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Status Gasprüfungen mit Tankflasche 1, 2


andwein am 19 Mai 2017 17:11:50

Anbei meine Erfahrungen mit der Prüfung von Gasanlagen mit Tankflasche:
1. In das Womo wurde 2008 eine 1-Flaschenanlage mit Truma Regler und Schlauchbruchsicherung eingebaut. Dokumentiert in der Erstabnahme, vorgeschriebener Tausch also 2018, Vorgang OK
2. 2009 wurde die Anlage auf Duomatik erweitert, kein Eintrag in der Erstabnahme OK,kein Eintrag im noch nicht vorhandenen Gasprüfbuch, klar, OK, vorgeschriebener Tausch also 2019
3. 2010 wurde nach der erfolgten Gasprüfung eine Tauschflasche entfernt und eine Gastankflasche (von mir) fest eingebaut. Flasche hat Konformitätserklärung mit Seriennummer, TÜV-Bescheinigung. Ein Eintrag ins Gasprüfbuch erfolgte nicht, ist ja nur eine Flasche und kein Gerät und beim Tausch einer Tauschflasche mache ich ja auch keine offizielle Gasdruckprüfung, die außerdem weiter hinten am Regler ansetzt (meine Interpretation).
4. 2011 wurde eine Gasprüfung durchgeführt, OK, fehlender Eintrag der Duomatik und der Gastankflasche im gelben Gasprüfbuch wurde durch den TÜV Süd nicht beanstandet.
5. 2013 wurde eine Gasprüfung durch den TÜV durchgeführt, nicht bestanden, weil SN der eingebauten Gasflasche durch die Einbaulage vom Prüfer ohne Spiegel nicht abgelesen werden konnte. TÜV Süd stellt aber keine gelben Gasprüfbücher aus sonden nur Einzelbescheinigungen ohne Geräte. Ich habe deshalb die Gastankflasche vor Ort ausgebaut und die Anlage mit einer Tauschflasche, aber mit Duomatik, prüfen lassen. Trotz offenem Schlauchanschluss für die Tankflasche wurde die Anlage abgenommen!!!!!
6. 2015 wieder eine Gasprüfung, dieses Mal durch eine Heizungsbau-Firma im Rahmen der HU, Abnahme OK, trotz fehlendem Eintrag von Duomatik und Tankflasche im gelben Gasprüfbuch.
7. 2017, Mai wieder Gasprüfung durch den TÜV-Süd, Abnahme verweigert mit dem Hinweis: Kein Eintrag im Gasprüfbuch, soll der nachtragen, der den Scheiß eingebaut hat, Gasprüfung gilt ja noch bis 6/2017, HU-Plakette also erteilt.
8. 2017 ich habe mir einen Heizungsbauer mit Prüfungszertifizierung gesucht, habe die Gastankflasche installiert gelassen, aber den Schlauch zur Gasanlage abgeschraubt und über den Befüllungsstutzen ein Schild "Tankflasche außer Betrieb" geklebt. Ich wollte es nun wissen. Der Meister macht auf einem CP in der Nähe jedes Jahr Gasprüfungen an ca. 200-400 Womo/WoWa, sollte sich also auskennen. Die Abdrückprüfung erfolgte mit neuestem Equipment, die Funktion des Herdes wurde geprüft, die Plakette bis 2019 geklebt und alle Prüfpunkte im Gasprüfbuch abgehakt.
Jetzt wollte ich noch den Eintrag der von mir stillgelegten Gastankflasche. Der Meister sagte: Wieso, die hat 11 kg, einen Schlauchanschluss und darf damit betrieben werden. Die Befüllung ist nicht Teil der Dasprüfung. Dann schaute er zur Sicherheit in seine "Gasprüfhandbuch" (ziemlich neu) und sagte: sehen Sie, das ist ihre Gastankflasche aus Alu, die darf als Versorgung betrieben werden. Aber ok ich prüfe jetzt gemäß Anweisung meines Handbuches:
Konformitätserklärung mit TÜV-Kennnummer vorhanden, Ja, also OK, nach DIN EN 13110, Ja, also OK, Seriennummer ist nicht notwendig, da diese Tankflasche nicht Teil der "installierten Gasgeräte" (Abschnitt 6) ist. Das ist kein Gerät sondern ein Flasche.
Die Flasche dürfen Sie so anschließen und betreiben. ich trage diese unter Bemerkung (Abschnitt B) ein.
Ich trage auch die fehlende Duomatik ein, jetzt müssen Sie als Eigentümer der Anlage (Fahrzeug) auf der 2. Seite unten (Abschnitt C) aber noch die Einweisung auf die Anlage unterschreiben, sonst ist das gelbe Prüfbuch mit seinen Angaben eigentlich formell auch nicht gültig.
Nett, gell, Jetzt ist angeblich alles abgenommen und im Prüfbuch eingetragen, im Mai 2019 gehe ich wieder zum TÜV, mal sehen was er dann auf Lager hat.
Den Beitrag habe ich als Diskussionsunterlage für eure Gespräche als "Tankflaschenbetreiber" bei der nächsten Gasprüfung verfasst. Viel Erfolg
PS: auf das Abschrauben der Reglerschlauches und den Aufkleben "Außer Betrieb, nicht befüllen" bin ich besonders stolz.
Gruß Andreas

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avm75 am 19 Mai 2017 17:16:14

Interessant, vielen Dank für die Zusammenfassung!
:top:

bernierapido am 19 Mai 2017 18:09:27

Danke für deine Mühe

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Schramme am 19 Mai 2017 19:07:43

Vielen Dank für Deine Erfahrungen :lach:


Jetzt spiele ich doch mal wieder mit dem Gedanken mir eine ALU-Gastankflasche zuzulegen. Und natürlich ein "Schild" ;D

reisemobil.online.cx am 19 Mai 2017 19:57:08

Schön beschrieben, nur eine Frage habe ich noch: Musstest du die nicht erfolgten Abnahmen beim TÜV bezahlen?

