rkopka am 29 Apr 2018 17:00:52 Tinduck hat geschrieben:ICH rede lieber erstmal mit meinem Kontrahenten. Und zum zuhören, was der sagt, brauche ich keine Rechtsberatung, die mich schon mal vorspannt. Viele Gerichtsprozesse wären sicherlich unnötig, wenn man offen an Probleme herangeht und nicht schon vorher seine Ansprüche zementiert.
Es geht nicht ums Zementieren, sondern darum zu wissen, was überhaupt möglich, üblich und sinnvoll ist. Wenn du ohne Vorwissen hingehst, kannst du nur blind zustimmen oder danach zum Anwalt gehen. Wenn man vorher schon weiß, was zu erwarten ist, kann man auch besser einschätzen, was einem der Gegenüber da erzählt. Ob die angebotene Lösung vernünftig ist, oder ob man über den Tisch gezogen wird. Und evt. auch gleich etwas sicher fix machen. RK
BestiaNegra am 29 Apr 2018 17:57:15 rkopka hat geschrieben: Wenn du ohne Vorwissen hingehst, kannst du nur blind zustimmen oder danach zum Anwalt gehen.
'n Abend, man kann's auch umgekehrt machen: Erstmal zuhören, was der Händler anbietet. Falls es in Ordnung ist, und das sollte schon jeder beurteilen können, wird zugestimmt; falls nicht, bleibt immer noch der Weg zum Anwalt.
rkopka am 29 Apr 2018 18:30:43 BestiaNegra hat geschrieben:man kann's auch umgekehrt machen: Erstmal zuhören, was der Händler anbietet. Falls es in Ordnung ist, und das sollte schon jeder beurteilen können, wird zugestimmt; falls nicht, bleibt immer noch der Weg zum Anwalt.
Und du hast genügend juristisches Wissen um da sicher zu sein ? Ob der Händler jetzt die 10% einbehalten kann oder ob er dir ein Womo leihen muß ? Natürlich ist der billigere Weg, erstmal zuzuhören. Allerdings kann man dann auch leicht überfahren werden, wenn es gut klingt oder einem eingeredet wird, es geht nicht anders. Also muß man genug Wissen haben oder sehr mißtrauisch sein oder einen sehr ehrlichen Händler finden. RK
BestiaNegra am 29 Apr 2018 18:48:44 Es hört sich so an, als ob Du davon ausgehst, dass der Händler den TE übervorteilen will. Es kann genau so gut sein, dass der TE die Anzahlung zurückerhält oder kurzfristig ein vergleichbares Womo vom Händler bekommt.
Und um genau das zu erfahren, ist kein Anwalt nötig. Wenn das Gespräch in eine andere Richtung läuft, kann der TE immer noch aufstehen und das Gespräch beenden.
topolino666 am 29 Apr 2018 19:37:37 .... es ist doch müssig über Seiten weiter zu diskutieren wenn der / die TE gar nicht mehr da ist! ;-)
Solofahrer am 29 Apr 2018 20:32:35 topolino666 hat geschrieben:.... es ist doch müssig über Seiten weiter zu diskutieren wenn der / die TE gar nicht mehr da ist! ;-)
Das wollte ich auch gerade schreiben. :lol:
Gast am 29 Apr 2018 20:46:17 topolino666 hat geschrieben:.... es ist doch müssig über Seiten weiter zu diskutieren wenn der / die TE gar nicht mehr da ist! ;-)
Er wird sich mit Grauen abgewandt haben. :roll:
kawabenemsi am 29 Apr 2018 20:48:14 topolino666 hat geschrieben:.... es ist doch müssig über Seiten weiter zu diskutieren wenn der / die TE gar nicht mehr da ist! ;-)
...traurig eigentlich , da so viele mit ihm mitgefühlt haben . Man muss ja nicht rechtsrelevante Ergebnisse kundtun , aber eine kurze Rückmeldung würde sich schon gehören. Denke ich. VG Ben
ChiliFFM am 30 Apr 2018 11:03:02 Beduin hat geschrieben:Ist da außer mir noch keine/r auf den Gedanken gekommen das der Diebstahl gar nicht statt gefunden hat, sondern, aus welchem Grund auch immer, vorgetäuscht ist?
