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Hallo ihr lieben, folgende Situation: Wir haben beim Händler uns altes Wohnmobil in Zahlung gegeben und uns ein neues gekauft. Wir haben nur 1 Vertrag (Auftragsbestätigung). Darin steht das wir für unser Wohnmobil XXX Euro nach Durchsicht in der Werkstatt bekommen der Betrag mit dem Neupreis verrechnet wird. Allerdings erst Nach Durchsicht in der Werkstatt. Nun soll an unserem Wohnmobil alles defekt sein (Kühlschrank, Frostwächter, Sat-Anlage, Markiese, Dachluke undicht, Zahnriemen muss neu, Klimaanlage ist defekt, etc.). Wo wir es im Oktober in den Winterschlaf geschickt haben, ging noch alles. Und der Händler will den Preis von XXX nicht mehr zahlen sondern weniger. Auf den Kauf des Neuwagens besteht er allerdings. Ist dies rechtlich zulässig? Kann ich mir persönlich nicht vorstellen, da wir den Kaufvertrag für das neue Auto nicht unterschrieben hätten, wenn wir nicht den Betrag xxx wie besprochen bekommen hätten. Der Händler hat schon unsere alten Papiere und wir die Papiere des Neuwagens sowie die Quittung über die Restzahlung. Kann mir da jetzt wer weiterhelfen? Das sollte doch aus Deinem Vertrag über den Ankauf Deines Altfahrzeugs hervorgehen. Sofern die Ankaufsumme verbindlich vereinbart ist ohne Vorabbesichtigung solltest Du auf den Betrag bestehen. GGf. muß sich ein Rechtsanwalt damit befassen. Mist, kann nicht editieren. Habe mir Deinen Eingangsbeitrag nicht gründlich genug durchgelesen. So wie Du es schreibst könnte das schwierig für Dich werden. Im Kaufvertrag steht xxx nach Druchsicht in Werkstatt. Mehr nicht. Also nix von mehr oder weniger falls irgendwas nicht stimmt
Das ergibt sich aber eigentlich als logische Schlussfolgerung. Du hättest dann auf eine andere Gestaltung des Vertrages beharren müssen.
Wenn die Quittung über die Restzahlung bereits vorliegt, muss ja Geld geflossen sein, so dass der Vorgang den Zahlungssaldo 0,00 EUR hat, oder wie ist das zu verstehen? Grüße aus NI auch und gerade bei Händlern sollte man beim Gebrauchtwagenverkauf die Gewährleistung ausschliessen. Wenn man das nicht macht, können natürlich bei nicht angegebenen defekten Teilen Forderungen entstehen. Hallo, das versteh ich nicht. Ihr habt die Quittung über die Restzahlung? Dann habt ihr den Differenzbetrag doch schon bezahlt. Stellt der Händler jetzt eine Forderung (für Reparaturen)? Falls ja würde ich dem nicht zustimmen. Wenn angeblich Reparaturen zu machen sind, müsstet ihr auf jeden Fall das Recht haben eventuelle Reparaturen da zu machen wo ihr wollt. Zahnriemen ist bei einem gebrauchten Fahrzeug auf jeden Fall Sache des Käufers, es sie denn der wäre wirklich schon fällig. Ich würde mich, sollte der Händler stur bleiben, an einen Rechtsanwalt wenden und dem Händler eventuell Rückabwicklung anbieten. Bei den genannten Defekten habt ihr entweder ein "Schrottmobil", was ich nicht unterstelle, oder der Händler will nur Geld rausholen. Gruß Gerald Gruß Gerald Hallo, im Vertrag steht doch "nach Durchsicht" und nicht nach Beseitigung aller Mängel. D.h. er hat das Fahrzeug noch nicht repariert. Falls doch hat er ohne Auftrag gehandelt und ihr seid fein raus. Sollten tatsächlich Mängel vorliegen, die ihr nicht benannt habt, hat der Händler ein Recht auf Beseitigung, jedenfalls dann wenn es keine gewöhnlichen Abnutzungen aus dem Gebrauch sind. Er hat aber keinen Anspruch darauf diese Reparaturen selbst durchzuführen! Also prüfen ob diese vielen Mängel wirklich gerechtfertigt sind!!! Gegebenfalls selbst reparieren oder in einer preiswerten Werkstatt erledigen lassen. Erscheinen die Mängel ungerechtfertigt, Rechtsanwalt befragen und ADAC / Dekra hinzuziehen. Gruß Gerald Also wir haben schon den Differenzbetrag zwischen dem Kaufpreis des Neuen und dem Preis für die Inzahlungnahme gezahlt. Wir haben auch schon die Papiere für den neuen, müssten ihn nur anmelden und abholen. Alle vom Händler genannten Mängel können wir nicht nachvollziehen. Wir haben das Mobil im Oktober in seinen Winterschlaf gebracht und jetzt wieder raus geholt. Im Oktober gingen alle aufgeführten Mängel ohne Probleme. D Hallo, in diesem speziellen Fall würde ich einen Gutachter hinzuziehen. Das kostet zwar, aber danach haben beide Parteien Klarheit, und es ist eine gute Grundlage für eine einvernehmliche Lösung. Versuche mit dem Händler eine Vereinbarung zu treffen, dass Ihr Euch die Gutachterkosten teilt. Bedenke auch, dass Du die nächsten zwei Garantiejahre auf Deinen Händler angewiesen bist (Werkstatttermine, Durchführung von Garantiearbeiten etc.). Viele Grüße Lutz Ich möchte dem Händler ja nichts unterstellen; allerdings sieht dieser geschilderte Ablauf der Auftragsabwicklung nach einer "Masche" aus. Grüße aus NI
Habt ihr die Mängel denn mal in Augenschein nehmen können?
Na, ich denke man muss beim Abschluss eines solchen Vertrages schon mal nachfragen ob die vereinbarte Werkstattdurchsicht noch Einfluss auf den vereinbarten Ankaufpreis haben kann. Ok, klingt logisch ... Grüße aus NI
Ich möchte noch ergänzen: ... zumal der genaue Text der vertraglichen Vereinbarungen hier nicht bekannt ist, um eine sichere Beurteilung vornehmen zu können. Grüße aus NI Hallo, nein wir konnten die Mängel noch nicht in Augenschein nehmen. Dies können wir erst Morgen. Das eine Druchsicht evtl. noch Auswirkungen auf den Preis hat ist mir auch verständlich. Ich wollte nur wissen, ob ich den Vertrag dann auch Widerrufen kann, sofern der Händler mir nicht die im Vertrag vereinbarte Summe zahlen will. Ich würde das Mobil ihm überlassen (Es war ein Mobil was dort schon fertig stand. Also keine kundenspezifische Bestellung). Oder ob der Händler auf den Kauf des neuen Mobils zum Originalpreis bestehen kann. Weil sonst könnte man ja sagen: Wir vereinbaren erst mal 50000 Euro nach Durchsicht. Du unterschreibst den Kaufvertrag und er kommt dann an uns sagt: "Naja, soviele Mängel, du bekommst nur noch 10000 Euro und den Rest musst du sehen woher er kommt". Wie gesagt, wenn er uns gleich gesagt hätte ihr bekommt nur .... Euro, hätten wir den Kaufvertrag gar nicht unterschrieben.
Nach meiner Ansicht kannst Du den Vertrag nicht wiederrufen. Das einzige was Du machen kannst ist auf Kulanz den Händlers hoffen. Das es sich um eine Lagerfahrzeug handelt spielt für einen Anspruch auf einen Wiederruf keine Rolle.
So wäre eine Vertragsgestaltung sinnvoll gewesen. Aber Du hast nun mal einen anders lautenden Vertrag unterschrieben.
Wie soll der Verkäufer einen verbindlichen Ankaufpreis vereinbaren, wenn er noch keine Gelegenheit hatte das Fahrzeug zu prüfen. Du hast Dich auf diesen Deal eingelassen, quasi gepokert, und verloren. Ich kenne nun nicht die genaue zeitliche Abfolge der Vertragsabwicklung, aber vielleicht ist es möglich, das Fahrzeug zurück zu nehmen und privat zu verkaufen. Ist jetzt eine gute Zeit dafür, so kurz vor Saisonbeginn. Gilt natürlich nur, wenn die angeblichen Mängel gar nicht vorhanden sind, versteht sich, wenn das also eine Masche des Händlers ist. Ich habe auf der anderen Seite aber auch keinen Vertrag unterschrieben wo drinnen steht das ich bei Minderleistung durch den Händler die Differenz zusätzlich zahlen muss oder das ich bei besserer Bewertung mehr Geld bekomme, welches angerechent wird.. Insofern ist es eine Patt-Situation. Ich habe definitiv nicht gepokert. Es ist nicht das erste KFZ welches ich verkaufe. Und auch schon das zweite Wohnmobil. Und bisher hatte ich solche Probleme noch nie. Bis jetzt wurde immer der Preis bezahlt, welcher auch vorher vereinbart wurde. Und da es bis jetzt bei allem gepasst hat, gehe ich davon aus, das meine Angaben welche ich zu den Fahrzeugen gemacht habe immer gestimmt haben, warum sollte ich dann hier falsche Angaben machen? Naja, alles spekulieren hilft wohl nicht. Wir werden Morgen sehen was passiert und wie es in der Sache weiter geht.
:roll: Wie verträgt sich das miteinander? :gruebel:
Hallo, da bin ich ganz anderer Meinung. Der Händler will sich ja anscheinend nicht an den Kaufpreis des alten Womo´s halten. Also widerspricht er dem Vertrag. Der Hinweis auf eine Durchsicht beinhaltet doch nicht automatisch dass alle angeblich notwendigen Reparaturen zu Lasten des Verkäufers gehen. Also ist eine Rückabwicklung meines Erachtens möglich. Sicherheitshalber ist, sollte keine Einigung erzielt werden, eine Rechtsberatung sinnvoll. Der ADAC bietet dies für eine erste Auskunft an Mitglieder kostenlos an. Da das Neufahrzeug noch nicht angemeldet ist, kann der Händler meines Erachtens auch keinen Verlust geltend machen. Ich würde da ganz sicher dem Händler sagen, entweder er bezahlt den vereinbarten Preis oder der Kauf wird rückgängig gemacht. Natürlich unter der Voraussetzung es sind tatsächlich keine Reparaturen notwendig. Das sieht doch ganz deutlich nach einer Masche aus. Gruß Gerald Mein Tip: Schalte einen Anwalt ein. Alles andere hier ist Glaskugelschauen und kann fatal enden. Sorry Gerald, ich halte diese Einschätzung, sowie die Handlungsweise des TE, vorsichtig gesagt für naiv. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren, und würde dem TE natürlich einen guten Ausgang wünschen. Ohne hingegen die Faktenlage exakt zu kennen von einer Masche des Verkäufers zu sprechen halte ich für mehr als grenzwertig.
Normal ist,das anzukaufende Womo wird begutachtet, der Preis wird festgelegt und in den Vertrag geschrieben. So wird das normalerweise überall gehandhabt, bei mir damals auch. So wie das hier gelaufen ist ist das unseriös. Gruss Dieter Bei uns war es so, wir bekamen einen Fixen Preis im Nov. 15 fürs alte Womo Jg. 2009 und wir durften dieses Womo fahren bis wir den Neuen Bekamen, 4 Monate zu spät im August 16 und das in der Reisesaison, das heisst wir haben ca . 10 000 km mehr gemacht als wir wollten, aber auch nur weil das Womo zu spät kam. Der Händler bestätigte uns diesen Vertrag nach der Verzögerung noch einmal, wir fühlten uns schon ein bisschen nicht OK, aber er meinte unterschrieben ist unterschrieben !!! Wir haben noch den Service gemacht und eine Panne von 500 Euro haben wir auch bezahlt !!! Der Händler war angenehm überrascht und hat uns gedankt !!! Dabei haben wir um 10 000 km überzogen. Ich würde den Rechtsschutz einschalten und auf den Vertrag pochen wenn er korrekt ist und zwar für den Vetrag was Ihr Schriftlich abgemacht habt !!! Ohne wenn und aber. Händler ist nicht Händler, aber jemand der Seriös ist macht nicht solche Geschäfte meinte ich und hoffentlich wendet sich alles zum Guten, ich wünsche es Dir :) mit lieben Grüssen, Schneggenhaus Hallo Silent, Ich denke hier von Naiv zu sprechen, ist etwas, was dir nicht unbedignt zustehen sollte. Meine Aussagen vertragen sich mit einander. Bei der ersten Aussage ging es darum, das meiner Meinung nach nicht einfach einseitig gesagt werden kann, ich gebe dir weniger, den Rest musst du zahlen. Aber mir dann nicht die Möglichkeit gegeben wird, das ich sage kann, nein, ich möchte dann nicht mehr kaufen. Das eine Durchsicht auch den Preis verändern kann, ist somit erklärbar, das man manche Schäden vielleicht nicht direkt sehen kann. (Torf, wieviele kaufen ein Auto wo der Besitzer sagt es ist trocken und später stellt sich dann alles anders heraus. Dann ist es durchaus legitim zu sagen: Hör zu, ich zahle nur noch .... können wir uns einigen. Ich muss auch sagen das es bisher bei meinen Verkäufen immer so war: 1 Vertrag über den Kauf des alten Fahrzeug´s über Betrag xxxxx. Wurde von beiden Seiten unterschrieben. 1 Vertrag über den Kauf des neuen Fahrzeug, wobei der Preis für dieses als Anzahlung verrechnet wurde. So hat man zwei getrennt voneinander geschlossene Verträgen. Rechtslage ist klar. Hier ist es so, das einfach unter Zusatzbedingungen geschrieben wurde: xxxx Euro Fahrzeug x, nach Durchsicht in Werkstatt. 1 geschlossener Vertrag, wo die Zahlung für den alten vermerkt wurde. Weiterhin steht in dem Vertrag: Das Fahrzeug bleibt bis zur entgültigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Da ich aber mein Wohnmobil schon abgegeben habe und auch den Restbetrag bezahlt habe (Quittung mit Wortlaut: Restbetrag für Fahrzeug ..... dankend erhalten), sollte der Vertrag eigentlich schon abgewickelt sein. Aber ihr habt Recht, hilft nur Anwalt fragen, alles andere ist Glaskugel
Das versuchen sie meist alle so, und natürlich ist es zulässig wenn du das so abgenickt hast. Ich hab "vorher" in den Kaufvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei kleinerem Inzahlungsnahmepreis reingeschrieben, hat dem freundlichen zwar nicht so ganz gepasst aber er hat es geschluckt. Greetz aus Mittelfranken
bitte nicht immer nur über schlechte Händler meckern, sondern die Guten beim Namen nennen! beim Neukauf hatten wir es ähnlich geregelt: verbindlichen Ankaufpreis im Vertrag festgeschrieben, (mit Vorbehalt Selbstverkauf) 6 Monate gefahren, beim Werk abgestellt, Ankaufschein unterschrieben, Neuen mitgenommen, Preisdifferenz überwiesen Händler war Werksverkauf Morelo grüße klaus
Wenn der TE nicht alles total verdreht hat, sind die genannten Defekte doch unglaubwürdig, jedenfalls dann wenn tatsächlich im Oktober das Womo noch i.O. war. Da zumindest von einer Seite nicht fair verfahren wird (wurde) dürfte sich doch auch der Händler nicht gegen eine Rücknahme des alten Womo´s stäuben - oder? Wenn er auf dem Verkauf des Neuwagens besteht, bliebe ja immer noch ein Privatverkauf möglich. Was sollte der Händler dagegen einwenden? Ich vermute immer noch eine Masche, gebe aber gerne zu dass ich mich irren könnte. Mein Händler hat übrigens einen Preis für die Inzahlungnahme meines alten Womo´s angeboten, ohne es gesehen zu haben. Der KFZ-Schein und meine Aussagen zum Mobil haben ihm gereicht. Gesehen hat er es erst kurz vor dem Austausch der Fahrzeuge letzten Juli. Probleme - keine. Als ich nach 3 Monaten zur ersten Inspektion mit dem neuen Womo bei ihm war, habe ich gefragt ob mein altes Womo bereits verkauft sei. Antwort: "Nein. das behalte ich. Meine Eltern sind damit unterwegs und die sind ganz begeistert von dem Fahrzeug". Es war übrigens 21 Jahre alt und der vereinbarte Preis war ca. 20% des Anschaffungswertes. Auf den Rabatt für den Neuwagen hatten wir uns bereits geeinigt, bevor die Inzahlungnahme zur Sprache kam. Ich denke der Deal war für beide Seiten ok. Aber wie bereits gesagt wurde, entweder man einigt sich oder ein Rechtsbeistand ist dringend erforderlich. Gruß Gerald So wie Du es bei Deinen Verkäufen bislang gemacht hast ist es richtig. So hätte ich es auch gemacht. Aber warum hast Du es in diesem Fall nicht so gemacht? Das meine ich mit naiv. An die beiden Vorschreiber: Ihr unterstellt, dass Verhalten des Händlers sei unseriös. Genauso könnte ich unterstellen das Verhalten des TE sei unseriös, weil er dem Händler wissentlich Mängel verschwiegen hat. Wie bereits geschrieben, ohne die Faktenlage wirklich genau zu kennen, oder ein Statement des Händlers zur Sache zu hören ist der Vorwurf mangelnder Seriösität nicht angemessen. Hallo Ralf, theoretisch hast Du recht. Die Einschränkung habe ich aber gemacht. Aber hätte sich der TE hier ratsuchend gemeldet, wenn er die vielen Mängel verschwiegen hat? Ist zumindest unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Gruß Gerald Hallo, ich will mal die Anregung von Klaus aufnehmen, nicht immer nur meckern sondern auch mal die Händler nennen mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat. Mein Händler war: Reisemobile Schittkowski - Fürth --> Link Gruß Gerald Silent: Warum habe ich es nicht gemacht? Tja, weil ich Gedacht habe ich kaufe bei einem regionalen und schon lange bestehenden Händler. Weil die unseriösen halten sich meist nicht so lange, sollte man meinen. Und ich habe bei meinen Verkäufen bis jetzt keine Mängel verschwiegen und ich würde es auch nie tun. Mein Gedanke ist nicht geiz ist geil, sondern beide Seiten müssen glücklich sein. Und bis jetz war es auch immer so, habe zumindestens noch nie was schlechtes gehört von meinen Verkäufen. Vorallem sollen es ja eklatante Mängel sein, die einem sofort auffallen und auch jedem Laien sofort auffallen würden (Kühlschrank defekt, Sat-Anlage defekt, etc.) Daher würde es keinen