Scheinbar hat das gelbe Gasbuch beim TÜV viel Bedeutung. Beim TÜV Nord hat es sich der Prüfer auch sehr genau angesehen und festgestellt dass der letzte Prüfer ein paar Häckchen vergessen hatte und ein Feld nicht ausgefüllt war. Hat er dann aber sofort korrigiert. Ansonsten war er sehr freundlich und hilfsbereit, ich war total Begeistert.

Gruß Michael

andwein am 20 Mai 2017 09:58:45

reisemobil.online.cx hat geschrieben:Schön beschrieben, nur eine Frage habe ich noch: Musstest du die nicht erfolgten Abnahmen beim TÜV bezahlen? Gruß Michael

Nein, der Prüfer hat es sich leicht gemacht. TÜV, AU und Gas wären im Juni 2017 fällig gewesen. Er hat nur TÜV und AU gemacht und bei der Gasprüfung auf den noch gültigen Monat Zeit verwiesen. Er hat dies aber im HU-Prüfbericht vermerkt. Alo keine Gasprüfung, also keine Gebühr.
Der "fahrende" Prüfer kennt wohl mein Fahrzeug und ist irgendwie vorbelastet. Vor zwei Jahren hat er moniert:
Das Womo ist mit Esslinger Nr. zugelassen und müsste zum TÜV des Zulassungsortes um die vom TÜV abgenommene Zusatzluftfederung in die ZulassBesch Teil1 einzutragen. Deshalb keine Abnahme. Der Werkstattmeister hat das Womo dann zur örtlichen TÜV-Stelle gefahren, dort wurde die HU-Plakette als bestanden geklebt. Dem "fahrenden Mitarbeiter" ist es bei seiner geistigen Beweglichkeit gar nicht aufgefallen, dass das Fahrzeug bereits auf den Landkreis Landsberg umgemeldet war (Adresse d. Halters), aber halt (was seit 2015 auch in Bayern zulässig ist) seine Kennzeichen behalten hat. Ich habe es dann in Landsberg nachtragen lassen, die haben nur gelacht. Er kennt sich halt wahrscheinlich in Ablehnungs-Formalitäten besser aus als in Kfz-Zulassungssachen. So jetzt ist der Frust auch raus, den ich in meinem ersten Beitrag meisterhaft unterdrückt habe.
Meine Erfahrung bezieht sich ausdrücklich nur auf diesen "fahrenden Mitarbeiter" nicht auf alle Prüfer beim TÜV!
Gruß Andreas

Mobilfreak am 20 Mai 2017 10:22:22

Solche unterschiedlichen Erfahrungen wird es immer geben.

Es gibt Leute, die wenn sie einen entsprechenden Posten bekommen, diesen dann auch voll ausnutzen.
Meist eine Ursache von Minderwertigkeits-Problemen.

Dann gibt es aber zum Glück genug vernünftige die nach Sinn und Zweck beurteilen und handeln.

KlausSchmidt am 20 Mai 2017 10:39:18

Moin Andreas,
vielen Dank, Du hast meinen Tag gerettet.
Normalerweise schlage ich mir nur gegen den Kopf, wenn ich wirklich dumme Gegebenheiten selber erlebe.
Diesmal hast Du es mit den sachlichen Schilderungen der von Dir erlebten Prüfungen aus der Ferne erreicht!
Ein schönes Wochenende, allzeit gute Fahrt und immer eine handbreit Gas an Bord
Klaus

juhei am 20 Mai 2017 19:12:54

Moin,
der Kasten wurde mit einer 11 Kg.Gasflasche und einer MonoControl CS ausgeliefert.
Da mir eine Gasflasche zu wenig war,zwei 11 Kg aber nicht in den Gaskasten paßten, habe ich das dahinter liegende Staufach geopfert und den Gaskasten erweitert.
Dann habe in Selbstarbeit eine 11 Kg.Alugasflasche mit Außenbetankung und Hochdruck-Schläuche mit Schlauchbruchsicherung,montiert.
Bei der Gelegenheit wurde die MonoControl CS durch eine DuoComfort erweitert und eine Füllstandsanzeige für die Tankflasche angeschlossen.
Nach einem Jahr bin ich dann zur Gas-Firma gefahren,habe die Anlage prüfen lassen und ein gelbes Gasprüfbuch anfertigen lassen.
Jetzt fahr ich alle 2 Jahre zur Gasprüfung immer zu meiner Gas und Camping Firma und hatte bisher keine Probleme die Plakette zu bekommen.
Ich habe immer die Aussage bekommen,die Gasflaschen ( 1x Alutankflasche u. 1x Tauschflasche 11 Kg.) sind nicht Bestandteil der Gasprüfung.
Der TÜV-Nord Prüfer hat nur die Plakette gesehen und sich nicht weiter für Gasanlage und gelbes Buch interessiert.
Ebenso 2 Jahre später die DEKRA, ohne Probleme die HU bestanden.

Gruß Jürgen

andwein am 21 Mai 2017 11:41:05

juhei hat geschrieben:...Nach einem Jahr bin ich dann zur Gas-Firma gefahren,habe die Anlage prüfen lassen und ein gelbes Gasprüfbuch anfertigen lassen. Jetzt fahr ich alle 2 Jahre zur Gasprüfung immer zu meiner Gas und Camping Firma und hatte bisher keine Probleme die Plakette zu bekommen.Gruß Jürgen

Und das ist genau der Punkt!
Ich hatte nie Probleme mit Gasprüfungen durch Gas/Camping Betriebe! Aber ich werde auch älter, der TÜV macht auch Gasprüfungen, also Inspektion/Ölwechsel/Reifenwechsel/TÜV/Gasprüfung alles aus einer Hand und zum gleichen Zeitraum. Das spart Weg und Zeit, denkt man. Ist aber nicht so. Der TÜV prüft anders als die Fachbetriebe, er prüft auch noch mit Luftpumpe und Manometer, wo andere schon elektr. Messprotokolle erstellen (zum gleichen Preis!)
Aber auch ich bin lernfähig, die nächste Gasprüfung erfolgt nicht mehr durch den TÜV! Der Heizungsbauer vorgestern macht in Zukunft den Umsatz!
Gruß Andreas

quabi am 21 Mai 2017 17:46:54

andwein hat geschrieben:Aber auch ich bin lernfähig, die nächste Gasprüfung erfolgt nicht mehr durch den TÜV! Der Heizungsbauer vorgestern macht in Zukunft den Umsatz!
Gruß Andreas

Hallo Andreas,
sehr interessant für mich, Dein ausführlicher Bericht!
So einen Heizungsbauer suche ich auch noch für die im nächsten Jahr anstehende Gasprüfung: Meine Negativ-Erfahrungen mit der Abnahme bzw. Nicht-Abnahme meiner Gastank-Flasche beim TÜV-Nord habe ich ja auch schon hier im Forum ausführlich geschildert. Da gibt es einige Parallelen zu Deinem Bericht!
Nächstes Jahr steht für mich der Austausch des Gasdruckreglers und die Verwendung einer festen Verrohrung zwischen Flasche und Regler an.
Ich hoffe, dass ich dann endlich einen richtigen und vor allem kompletten Eintrag der Gastank-Flasche im Gasprüfheft erwirken kann, die dem "Amtsschimmel" so gefällt.
Gruß quabi

achim49 am 21 Mai 2017 19:18:15

hallo,
ich verfolge diese unzähligen Diskussionen über Gas- Tnk, Tsnkflasche usw. seit einiger Zeit.

Ich bin neu im Geschäft,deshalb denke ich, zur Prüfung nächstes Jahr steht meine 5Kg Flasche im Auto. Auf großer Fahrt steht eine zusätzliche Gasflasche im Gaskasten und wird angeschlossen.
Das sollte so in Ordnung sein.

Wenn ich mir dann später eine GFK Flasche hole, diese den Vorschriften entspricht, dann werde ich die auch anschliessen und betreiben.
Nach meiner Denke ist das OK.

Und wenn ich die dann entweder im Ausland, oder bei einem autorisierten Betrieb im Innland befüllen lasse, dann sollte das auch in Ordnung sein.

Vermeiden werde ich die Debatte mit Tüv, Dekra und anderen Amtspersonen, sowie im Forum.

Euch allen eine verpuffungsfreie Urlaubszeit.

schnatterente am 24 Mai 2017 16:52:14

andwein hat geschrieben:Ich habe deshalb die Gastankflasche vor Ort ausgebaut und die Anlage mit einer Tauschflasche, aber mit Duomatik, prüfen lassen. Trotz offenem Schlauchanschluss für die Tankflasche wurde die Anlage abgenommen!!!!!

So machen wir das jedes Mal, die letzten Jahre immer mit Tauschflasche. Dieses Jahr habe ich nur die Tankflasche rausgenommen. Der Prüfer meinte, dass ist kein Problem mit dem offenen Schlauchanschluss. Druck wurde gehalten - Gasprüfung bestanden :-) Da wir unsere Gastankflasche auch mal mit dem PKW befüllen oder im Winter für andere Zwecke benötigen, werde ich mich hüten, das grüne Ding rammelfest zu verschrauben (alle gesetzeskonform handelnden Bürger mögen bitte weghören).

rolf51 am 25 Mai 2017 15:41:16

Hallo,
der TÜV sieht mein Fzg. nicht mehr, sondern GÜV. Die Gasprüfung wird bei einem Händler durchgeführt und dieser sieht meine Tankflaschen nicht, seine Aussage. Auch ne Möglichkeit.

andwein am 26 Mai 2017 13:03:36

schnatterente hat geschrieben:...So machen wir das jedes Mal, die letzten Jahre immer mit Tauschflasche. Dieses Jahr habe ich nur die Tankflasche rausgenommen. Der Prüfer meinte, dass ist kein Problem mit dem offenen Schlauchanschluss. Druck wurde gehalten - Gasprüfung bestanden

Ja, man sieht an den Beiträgen, das ganze Thema "Gastankflasche" ist prüfungstechnisch" ein Chaos. Jeder macht es anders.
Nach der Argumentation meines Heizungsfachmannes muss die Tankflasche innen im Gasflaschenkasten auch nicht "per Rohr" angeschlossen werden.
Übrigens, die Gasarmatur meines Hausgasflüßigtank, hat lieferseitig einen offiziellen "Notversorgungsanschluss" an den darf per Betriebsanleitung eine 5/11/30kg Gastauschflasche mit bis zu 30bar Betriebsdruck über einen Hochdruckschlauch angeschlossen werden. Dieser Anschluss ist also auch nicht verrohrt!
Alles sehr seltsam, Gruß Andreas

Beduin am 26 Mai 2017 13:11:06

Wirklich seltsam und was du für ein Glück hattest. Meine Tankflasche wurde damals auch nicht eingetragen und als ich es letztens machen wollte, wollten die nicht mehr. Sei jetzt verboten :eek: :x
Bin leicht genervt.
Hast mal bitte Foto wie dein Eintrag jetzt aussieht

andwein am 26 Mai 2017 15:11:18

Ja, habe ich, ich habe doch einen Dokumentationsfimmel. Das Gasprüfbuch ist voll, wenn der nächste ein neues ausstellt will ich dass alles wieder drin steht, man weis ja nie.

Gruß Andreas

Beduin am 26 Mai 2017 16:42:59

Bedankt :)

laikafan1956 am 22 Jun 2017 13:57:12

da ich mir demnächst auch eine Gastankflasche einbauen will, bisher habe zwei 11 Liter Flaschen mit Duomatik. Welche Tankflaschen könnt Ihr denn empfehlen?
vielen Dank im voraus Laikafan

marmarq am 22 Jun 2017 17:13:35

andwein hat geschrieben:Ja, man sieht an den Beiträgen, das ganze Thema "Gastankflasche" ist prüfungstechnisch" ein Chaos. Jeder macht es anders.
Wie recht Du hast!

Habe unsere Alu 14kg Tankflasche mit Außenbetankung 2012 selbst fest eingebaut. 2010 als das neue Womo geliefert wurde, hab ich auch im Selbstbau den Serien Einfachregler geg. die DuoControl getauscht, wg. 1x Tausch 1xTankfl.
Das hat bis heute keinen int.
Die diesjährige TÜV HU Prüfung, so wie die Jahre zuvor in der Kfz Werkstatt, die Gasprüfung wie immer beim gleichen Campinghändler durchgeführt. Im gelben Faltblatt steht weder die DuoControl noch die 14kg Tanke.

Soll ich umschreiben lassen?

Gr mani

willi_chic am 22 Jun 2017 18:31:46

andwein hat geschrieben: im Mai 2019 gehe ich wieder zum TÜV, mal sehen was er dann auf Lager hat.

andwein hat geschrieben:Aber auch ich bin lernfähig, die nächste Gasprüfung erfolgt nicht mehr durch den TÜV! Der Heizungsbauer vorgestern macht in Zukunft den Umsatz!


jetzt bin ich beruhigt, ich dachte schon der lernt es nie....

grüße klaus

dirkd am 22 Jun 2017 19:06:18

Auch bei mir war kürzlich die erste Gasprüfung fällig. Vor Ort ist ein kleiner Caravan reparaturbetrieb mit Zulassung für gassprüfungen. Ich also hin, erste offene Frage: Ich will nicht 2x 60km fahren, um bei dem Betrieb die Prüfung machen zu lassen, der die Gastankflasche eingebaut hat. Ein langer nachdenklicher Blick, dann sagte er ganz langsam "wo ist denn da eine Gastankflasche, ich sehe nur zwei Alugasflaschen! Und die interessieren mich eigentlich nicht". 30 Minuten später war die Sache erledigt.

Nögel am 22 Jun 2017 20:11:18

Hallo Tankflaschen Nutzer,
User WoMo muss diesen Monat zum “Tüv“ bei Dekra, die prüfen immer die Dichtigkeit der Gasanlage und die Sicherheitsabschaltung der Gas–Geräte mit.
Ein Gas-Buch haben wir noch nie besessen, auch gab es noch nie Probleme bei der Dichtigkeit.
Bisher hatte ich bei "Tüv" die Gastankflasche gegen eine normale Graue getauscht.

Als Problem bei der Abnahme mit Tankflasche siehe den Nachweis der 20g / 8g Festigkeit, dazu müsste die Halterung der Gastankflasche mit dem Rahmen verbunden werden, verschraubt ist meine nur im Holz des Gaskastens, ist schon fest aber keine 20g.
Die 20g treten bei einem Crash von 51 Km/h auf eine Betonwand auf.
Im Holz verschraubt könnte jede Gasflasche mit 11kg schon bei einem Crash unter 36 Km/h (10g) den Gaskasten zerreißen. Deshalb drehe die Flasche beim Fahren immerzu.

Wie hattet Ihr die Gastankflasche bei der Gasabnahme befestigt, habt Ihr die 20g nachweisen müssen?

jorgito am 22 Jun 2017 21:49:42

ich mache die gasprüfung NIE beim tüv....die sind zu anstrengend....habe auch 2 tankflaschen drin......nie probleme mit der abnahme gehabt !!

dieter2 am 22 Jun 2017 22:02:07

Nögel hat geschrieben:
Wie hattet Ihr die Gastankflasche bei der Gasabnahme befestigt, habt Ihr die 20g nachweisen müssen?


Garnicht,nur mit Gurten wie die andere Tauschflasche.
Eine Tankflasche ist sie nur wenn sie betankt wird.
Im Normalbetrieb ist sie eine normale 11 kg Gasflasche mit Zulassung als Gasflasche.

Und ob ich sie betanke oder nicht hat den Prüfer nicht zu interessieren,kann sie auch befüllen lassen.

Gruss Dieter

thomas56 am 22 Jun 2017 23:12:00

Nögel hat geschrieben:Im Holz verschraubt könnte jede Gasflasche mit 11kg schon bei einem Crash unter 36 Km/h (10g) den Gaskasten zerreißen.

Da das auch irgendwann zum Gesetzgeber durchdringt, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die mit Häkelband "gesicherten" Flaschen verboten werden!

Kletterin am 23 Jun 2017 06:27:55

Das Thema Gastankflasche ist schon ein viel diskutiertes Thema.
Wir haben auch zwei Alugas-Tankflaschen fest im Wohnmobil verbaut. Haben das inklusive TÜV-Abnahme bei der Carsten Stäbler GmbH in Waghäusel-Kirrlach machen lassen um sicher zu gehen, dass alles passt.

Da es ja immer wieder heftige Diskussionen bezüglich der Ablehnung bei der Gasprüfung gab, haben wir uns vor dem Einbau schon etwas mit dem Thema beschäftigt (Bericht mit Gesetzlicher Grundlage und Hintergründen gibt es hier: --> Link - wäre jetzt zu viel zum hier schreiben).
Die 20g beim Aufprall sind Vorschrift für fest verbaute Gastanks. Die normalen Tauschflaschen brauchen das nicht, da sie als "freie Ladung" gelten. Blöd vom Gesetzgeber, aber ich glaube nicht, dass sich das so schnell ändert, sonst dürften die Teile auch bald nicht mehr im Auto oder auf Lastwagen transportiert werden.

Wir haben vor drei Wochen unsere Gasprüfung zusammen mit der HU beim TÜV Süd machen lassen. Ergebnis: Gasprüfung völlig ohne Probleme. Dafür wollten die unserem Dicken nur ein Jahr HU drauf kleben, weil er über 3,5t liegt. Wir mussten ihnen erst mal erklären, dass er nach bis zum 7. Jahr HU für zwei Jahre erteilt bekommt und erst danach die jährliche HU machen muss. Sie hatten uns erst geglaubt, als sie selbst in den Vorschriften nachgelesen haben...
Man sieht: Der Verein ist von Standort zu Standort unterschiedlich und irgendwie macht doch eh jeder, was er will....

andwein am 23 Jun 2017 12:48:04

Kletterin hat geschrieben:...Die 20g beim Aufprall sind Vorschrift für fest verbaute Gastanks. Die normalen Tauschflaschen brauchen das nicht, da sie als "freie Ladung" gelten.

Aber deine Begrifflichkeit deckt nicht das Problem! Ja, die Vorschrift gilt für fest verbaute Gastanks und nicht für die "Tauschflaschen vom Camp.Händler oder OBI.
Wir reden von den Gastankflaschen, die im Gaskasten anstelle der Tauschflaschen installiert werden können. Ich dachte, ich hätte diese Tankflaschen auch in deinem Womo gesehen. Diese müssen fest installiert sein damit man sie nicht kippen kann und den Füllstop austrixen kann. Und damit geht es los:
1. heißt fest installiert auch "fest verrohrt"
2. heißt fest installiert auch "20/8g negative Beschleunigung aushalten"? und wie kann das ein TÜV-Prüfer zerstörungsfrei feststellen.
3. was heißt "fachmännische Installation" durch eine Gasfrau oder eine Fa. Stäbler. Haben diese die Festigkeit geprüft? und wenn ja wie?. Es gibt ja dafür keine Gutachten sondern nur den subjektiven Begriff des fachmännischen Einbaus.
4. Ja, wenn die beiden Gastankflaschen durch den Aufbauboden mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt sind, glaube ich das, bei den Gurtböcken ist das auch der richtige Auffangpunkt! Aber wenn die Gastankflaschenbefestigung nur im Wagenboden/Gasflaschenkasten stattfindet,. meist sogar ohne Gegenplatte, wie stabil ist das dann???
Ich weiß, ich nerve, aber die Fragen stehen trotzdem im Raum!
Grübelnd, Andreas

willi_chic am 23 Jun 2017 13:23:05

wahrscheinlich hat uns da die "deutsche Angst" ein Bein gestellt......

wenn ein unbefangener Sachverständiger hier im Forum nachliest was alles mit Gasflaschen passieren kann, was alles mit Gasflaschen angestellt wird und welche Horrorszenarien aufgebaut werden, dann kommt wohl jeder ins Grübeln und setzt allein aus Selbstschutz die Vorschriften beliebig hoch, egal ob sinnvoll oder nicht.....

rein logisch ist manches nicht nachvollziehbar, für normale Gasflaschen gilt die 20g-Regelung nämlich nicht
Es gibt halt die begründete Sorge, daß man die Tankflasche zum Betanken aus dem Womo rausnimmt, schräg halt und damit den 80% Füllstop überlistet und zu 100% füllt, was unter Hitze zur Explosion der Flache führen kann

Wynen bietet eine geprüfte Befestigung an, sagt aber im Kleingedruckten daß die Befestigung der Befestigung am Fahrzeug nicht Gegenstand der Prüfung war, somit bleibt das Risiko beim Händler/Betreiber.
ob diese Befestigung im Fahrzeug im Ernstfall hält, kann nur im Einzelfall begutachtet werden, und da sind dann die Erfahrung und guter Glauben von TÜV & Co gefragt...
man kann nur gemeinsam mit der Werkstatt überlegen wie man den Gaskasten glaubwürdig so verstärkt (Aluplatten etc) kann daß er tragfähig erscheint. Nachprüfen kann man es aus verständlichen Gründen nicht, das Auge muß es glauben machen
Egal wie massiv die Befestigung ist, rausschrauben kann ich sie trotzdem...und deshalb "feste Verrohrung" als neues Hindernis

die wenigsten Mobile haben unterhalb/seitlich des Gaskastens massive Stahlkontruktionen, (vereinfacht ausgedrückt entsprechen 20g einer Kraft von rund 500kg) und aus Kostengründen wird auch kein Hersteller sowas präventiv vorsehen, womit wieder das Risiko beim Betreiber liegt

grüße klaus

Kletterin am 23 Jun 2017 14:42:11

andwein hat geschrieben:[Ich dachte, ich hätte diese Tankflaschen auch in deinem Womo gesehen. Diese müssen fest installiert sein damit man sie nicht kippen kann und den Füllstop austrixen kann.

Korrekt. Wir haben zwei fest eingebaute Gasflaschentanks, die beide fest verrohrt sind. Ich meine auch im Hinterkopf zu haben, dass sie durch die Wand mit den Gurtstützen der danebenliegenden Dinette verbunden sind (da bin ich mir aber gerade nicht sicher und müsste das nochmal erörtern).
Ich wollte mit meiner Aussage bezüglich der 20/8g-Regelung auch nur sagen, dass es blöd vom Gesetzgeber ist, da die Tauschflaschen das gleiche Risiko - oder womöglich sogar ein noch höheres Risiko beim Aufprall bieten als die fest verbauten Tankflaschen. Trotzdem ist die Regelung da und stiftet, wie man in diesem Thread lesen kann, einiges an Verwirrung, Ärger und sorgt für Ablehnung der Gasprüfung.

Zu deinen Fragen, andwein:
- Fest installiert heißt auch verrohrt und nicht ohne Werkzeugeinsatz entnehmbar. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass im Wohnmobil theoretisch alles mit Rohren verbunden sein muss was Gas betrifft. Wir kamen zu dieser Info, weil wir uns überlegt hatten, ein Wohnmobil selbst auszubauen und wir dort keinen Herd reinbauen wollten. Wir planten damals nur einen Schlauchanschluss oder eine Schnellkupplung um einen Kocher anzustöpseln, den wir auch draußen hätten verwenden wollen. Aber das wäre laut den Infos, die wir damals bekamen, nicht gegangen.
- Fest installiert heißt normal auch 20/8g Beschleunigung. Aber wie ein Prüfer das feststellen will? Ich schätze mal gar nicht. Er muss sich dann wohl auf die Sachkunde des Einbauers verlassen, der die Herstellerbescheinigung nach DIN EN 1949 auf der Prüfbescheinigung ausfüllt, in der der Einbau Dokumentiert ist.
- Ob Stäbler oder die Gasfachfrau die Festigkeit prüfen und wie das im Einzelnen aussieht, kann ich nicht sagen. Bei uns liegt der Gasflaschentank neben den Gurtböcken. Da ist es sicher ein Leichtes, das zu verbinden. Aber das unterscheidet sich ja auch von Mobil zu Mobil. Was ich mit Sicherheit sagen kann, ist dass Stäbler zu uns sagte, dass er immer erst schauen muss, ob man die Tankgasflaschen auch einbauen kann, weil das nicht in jedem Mobil machen könne.

Ich gebe Klaus völlig Recht - wahrscheinlich sind wir Deutschen einfach so, dass wir es uns selbst immer viele Gedanken machen und uns dabei auch mal im Wege stehen.

Scout am 23 Jun 2017 15:26:39

Die unendliche Geschichte der Tankflasche geht weiter.
Im Gaskasten treffen zwei Regelwerke aufeinander, die an dieser Schnittstelle nicht zusammen passen.

Für die Gastankflasche im Wohnmobil greifen zwei Regelungen.

Das Tanken an der Tankstelle; Füllen der Flasche.
Hierfür Zuständig ist die Betriebssicherheitsverordnung. Sie schreibt für das Tanken die 20 g Befestigung nach der ECE Regelung vor. Darin steht nichts von einer festen Verrohrung.
Die Flasche kann, wenn ordnungsgemäß befestigt, ohne feste Verrohrung gefüllt werden.

Für den Gebrauch der Flasche im Womo ist die DIN EN 1949 zuständig.
Danach dürfen Flaschen nur mit zwei Bändchen befestigt werden. Die Befestigungen müssen leicht lösbar sein. Ob es sich dabei um eine Tauschflasche oder Tankflasche handelt spielt keine Rolle.

In der DIN EN 1949 wird beschrieben wie ein Gastank befestigt sein muss, nach der ECE Reglung und fest verrohrt.
Die Tankflasche wurde den Gastanks gleichgestellt, also gelten für sie die gleichen Regelungen.
Die ordnungsgemäße Befestigung muss ein Sachverständiger prüfen und bestätigen.
Welche Prüfkriterien er dabei anlegt kann uns gleichgültig sein. Er verantwortete das mit seiner Unterschrift. Und das muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Dann ist es ordentlicher Gastank, der auch ins Prüfheft eingetragen wird.

Jetzt interpretiere ich etwas.
Bei der Gasprüfung.
Tankflasche ist nur lose befestigt und damit als Tauschflasche anzusehen. Das hat den Gasprüfer nicht zu interessieren. Tauschflasche ist nicht Bestandteil der Gasprüfung. Dass ein Prüfer die ins Prüfheft einträgt ist bedeutungslos und ein Ausdruck seiner Unsicherheit..

Tankflasche ist fest befestigt und nicht verrohrt. Das widerspricht der DIN EN 1949 und der Gas - Sachkundige muss die Prüfung ablehnen.

Tankflasche ist fest befestig und fest verrohrt. Nach DVGW Arbeitsblatt G 607 unterliegt sie der Gasprüfung.
Ob er sich auch überzeugen muss, dass sie auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist bezweifle ich.

Gruß
Scout

telahr1 am 25 Jun 2017 21:14:39

Ich hatte in meinem alten Fahrzeug ein System aus 2 Alugastankflaschen und war hoch zufrieden damit. Keine Schlepperei, kein Austausch halbvoller Flaschen und kein Hin und Her unterschiedlicher Pfandflaschen. Auch bei der Gasüberprüfung hatte ich nie ein Problem.

Beim Umstieg auf ein Neufahrzeug hatte ich mit dem Händler vereinbart, dass er das System umbaut. Bei der Abholung die Enttäuschung: Die Flaschen waren nicht eingebaut. Der Chef meinte nur, dass sein Meister sich weigerte, das System zu verbauen, da er Sorge hätte, die Flaschen nicht fachgerecht einbauen zu können.

Der Flaschenkasten bot keine Möglichkeit, die Tankflaschen am Rahmen zu befestigen. Und das sei notwendig.

Na ja, dachte ich, wenn das so ist, würde ich es an seiner Stelle auch nicht machen.

Hier im Forum bin ich auch nicht so recht schlau geworden. Vielleicht ein Hinweis an den admin: Ist es möglich, die Suchergebnisse chronologisch zu sortieren?

Zum Glück habe ich Herrn Noefer von der Gasfachfrau an die Strippe bekommen. Weshalb? Zunächst meinte er nur, dass die Tankflaschen nicht am Rahmen befestigen werden müssen. Er hörte wohl, dass mich das nicht überzeugte. Was soll er sonst sagen, dachte ich mir, der verkauft die Dinger.

Daraufhin hat er sich wirklich Zeit genommen und mit mir die einzelnen Gesetzte, Vorschriften und Ausführungsbestimmungen durchgeackert. Auf Englisch oder zumindest im feinsten Beamtendeutsch. Über eine Stunde. Aber ich konnte es sehr gut nachvollziehen.

Besondere Befestigungsvorschriften gelten, wenn der Inhalt der Gasflaschen für den Antriebsmotor verwandt würde. Für die Verwendung im Campingmobil gelten eindeutig Ausnahmegenehmigungen. Schwer zu finden, schwer zu lesen, aber trotzdem ganz eindeutig: Metallbänder, die nicht ohne Werkzeug zu öffnen sind, reichen aus!

Ich kann die Vermutung, dass hier die Pfandflaschenindustrie bewusst Fehlinformationen streut, nur teilen.

Und ein Gewerbetreibender, der Verbraucher derart falsch informiert, begeht Irreführung. Ich habe keine Lust, meinem Händler ans Bein zu pinkeln. Aber das hat wohl niemand. Und so halten sich derartige Falschauslegungen.

Gruß

Olaf

Scout am 26 Jun 2017 10:05:44

telahr1 hat geschrieben:Besondere Befestigungsvorschriften gelten, wenn der Inhalt der Gasflaschen für den Antriebsmotor verwandt würde. Für die Verwendung im Campingmobil gelten eindeutig Ausnahmegenehmigungen. Schwer zu finden, schwer zu lesen, aber trotzdem ganz eindeutig: Metallbänder, die nicht ohne Werkzeug zu öffnen sind, reichen aus!

Das ist die Meinung eines Herrn der Tankflaschen verkaufen will.
Was sagen aber die Regeln zu dem Thema?

Der Deutsche Verband für Flüssiggas, DVFG, schreibt in dem Statement
Zusammenfassung der zurzeit gültigen Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in Freizeitfahrzeugen folgendes --> Link

Zitat
Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.

Eine Tankflasche muss wie ein Gastank, beides Brenngasbehälter, behandelt werden und wie ein Treibgastank ( ECE R 67.01) befestigt werden.

Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen
der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil ll, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:


DIN EN 12979: Systeme für mit Flüssiggas betriebene (LPG-)Fahrzeuge
Das bedeutet, dass die häufig geäußerte Meinung, die Befestigungsregeln der Treibgastanks gälten nicht für Brenngastanks, falsch ist.
Tanks und Tankflaschen müssen nach DIN EN 12979, wie ein Treibgastank, eingebaut werden.
Brenngastanks (Tankflaschen) unterliegen den gleichen Einbauvorschriften wie Treibgastanks.

Aussage des Herrn N.
Für die Verwendung im Campingmobil gelten eindeutig Ausnahmegenehmigungen. Schwer zu finden, schwer zu lesen, aber trotzdem ganz eindeutig:
Das wichtigste Papier, das einen legalen Einbau bestätigen könnte, findet die Firma nicht?
Der Herr N wird sie nie finden, es gibt keine Ausnahmegenehmigung.

Jetzt nochmals zurück zu deiner Vermutung.
Ich kann die Vermutung, dass hier die Pfandflaschenindustrie bewusst Fehlinformationen streut, nur teilen.
Und ein Gewerbetreibender, der Verbraucher derart falsch informiert, begeht Irreführung. Ich habe keine Lust, meinem Händler ans Bein zu pinkeln. Aber das hat wohl niemand. Und so halten sich derartige Falschauslegungen.

Nach Schätzung DVFG sind in D 16.500.000 Gasflaschen in Umlauf. Glaubst du, dass die paar Gastankflaschen das Geschäft der Tauschflaschen berührt? Die Gasflaschen selbst werden doch sowieso in der gleichen Schmiede hergestellt.

Der Herr N hat dich trotz intensiver Beratung falsch informiert. Das Motto lautet wohl: Jeden Tag stehen genügend Dumme auf……….

Gruß
Scout

andwein am 26 Jun 2017 11:07:32

Wie immer, eine gute Ausführung mit belegten Texten und Verweisen. Danke
Gruß Andreas

Nögel am 26 Jun 2017 13:16:10


Heute die Gasplaketten 6/2019 bekommen mit eingebauter Tankflasche.

Bei der Abnahme wurde die kleine Tauschflasche angeschlossen, die Tankflasche wurde mit Schutzkappe als Transportgut mit genommen, dabei spielt keine Rolle wie sie befestig wurde.
Den Prüfer hat die Tankflasche überhaupt nicht interessiert.
Zum Schluss fragte noch wer die Eingebaut hat, es ist Eingenbau sagte ich, dann sah er die Sicherheits-Bestimmungen der Tankflasche die an der Tür befestig sind, mehr war nicht.
Die Druckprüfung mit 150 mbar die Anlage bestanden.

Ich glaube das ich viel zuviel Sorgen gemachte habe.

andwein am 26 Jun 2017 15:25:29

Nögel hat geschrieben:.....Heute die Gasplaketten 6/2019 bekommen mit eingebauter Tankflasche.
Bei der Abnahme wurde die kleine Tauschflasche angeschlossen, die Tankflasche wurde mit Schutzkappe als Transportgut mit genommen, dabei spielt keine Rolle wie sie befestig wurde.

Das ist der "kleine Weg", der geht immer. Was nicht angeschlossen und eingetragen ist wird nicht geprüft und kann dann lodischerweise auch nicht bemängelt werden. Wenn die Tankflasche mit einer Duocontrol am Gassystem angeschlossen gewesen wäre, sähe das Ergebniss vermutlich anders aus, je nach Prüfer/Prüforganisation. Das wäre dann der "große Weg" und um den geht die ganze Diskussion.
Gruß Andreas

andwein am 26 Jun 2017 15:26:48

Nögel hat geschrieben:.....Heute die Gasplaketten 6/2019 bekommen mit eingebauter Tankflasche.
Bei der Abnahme wurde die kleine Tauschflasche angeschlossen, die Tankflasche wurde mit Schutzkappe als Transportgut mit genommen, dabei spielt keine Rolle wie sie befestig wurde.

Das ist der "leichte Weg", der geht immer. Was nicht angeschlossen und eingetragen ist wird nicht geprüft und kann dann lodischerweise auch nicht bemängelt werden. Wenn die Tankflasche mit einer Duocontrol am Gassystem angeschlossen gewesen wäre, sähe das Ergebniss vermutlich anders aus, je nach Prüfer/Prüforganisation. Und das ist der "schwere Weg", um den geht es bei der ganzen Tankflascheninstallations-Diskussion.
Gruß Andreas

christoph85 am 26 Jun 2017 15:51:39

Auch von mir ein grosses Dankeschön, dass Du das in die Hand nimmst und uns teilhaben lässt.

Roman am 26 Jun 2017 15:58:14

Nögel hat geschrieben:...Bei der Abnahme wurde die kleine Tauschflasche angeschlossen, die Tankflasche wurde mit Schutzkappe als Transportgut mit genommen, dabei spielt keine Rolle wie sie befestig wurde....


Na ja ich weiß nicht, ob ein Prüfer so blöd ist und glaubt, dass die große Flasche mit der Stahlbandbefetigung "nur" Transportgut ist....zumal man deutlich den Befüllschlauch zur roten Flasche erkennt....
Oder anders gesagt, wenn sich ein Prüfer so einfach täuschen lässt, hättest du m.E. den ganzen Aufwand gar nicht betreiben müssen, weil er dir dann die Tankflasche auch ohne Beanstandungen geprüft hätte....

Gruß
Roman

Nögel am 26 Jun 2017 17:58:32

Die letzten Tage hatte ich mir die letzten Beiträge von Scout angesehen.
Die Frage war ausbauen oder nicht, dann kam die Idee mit der kleinen Flasche.
Vielleicht hätte es auch gereicht die Tankflasche nur mit Bändern zusichern.
Bei Transportgut "Gasflaschen" muss nur sicher transportiert werden, die Art der Befestigung spielt keine Rolle.
Irgendwo stand in der Garage wäre zulässig, ich weiß mehr nicht wo.
Auf den Dvfg Seiten --> Link

Der Prüfer hat sich den Füllschlauch angesehen, Aha, das Auslassventil war mit der Schutzkappe richtig abgedeckt, da gab es nichts zum Märkern.

gerhardo am 26 Jun 2017 19:19:14

Hallo,

seit Einbau der Tankgasflasche (Alu) mit Außenbetankung durch einen Fachbetrieb habe ich 2 mal die Gasprüfung machen lassen.
1. bei meinem Hymerhändler (kein Problem)
2. beim TÜV (auch kein Problem)

Vor kurzem war ich wegen eines Kühlschrankproblems bei einem auf Gasanlagen in Booten, Wohnmobilen und Wohnwagen spezialisierten Handwerksbetrieb.
Auch hier hat man kein Problem in meiner Tankflasche gesehen, jedoch empfohlen, den Ausgang der Tankflasche fest zu verrohren statt wie bisher mit Schlauch.
Das habe ich machen lassen.
gerhardo

funfan am 26 Jun 2017 23:26:38

Liebe Mitleser,

mich beschäftigt das Thema seit längerem. Keine der hier vorgetragenen Argumente hat mich überzeugt, weil das DVGW Arbeitsblatt G607 die derzeit gültigen Regelungen beschreibt, aber nicht sagt, wo diese Regelung nachzulesen ist. Es kann nur die DIN EN 1949:2011-11 sein, denn dort wird alles über Flüssigkeitsanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen geregelt. Das Dokument muss man bei --> Link kaufen und kostet 117,20 Euro. Es gibt aber dort eine Inhaltsbeschreibung und dort steht (ich zitiere) Für die Anforderungen an den Betrieb und die Prüfungen gilt das Arbeitsblatt des DVGW 607. (Zitatende) Wo findet man nun die derzeit gültige Regelung? Die DIN kann doch nicht auf das Arbeitsblatt verweisen und dieses auf die DIN. Wer kann Hilfestellung geben, wie man aus diesem Kreisschluss herausfindet? Ohne das Studium der DIN 1949 wird man nicht weiterkommen.

Viele Grüße von dem neuen Stellplatz in Heiligenhafen

Hartmut

gerhardo am 27 Jun 2017 00:08:54

Hallo,

das Kernproblem ist, dass es völlig unlogisch ist, Tauschflaschen und Tankflasche am selben Einbauort hinsichtlich Beschleunigung im Falle eines Unfalls unterschiedlich zu beurteilen (20g bei Gastanks), wie es von einigen Leuten vertreten wird.

gerhardo

andwein am 27 Jun 2017 10:31:35

Natürlich ist es unlogisch, aber bei der Erstellung der Vorschriften für Tauchflaschen (die eigentlich immer im Abfüllwerk befüllt werden) gab es noch keine Tankflaschen, die ohne Aufsicht an der Tanke befüllt werden können. Man hat die Gastankflaschen den alten Gastanks gleichgesetzt, das ist in meinen Augen logisch. Es gibt auch keinen logischen Grund, warum man eine Tankflasche/Tank für Heizgas unterschiedlich behandelt zu einen Fahrzeugtank für Treibgas, es ist in beiden Fällen explosiv. Jetzt müsste man logischerweise die Tauschflaschen in Bezug auf die Stabilität der Befestigung noch den Gastauschflaschen gleichsetzen (Crashsicherheit) aber dann kann man sie nicht mehr tauschen. Ist halt alles nicht so einfach mit der Logik.
Gruß Andreas

WomoTechnikService am 27 Jun 2017 13:44:19

Scout hat geschrieben:Der Herr N hat dich trotz intensiver Beratung falsch informiert. Das Motto lautet wohl: Jeden Tag stehen genügend Dumme auf……….


Wieso bist Du Dir sicher, dass Herr N falsch informiert hat und nicht der DVFG? Der DVFG ist nur ein eingetragener Verein...

Er hatte früher einmal das Monopol auf Alles, was in Deutschland mit Gas zu tun hatte und hat sich damit dusslig verdient... Seit auch durch die EU Andere etwas in Bezug auf Gas zu sagen haben, versucht er, durch unsinnige und falsche Informationen diesen Leuten Steine in den Weg zu werfen... es kostet ihn nämlich bares Geld! Geht los damit, dass der DVFG früher für den Sachkundigenlehrgang zum G607 weit über 1000 € verlangte, seit die EVAG auch diesen Lehrgang unter 400 € anbot, ging auch der DVFG runter. Es wurde aber anfangs auch versucht, die Lehrgänge der EVAG schlecht zu machen und zu erzählen, dass diese nicht anerkannt wären usw...

Die Regelung, dass Gastanks mit 20g befestigt und fest verrohrt sein sollen, stammt aus der Zeit, als es keine Tankflaschen gab und es bedingte sich selbst, da ein fest verrohrter Tank die Rohre beschädigen würde, wenn er sich wie eine Flasche in Bändern bewegen kann, wurde die Befestigung mit 20g gefordert.
Ich habe selbst einmal mit Herrn N gesprochen und er hatte mir die Links zu den europäischen Regeln geschickt, wo drin steht, dass die Tankflasche "with a hose or pipe" angeschlossen sein darf... leider habe ich sie nicht mehr auf dem Rechner, sonst hätte ich sie hier eingestellt.

Bei meinen Einbauten umgehe ich jetzt ganz einfach die unklaren Regeln, indem ich keine Gastankflaschen z.B. von Alugas einbaue, die eine Zulassung als Gastank (ortsfester Druckbehälter) haben, sondern englische oder holländische, in deren deutschem TÜV-Zertifikat die Zulassung als Flasche (mobiler Druckbehälter)steht, z.B. diese: --> Link , --> Link. Diese kann ich wie eine Flasche befestigen und anschließen.

LG Peter

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