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Anhängelast erhöhen LMC A 651 G


BoxerMarkus am 02 Feb 2017 17:32:44

Hallo an alle,

ich habe ein kleines Problem mit meiner Anhängerkupplung von Italia-Camper bei dem mir ggf. jemand einen Tipp geben kann.

Zunächst zur Kupplung selbst, diese ist bis auf die Lackbeschichtung des hinteren Träger vom Eindruck her stabil und auch wertig gebaut.
Zumindest unterscheidet sie sich nicht wesentlich vom Wettbewerb.
Die Kupplung wird mit passendem Hilfsrahmen montiert, 12,5KN sind angegeben.

Leider habe ich nicht beachtet, dass ich mit dem Womo ge. Fahrzeugschein nur 970 KG gebremst ziehen darf.
Anfrage bei Italia-Camper konnte man mir nicht weiter helfen wegen einer Erhöhung der Anhängelast.

Eine Anfrage bei LMC ergab, dass ich mit der Kupplung und dem Hilfsrahmen von Sawiko rund 1850KG ziehen dürfte.
Für meine vorhandene Kupplung besteht keine Möglichkeit den Wert zu erhöhen.

Fiat selbst sagt, ist Sache von LMC.

Was sagt das Forum, gibt es eine Möglichkeit mit der Vorhanden Kupplung den Wert zu erhöhen.
Natürlich ohne eine Kostenintensive Tüv Tages - Einzelprüfung :mrgreen:

Das passiert mir nicht noch mal......


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partliner am 02 Feb 2017 17:49:05

Moin Markus,

Erhöhung der Anhängelast geht mWn nur über den Betrieb, der das COC ausgestellt hat, bei Dir wahrscheinlich LMC.
Häufig scheitert das an der montierten Rahmenverlängerung der Aufbauhersteller. Daher geben die dann keine höhere Anhängelast frei.

dieter2 am 02 Feb 2017 18:26:13

Da bleibt wohl nur der Weg zu Sawiko.
Die haben die Einzelgutachten für ihre Kupplungen.

Gruss Dieter

Anzeige vom Forum


BoxerMarkus am 03 Feb 2017 17:48:59

Dann mal vielen Dank für eure Infos !!!!

brainless am 04 Feb 2017 01:36:18

Warst Du schon bei der TÜV-Prüfstelle deines Vertrauens?
Frag die doch einfach mal. Vielleicht ist die Lösung viel unproblematischer als gedacht,



Volker ;-)

BoxerMarkus am 13 Feb 2017 15:26:30

Heute noch mal mit dem Tüv Mann gesprochen, geht nichts ;-(

Also aufpassen beim Kupplungskauf !!!!

selbstschrauber am 13 Feb 2017 16:32:47

Habe ein Verständnisproblem, kannst Du mich aufklären?

1.in deinen Fahrzeugpapieren ist eine Anhängelast von 950kg eingetragen, richtig?
2. zur Kupplung wurde Dir ein Verstärkungsrahmen mitgeliefert vom AHK Verkäufer, richtig?
3. Wenn Du bei Sawiko einen Verstärkungsrahmen kaufst, darf dieser bis 1.800kg belastet werden, richtig?
4. heißt das jetzt, dass Du mit der Sawiko Rahmenverlängerung 1.800kg ziehen darfst? Wohl eher nein, oder? Oder ist bei der Sawiko Rahmenverlängerung ein Gutachten dabei?

Wäre dankbar, wenn Du meine Verwirrung aufklären könntest. Danke

LG

Selbstschrauber

mantishrimp am 13 Feb 2017 16:47:52

Hallo,

die 4470 kg vom Typenschild finden sich in den Fahrzeugpapieren als Zuggesamtgewicht wieder, richtig? Das Zuggesamtgewicht wird dir keiner erhöhen, schau mal dort --> Link
Wenn du dein Womo auf 2620 kg ablasten könntest, wäre es legal die 1850 kg Anhängelast zu nutzen. Nur ist das leider praktisch (null Zuladung) nicht möglich und kein Sachverständiger wird es dir eintragen.

selbstschrauber am 13 Feb 2017 17:29:24

Danke Frank!
Das Zuggesamtgewicht, das "heilige Gewicht" hatte ich übersehen. Also liegts nicht an der Rahmenverlängerung, sondern daran. Alles klar

LG

Selbstschrauber

eragon am 13 Feb 2017 17:41:35

mantishrimp hat geschrieben:
die 4470 kg vom Typenschild finden sich in den Fahrzeugpapieren als Zuggesamtgewicht wieder,


Moins,

bei meinem LMC steht 3500 kg und als Anhängelast steht 2000 kg kann ich das dann auch anhängen ?
2,4 l 140 PS Zwillingsräder.