Dazu noch kurz: unwahrscheinlich. Die Fahrzeug-Identnummer (Fahrgestellnummer) steht im Kaufvertrag drin. Der neue Käufer möchte das Fahrzeug ja zulassen - und würde dort böse überrascht werden. Es sei denn, der vermeintliche Diebstahl wurde genau deswegen nicht zur Anzeige gebracht. Das wäre dann aber sehr offensichtlich und plump vom Händler.
brainless am 04 Mai 2018 07:38:50 ChiliFFM hat geschrieben:Das wäre dann aber sehr offensichtlich und plump vom Händler.
Nein, eine solche Vorgehensweise ist nicht plump, sondern durch vorher mit Kunden gemachten Erfahrungen, wahrscheinlich erfolgreich anwendbar. 8) Ich wundere mich darüber, daß viele Mobilisten sich über die Behandlung, besser: "Nicht-Beachtung", durch ihren Händler beschweren - aber andererseits diesen Händlern nur lautere Motive unterstellen...................... Meine Oma sagte dann stets: "Wer faul ist, bescheixxt auch." Nur Dumme nehmen ein Medikament, ohne sich vorher von ihrem Arzt beraten zu lassen. Bei fünf- oder sechsstelligen Beträgen soll aber das Laienwissen plötzlich ausreichen, Anwaltswissen scheint unnötig. Viel Erfolg, Volker :roll:
hampshire am 04 Mai 2018 07:56:50 Hallo Volker, man muss nicht blauäugig sein, um seinem Lieferanten grundsätzlich erstmal einen guten Willen zu unterstellen. VOR einem Kauf muss man die Augen besonders auf haben und sich nicht von Preisen und Rabatten verführen lassen, sondern mitbekommen wer einem da gegenüber steht und wer das Geschäft führt. Vorbeugender Kommentar gegen Missverständnisse: Diese Aussage beinhaltet mit keinem Wort eine Unterstellung, dass der TE oder jemand anderes konkret mit gierigen Augen blind einkaufen ginge.
geralds am 04 Mai 2018 10:10:59 Hallo,
ich habe mal nach "wohnmobil diebstahlstatistik" bei google gesucht. Eine bekannte Wohnmobilzeitung hat dazu etwas veröffentlicht. Danach sind in NRW die meisten Straftaten begangen worden und der Ort an dem besonders häufig gestohlen wurde waren:
Zitat: 56 Prozent der Delikte wurden auf Privatgrundstücken verübt und auf Firmengeländen, beispielsweise bei Autohändlern.
Warum sollte dieser Fall nicht auch dazu gehören?
Gruß Gerald
brainless am 04 Mai 2018 16:51:27 Tja Gerald, lesen und verstehen sind ganz offensichtlich zwei Dinge, die Du nicht unter einen Hut bringen konntest. Zum einen ist der Bericht von Frau Pfister unvollständig, da einige Bundesländer an den Statistikerhebungen nicht teilgenommen haben. Zweitens werden Wohnwagen und Wohnmobile in einen Topf geworfen. Drittens steht nirgendwo in dem von Dir zitierten Bericht, daß auf Händlergrundstücken eine bestimmte Anzahl oder Relation von Gesamtdiebstählen zu verzeichnen sei. Deine Argumentation an sich ist schon schwach, mit den von Dir erfundenen "Fakten" absolut unbrauchbar, Volker :roll:
geralds am 04 Mai 2018 17:38:20 Tja Volker,
Du musst nicht von Dir auf andere schließen.
Zunächst einmal hättest Du erkennen können, dass ich keine Fakten "erfunden" habe! Ich habe zitiert und eine Frage gestellt.
Deine Schlussfolgerung, nicht alle Bundesländer hätten an der Erhebung teilgenommen, ist nicht schlüssig. Vielleicht wurden nur nicht alle aufgeführt? Ist das auch eine Möglichkeit?
