gabriele55 hat geschrieben:Nun meine Frage(n). Kommt so was häufiger vor? Funktioniert die Türe danach wieder einwandfrei oder sollten wir darauf bestehen gleich eine neue Türe zu bekommen?
Schöne Grüsse
Gabriele
Hallo Gabriele,
es kommt darauf an, was Du als „verzogen“ ansiehst. Ein Bild würde das klären.
Sehr viele Eura`s bis 2005 haben das Problem dass die Aufbautüre im Auge des Betrachters „verzogen“ ist. Optisch dadurch deutlich, dass sie in geöffnetem Zustand etwas rund erscheint, die obere und untere Ecke zuerst am Rahmen anliegt. Mit Druck auf das mittig angebrachte Schloss fällt dieses dann in den Schließzapfen und verriegelt.
In diesen Fällen ist dies jedoch kein Mangel, sondern „Stand der Technik“ weil die Türe, werkseitig technisch gewollt, „vorgespannt“ eingebaut ist. Dadurch wird ein dichtes Schließen der Aufbautüre erreicht und ein Klaffen der oberen/unteren Ecke vermieden.
Es kommt nun sehr darauf an, ob bei Deinem WoMo die Türe ebenfalls werkseitig vorgespannt ist, also in geöffnetem Zustand eine leichte Wölbung nach außen zeigt oder
alle anderen außer Deines gerade Türe haben.
Im 2. Fall musst Du dem Händler im Rahmen der Nacherfüllung
2 Nachbesserungsversuche zugestehen.
Klappt es auch beim 2 Nachbesserungsversuch nicht wirst du das WoMo m.E. nicht zurückgeben können (Rücktritt vom Kaufvertrag, früher Wandelung) weil das Werteverhältnis WoMo – defekte Türe vermutlich zu gering ist. (Aussicht auf Erfolg bei Repaufwand ca >5% des Kaufpreises).
In diesem Fall müsste der Händler eine neue Türe einbauen. Darauf kannst Du nach 2 Fehlversuchen der Mängelbeseitigung bestehen.
Wichtig in Deinem Fall im Hinblick auf die Beweislastumkehr bei Sachmängel ist, seine Ansprüche schriftlich geltend zu machen und auch den Eingang des Schreibens (nicht nur des Briefumschlages) beim Empfänger beweisen zu können.
Hierzu kann man das Schreiben von einem Dritten lesen, eintüten, zur Post bringen und per Einschreiben mit Rückschein verschicken lassen. Auf dem beim Absender verbleibenden Duplikat sollte dieser Vorgang nach Absenden handschriftlich mit Datum des Einwurfes vom Dritten vermerkt werden.