rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gasversorgung - Totales Durcheinander 1, 2


duesselman am 30 Mär 2017 11:54:47

Scout hat geschrieben:Die Frage war, wie lange darf ein Gasschlauch sein, mit dem man einen Grill anschließt.
Hierzu gibt es keine Regelung.


Richtig, die einzige Regelung die dafür Anwendung finden würde, steht in dem Arbeitsblatt G612 vom Mai 2008
"Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien"

Abschnitt 4.3
Flüssiggasanlagen in bewohnbaren
Freizeitfahrzeugen nach DVGWArbeitsblatt
G 607 mit Sicherheitsanschlusskupplung


Flüssiggasanlagen eines bewohnbaren Freizeitfahrzeuges
nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 müssen
zur Versorgung von externen Geräten mit einer
Schnellschlussverbindung mit einer integrierten
Absperreinrichtung ausgerüstet sein, die bei Unterbrechung
der Verbindung selbstständig schließt.
Die Unterbrechung (das Lösen) der Verbindung
darf nur nach dem Schließen einer integrierten,
handbetätigten Absperreinrichtung möglich sein.
Das Öffnen dieser Absperreinrichtung darf nur bei
angeschlossener Schlauchleitung möglich sein. Im
Bereich der Anschlusskupplung ist der Anschlussdruck
deutlich sichtbar anzugeben.


Ich würde das so verstehen:
Lass ich die Flasche im Gaskasten muss das ganze mit den og. Kupplungen ausgestattet sein.
Mach ich mir die Arbeit und entnehme die Flasche geht es auch ohne

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

geralds am 30 Mär 2017 12:09:45

FWB Group hat geschrieben:
Hier vermerkte ich mir eine max. Länge von 750 mm bei Aussenanwendungen Gas laut Aussage vom ZKF und DVGW.

Es entwickelte sich eine rege Debatte darüber, ob bei so einer kurzen Schlauchlänge der Abstand zu Zündquellen ( Grill )
immer eingehalten werden kann.



Zunächst muss man einmal feststellen, dass die Merkblätter, ja selbst die DIN / VDE-Vorschriften keinen Charakter von Gesetzen haben. Es sind Richtlinien / Empfehlungen. Selbst wenn EU-Vorschriften umgesetzt werden in nationale Vorschriften, unterscheiden sich die Auslegungen oft eklatant. Siehe auch das Problem der Gastankflaschen, hier handeln England und die Niederlande ganz anders. Die EU spricht von Tanks für Antriebssystemen, die DVGW setzt diese Richtlinien mit der Gasversorgung für Womo´s gleich! Auf Grund welcher Gesetze, Befugnisse? Ein Verband erlaubt sich hier eine Deutungshoheit die er, zumindest meiner Meinung nach, nicht hat. Dies führt dann zu unterschiedlichen Gasprüfungen, je nach dem ob der Prüfer dem DVGW folgt oder nicht.

Und wie sind die max. 75cm jetzt auszulegen? Wenn ich direkt am Flaschenkasten anschließe muss ich sie einhalten, wenn die Flasche draußen steht nicht? Wenn ich auf einem Dach arbeite um Schweißbahnen zu verkleben oder um Unkraut abzuflämmen nicht? Wenn ich da an meine Lehrzeit denke, wir haben unter anderem Kabel in Erdlöchern oder auch Schächten repariert, da stand die Flasche notgedrungen immer ein paar Meter außerhalb des Lochs, des Schachtes. Ging gar nicht anders. Wobei hier die Gefahr noch größer als beim Camping ist, ausströmendes Gas sinkt nach unten.
Von den Bohrverfahren und den Schweißverfahren, wenn an eine gefüllte Gasleitung ein Abzweig angebracht wird, will ich hier gar nicht reden. Da werden ganz andere Gasmengen freigesetzt wenn z.B. die Bohrmaschine wieder entfernt wird.

Ich will die Gefahren im Umgang mit Gas nicht herunterspielen, aber wenn man sich der Gefahren bewusst ist und "das Hirn einschaltet", sollten fast alle Gefahren vermieden werden können. Im übrigen glaube ich kaum, dass die Gasmenge, die z.B. drucklos in einem 2m Schlauch zurückbleibt, ein zündfähiges Gemisch erzeugen kann (man muss ja nicht ein Feuerzeug direkt an das Ende des Schlauches halten, um es auszuprobieren oder den Schlauch in einem kleinen, gerade passenden Behälter einsperren).

Nur meine Meinung


Gruß Gerald

Thoddie am 30 Mär 2017 12:28:30

Mir stellt sich gerade eine andere Frage: Beim Weinsberg CaraCompact sind die Gasflaschen in der Garage verstaut. Nicht gerade optimal, aber okay. Meine ursprüngliche Idee war, die Reserve-Gasbuddel herauszunehmen und direkt an den Grill anzuschließen. Weil ich ein bequemer Mensch bin, kam mir der Gedanke, den Originalschlauch des Grills zu verlängern und mir damit den Ausbau der Gasflasche zu ersparen.
Ja, ich habe gelesen, dass Gasrückstände in einem langen Schlauch zurückbleiben könnten (thomas56 wird uns über das Ergebnis seines Experimentes sicher bald informieren), mir geht es um die Verbindung zweier Schläuche (natürlich mit ordentlicher Kupplung - nicht mit Tape o.ä. :-) ).
Erwarten mich diesbezüglich Probleme/Risiken oder geht das einfach so?

