aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Status Gasprüfungen mit Tankflasche 1, 2


villadsen am 27 Jun 2017 14:29:16

Ich stimme Peter vollkommen bei.
Dass Problem mit den Aussagen von Scout ist dieses Zitat:
Scout hat geschrieben:Zitat
Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.
Gruß
Scout

Wer sagt dass es so ist? Nicht der Gesetzgeber, sondern einen Verein der auf seine Homepage folgendes über sich selbst schreibt:
Als Fachverband wirkt er wesentlich mit an der Gestaltung von Normen und Richtlinien und bietet Lösungsansätze rund um den modernen und effizienten Einsatz des Energieträgers an.

Wenn es keine offizielle Normen und Richtlinien gibts, dann ist das Zitat von DVFG lediglich einen Beitrag zur Debatte.
MfG
Thomas V.
Der auch mit Alugastankflaschen unterwegs ist und sie problemfrei als Tauschflaschen durch den Gasprüfung bei Dekra bekommen haben.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

HHolzwurm am 27 Jun 2017 14:52:18

Jetzt trifft es mich dann Gasprüfung steht an mit 2 Gastankflaschen die noch nicht im Prüfbuch stehen.
Ich lass die Gasprüfung im Nachbarort bei einem kleinem Campingmobilbauer machen. Hab heute schon mal vorab angerufen und ein wenig nachgefragt.
"Gastankflaschen sind kein Problem müssen nur ordentlich befestigt sein" war die telefonische Auskunft.

Na dann wollen wir mal sehen nächste Woche weiß ich mehr und berichte ;D ;D ;D

andwein am 27 Jun 2017 17:07:18

villadsen hat geschrieben:...Wer sagt dass es so ist? Nicht der Gesetzgeber, sondern einen Verein....Wenn es keine offizielle Normen und Richtlinien gibts, dann ist das Zitat von DVFG lediglich einen Beitrag zur Debatte.

Nichts desto trotz ist es dieser Verein, der nach seiner "Meinung" ausbildet, damit eine Multiplikatorfunktion hat, und dem vom deutschen Staat Prüffunktionen übertragen wurden. Den an den Prüfsiegeln zweifelt wohl keiner, oder. Der TÜV und ähnliche Prüforganisationen machen genau dieses Siegel dieses Vereins zur Grundlage er Erteilung einer HU-Plakette. Ob es und nun passt oder nicht!
Gruß Andreas

Anzeige vom Forum


WomoTechnikService am 27 Jun 2017 19:05:11

andwein hat geschrieben:und dem vom deutschen Staat Prüffunktionen übertragen wurden. Den an den Prüfsiegeln zweifelt wohl keiner, oder.


Nicht der Verein selbst hat die Prüffunktionen, sondern der sogenannte G607-Sachkundige, der von der "Deutschen Flüssiggas Akademie" --> Link ausgebildet wurde oder von der EVAG --> Link

Die Deutschen Flüssiggas Akademie gehört dem DVFG, die EVAG ist der Europäische Vertrieb für Arbeitssicherheit und Gefahrgutmanagement.

LG Peter

telahr1 am 29 Jun 2017 17:37:55

Es geht hier darum, ob die Alugaspfandpflaschen wie ein Treibstofftank fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sein muss oder nicht. Das ist nämlich in den meisten Mobilen nicht so einfach möglich.

Eine in Deutschland gültige DIN-Norm sieht das vor. Aber eine DIN-Norm ist kein Gesetz und insbesondere hier das Ergebnis von den wirtschaftlichen Interessen Ihrer Ausschussmitglieder.

Das EU-Recht sieht das nicht so vor. Es ist allerdings nicht so einfach nachzulesen, da EU-Recht sehr verklausuliert ist. Aber wo muss ich schauen?

In der StvZO steht unter II. - Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung, § 19 Absätze 1-3 eindeutig, dass eine Betriebserlaubnis zu erteilen ist, wenn die Richtlinien des Europäischen Parlaments eingehalten werden.

In der Richtlinie 2001/56 EG im Anhang I steht unter 1.1: Der Antrag auf Erteilung der EG-Typengenehmigung gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 70/156/EWG für einen Fahrzeugtyp in Bezug auf die Heizanlage ist vom Hersteller zu stellen.

Die Vorschriften für den Bau und die Prüfung von Druckbehältern richten sich nach:
"ortsfeste Druckbehälter fest installiert in Caravans (Oberbegriff Wohnmobile, Wohnanhänger " nur zum Heizen und Kochen,Kühlen) EN 97/23 seit 2003/ seit 16.07.2016 2014/68 EU auch in D geltendes Recht: Auch ortsbewegliche Druckbehälter dürfen ortsfest verwendet werden. Sie können CE-Zeichen tragen.
sowie
"ortsbewegliche Druckbehälter" ( nach Gefahrgutrecht =Verpackungen ) Bau-und Zulassungsvorschriften (auch TANKS). ADR diese müssen PI-Zeichen tragen: 2010/35 EN

Für die Freistellung ADR ist die Freistellung Heizung ( 2001/56 EG Artikel 2-4 ), Freier Warenverkehr Druckgeräterichtlinie, freier Warenverkehr ortsbewegliche Druckbehälter und Betriebssicherheitsverordnung in D sowie BLUE Guide 2016 (Führung durchs EU-Recht im vorgenannten Bereich) maßgebend.