Sinn machen sowas zu verschweigen, meiner Meinung nach. Wenn der Händler im Vertrag schreibt Ankauf Preis X nach Durchsicht ist das ein fester Ankauf! Dursicht kann er ja gerne vornehmen. Ob Vor- oder Nachher ist doch seine Sache. Wo steht geschrieben das das einen Einfluss auf den Preis hat wenn nachträglich Mängel festgestellt werden. Sein Risiko! Mir wurde auch ein Festpreis für die Inzahlung gemacht ohne das das Fahrzeug näher geprüft wurde! Wenn jetzt angeblich Mängel auftauchen, sein Problem. Ich würde mich auf nichts einlassen und mein bezahltes Neufahrzeug in Begleitung einer Person die keinen Widerspruch zulässt einfach abholen. Vorausgesetzt natürlich es stimmt was der TE schreibt und es gibt keine Klausel die den Händler zu Nachforderungen berechtigt. In dem Fall wandeln. G.G. Guten Morgen Allerseits, das Thema Sachmängelhaftung spielt allerdings auch eine Rolle bei dem Kaufvertrag zwischen Händler und Verkäufer des gebrauchten Wohnmobils ... Grüße aus NI Wenn der Händler im Vertrag schreibt Ankauf Preis X nach Durchsicht ist das ein fester Ankauf! Dursicht kann er ja gerne vornehmen. Ob Vor- oder Nachher ist doch seine Sache. Wo steht geschrieben das das einen Einfluss auf den Preis hat wenn nachträglich Mängel festgestellt werden. Sein Risiko! Mir wurde auch ein Festpreis für die Inzahlung gemacht ohne das das Fahrzeug näher geprüft wurde! Wenn jetzt angeblich Mängel auftauchen, sein Problem. Ich würde mich auf nichts einlassen und mein bezahltes Neufahrzeug in Begleitung einer Person die keinen Widerspruch zulässt einfach abholen. Vorausgesetzt natürlich es stimmt was der TE schreibt und es gibt keine Klausel die den Händler zu Nachforderungen berechtigt. In dem Fall wandeln. G.G. Na ja das fände ich dann aber schon eine recht eigene Auslegung. Ich kenne es auch, das ein Händler ein WOMI kauft (auch ungesehen) wobei unser Händler (Brinkmann Caravan) damals es so gehalten hatte Ich zahle ihnen aufgrund Ihrer Angaben ungesehen Betrag X den wir verrechnen, wenn sie das Womi bei Abholung des neuen mitbringen. Sie können aber auch versuchen das privat vorher zu verkaufen (was ich dann auch gemacht habe) Übrigens war der Betrag den ich dann bekommen habe nicht viel mehr als der angebotene, ich wollte aber vermeiden dass bis zur Übergabe noch was passiert und mir war es lieber das ein Privater keinen "Händleraufschlag" zahlen muss ABER in dem Vertrag stand absolut nix von "Durchsicht" drin. Und meinem Empfinden nach bedeutet das eigentlich das der Betrag nur dann in der Form fällig ist, wenn keine groben Mängel vorhanden sind. Wäre interessant ob diese Mängel den nun auch vom Verkäufer festegestellt wurden ? Ich würde die Inzahlungnahme wieder abholen und selbst verkaufen. Damit gehen beide Seiten dem Ärger aus dem Weg Jetzt wartet doch erst mal alle ab, bis der Händler dem TE heute die ganzen Mängel zeigt und bespricht. Wenn ich mir einige Hilfethreads in diesem Forum ansehe, dann sind "plötzlich" auftretende Defekte nach der Wiederinbetriebnahme im Frühling nicht so ungewöhnlich (hier z. B. Kühlschrank). Muss also nicht zwangsläufig Verschweigen des TE oder Masche des Händlers sein. Viele "Defekte" bekommt man auch erst mit, wenn wirklich nix mehr geht. Ich klettere auch nicht permanent auf meinem Dach rum, um dort alles zu inspizieren. Der Punkt "Zahnriemen" liesse sich allerdings am einfachsten klären, ist der laut Kilometerstand (demnächst) fällig oder nicht?