Sicherlich steht in dem Bericht nicht wie viele Wohnmobile und wie viele Wohnwagen genau wo gestohlen wurden. Die Formulierungen lassen jedoch darauf schließen, dass es auch Wohnmobile auf Händlergrundstücken betroffen hat. Oder kannst Du es ausschließen?
"lesen und verstehen sind ganz offensichtlich zwei Dinge" die Du selbst auch nicht unter einen Hut bringst.
Ansonsten kannst Du Dir Kommentare in dem Ton auch sparen. Außer unhöflich zu sein, hinterlassen die auch einen "besonders guten" Eindruck von Dir.
Gruß Gerald
Gast am 04 Mai 2018 18:09:17 Moderation:Entsprechend unserer Nutzungsbedingungen sind die Mitglieder gehalten, einen respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern, Firmen oder Moderatoren zu pflegen und in ihren Postings auf Beleidigungen oder Unterstellungen zu verzichten. Der Inhalt dieses Beitrages wurde daher gegen diesen Hinweis ersetzt. Bitte beachte den Absatz 4 unserer --> Link
brainless am 04 Mai 2018 22:19:32 geralds hat geschrieben:Tja Volker,
Du musst nicht von Dir auf andere schließen.
Mit den folgenden FAKTEN werde ich beweisen, daß Du es nicht verstanden hast: Danach sind in NRW die meisten Straftaten begangen worden und der Ort an dem besonders häufig gestohlen wurde waren: Zitat: 56 Prozent der Delikte wurden auf Privatgrundstücken verübt und auf Firmengeländen, beispielsweise bei Autohändlern. Zitat aus Reportage: Rund 40 Prozent der Pressemitteilungen verrieten, wo der Camper zu Schaden gekommen ist. Erstaunlich ist der häufigste Tatort: 56 Prozent der Delikte wurden auf Privatgrundstücken verübt und auf Firmengeländen, beispielsweise bei Autohändlern.WO steht was von Diebstählen? Nur in deiner Fassung, nicht im Originaltext - also von Dir erfunden. Ausserdem sagt uns der Text, daß nur in 40% der Pressemitteilungen stand, wo das Delikt ( nicht "der Diebstahl") stattfand. Davon wiederum 56 %, also insgesamt 23 % der in die Statistik eingeflossenen Delikte bei privat und Händlern. Diebstähle??????? Deine Schlussfolgerung, nicht alle Bundesländer hätten an der Erhebung teilgenommen, ist nicht schlüssig. Vielleicht wurden nur nicht alle aufgeführt? Ist das auch eine Möglichkeit?
Zitat aus Reportage: "Campanda hat 1220 Polizeimeldungen des Nachrichtendienstes OTS-Polizei aus dem Jahr 2017 ausgewertet und ermittelt, in welchen Regionen man sich besonders schützen muss. Allerdings sind nicht alle Bundesländer vertreten: Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt nutzen den Presseservice nicht. Außerdem liegt es an den Polizeidirektionen der Bundesländer, ob und welche Meldung veröffentlicht wird. Auf Nachfrage gab die Polizei Berlin an, dass bei der Vielzahl an täglichen Straftaten schwerwiegende Delikte einen höheren Stellenwert haben und daher keine Meldungen zu Campern zu finden sind."Zunächst einmal hättest Du erkennen können, dass ich keine Fakten "erfunden" habe! Ich habe zitiert und eine Frage gestellt.
Natürlich hast Du erfunden:´siehe oben. Ansonsten kannst Du Dir Kommentare in dem Ton auch sparen. Außer unhöflich zu sein, hinterlassen die auch einen "besonders guten" Eindruck von Dir.
Es mag für Dich schwer vorstellbar sein, aber mein Eindruck bei Dir, interessiert mich nicht die Bohne. Wer Unwahrheiten, ob wissentlich oder fahrlässig verbreitet, hat mit meinem entschiedenen Gegenvortrag zu rechnen. Der war sachlich, aber nicht unhöflich, Volker
geralds am 05 Mai 2018 03:09:57 Ich sehe es ein, meine Annahme, wenn 56% der Delikte an den genannten Orten stattfanden, also auf Privatgrundstücken und auf Firmengeländen, wovon ja auch nur 40% der Tatorte genannt wurden, es auch 56% der Diebstähle betrifft, ist völlig aus der Luft gegriffen. Wenn man unterstellen würde, dass z.B. Diebstähle von Wertgegenständen (wie z.B. Geld, Handy, Kamera oder Laptop), oder auch andere Delikte, an den Orten überdurchschnittlich häufig passieren, könnte sich eventuell im Gegenzug der Anteil Fahrzeugdiebstähle dort verringern. Leider sieht es so aus, dass die Meldungen des Nachrichtendienstes OTS-Polizei nicht alle Wohnmobildiebstähle beinhaltet. (Reine Annahme von mir.) 366 Delikte wurden für NRW genannt. 1/5 davon Fahrzeugdiebstähle --> ca. 73 Davon 24% Wohnmobile --> ca. 17 - 18 Wohnmobildiebstähle Leider passieren scheinbar viele in Köln. Auszug aus dem Kölner Stadt-Anzeiger (vom September 2017) Seit Jahren wurden in Köln nicht mehr so viele Wohnwagen und Wohnmobile gestohlen wie dieses Jahr. Allein bis Juni waren es 36 Anhänger (im gesamten Vorjahr zehn) und 16 Wohnmobile (zwölf). – Quelle: --> Link ©2018Nur von wo die gestohlen wurden, steht da leider auch nicht. Gerald
wolfherm am 05 Mai 2018 07:12:19 Moderation:Hallo,
könnt ihr euren infantilen Exkurs nicht privat weiter führen? Hier gehört er nicht zum Thema und stört enorm. Der Sandkasten ist jetzt geschlossen! Wenn ihr euch noch einmal hier ohne Themenbezug äußert, müssen wir euch leider von der weiteren Teilnahme ausschließen.
hampshire am 05 Mai 2018 07:22:35 Was wurde nun draus?
Florala am 07 Mai 2018 17:46:48 Hallo liebe Community,
entschuldigt meine Abstinenz, ich hätte nicht gedacht, dass das Interesse am weiteren Verlauf der Geschichte so groß ist. Erst eine private Nachricht, die mich darauf hinwies, dass ihr noch rege diskutiert wird, machte mich wieder aufmerksam. Im Moment ist ein gewisser Stillstand eingetreten, wir haben dann doch kein gleichwertiges Mobil beim Händler finden können, das uns auch vom Innenleben her gefallen hätte. Einzig ein Hymer, der aber dann glatt 12.000€ teurer gewesen wäre, hat unser Interesse geweckt. Das können und wollen wir jedoch nicht ausgeben. Wir haben uns letzte Woche noch bei anderen Händlern umgesehen, eins in die engere Wahl genommen. Heute haben wir mit dem Händler telefoniert und ihm gesagt, dass wir vom Vertrag zurücktreten möchten. Daraufhin hieß es, es müsse erst mit dem Chef gesprochen werden, ob das überhaupt ginge, denn das Wohnmobil, was wir bestellt haben, könne ja noch nachbestellt werden und wäre dann September für uns abholbereit. Das ist ja nun definitiv nicht das, was wir wollen, es soll ja eigentlich spätestens Juni losgehen. Beim ersten Krisengespräch nach dem Klau hieß es noch, wir können zurücktreten. Würde mich nicht wundern, wenn jetzt doch noch ein Anwalt zu rate gezogen werden müsste. Es handelte sich übrigens um einen Knaus Sun TI 700 MEG Platinum Selection, 4,4t, Automatic, der geklaut wurde.
JTLorsch am 07 Mai 2018 18:03:54 Vielen Dank für dein Update. Hat man dir ein Entgegenkommen in irgendeiner Hinsicht signalisiert? Konnte der Händler nachweisen, dass er schon einen Ersatz geordert hat?
