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Fragen zu Erdung und FI bei Solaranlage mit WR 1, 2, 3


geralds am 09 Nov 2017 17:17:22

JACKYONE hat geschrieben:Diese Vorschriften sind KEINE Gesetze.
(Der Rest der Welt ist scheinbar auch ohne diese Vereine recht sicher)

Damit ist von meiner Seite aus alles gesagt und ich werde in diesem Thread nichts mehr dazu schreiben.

LG Robert


Ist auch besser so. Deine Ausführungen zeugen nur vor Deiner Unwissenheit oder mehr....

Ja glaubst Du denn die Normen und Empfehlungen, auch wenn ihre Anwendung größtenteils freiwillig ist, wurden von Parlamenten entwickelt und in Gesetze gegossen?
Das wurde von Vereinen und Verbänden getan (wie z.B. DIN und VDE), nicht nur in Deutschland sondern auch in fast allen Industrienationen. Auch in den anderen Ländern sind das Vereine und Verbände.
Das zu "(Der Rest der Welt ist scheinbar auch ohne diese Vereine recht sicher)"

Das heute Aufzüge sicher sind, dass die Seile mit 6-facher Sicherheit ausgelegt werden, dass selbst wenn Seile reißen oder auch nur aus der Verankerung rutschen, Fallstopgeräte den Aufzug am Absturz hindern, hast Du der Arbeit dieser "nur auf Profit bedachten Vereinen" zu verdanken.

Oder noch einfacher:
Dass es heute einheitliche Standards gibt wie das metrische ISO-Gewinde ebenfalls. Waren auch Vereine wie die DIN!
Ist doch schön, dass Du heute eine M8 Schraube in Australien kaufen kannst die dann auch noch auf eine in Deutschland hergestellte Mutter passt.

Du hast scheinbar keine Ahnung wie europäische Normen EN entstehen und wer sie erarbeitet.
Und daran arbeiten nicht nur europäische Vereine, Verbände und Gremien mit.
Auch Länder wie
Ägypten, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Ukraine, Weißrussland, Australien, Kirgisistan, Mongolei.

Ganz zu schweigen von den vielen Ländern, die diese Normen übernehmen, ohne an ihrer Entstehung beteiligt zu sein. Gerade dafür ist das Gewinde ein gutes Beispiel.

Dass die Normen nicht für alles und jedes passt, dass sie vielleicht auch mal hin und wieder überzogen erscheinen, einverstanden.
Auch dass manche Vereine sich hin- und wieder eine Richtungs- oder Ausführungskompetenz anmaßen, die sie eigentlich nicht haben, auch einverstanden.

Insgesamt haben sie jedoch viel für die Sicherheit, auch international, getan.

Ist aber nur meine Meinung.

Gruß Gerald

P.s. Alf, ich weiss, dass das nicht mehr zur Fragestellung passt. Aber manchmal muss man sich auch einfach "auskotzen" dürfen.
Ich hoffe, Du und die anderen Forumsmitglieder haben dafür Verständnis und drücken mal ein Auge zu.

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Gast am 09 Nov 2017 17:55:39

geralds hat geschrieben:...

Gruß Gerald

P.s. Alf, ich weiss, dass das nicht mehr zur Fragestellung passt. Aber manchmal muss man sich auch einfach "auskotzen" dürfen.
Ich hoffe, Du und die anderen Forumsmitglieder haben dafür Verständnis und drücken mal ein Auge zu.


Klar Gerald, ich bin ganz entspannt!

Ich habe auch nichts dagegen, wenn es ein wenig offtopic wird, da bin ich auch ganz groß drinn!

Nur übertreiben muss man es nicht. Hier fragt der TE nach der Art und Weise des Anschluss eines Wechselrichters an einen isoliert in einer Plastik-Box eingebautem Batteriesatz, um mal ne Party mit Musik zu versorgen ... Dazu muss man keine DIN/VDE-Normen zitieren und sich dann in die Haare zu kriegen wegen des Geltungsbereiches.

Ich persönlich bin mit der VDE0100 in den siebziger Jahren sozialisiert worden. Und ich behaupte, wenn man eine Anlage unter strikter Beachtung bzw. im Sinne (!) der damals gültigen VDE0100 erstellt (und möglichst die Regeln verstanden hat und sie sinngemäss interpretiert), dann ist diese Anlage auch heute noch sicher und nur in minimalen Dingen nicht entsprechend der gültigen Normen.

Nur mal ein Beispiel für Normenbeachtung:

Damals (70er) war bei der Installation von Steckdosen-Stromkreisen der 16 A Leitungsschutzschalter als Schutzorgan zugelassen und bei manchen Kollegen üblich. Für FI meine ich, damals 0,5 A. Ich habe immer nur 10A eingebaut, aus der Erfahrung heraus, dass der berühmte Heitzlüfter mit 2000W im Dauerbetrieb manchmal bereits die Steckdosen, die Verlängerungen und die Klemmdosen überfordert hat. Es gibt auch kaum stärkere Steckgeräte ... Also wozu stärker absichern? Mit 16 A wären aber sogar 3600 Watt am selben Stromkreis möglich gewesen!
FI kamen bei mir damals im Haushaltsbereich immer nur die 30 mA zum Einsatz. Dito bei Steckdosenstromkreisn in Industrie und im Aussenbereich. Man musste halt je 10 Stromkreise einen FI spendieren! (wegen Isolationsfehlerstrom bis 2 mA)

Ich weiss gar nicht auswendig, was zur Zeit vorgeschrieben ist. Interressiert mich auch nicht, weil meine gewohnten 10 A //30 mA immer noch passend sind. Die Physik hat sich ja nicht geändert. Kann man hier aber nachlesen: --> Link

Fragt mich also ein Kollege womit er eine 1,5 mm² Leitung absichern soll, antworte ich "mit 10 A" . Normen zitiere ich dazu nicht wenn ich nicht explizit danach gefragt werde. Dann nur ungern.

Übertragen auf die Fragestellung hier liest du einfach nochmals den Post Nr. 2: --> Link .. Ich behaupte, für den TE gab es anschliessend keinen weiteren Erkenntnisgewinn, seine Eingangfrage betreffend.

Ganz ohne Normen und Abhandlungen!

Grüße, Alf

proff56 am 09 Nov 2017 19:40:14

]
JACKYONE hat geschrieben:Diese Vorschriften sind KEINE Gesetze.

Solche Aussagen führen zu falschen Schlussfolgerungen - bei solchem Unsinn fällt mir das Schweigen schwer (auch wenn es OT ist) und mag sogar unverantwortlich sein. :evil:

Robert, Deine wörtliche Aussage ist nicht falsch, und trotzdem bist Du gewaltig auf einem Holzweg !
Und ich möchte sogar noch einen Schritt weitergehen: Bei vielen deiner Meinnungsäußerungen sehe ich die Gefahr, dass sie andere Leute zu Fahrlässigkeiten verleiten können, quasi wie eine "Anstiftung" !

Die gesetzliche Grundlage der Regelung für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen steht im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort wird im §49 eindeutig Bezug genommen auf die Bestimmungen des VDE, wodurch die DIN-VDE-Regelwerke im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen rechstverbindlichen Status erhalten. Nebenbei erwähnt: Außer den DIN-VDE-Bestimmungen gibt es nochweitere Vorschriften- und Regelwerke, die juristisch zur Gruppe der allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören. Mit der gesetzlichen Verankerung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, für eine gegebenenfalls notwendige strafrechtliche Verfolgung durch den Gesetzgeber bei Zuwiderhandlung dieser Regeln.

Weiter möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen, doch ....

bevor wieder ein Widerspruch zu hören ist, so möchte ich anmerken, dass ich den oben genannten Sachverhalt häufig selber erleben durfte, nämlich als ehemaliger Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Gerichtsverhandlungen. Auch bei der Mitarbeit für die Kripo ist mir o.gen. Sachverhalt immer wieder bestätigt worden ... und die Kripo ist häufiger bei "Strom"-Unfällen vor Ort, als man denkt, denn es muss nicht einmal jemand verletzt worden sein, es genügt z.B. ein Brandschaden, bei dem lediglich ein Fehler der Elektroanlage vermutet wird.

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