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Mietvertrag - so i O ?


mcoke am 20 Feb 2017 11:13:45

Hallo,

ich möchte zum ersten Mal ein Wohnmobil für eine dreiwöchige Tour mieten. Vom Vermieter habe ich diesen Mietvertrag bekommen:
Den Link darf ich hier nicht posten, daher würde ich den Vertrag bei bestehender Hilfsbereitschaft per PM versenden.
Meine Frage dazu, ist der soweit ok, oder muss ich noch auf irgendetwas achten?

Danke und Gruß
mcoke

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rolf51 am 20 Feb 2017 12:57:20

Hallo,
bist Du im ADAC oder ACE? Wenn ja, dort mal nachfragen, die kennen sich aus.

mcoke am 20 Feb 2017 13:30:02

Ok, dann werde ich mal beim ADAC vorbei schauen.
Danke für den Tipp!

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Ganzalleinunterhalter am 20 Feb 2017 14:08:12

Eventuell mal diesen Tread querlesen > --> Link > klärt über verschiedene Fallstricke und Eventualitäten auf :idea:

mcoke am 20 Feb 2017 15:45:55

Ist es normal das der Vermieter für nix haftet?

Hier mal ein Auszug aus dem Vertrag:

8. Haftung des Vermieters:
8.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
8.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter -gleich aus welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.


--> Sollte er dann das Wohnmobil aus welchen Gründen auch immer für unseren Reisezeitraum nicht mehr zur Verfügung stellen wollen kriegen ich meinen gezahlten Mietpreis zurück und auf allen anderen Kosten (z.Bsp. gebuchte Fährüberfahrten) bleibe ich sitzen?

RichyG am 20 Feb 2017 16:47:02

Ja, so lese ich das aus dem vorliegenden Vertrag.

hypermotard am 20 Feb 2017 21:08:42

Es geht bei dieser Regelung nicht um das "nicht wollen", sondern um das "nicht können"!

Wenn er tatsächlich nicht liefern kann und er dies nicht vorsätzlich oder grob (!) fahrlässig verursacht hat, zahlt er nichts. Finde ich jetzt nicht zu unfair.

Gast am 20 Feb 2017 21:28:09

Das schlimmste was mir bei 8 mal Womo mieten in dieser Hinsicht passiert ist: Das Fahrzeug kam vom Vormieter zu spät zurück. Es sollte bis ca. 11:00 Uhr abgegeben werden und wir hätten es 14:00 abholen können. Es kam aber erst um 15:00 zurück so dass wir es erst um 17:00 abholen konnten da der Vermieter das Fahrzeug noch reinigen musste.
Der Vermieter konnte selber nichts dafür, hat aber trotzdem einen halben Tag (für die 3 Stunden Verspätung) nicht berechnet. Mit der Womo-Putzkolonne hatte er auch noch Ärger weil die eigentlich um 15:00 Feierabend gehabt hätten. Der tat mir in dem Moment richtig leid.
Etwas Restrisiko bleibt natürlich. Entgangenen Urlaub kannst du nicht einklagen wenn der Vormieter das Womo kaputt fährt und der Vermieter keinen Ersatz hat.
Ich halte diesen Paragraphen für normal, irgendwie muss sich der Vermieter doch auch absichern.
Was steht in dem Vertrag eigentlich, was passiert wenn der Mieter das Fahrzeug zu spät abgibt? Ich bin mir nicht mehr sicher was in meinen Verträgen stand, aber wenn ich mich richtig erinnere (mehr als 10 Jahre her) waren die Strafen nicht ohne.

Gruß Andreas

mcoke am 21 Feb 2017 10:32:59

Moin,

vielen Dank für eure Einschätzungen und Meinungen!

[at]Andreas:
Hier der Absatz zur verspäteten Rückgabe:

2.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Wohnmobils nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß § 580 a Abs 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden.
2.2.Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
2.2.1 Ansonsten ist eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Wohnmobil selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Wohnmobil zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Wohnmobil zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen. Sämtliche etwa angefallenen Gebühren des Betreibers des Campingplatzes, auf dem das Wohnmobil abgestellt war, sind vom Mieter vor der Abholung zu entrichten.
2.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Wohnmobil nicht termingerecht zurückgibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.



Ich interpretiere das so, dass der (anteilige) Tagessatz fällig wird.

Gast am 21 Feb 2017 13:10:07

Danke für den Absatz zur verspäteten Rückgabe!

Ich gehe davon aus, dass sich damals mein Vermieter den erlassenen halben Tag (oder mehr) vom Vormieter zurückgeholt hat.
Dafür ist ja u.a. auch die Kaution da.

Andreas

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