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Das Amtsgericht Winsen in Niedersachsen einen Autofahrer zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem 1400 Euro bezahlen und seinen Führerschein für drei Monate abgeben. Er wurde der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen für schuldig befunden, weil er mit zu stark abgefahrenen Reifen unterwegs war und durch den platzenden Reifen einen Unfall verursachte, bei dem eine Person getötet und 2 andere schwer verletzt wurden. Ich denke, dieses Strafmaß läßt sich auch direkt auf einen Reifenplatzer bei einem überladenen Wohnmobil übertragen. In diesem Sinne: haltet das Gewicht im Auge :lupe: Dann ist aber der Titel nicht ganz korrekt. Denn der Reifen war abgefahren und deshalb die Fahrlässigkeit. Währe er nur geplatzt müsste eine Unterlassenschaft nachgewiesen werden.
Ohne jetzt den Zustand dessen Reifen zu kennen stellt sich die Frage, welches Maß an Überladung da vergleichbar wäre. Aber das müßte ja schon weit über 20-30% zuviel gehen !? Normalweise wählt man die Reifen ja mit etwas Reserve und ist üblicherweise deutlich langsamer unterwegs, als es der Reifen erlaubt. RK Das entscheiden am Ende Gerichte und Gutachter...... Hallo, für mich hat es gar nicht's mit dem Gewicht zu tun! Ursache war ein abgefahrener Reifen, die Info mit der Bestrafung finde ich gut.
Das halte ich für Wunschdenken! Was noch nicht angegeben wurde, ist eine ev. anhängende Zivilklage bei ev. weiteren Verletzten die vielleicht lebenslange Folgeschäden haben, dann flattern dem Fahrer ein lebenlang die Krankenhausrechnungen ins Haus. Sowohl abgefahrene als auch "alte" oder überlastete Reifen begünstigen einen Reifenplatzer, weil in beiden Fällen die Stahlkarkasse über Mass belastet wird. Wenn dann noch anstelle eines Winter- ein Sommerreifen bei reifglatter Fahrbahn verwendet wird, gibt es auch evtl., wie jetzt geschehen, eine Anklage wegen Totschlags. Ich versuche mal, die Quelle dazu (ebenfalls aus Niedersachsen) wiederzufinden. Reifen sollten generell immer in Ordnung sein.Und der Witterung angepasst. Nur weil man 100 Euro sparen will sollte man nicht alles riskieren.
In diesem Fall nicht, aber bei einem geplatzten Reifen, bei dem ein Gutachter feststellt, dass der Platzer durch eine Überladung verursacht wurde, sieht die Sache ganz anders aus und ich möchte nicht in der Haut des Fahrers stecken.
Er wurde u.a. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nicht wegen Totschlags. Der Totschlag kann nur vorsätzlich begangen werden.
Könnte es aber auch mal sein..... Meinen Eltern ist es schon zweimal passiert... Die haben Jahrelang in Spanien überwintert, immer so für 5-6 Monate, und hatten eine Menge Geraffel mit, so dass das 3,5t-Womo auf diesen Fahrten immer ziemlich überladen war. Sie haben nie gewogen, aber bei dem, was die mitgeschleppt haben, konnte man es sich an 10 Fingern abrechnen.. Und zweimal ist dann jeweils 1 Reifen über die Wupper gegangen.... Nachtrag: es ist zum Glück bis auf die Reifen nichts und niemand zu Schaden gekommen, aber in meinen Augen war das schon grob fahrlässig, so zu fahren...
Dann ist aber die Frage, technisch, dann müsste ein 3,5t Fzg. mit 500kg überladen sein.
Warum denn das? Wenn ein Wohnmobil mit 3,5 t zGM um z.B. 100 kg überladen ist, also dann 3,6 t auf die Waage bringen würde, und ein Gutachter stellt fest, dass aufgrund dessen der Reifen platzte und in der Folge dann der Unfall mit den hier im Thread angeführten Folgen passierte, würde der Fahrer mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls verurteilt werden.
Moin, absolut falsch.. du gehst davon aus, dass das Gewicht gleichmässig verteilt ist. Ein 3,5t WoMo kann schon mit 3,3t tatsächlichem Gewicht "überladen" sein, nämlich dann, wenn sich die Hauptlast hinten in der Garage oder gar auf einem Heckträger befindet (Hebelwirkung). Was nutzt es, wenn man mit 3,3t tatsächlichem Gewicht zwar noch 200kg unter dem zulässigen Gesamtgewicht ist, die zulässige Hinterachslast jedoch überschreitet? Gruß Uwe Hallo, überladen heißt nur wenn die zul. eingetragene Last überschritten wird! Z.B. ein Fzg. mit 3,5t wird aufgelastet auf 3,85t und das ohne eine Änderung am Fzg., warum wohl? Die Achslasten geben das her und jetzt kommen wir zum Thema die Reifen würden über 4t hergeben. Damit kann bei einer Überladung nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass diese ursächlich war. Den Sachverständigen möchte ich sehen, wie er bei einem Verunfallten Womo das genaue Achsengewicht ermittelt. Das ist alles hypothetisch und daher für uns kaum relevant.
Absolut richtig.. nur wenn bei einer EINGETRAGENEN zulässigen HA-Last von 2 t tatsächlich 2,2 t auf die HA drücken, dann ist das überladen, da beist keine Maus den Faden ab. Ob das bei einem Unfall ermittelt wird oder nicht ist genau wie bei so vielen anderen Dingen auch.. es bleibt abzuwarten. No risk, no fun. Gruß Uwe Hallo unabhängig vom o.g. Urteil, eine mögliche Überladung von Kraftfahrzeugen ist u.a. § 34 StVZO und § 42 StVZO sowie im deutschen Bußgeldkatalog unter: Überladung Pkw und Lkw (§ 34 StVZO und § 42 StVZO) geregelt siehe auch unter: “Was macht die Überladung so gefährlich?“ --> Link Da auch in Deutschland zwischen Fahrer und Eigner unterschieden wird, erhält jeder Bürger mehr Informationen, wenn gleich der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog herangezogen wird. --> Link Aber das was dort aufgeführt ist, betrifft im Bezug auf das Strafmaß / Bußgeldkatalog nur den Zuständigkeitsbereich innerhalb der BRD. Betrachten wir das europäische Ausland, u.a. einfach mal den Nachbarstaat Österreich, können 2% Überladung (in Worten „ZWEI“) sehr kostspielig werden, wenn gewogen wird. --> Link Und wem es obendrein auch noch passieren sollte, dass er auf den Autobahnen kontrolliert wird und da wird 100%-ig irgendwo gewogen, kann nur hoffen das die Anzeige der heimischen Kfz-Waage, z.B. die an der Müllablagestation vor Urlaubsbeginn geeicht wurde. Denn wenn ein Fahrzeug <3,5t mit nachgewiesener Überladung erwischt wird und dazu gehören die meisten WoMos, begeht obendrein auch noch Mautunterschlagung. Der Kfz-Fahrer hätte statt der Pkw-Vignette für Österreich die Lkw-GoBox kaufen müssen. Wem das passiert, kommen zusätzlich zum Überladungsbußgeld von max. 2180 € auch noch die Mautunterschlagungskosten oben drauf. Das bedeutet aber auch, dass selbst nach Zahlung der erweiterten Mautkosten nicht gleich weitergefahren werden kann. Weitefahren … mit einem überladenen Fahrzeug, nee nee, das klappt in Österreich nicht. Erst mal muss leergeräumt werden bis die zGM <3,5t erreicht werden. D.h. dass das per Handy georderte Taxi zwangsläufig benötigt wird, um die überflüssige Ladungs-Masse entweder an die deutsche Staatsgrenze oder zur Entsorgung zu bringen. Das könnte ggf. auch der Beifahrer/in sein … wichtig ist letztendlich nur eins, ob’s dann auch wirklich <3,5t zGM sind. Ob der geplante WoMo-Urlaub danach noch erholsam wird und Spaß macht … mag ich nicht beurteilen ;-) Sollte das oben beschriebene Übergewicht von 2% und deren kostspieligen Folgen angezweifelt werden …. bleibt m.E. nur eines übrig … testen und danach ehrlich berichten. Gruß Biggi51 PS: Ein Reifenplatzer kann auch am falschen Ventil liegen, wenn's ein normales Gummi- und kein Metallventil sein sollte. Hallo, den letzten 2 Beiträgen möchte ich entschieden wiedersprechen. Bei Unfällen mit Personenschäden und Verdacht auf Überladung oder sonstige Unregelmäßigkeiten kann ein Fahrzeug problemlos und sofort sichergestellt werden. Bei Wohnmobilen habe ich das noch nicht gesehen, bei LKW's ist das inzwischen durchaus üblich. Dann hilft auch keine geduldete Toleranz, mögliche auflastbarkeit etc. mehr. Es zählt nur das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. Es muß jeder für sich selbst entscheiden, was er oder sie bereit ist zu tun. Ein wenig Vernunft schadet aber nix. No risk, no fun, in diesem Zusammenhang, finde ich allerdings Grenzwertig! Bei Personenschäden oder gar Toten (meist unverschuldet, Familien oder Kinder) hört für mich der Spaß auf! Hab schon zu viel davon gesehen. Grüße Dirk
Das ist Quatsch. Eine GoBox braucht man mit zulässigem Gesamtgewicht >3,5t. Das hat nichts mit dem aktuellen Gewicht zu tun. Das gleiche gilt für den Führerschein. RK
Hallo Dirk, mit dem "No risk, no fun" wollte ich keinesfalls irgendjemand dazu auffordern oder verleiten mit seinem Fahrzeug überladen unterwegs zu sein. Es sollte lediglich als Hinweis dafür dienen, dass es im Falle eines Unfalles die verschiedensten Dinge gibt oder geben kann, die ein Gutachter eventuell ausgraben kann, zB nicht vorschriftsmäßig angebrachte zusätzliche Beleuchtung. Allerdings... wenn ich meines Beitrag jetzt im Nachhinein lese, muss ich sagen, dass dieser Satz dafür wohl wenig geeignet ist :oops: Gruß Uwe Hallo, der aufgeführte Link zu: --> Link ist einen Auflistung. wie u.a. im europäischen Ausland mit überladenen Fahrzeugen unabhängig ob’s sich um einen Pkw, Anhänger, Lkw oder wie von mir beschrieben um ein Wohnmobil handelt, verfahren wird. Die möglichen rechtlichen Folgen, die ggf. wegen der Überladung hervorgehen, habe ich im vorigen Beitrag bewusst nicht angesprochen. Das hier in Deutschland, im Paradies der Bußgelder, das zzt. noch moderat gehandhabt wird, ändert nichts an meiner Formulierung: „ Jegliche Überladung wird teuer “. Auszug Anfang: Regelsatz bei Überladung in Europa Die Überladung eines Wohnmobils sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Vor allem bei frontangetriebenen Fahrzeugen kann dies zu Veränderungen im Fahrverhalten führen. In extremen Fällen kann sogar die Tragfähigkeit der Reifen überlastet werden. Kommt es wegen eines überladenen Wohnmobils zu einem Unfall, sind auch Probleme mit der Versicherung nicht ausgeschlossen. Bei Verkehrskontrollen drohen zudem unterschiedlich gestaffelte Bußgelder. Österreich ->> 36 bis 2.180 Euro Das bedeutet: mehr als 2 Prozent Überladung von der zGM in kg die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter F1 eingetragen ist. Die Definition der Felder siehe Rückseite Zulassungsbescheinigung Teil 1 „Technisch zulässige Gesamtmasse in kg“ D.h. wenn da für ein WoMo 3499 kg steht, sind 2 Prozent schlappe 69,98 kg, das ergibt eine möglich gewogene Masse von 3568,98 kg Und sollte jemand mit seinem nicht überladenen WoMo kurz unter an der 3499kg Grenze einen Hänger hinter sich herziehen, sollte die Stützlast nicht vergessen. Da kommen 50 bzw. 75kg drauf und schon ist die zGM der Zugmaschine möglicherweise ebenfalls „überladen“ und gilt nicht mehr als Pkw-Gespann !! Und wie beschrieben, wenn jetzt noch die Überprüfung auf einer österreichischen mautpflichtigen Fernstraßen, z.B. am Parkplatz hinter dem Landecker Tunnel erfasst wird … hab’s beschrieben. Damals, als ich noch klein war, galt: Wer nicht hören will, muß fühlen. Weiter Infos unter: --> Link Gruß Biggi51 PS. Das sind keine postfaktischen Hirngespinste. Einem meiner befreundeten WoMobilisten ist das bereits 2008 oder 2009 Richtung Kroatien widerfahren. Hatte leider auf dem Dach ‘ne Plastikbox … das stank schon nach Überladung.
Als was sonst ? Nochmal: ein PKW wird durch Überladung kein LKW ! D.h. Maut und Führerschein orientieren sich am ZGG, nicht am tatsächlichen (zumindest in dem Bereich, bei schweren LKW und deren Hängern kenne ich mich nicht aus). RK Moin,
genau so ist das! Zwar sind die Strafen bei Überladung (Gesamt oder Achse) bei unseren EU-Nachbarn teurer als bei uns, aber auch dort werden Messtoleranzen in Abzug gebracht. (in der Schweiz z.B. 3%)
Ist das im Ausland anders mit der Stützlast? Die wurde doch in Deutschland irgendwie zur Achslast dazugerechnet - also ich meine jetzt erlaubt oder hab ich da bei der Dekra was falsch verstanden?
...habe mir gerade mal die oben erwähnte verlinkte Seite angesehen. Ich finde es schon erstaunlich das eine "Fachseite" Falschangaben macht :? In der Schweiz soll demnach eine "Nulltoleranz" bei Überladung bestehen. Das ist falsch! Wer genaueres wissen möchte: --> Link oder googelt nach Bussenliste" und schaue dort unter Position 300 ff :wink:
Moin, ich habe mir gerade das von dir verlinkte PDF angesehen, dort steht am Ende des ersten Absatzes, Zitat: "Mit der auf den 1. Januar 2005 in Kraft tretenden Änderung der VRV wird daher grundsätzlich eine Nulltoleranzregelung bei Gewichts- und Achslastüberschreitungen eingeführt." Was ist jetzt daran falsch? Oder siehst du den unter Punkt 5.1.6 genannten "Sicherheitsabzug" von 3% als die in der Schweiz gültige Toleranz an? Gruß Uwe Gruß Uwe
Moin Uwe, (Wiege-)Toleranz? ...nichts anderes sind die 3% doch. Ist bei uns doch genau so, da wird eine evtl. Messungenauigkeit in Form von Toleranz in Abzug gebracht. Und nach diesem Abzug ist bei uns auch eine "Nulltoleranz" :wink: Hallo, es triftet das Thema ein wenig ab. Hier geht es nicht um Überladung sondern, Überlastung der Reifen mit der Folge eines Reifenschadens! Moin.
Wie kommst Du darauf, dass es hier nicht um Überladung geht? Zur Erinnerung: Im Eingangsthread heißt es:
Zum Thema: Ich finde es äußerst bedenklich, wenn die Sicherheitstoleranzen von Fahrwerk, Bremsen, Reifen, Waagen etc. bis zum Ende ausgereizt werden. Diese Toleranzen sind dafür gedacht, Extremsituationen (z.B. heiße Temperaturen im Sommer) zu berücksichtigen. Sie sind nicht dafür gedacht, noch ein paar mehr Luxusgegenstände zu transportieren. Viele Grüße, Andreas Hallo, zum Schluss... ob's nun zum o.g. Thema ein Reifenplatzer oder ggf. Überladung war ... Auch in Deutschland wird bei Überladung (abgefahrene Reifen) die Weiterfahrt u.a. auch für WoMos untersagt, wenn nicht wie im ersten u.g. Fall von 900kg Überüberladung am Ende die zGM erreicht wird siehe youtube --> Link --> Link Biggi51 PS: wohl dem der am besagten Rastplatz eine naheliegende leere Garage zur Zwischenlagerung findet ;-) Zu diesen Thema möchte ich nur Anmerken das an einer Überladung der Hinterachse auch die Hersteller eine Mitschuld haben, welche?. Es ist der lange Hecküberhang der meisten FZ obwohl es das Grundfahrwerk auch mit langen Radstand gibt! Manchmal ist die Achslast schon überschritten wenn sich der Abwassertank von einen Platz zum Nächsten gefüllt hat wenn der hinter der Achse liegt. Was nützt eine Achslast von z.B. Vorne 2000kg bei echten mit Fahrer und Beifahrer von 1400kg und Hinten 1600kg wenn da schon 1520kg mit einem Kind über der Achse (2 Personen dürfen da sitzen) drauf sind. Hier sollten endlich die Hersteller reagieren und lange Fahrgestelle mit entsprechenden Achsen und Rädern verwenden, das ist sicher nicht viel teurer und sicherer als 2 m Überhang. Das Überlast immer eine Risiko ist sollte jeder wissen. |
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