MUC77 hat geschrieben:
Und genau aus diesem Grund sind unsere Gerichte heillos überlastet.
Nein, eher deshalb --> Link
Nein, eher deshalb --> Link
Auch wenn es OT ist: Zum Glück sind wir heute von solchen Erziehungsmethoden weit entfernt :!: Aber denk zurück und sei ehrlich Steffen, geholfen hat es meistens schon. :ja: Ich behaupte, es hat nicht wirklich geholfen. Aber das wäre eine andere Diskussion, die nicht in diesen Thread gehört. Bei mir schon. Und ich musste es nicht zu knapp testen. Wir waren aber auch............ :oops:
Es geht hier keinesfalls um „Erstreiten von Sonderrechten“, sondern um eine gerichtliche Nachprüfung eines Verwaltungsaktes hinsichtlich dessen Folge. Mit der Klage begehrt der Kläger die Aufhebung einer Belastung. Dies ist ein völlig normaler Vorgang. Und dass es hier nicht um das „Erkennen“ einer aussichtslosen Position geht zeigt die Annahme der Klage. Um bei einer neuen Gesetzeslage Belastungen von Nutzern abzuwenden vereinbaren viele Hersteller Übergangsfristen bzw. Bestandsschutz. zB.: --> Link Der Bestandsschutz der Duomatic von Truma ist in diesem Fall im Wesentlichen nichts anderes als das Begehr des Klägers. |
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