Das schlimmste was mir bei 8 mal
Womo mieten in dieser Hinsicht passiert ist: Das Fahrzeug kam vom Vormieter zu spät zurück. Es sollte bis ca. 11:00 Uhr abgegeben werden und wir hätten es 14:00 abholen können. Es kam aber erst um 15:00 zurück so dass wir es erst um 17:00 abholen konnten da der Vermieter das Fahrzeug noch reinigen musste.
Der Vermieter konnte selber nichts dafür, hat aber trotzdem einen halben Tag (für die 3 Stunden Verspätung) nicht berechnet. Mit der Womo-Putzkolonne hatte er auch noch Ärger weil die eigentlich um 15:00 Feierabend gehabt hätten. Der tat mir in dem Moment richtig leid.
Etwas Restrisiko bleibt natürlich. Entgangenen Urlaub kannst du nicht einklagen wenn der Vormieter das Womo kaputt fährt und der Vermieter keinen Ersatz hat.
Ich halte diesen Paragraphen für normal, irgendwie muss sich der Vermieter doch auch absichern.
Was steht in dem Vertrag eigentlich, was passiert wenn der Mieter das Fahrzeug zu spät abgibt? Ich bin mir nicht mehr sicher was in meinen Verträgen stand, aber wenn ich mich richtig erinnere (mehr als 10 Jahre her) waren die Strafen nicht ohne.
Gruß Andreas