nein, das schließt man aus grüße klaus Hallo zusammen. Ist uns auch so passiert. Ankaufsschein unterschrieben in der Annahme es handle sich um ein eher unverbindliches Papier. Dieser wurde und auch nicht als Kopie mitgegeben. Wäre nur intern usw. ... Als wir dann mit unseren Womo zum Händler kamen, hieß es, wir müssten 300 Euro abziehen wegen Mängeln. Kein Problem dachten wir, geben wir unser Womo halt nicht in Zahlung, sondern verkaufen privat. Der Händler bestand jedoch auf die inzahlungnahme. Ein sogenanntes Koppel Geschäft. Wir sind auch mit Anwalt nicht aus der Nummer raus gekommen. Mussten unser Womo zum geringeren Preis abgeben und das neue nehmen. Ich habe schon mehrere Fahrzeuge in Zahlung gegeben, aber so was ist mit noch nie passiert. Meiner Meinung nach nicht seriös. Schon die Verträge die der Händler hat sehen so aus. Das wichtige steht im Kleingedruckten. Der facto war der ankaufsschein ein Kaufvertrag. Wenn der so geheißen hätte, dann hätte ich genauer hingesehen. Man lernt...... Gruß, Oliver Wir haben ja im vergangenen Herbst auch unser "altes" Womo in Zahlung gegeben und gegen ein neues (gebrauchtes) getauscht. Das lief reibungslos. Mein Händler kannte das Fahrzeug sowieso, weil ich es auch von ihm gekauft hatte und er sämtliche Servicearbeiten daran durchgeführt hat. Wir haben einen Vertrag gemacht, darin waren sowohl der Ankaufspreis, als auch der Preis für das neue Fahrzeug festgelegt. Da wir auch noch ein paar Monate warten mussten und in der Zeit noch mit dem alten Fahrzeug unterwegs waren, wurde ein (großzügiger) Kilometerstand festgelegt. Es war lediglich die Klausel vermerkt, dass bei schwerwiegenden Mängeln durch Unfall oder Hagelschaden der Vertrag rückgängig gemacht werden könne oder man sich über die Regulierung dieser Schäden neu einigen müsst (ist zum Glück nicht eingetreten). Wir haben dann bei Abholung unser altes Fahrzeug abgegeben, haben den vereinbarten Differenzbetrag bezahlt und hatten keinerlei Schwierigkeiten bei der Abwicklung. So stelle ich mir eine seriöse Abwicklung vor und erwähne gern, dass wir mit unserem Händler (Reisemobile Albert in Butzbach) bisher immer zufrieden waren.
Hall Gerald, ich habe seit inzwischen 40 Jahren erschreckend :eek: mit Kunde zu tun. Ich könnte Dir Geschichten erzählen ....... ;D
Das ist tatsächlich der spannende Punkt. Sollten diese Mängel faktisch nicht vorhanden sein, übe ich mich in Demut, und schließe mich der vorrangig vorhandenen Meinung mangelhafter Seriosität an. Das wäre dann aber meiner Meinung nach ein versuchter Betrug am Kunden. Ob ein alteingesessener Händler sich dazu herablässt und seinen guten Ruf damit aufs Spiel setzt? :nixweiss: Gerade in einer Zeit, in der sich Wohnmobile ja beinahe von selbst verkaufen ......., warum?
Das genau macht auch mich nachdenklich. Hallo Ralf, nach über 40 Jahren im Anlagenbau (die letzten Jahre als GF) hat man es mit Kunden und Lieferanten zu tun. Ich drehe da die Hand nicht um. Manchmal hat man das Gefühl wenn es ums liebe Geld geht, bleibt die Moral schon mal auf der Strecke. Da gibt es keine gravierenden Unterschiede zwischen Kunden und Lieferanten und das betrifft durchaus auch namhafte deutsche Firmen. Da wird teilweise gelogen das sich die Balken biegen, selbst vor Gerichten. Die Folge ist sowohl für Firmen wie auch für Privatpersonen, dass man immer mehr bei allen schriftlichen Vereinbarungen auf die Unterstützung (Prüfung) von Rechtsanwälten angewiesen ist. Und selbst dann kann ein Richter noch sehr überraschend entscheiden. Der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stimmt schon allzu oft. Ist aber jetzt etwas abseits der eigentlichen Problematik des Fragestellers. Würde mich aber trotzdem interessieren wie der Fall ausgeht. Gruß Gerald |
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