennes passieren. Wir würden an dem Fahrzeug festhalten wollen. Ein Verkauf ist auf Jahre nicht geplant und mit zunehmendem Alter des Fahrzeug sinkt die Wiederverkaufsdifferenz. Der Nutzwert wäre bei einer fachgerechten Reparatur nicht eingeschränkt und ein ähnlich schönes Fahrzeug muss man ja auch erst mal auf dem Markt finden oder bauen lassen.

zu Deinem Urlaub: erhol Dich gut und hab eine tolle Zeit!

pilote650 am 08 Dez 2016 12:07:13

Wirklich übel, wünscht man sich keinem.

Eine fachgerechte Reparatur ist jedoch meiner Meinung nach ohne grosse Probleme möglich. Gute Arbeit kostet aber auch gutes Geld, was bei einem Versicherungsfall
aber ja nicht das Problem ist.
Urlaub....aber klar. Wegen 2-3 Wochen hält das auch mit prov. abdichten, davon würde ich mich nicht abhalten lassen.

gruss

Gast am 08 Dez 2016 12:47:01

Guten Morgen,

an einen Verkauf haben wir nicht im Geringsten gedacht.
Zumal es keine revolutionären Änderungen bei den Kisten in den letzten Jahren gegeben hat,
und jetzt mal eben 30K€ drauflegen wird keinen Urlaub besser machen, sondern nur das Fahrzeug.
Wir waren in der Vergangenheit sehr zufrieden mit dem Ding und bisher habe ich nicht das Verlangen gehabt auf ein anderes Womo zu wechseln.
Wenn der Schaden sauber behoben ist werden wir den Kasten noch lange fahren.
Der Wert liegt ungefähr bei 27-30K€.

Gerade hab ich mit der Werkstatt gesprochen. Gleich gehts zur Fachwerkstatt. Der Meister hat sich Empfehlungen zu Werkstätten eingeholt weil er eine sauber Abwicklung haben möchte.
Die Versicherung braucht erst die Kosteneinschätzung von einer Fachwerkstatt und dann begibt sich der Gutachter ans Werk.
Wie hoch der Schaden ist werde ich euch mitteilen - bin selbst gespannt wie ein Flitzebogen. Der Meister meinte das wären locker 5.5K€ netto.

Woher meine entspannte Haltung kommt?
Da wo Menschen arbeiten passieren halt auch Fehler.
Wird der Schaden behoben ist er quasi weg. Also von daher ..

Am Dienstag soll ich das vorläufige Ergebnis in Empfang nehmen können. Ob ich das poste weiß ich noch nicht ;D
Dann nochmal putzen, einräumen und Freitag sollen dann losgehen.

Die Hoffnung stirbt zu letzt.

mafrige am 08 Dez 2016 13:06:59

Charly na dann schönen Urlaub ... :lol:

Amue am 08 Dez 2016 13:14:31

Hallo Charly,

deine Einstellung und dein Verhalten finde ich gut und richtig.
Die Werkstatt deines vertrauens wirds schon richten.
Wenn alles passt, würde ich auch nicht nur wegen dem Geld, mein Fahrzeug verkaufen
mit dem ich bis jetzt zufrieden bin.
Lasst Euch euren Urlaub nicht vermiesen und geniesst und entspannt euch.

Eine schöne Vorweihnachtszeit
wünscht
Euch
Achim

rolf51 am 08 Dez 2016 14:00:39

Hallo,
denke das eine Wertminderung nicht so wichtig ist, sondern eine wirklich Fachgerechte Reparatur. Würde entsprechende Infos über die möglichen Werkstätten einholen. Z.B., selbst wenn in 200km Entfernung eine super Werkstatt wäre, nimm diese.

Gast am 08 Dez 2016 14:13:17

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
denke das eine Wertminderung nicht so wichtig ist, .....


Aber sicher, meine Tränen müssen doch getrocknet werden ;D

Wenn wir das Womo mal verkaufen werden, muss ich den Schaden angeben und natürlich wird er dadurch etwas weniger wert sein.
Das will ich natürlich im Vorfeld korrigiert sehen.

BadHunter am 08 Dez 2016 14:18:29

Ich finde das Verhalten sowohl von Dir als auch von der Werkstatt (den Schaden letztendlich in einer anderen Fachwerkstatt beheben zu lassen) absolut korrekt und lobenswert.
Zur Wertminderung: sowas gibt es bei Schäden heute kaum noch, dazu gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile. Begründung ist, dass nach einer fachgerechten Reparatur der Zustand wie vor dem Schaden wieder hergestellt wird, damit wäre der Wert des Fahrzeuges dann ja nicht gemindert.
Einziges Argument, das mir einfallen würde, wäre, dass man beim Verkauf einen Unfallschaden ja angeben muss, aber es wurde geurteilt, dass eine fachgerechte Reparatur keine Wertminderung darstellt.
Man könnte ja auch sagen, dass Neuteile den Wert des Fahrzeuges heben, da diese eben neu sind...

mantishrimp am 08 Dez 2016 14:41:59

Hallo,

BadHunter hat geschrieben:Zur Wertminderung: sowas gibt es bei Schäden heute kaum noch, dazu gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile. Begründung ist, dass nach einer fachgerechten Reparatur der Zustand wie vor dem Schaden wieder hergestellt wird, damit wäre der Wert des Fahrzeuges dann ja nicht gemindert.


das kann ich aus Erfahrung bestätigen, wir hatten an einem fast neuen Nissan Quatschkai einen Streifschaden, ein netter Mitmensch war der Meinung das locker 3 Fahrzeuge nebeneinander auf die Straße passen :eek: . Der Schaden war ähnlich hoch wie der von ich-bins und es sind nur ein paar Hundert Euro Wertminderung rausgekommen.

Stephan2703 am 08 Dez 2016 16:29:41

BadHunter hat geschrieben:Zur Wertminderung: sowas gibt es bei Schäden heute kaum noch, dazu gibt es schon entsprechende Gerichtsurteile. Begründung ist, dass nach einer fachgerechten Reparatur der Zustand wie vor dem Schaden wieder hergestellt wird, damit wäre der Wert des Fahrzeuges dann ja nicht gemindert.




Wenn dem so ist, müsste im gleichen Atemzug auch bestimmt werden, das der Schaden beim Kauf nicht angegeben werden muss. Ansonsten wäre es mit zweierlei Maß gemessen. Entweder ist der Wert gemindert oder nicht. Wenn nicht muss man auch nichts angeben. Wird wahrscheinlich erst jemand einklagen müssen.

mafrige am 08 Dez 2016 16:43:36

Stephan2703 hat geschrieben:...
Wenn dem so ist, müsste im gleichen Atemzug auch bestimmt werden, das der Schaden beim Kauf nicht angegeben werden muss. Ansonsten wäre es mit zweierlei Maß gemessen. Entweder ist der Wert gemindert oder nicht. Wenn nicht muss man auch nichts angeben. Wird wahrscheinlich erst jemand einklagen müssen.


Wenn man die Rechnung einer fachgerechten Reparatur einen zukünftigen Käufer zeigt, wird das alles kein Problem sein.
Allerdings muss dann auch da stehen, dass so ein Unfall nicht nur verspachtelt wurde (und der Rest des Gutachtens bar kassiert wurde).

brauwe am 08 Dez 2016 19:07:23

mafrige hat geschrieben:Wenn man die Rechnung einer fachgerechten Reparatur einen zukünftigen Käufer zeigt, wird das alles kein Problem sein.
Allerdings muss dann auch da stehen, dass so ein Unfall nicht nur verspachtelt wurde (und der Rest des Gutachtens bar kassiert wurde).


Moin,

dem würde ich ja zustimmen, wenn...

...ja wenn die Menschen denn tatsächlich rein logisch und rational an solche Sachen herangehen würden. Das ist aber nicht der Fall.
Wenn ein Verkäufer ein Fahrzeug als "..mit fachgerecht repariertem Unfallschaden" anbietet, wird im Kopf (oder besser im Bauch) des Interessenten nur der Begriff "Unfallschaden" hängen bleiben. Und in der Folge wird sich das Fahrzeug nur mit einem Abschlag (=Wertminderung) verkaufen lassen.

Natürlich werden gerade Versicherungen anders argumentieren und damit sogar teilweise Recht haben - Stichwort "neu für alt". Daher kann nur jedem geraten werden, bei einem unverschuldeten Unfall einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, damit alle Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden können. Und dies hat nichts mit "unnötig Kosten in die Höhe treiben" zu tun. Man ist als Geschädigter in der Regel Laie und weiß nicht genau, was einem nach einem Schaden wirklich zusteht. Die Versicherungen unterhalten ganze Abteilungen mit Fachleuten, die nichts anderes tun, als die zu regulierenden Schäden für ihren Arbeitgeber möglichst gering zu halten. Es ist daher nur recht und billig, wenn man sich als Geschädigter auch jemanden ins Boot holt, der in der Sache der Gegenseite Paroli bieten kann.

Gruß
Uwe

mafrige am 08 Dez 2016 20:05:54

Hallo Uwe,

du hast das Problem richtig beschrieben.
Aber jedem steht ein Gutachten zu und man kann es einsehen, da wird außer den Reparaturkosten, auch der Wert und die Wertminderung genannt, dabei verwenden die Sachverständigen zur Berechnung die Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM).
Das führt aber bei sehr vielen Geschädigten zur Abrechnung auf Gutachterbasis (ohne Mehrwertsteuer) und nachträglich auf Verzicht oder Sparreparatur. 8)
Beispiel viele Dächer werden nach Hagelschlag nicht repariert, Teile werden ausgebeult und großflächig verspachtelt ... 8)
In soweit verstehe ich deine Bedenken.
Aber ich würde auch ein Fahrzeug kaufen, was hier in einer Fachwerkstatt mit Vorlage des Gutachtens und der Orig. Rechnung repariert wurde. :lol:

avm75 am 08 Dez 2016 22:02:42

ich-bins hat geschrieben:...das eine Wertminderung nur bis zu 5 Jahren bezahlt wird, wenn die Laufleistung unter 100.000km ist.
Da war ich schon ein wenig verdutzt.

Nun meine Fragen: Wie würdet ihr euch verhalten? Worauf würdet ihr bestehen? Was kann ich verlangen? Gibt es weiters auf das ich mich einstellen kann?

Mir geht es nicht um Ärger, nur um eine saubere Abwicklung


'n Abend :wink:

neugierig, wie ich bin, habe ich mal ein bisschen recherchiert, schicke jedoch vorweg, dass ich kein Rechtsanwalt bin und folgender Text weder eine Rechts- noch eine Versicherungsberatung darstellt, sondern lediglich meine Sicht auf diesen Fall:

zunächst in Bezug auf die Wertminderung: --> Link
Nach Ansicht des Gerichts ist daher für die Beurteilung des Minderwerts nicht die Laufleistung oder das Alter an sich für die Bewertung des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt maßgeblich...

Die “5-Jahre/100.000 km”-Argumentation scheint insofern auf alte Rechtsprechung zu beruhen.

Spannend fand ich auch den Versicherungsaspekt. Die Frage der Haftung dürfte unbestritten sein in diesem Fall.

Grundsätzlich handelt es sich bei der beschädigten Sache ja erst mal um ein Kfz. Unabhängig davon, ob es richtig wäre, wenn sie zahlt, was sagt die eigene Versicherung, die Vollkasko wohl dazu?
Aus den AKB der KRAVAG, Stand 07/2016:
Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des
Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
...

Unfall
2. Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
...

Wer ist versichert?
Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer
weiteren Person abgeschlossen ist (z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs),
auch für diese Person.
...

Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurückfordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
1. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schaden,
fordern wir von dieser Person unsere Leistungen nicht zurück.