Anzeige vom Forum


FWB Group am 30 Mär 2017 13:06:43

Scout hat geschrieben:
Die Frage war, wie lange darf ein Gasschlauch sein, mit dem man einen Grill anschließt.
Hierzu gibt es keine Regelung.

Gruß
Scout


Gut, ich betrachte das nun als schriftliche Aussage von dir Scout.
Diese ist konträr zu den Aussagen vom DVGW in 2013.

Passiert was, verweise ich selbstverständlich auf dich Scout! :wink:

Ne Spaß beiseite, ich werde mich beim DVGW genau erkundigen, was von deren Aussagen aus 2013 diesbezüglich bis heute Bestand hat
und wo man das nachlesen kann.

geralds am 30 Mär 2017 13:17:00

Hallo,

ich betreibe meinen Gasgrill seit über 20 Jahren mit einer Verlängerung von 2m an dem Originalschlauch von 75cm. Die Flasche steht außen, d.h. nicht im Fahrzeug. So kann ich den Grill, ja nach Windrichtung passend aufstellen. Warum benutze ich die Verlängerung? Ich will den Grill nicht so nahe an der Flasche haben und ich kann die Flasche mit der Verlängerung in den Schatten des Womo´s stellen statt eventuell in die pralle Sonne. Da ich kein Ventil am Grill habe muss ich zwangsläufig immer an der Falsche abdrehen. Nach dem Grillen wird erst mal gemütlich gegessen und vielleicht auch ein Glas Wein getrunken. Wenn dann wieder Flasche und Schlauch weggepackt werden, ist längst alles Gas aus dem Schlauch raus. Gasdüse und Druckminderer bleiben immer mit dem Schlauch verbunden. (Es ist auch noch nie ein Auto über den Schlauch gefahren :wink: )

Gruß Gerald

geralds am 30 Mär 2017 14:03:47

Hallo

vielleicht noch ein Hinweis zum Grillen:

--> Link
Zitate:
DIN EN 1949:2013-05
Titel (Deutsch): Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Deutsche Fassung EN 1949:2011+A1:2013

Tragbare Geräte mit eigener Gasversorgung stellen keinen Teil der Anlage dar und liegen nicht im Anwendungsbereich dieser Norm. Die Norm umfasst nicht die Installation von Flüssiggasgeräten zu gewerblichen Zwecken oder in Booten. Ebenso sind Bauteile der Gasversorgung und Gasgeräte, die sich außerhalb des Fahrzeugs befinden, nicht Gegenstand dieser Norm.

Zitatende

Im übrigen finde ich es "Klasse" wenn Normen / Vorschriften, nach denen sich die Bürger richten sollen, nur gegen viel Geld (hier 117,20€) erworben werden können. In meinen Augen ein Unding!

Gruß Gerald

Thoddie am 30 Mär 2017 14:12:53

geralds hat geschrieben:Es ist auch noch nie ein Auto über den Schlauch gefahren :wink:
Gruß Gerald

Gut zu wissen, das sich der Verkehr unter deiner Markise in Grenzen hält. :-D

FWB Group am 30 Mär 2017 16:06:32

:D :D :D :D :D
Endlich mal was zum lachen. Gut.

Geralds.
Die Preise für die DIN sind schon ein wenig heftig!
Vor allen Dingen wenn es darum geht, das Bürger den Inhalt der DIN wissen sollten.

Selbst wir müssen die DIN, aber auch die EN selber bezahlen.
Und wir brauchen einiges an DIN.....

Scout am 30 Mär 2017 16:20:40

Die Erstellung von Normen ist ja auch mit einigem Aufwand verbunden und das muss man halt bezahlen.

Normen und Arbeitsblätter sind in erster Linie für das Gewerbe wichtig. Die müssen oder sollten wissen welche Regeln es gibt.

Für Normen gibt es Auslegestellen. Dort kann man die Normen kostenlos einsehen.

Gruß
Scout

FWB Group am 31 Mär 2017 12:29:50

Nun, nach Rücksprache mit dem tech. Dienst vom DVFG und der zu erwartenden Neuauflage der G 612
folgende Informationen.

Was für Privatpersonen beim Umgang mit Flüssiggasanlagen Pflicht ist und was nicht, das
regelt das Arbeitsblatt G 612 (A) vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Demnach liegt der Versorgungsdruck von Gasgeräten bei 50 mbar und die Schlauchbruchsicherung
ist vorgeschrieben, wenn die Schlauchleitung länger als 1500 mm ist.

Quelle:
--> Link

DDirkD am 31 Mär 2017 15:12:11

Genau so hat es der Spezialist bei meiner heutigen Gasprüfung gesagt: Die 5m wären egal, aber er würde mir empfehlen(!), eine Schlauchbruchsicherung dazwischen zu setzen.
Meine Gastankflasche war gerade nicht eingebaut... . Alles ok.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Rückruf Truma Gas Außensteckdose - Ventile
Alugas Tankflasche
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt