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Vollkasko neu abschließen - Verwirrung


Alkovan17 am 08 Mai 2017 00:20:46

Hallo,
wir wollen erstmals ein Wohnmobil versichern.

1 Jahr alt, 2.Besitzer, Listenpreis rund 49.000, kommen noch ein paar Teile dran und rein, also sagen wir 50k. Vollkasko erscheint sinnvoll. Es sollen auch mal nicht Blutsverwandte fahren dürfen. GFK-Dach.

Dann geht es los... Wie üblich bei Allem was mit Wohnmobil zu tun hat, ist es etwas unübersichtlicher, als normal.

Die Einen wollen den Neupreis, die Anderen den Zeitwert, manche wollen fast nichts wissen, Andere fast alles und eine Mitgliedschaft in einem Club.

Bisher angefragt habe ich RMV, ESV und Jahn&Partner (Helvetia). Außerdem die HUK, bei der mein PKW versichert ist. Sehr große Preisspanne zw. 370 und 680€ für die selben Rahmendaten. Das verwirrt mich.

1.) welche anderen Firmen sollte ich anfragen? Sollte eine der o.g. rausfallen (aus welchen Gründen?)? Ist eine der o.g. (oder welche andere) besonders bekannt für service und Kundenfreundlichkeit?
2.) Weiß jemand, ob ich den alten Rabatt der Schwiegermutter (immerhin SF7 Haftpflicht/Teilkasko) zu einer neuen Versicherung mitnehmen kann (resp. meine Frau?)?
3.) Welches Selbstbeteiligung empfiehlt sich für Teilkasko/Vollkasko, und warum?
4.) Welche Länder sind üblich?
5.) Was soll das mit den Clubs (bin jetzt sicherheitshalber stolzes Neumitglied im Caravan Salon Club zu Düsseldorf o.ä., das ist doch alles eine Farce, oder?)?
6.) Auf welcher Basis passen die Versicherungen die Tarife anhand der Marke des WoMo an? Bei ESV steht im Kleingedruckten ständig: "gilt nicht für Carthago, Malibu und Adria"?
7.) welche Erfahrungen habt Ihr mit der Auslandschadensschutz-Versicherung? Wie wichtig?
8.) Was ist mit Maderbiss, Hagel, Elementarschäden - relevant oder bloß Nebelkerzen?
9.) Kann jemand Erfahrenes zusammenfassen, was man wirklich braucht?

Vielen Dank für jeden Input!
Gruß
Martin

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Ganzalleinunterhalter am 08 Mai 2017 09:38:15

Hallo Martin

zu 2. > Ebenfalls bei ESV Prozente von verstorbenen Schwiegervater übernommen, darauf achten dass man die Jahre an Selbstnutzung des Fahrzeugs bestätigt, welche für SF 7 erforderlich sind !(meine Frau ) Daran denken, dass eine nochmalige Übertragung auf Dich dann nicht mehr möglich ist ! ( war bei uns so)

zu 3. > VK oft unwesentlich teurer als TK, zumal Neufahrzeug ( 1J) bsp selbstverschuldeter Unfall mit Totalschaden

Zu 4 > ???

zu 5. > Clubcarte vom Caravan Salon bringt bei ESV Prozente

zu 7 > wichtig, weil abrechnung wie wenn Schaden im Innland

zu 8 > absolut wichtig > kann im Schadensfall ( was hier schon oft geschildert wurde ) richtig teuer werden





Zu Deinen weiteren Fragen > Sufu hier im Forum > wurde vieles schon mehrfach beantwortet

Bergbewohner1 am 08 Mai 2017 17:15:51

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ramWFnet am 08 Mai 2017 18:52:21

Ich würde zumindest die wichtigsten Punkte in den Bedingungen kontrollieren:
- Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit?
- Glasbruch (Selbstbeteiligung, Höchstbetrag)
- Hagel-/Sturmschäden (Selbstbeteiligung, Höchstbetrag)?
- Tierschäden (Nicht nur Haarwild!, Höchstbetrag)?
- Fährrisiko versichert?
- Rückstufung bei Unfall und die Mehrkosten?

Und man wird feststellen, das Preis = Leistung. Die günstigeren zahlen dann halt nicht oder nur sehr wenig bei Glas-, Hagel- oder Sturmschäden etc. Bei mir sind ESV Schwenger, Accura und weitere günstigen Versicherungen immer schon wegen dem fehlen des ersten Punktes rausgeflogen oder spätestens beim zweiten.

BestiaNegra am 09 Mai 2017 20:15:28

'n Abend,

zu 2. Eine Übertragung des SFRs auf Deine Frau ist möglich, sofern der Vertrag Deiner Schwiegermutter nicht länger als ein Jahr ruht. Vermutlich wird eine Übertragung nur auf Deine Frau möglich sein, dann wird sie wohl auch Halterin werden müssen.

BadHunter am 10 Mai 2017 08:15:04

BestiaNegra hat geschrieben:Vermutlich wird eine Übertragung nur auf Deine Frau möglich sein, dann wird sie wohl auch Halterin werden müssen.


Ersteres ist gut möglich, da die meisten Versicherungen die Übertragung nur im direkten Verwandtschaftsverhältnis zulassen. Letztes ist aber nicht erforderlich, Halter und Versicherungsnehmer können normalerweise problemlos völlig unterschiedliche Personen sein (kann allerdings manchmal einen etwas höheren Beitrag bedeuten...).

Ganzalleinunterhalter am 10 Mai 2017 11:40:03

BestiaNegra hat geschrieben: sofern der Vertrag Deiner Schwiegermutter nicht länger als ein Jahr ruht..


Mir wurde von der HUK Coburg mitgeteilt, dass es bis 7 Jahre nach Stilllegung möglich sei.

BadHunter am 10 Mai 2017 12:41:57

Ganzalleinunterhalter hat geschrieben:Mir wurde von der HUK Coburg mitgeteilt, dass es bis 7 Jahre nach Stilllegung möglich sei.


Das machen viele Versicherer so, besonders die "Großen", aber längst nicht alle... Gerade bei Direkt- oder Online-Versicherern gilt meist nur das eine Jahr...

andwein am 10 Mai 2017 16:39:04

Bei gleichem Nachnamen keine Schwierigkeiten (Eltern Kind-Verhältnis)
Bei unterschiedlichen Nachnamen mehr Diskussion (Eltern auf Schwiegerson nicht möglich, Übertrag auf Tochter mit Namen des Schwiegersons kein Problem)
Eigene Erfahrung vor 3 Monaten, Ist aber anscheinend überall anders gehandhabt
Gruß Andreas

Ganzalleinunterhalter am 10 Mai 2017 17:04:31

andwein hat geschrieben:Eltern auf Schwiegerson nicht möglich, Übertrag auf Tochter mit Namen des Schwiegersons kein Problem


Hatte selbes Problem vor 5 Jahren mit AXA auf HDI - nun läuft Womo auf meine Frau.

BestiaNegra am 10 Mai 2017 20:15:59

BadHunter hat geschrieben:Ersteres ist gut möglich, da die meisten Versicherungen die Übertragung nur im direkten Verwandtschaftsverhältnis zulassen. Letztes ist aber nicht erforderlich, Halter und Versicherungsnehmer können normalerweise problemlos völlig unterschiedliche Personen sein (kann allerdings manchmal einen etwas höheren Beitrag bedeuten...).


'n Abend,

zum Zeitpunkt der Rabattübertragung wird es erforderlich sein, dass der/die neue VN auch Halter sein muss.

Natürlich kann es auch einen abweichenden Halter bei einem Vertrag geben, aber eben nicht genau in diesem Falle. Ich bin übrigens für einen Versicherer tätig und habe täglich mit solchen Übertragungen zu tun.

aoone am 10 Mai 2017 23:53:15

Jaa...die von HUK...gehören zu den günstigsten Versicherern.

Frage ist, zahlen die wenn man was selber verschuldet, oder hauen die gleich 3 Gutachter raus? :lol:

BadHunter am 11 Mai 2017 10:07:48

BestiaNegra hat geschrieben:zum Zeitpunkt der Rabattübertragung wird es erforderlich sein, dass der/die neue VN auch Halter sein muss.

Ich bin übrigens für einen Versicherer tätig und habe täglich mit solchen Übertragungen zu tun.


Dann handhaben Versicherer das wohl auch unterschiedlich... Ich bin seit 20 Jahren für einen Versicherer im Aussendienst tätig, bei uns ginge das auch in diesem Fall mit abweichendem Halter...

Dass die HUK so günstig ist war mal, das ist Geschichte... Jedes Fahrzeug muss einfach individuell berechnet werden, einen pauschal günstigen Versicherer gibt es nicht, das merke ich in meiner täglichen Arbeit. In sehr vielen Fällen kann ich günstigere Beiträge anbieten als in jedem Vergleichsrechner im Internet, in andere Fällen keine Chance (bezieht sich auf PKW)....
Neue Wohnmobile brauche ich garnicht erst rechnen bei meiner Gesellschaft, bei Gebrauchten sieht es schon wieder ganz anders aus, weil bei uns nach Zeitwert berechnet wird.

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