eragon

mantishrimp am 13 Feb 2017 17:48:16

eragon hat geschrieben:Moins,

bei meinem LMC steht 3500 kg und als Anhängelast steht 2000 kg kann ich das dann auch anhängen ?
2,4 l 140 PS Zwillingsräder.

eragon


Wenn das Womo nicht aufgelastet ist und als Zuggesamtgewicht 5500 kg eingetragen sind ja.
Es sind schon einige Womofahrer auf die Nase gefallen beim Hängerkauf. Es wurde nur auf die Anhängelast und nicht das Zuggesamtgewicht geschaut. Da das Wohnmobil aber aufgelastet war, musste der Mini, Smart, Up o.ä. zuhause bleiben...

thomas56 am 13 Feb 2017 17:51:25

Hallo,
wo ist denn das Zuggesamtgewicht eingetragen, bei mir finde ich das nicht.

mantishrimp am 13 Feb 2017 17:59:18

thomas56 hat geschrieben:Hallo,
wo ist denn das Zuggesamtgewicht eingetragen, bei mir finde ich das nicht.


bei mir im COC unter 16.4


thomas56 am 13 Feb 2017 18:01:20

Danke, aber so einen Zettel habe ich noch nie gesehen.

eragon am 13 Feb 2017 18:16:53

eragon hat geschrieben:
die 4470 kg vom Typenschild finden sich in den Fahrzeugpapieren als Zuggesamtgewicht wieder,


. . . habe gerade mein Typschild angesehen, darauf steht 5500 kg :D
also kann ich jetzt doch einen Anhängerkauf ins Auge fassen und den PKW mitbehmen.

eragon

eragon am 13 Feb 2017 18:21:00

mantishrimp hat geschrieben:wo ist denn das Zuggesamtgewicht eingetragen, bei mir finde ich das nicht.


bei mir im COC unter 16.4 [/quote]

. . . ich habe die COC Liste als zweitbesitzer auch nicht, 5500 kg stehr bei mir nur auf dem Typenschild, ob das genügt ?

eragon

BoxerMarkus am 13 Feb 2017 20:27:53

selbstschrauber hat geschrieben:1.in deinen Fahrzeugpapieren ist eine
2. zur Kupplung wurde Dir ein Verstärkungsrahmen mitgeliefert vom AHK Verkäufer
3. Wenn Du bei Sawiko einen Verstärkungsrahmen kaufst,
4. heißt das jetzt, dass Du mit der Sawiko
Oder ist bei der Sawiko Rahmenverlängerung ein Gutachten dabei?
Selbstschrauber


Hallo,
zu
1. 970KG darf ich derzeit.
2. Ja, passend gekauft.
3. sogar 1875KG wären es dann.
4. Ja, die haben ein Gutachten erstellen lassen.

Hier ein Auszug aus der Mail von LMC:

3: Fahrzeug hat zur Zeit eine Anhängelast von 970 kg.
Wenn Sie die Rahmenverlängerung, auf Die Rahmenverlängerung RA026 ändern, kann mit der dazugehörigen AHK MT026 bei 3,5T eine Anhängelast von 1875 kg freigeben werden. Bei 3,85 T ebenfalls 1875 kg

Tinduck am 13 Feb 2017 21:15:44

Tja, dann hast Du zwar eine zulässige Anhängelast von 18XX kg, aber leider erhöht Dir Sawiko nicht das zulässige Zuggesamtgewicht, also bleibt es bei knapp unter einer Tonne.

Hindernis ist oftmals die Handbremsanlage, wenn die nur für 4470 Kg zugelassen ist, spielt da weder LMC noch der TÜV bei einer Erhöhung des Zug-GG mit.

Stärkere Handbremsanlage wäre Einzelabnahme inkl. Odyssee bei TÜV und Zulassungsstelle...

Ist es nur die Rahmenverlängerung, gehts vielleicht bis Zug-GG von 5,5 T, ist ein gängiges Maß beim Ducato. Oft Diskutiertes Thema bei schwereren Ducs mit Doppel-Hinterachse.

Nächstes Mal Iveco oder Sprinter als Basis nehmen, da darfste bis zu 3,5 T ziehen, egal wie schwer das Zugfahrzeug ist. Drüber geht nur mit Druckluftbremsanlage. Auch wenn Dir das jetzt nicht hilft...

bis denn,

Uwe

BoxerMarkus am 13 Feb 2017 21:25:38

Danke Uwe,

das wäre ja der Hammer wenn die mir das mir dem ZZG nicht gesagt hätten, dachte das wird dann mit erhöht.

Man lernt nie aus !

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