Nur in einem Punkt wird die Verbindung zur UN 67 im Recht Heizung gezogen: all parts of the liquid phase Bennstoffeinfüllstutzen 2001/56 EG UNECE 122 Amend 3 müssen analog zur UN 67 gebaut, geprüft und zugelassen sein. Also hinsichtlich Betankung und Füllschlauch.

Bitte PN, wer die Richtlinien geschickt haben möchte.

Liebe Grüße

Olaf

funfan am 29 Jun 2017 21:28:59

Hallo, im ersten Satz soll es sicherlich "Alutankflaschen" statt "Alupfandflaschen" heißen.

Viele Grüße

Hartmut

duesselman am 30 Jun 2017 08:13:27

villadsen hat geschrieben:Wer sagt dass es so ist? Nicht der Gesetzgeber, sondern einen Verein ….
Wenn es keine offizielle Normen und Richtlinien gibts, dann ist das Zitat von DVFG lediglich einen Beitrag zur Debatte.


Die Krux an der Sache ist doch das die Arbeitsblätter oder DIN Normen dieser Vereine als "allgemein anerkannte Regeln der Technik" gelten.

Sollte es mal zu einem Schadensfall kommen wird der Richter doch fragen welche Maßnahmen man unternommen hat um den Schaden zu verhindern. Kann man jetzt Guten Gewissens sagen man hat alles so gemacht wie die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" sind , ist man so gut wie aus dem Schneider.

Natürlich kann ich auch alles andere machen (na ja fast) aber dann liegt die Beweislast wieder bei mir.

Wenn ich seeehr viel Geld habe und ein Prüfinstitut damit beauftragen kann eine alternative Befestigung/ Verrohrung oder was auch immer an einer Aluflasche zu untersuchen und ich dann die Wirksamkeit dieser Alternative nachweise kann ich diese auch betreiben.
Aber bitte: Wer macht das ?, Da ist es doch einfacher sich an die "Vorgaben" der bereits vorhanden Untersuchungen (sprich Normen und Arbeitsblätter) zu halten

villadsen am 30 Jun 2017 11:35:41

duesselman hat geschrieben:Da ist es doch einfacher sich an die "Vorgaben" der bereits vorhanden Untersuchungen (sprich Normen und Arbeitsblätter) zu halten

Das Problem liegt doch eher dadrin das die Auslegung der Regelen von dieser Vereine keinen Sinn ergibt. Eine normale Gasflasche kannst du mit einen schnürsenkel fixieren. Eine ähnliche Gastankflasche muss eine fixierung haben der 20/8G aushalten kann. Selbst der Richter wird sehen können dass das keinen Sinn gibt.
MfG
Thomas V.

WomoTechnikService am 30 Jun 2017 11:53:33

villadsen hat geschrieben:Eine ähnliche Gastankflasche muss eine fixierung haben der 20/8G aushalten kann.


Ich habe es ja weiter oben schon geschrieben... Im Zusammenhang mit der zweiten Regel gibt es Sinn, denn die lautet "fest verrohrt". Wenn ich die Flasche mit Rohr anschließe, muss sie absolut fest stehen, sonst lockert sich die Rohrverbindung oder bricht. Ein Schlauch macht Bewegungen einfach mit.

LG Peter

juhei am 30 Jun 2017 15:34:44

Moin,
wo steht eigentlich geschrieben das eine Gasflasche ( die graue,die man ja auch nicht unbedingt tauschen muss,man kann sie auch befüllen lassen )nicht auch etwas besser im Gaskasten befestigt werden kann,als nur mit einem Schnürsenkel.
Wo ist der Vorteil einer festen Verrohung?
Ist da auch eine Bruchsicherung verbaut?
Bei einer Verformung des Gaskastens ist doch das feste Rohr der schwächste Punkt in der Anlage und bricht lange vor der Flasche.
Für mich ist die Tankflasche eine ganz normale Gasflasche beim Fahren und eine Tankflasche beim Tanken,die an einer LPG-Tankstelle in Deutschland sowieso nicht betankt werden darf.
Das hat sich wohl noch nicht herum gesprochen.Einfach einmal die Aufkleber an den Tanksäulen lesen.
Auch sind die Flaschen kein Bestandteil der Gasprüfung,ich muss eine Flasche immer heraus nehmen,denn sonst kommt der Prüfer nicht an den Prüf-Anschluss heran.
Gruß Jürgen

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

CP Plus Platine wirklich nur über den Fachhändler erhältlich
Umbau der Kochstelle von Gas auf Induktion
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt