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Durchfeuchtung hinter Fender Eura Mobil 635 VB Garantie?


ARTKIEL am 19 Okt 2017 18:58:46

Nachdem ich gestern einige Beiträge zu Undichtigkeiten bei Eura Mobilen in den Bereichen hinter den Fendern im Forum gelesen habe, lag ich heute unter unserem Eura Mobil 635 VB (EZ 2003). Auf dem Foto ist der Zustand zu erkennen. Die senkrechte Wand ist total weich und zerbröselt. Sie fühlt sich an, wie vollgesogener Zwieback.

Was jetzt? Ich habe das Wohnmobil vor 7 Monaten von einem Händler gekauft. Eine Dichtigkeitsprüfung wurde vom Händler vorgenommen. Das Protokoll wurde mir übergeben. Keine Auffälligkeiten (angeblich). Handelt es sich um einen normalen Verschleiss für ein 14 Jahre altes Fahrzeug? Oder wurde ich betrogen?
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Elgeba am 19 Okt 2017 20:44:14

Ich würde zu erst mal den Händler kontaktieren und um eine Stellungnahme bitten,in sieben Monaten kann kein solcher Wasserschaden entstehen.Entweder wurde bei der Feuchtigkeitsmessung (falls überhaupt durchgeführt) geschlampt oder es liegt tatsächlich Betrug vor.

Gruß Bernd

Stefmax am 20 Okt 2017 08:09:30

Hallo,

hier wirst du dann aber einen Gutachter beauftragen müssen,
Da sieben Monate rum, tritt die Beweislastumkehr in Kraft und du musst nachweisen, dass der
Mangel ( versteckter Mängel) bereits bei Kauf vorgeherrscht hat.

Solltest du es per Gutachten nachweisen können, hast du gute Chancen.

Gruß.

Ach so, sollte er im Kundenauftrag verkauft haben, sieht die Sache noch anders aus, oder wenn du eventuell Klausen im Vertrag übersehen hast.

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Stefmax am 20 Okt 2017 08:23:53

Bitte schön.

Mängelhaftung ( früher Gewährleistung )

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (= beweglichen Sachen) sieht das Gesetz (§ 476 BGB) als grundsätzliche Beweiserleichterung für Verbraucher vor, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Beweislast[
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für a) den Sachmangel an sich und b) dafür, dass dieser Mangel von Anfang an vorhanden war, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, „es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar“. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Die große Problematik bei der Beweislast ist, dass es dem Käufer – insbesondere dem Verbraucher – nicht möglich ist, ohne den erheblichen Aufwand eines Gutachtens nachzuweisen, dass ein Mangel von Anfang an vorhanden war.
Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette

turbokurtla am 20 Okt 2017 11:18:16

ARTKIEL hat geschrieben:Handelt es sich um einen normalen Verschleiss für ein 14 Jahre altes Fahrzeug? Oder wurde ich betrogen?

Es kann schon passieren, dass bei einem 14 J. alten Mobil mal was undicht wird. Normal ???
Aber betrügerisch ist es, wenn der Händler einem das Teil als trocken verkauft.
Geh zum Händler, zeig ihm die Fäulnis und frag ihn was er zu tun gedenkt.
Falls nötig, wedel mit dem Gutachten der Dichtheit und erzähl ihm von Rechtsschutz und Gutachter. :D

MousseTee am 20 Okt 2017 16:24:17

An der gleichen Stelle war es bei unserem 635 VB auch so. Da wir privat gekauft haben, haben wir in den sauren Apfel gebissen und es "repariert".

Du solltest auf jeden Fall zu deinem Händler gehen, sowas ensteht nicht über Nacht.

ARTKIEL am 20 Okt 2017 17:23:04

Ich habe dem Händler den Schaden heute präsentiert. Es gab keine Diskussion. Für den Händler war klar, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Die Werkstatt wird auf Garantie reparieren und dann auch nach weiteren Wasserschäden suchen.

angelinajolie am 20 Okt 2017 19:46:05

....und dann heißt es immer was in der Garantiezeit trocken ist, ist IMMER trocken...........

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