Könnte man also grundsätzlich dort melden, evtl. würden die sogar regulieren. Beschädigung durch Unfall = check. Der Fahrer war ja berechtigt, man hat ihm schließlich den Schlüssel ausgehändigt und den Auftrag zur Reparatur erteilt = check. Wäre aber eine blöde Idee, insofern, dass die Versicherung nach Regulierung die SF-Klassen zurück stufen würde und man insofern selbst finanziell am Schaden beteiligt würde. Und vom Verursacher würde ja nichts zurück gefordert.
Aber, wir haben ja das Kfz in der Werkstatt abgegeben, und damit übergeben in die Obhut derselbigen.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass dem Kunden gegenüber der Werkstatt ein Schadensersatzanspruch aus § 241 Abs. 2 und § 280 Abs. 1 BGB zusteht, wenn die Kfz-Werkstatt als Werkunternehmer eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat. So trifft die Kfz-Werkstatt im Rahmen ihres Reparaturauftrages die Nebenpflicht, mit dem Eigentum des Kunden ..., pfleglich umzugehen und vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH-Urteil vom 23.09.1982; Az: VII ZR 82/82).
Soweit, so gut. Dafür ist die Werkstatt ja (hoffentlich) haftpflichtversichert (Betriebshaftpflichtversicherung). Doch weit gefehlt, denn die zahlt dafür leider nicht:



Das stammt aus dem Deckungskonzept einer bekannten Versicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeuggewerbe. Lässt sich so oder ähnlich in den AKB der jeweiligen Betriebshaftpflichtversicherung eines Kfz-Betriebes nachlesen. Der Betrieb muss über die "normale" Haftpflichtversicherung hinaus noch die sog. "Tätigkeitsschäden" oder auch eine Zusatz-Haftpflicht, sowie die Kfz-Versicherung für Handel und Handwerk abschließen, wenn er solche Schäden nicht selbst bezahlen möchte. --> Link
In letzterer wäre Charly's Schaden dann versichert. Na prima! Hoffentlich hat die Werkstatt einen guten Berater und/oder der Inhaber der Werkstatt in der Meisterschule gut aufgepasst...

Aber jetzt ist alles gut... oder?
Hm, naja.
Die Kaskoversicherung fremder, in Obhut genommener Fahrzeuge ist eine Versicherung für fremde Rechnung im Sinne der §§ 43 ff VVG.
Der Versicherungsnehmer, also die Werkstatt verschafft den Eigentümern der in Obhut gegebenen Fahrzeuges für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes einen Ersatzanspruch gegen die Versicherung. Damit bringt er das fremde Eigentümerinteresse unter Versicherung. Jetzt ist dies dummerweise das gleiche Interesse, welches der Eigentümer (möglicherweise) selbst gegen eben genau diese Gefahren versichert hat, nämlich durch die Vollkaskoversicherung. Damit ist der Fall einer Doppelversicherung gegeben, siehe dazu auch § 78 VVG, Haftung bei Mehrfachversicherung --> Link

Und jetzt ratet mal. Richtig, die Versicherung der Werkstatt kann jetzt also hergehen und die Kfz-Versicherung von Charly an dem Schaden anteilig beteiligen --> Link . Also die Vollkasko, sofern vorhanden. Selbst wenn diese die SF-Klassen nunmehr nicht zurückstuft und die Vertragsprämie nicht steigt, schadenbelastet ist der Vertrag erst einmal.
Ob das in der Praxis so gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Spannend würde es auch, wenn die Werkstatt die notwendige Versicherung gar nicht abgeschlossen hätte und Charly keine Vollkasko. Dann könnte nämlich keiner von beiden den Schaden einer Versicherung melden. Also müsste die Werkstatt je nach Gesellschaftsform haften, bis hin zu dem Moment, in dem einer schwört, dass er gar kein Geld hat. Das nennt man dann Insolvenz. Puh....

Aber das ist Schwarzmalerei.
Und bis hierher hat sowieso keiner gelesen. :mrgreen:

Gast am 09 Dez 2016 00:34:27

avm75 hat geschrieben:... Und bis hierher hat sowieso keiner gelesen. :mrgreen:


Doch, ich ;D

Das die Versicherung für Handel und Handwerk eingreift und nicht die Betriebshaftpflicht, wußte ich schon von meiner Versicherung.
Natürlich ist das Womo Vollkasko versichert, aber das wäre der letzte Ausweg.

Morgen fahr ich nochmal hin, ich will ja wissen wie hoch der Schaden ist. Den KV will ich unbedingt sehen.

Ich werde berichten.

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