LG
Florala am 07 Mai 2018 18:37:20 Habe soeben eine e-mail vom Händler bekommen, o-ton ein Rücktritt vom Vertrag soll angeblich nicht so einfach möglich und mit hohen Kosten verbunden sein. Jetzt heißt es, man könne das Fahrzeug "so wie wir es bestellt haben, nur mit anderen Polstern" kurzfristig liefern (davon höre ich jetzt zum ersten mal). Haben uns jetzt schon komplett auf etwas Anderes eingestellt, sind jeden Tag umhergetingelt zu diversen Händler, hunderte km gefahren, Probefahrt mit anderem Mobil gemacht... Haben uns auf die erste Aussage des Händlers verlassen, dass ein Rücktritt möglich ist. Jetzt würde man meinen, wir würden uns freuen, aber gedanklich hatten wir mit dem Knaus abgeschlossen und uns auf etwas anderes eingestimmt. Tja, jetzt ist guter Rat teuer.
pipo am 07 Mai 2018 19:17:45 Florala hat geschrieben:o-ton ein Rücktritt vom Vertrag soll angeblich nicht so einfach möglich und mit hohen Kosten verbunden sein.
Seid ihr im ADAC oder habt ihr eine RS? Macht doch einen Termin beim RA, der die Lage mal bewerten soll. Es geht ja schließlich um mehr wie 10€..
goldfinger am 07 Mai 2018 19:25:30 Florala hat geschrieben:....Tja, jetzt ist guter Rat teuer.
Aus meiner Sicht nicht. Was ist Euch wichtiger. Der 4-monatige Urlaub oder die Farbe der Polster? Andreas
JTLorsch am 07 Mai 2018 19:32:41 Da stimme ich mit Goldfinger überein. Es ging euch doch um den Urlaub der so nicht wieder zu planen sei. Wenn alles andere genau so ist wie beim bestellten Mobil würde ich dem Händler eine Umpolsterung aus dem Kreuz leiern und dann wär es gut für mich.
Freut euch auf den schon geplanten Urlaub!
Florala am 07 Mai 2018 19:44:03 Es geht nicht um die Polster, nein, die wären uns egal. Mir stößt das Verhalten des Händlers sauer auf. Erst heißt es, wir können zurücktreten vom Kauf. Uns wurden andere Mobile angeboten, vielleicht auch bewusst höherpreisige. Eine Beschaffung des identischen Fahrzeugs kam erst zur Sprache als wir von Rücktritt sprachen (seltsam!!!). Der Klau des Mobils klingt auch fingiert, die Firma, die das Gelände Video überwachen sollte schlief angeblich, Kameras sollen ausgefallen sein. Es klingt alles sehr komisch, wir haben ein ungutes Gefühl. Und wir haben ein günstigeres Mobil bei einem anderen Händler gefunden, das besser auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten ist, dieses wäre mit unseren Einbauten Ende des Monats zu haben.
gerhardo am 07 Mai 2018 20:34:12 Also gibts doch jetzt nur eins: Juristisch feststellen lassen, ob ihr ohne negative Konsequenzen vom Kauf zurücktreten könnt. Dafür muss man sicher wissen, wann ein gleiches Womo geliefert werden könnte.
Gerhard
brainless am 07 Mai 2018 22:19:54 Wenn es so ist, wie ich vermute, könnt Ihr den Verkäufer in Verzug setzen und dann, nach einer zumutbaren Nachfrist, den Kaufvertrag wegen Nichterfüllung kündigen. Das heißt - ihr hattet mit dem Verkäufer vereinbart, daß euer Mobil am (fiktiv) 10.05.2018 von euch übernommen werden sollte - der Termin wird nun, da das Mobil nicht mehr vorhanden ist, fruchtlos verstreichen - ihr setzt dem Verkäufer eine Nachfrist, in der er euch das Mobil liefern kann, z.B. 3 Wochen bis zum 31.05.2018 - gleichzeitig erklärt ihr jetzt bereits den Rücktritt vom Vertrag, falls die Nachfrist (bis zum 31.05.2018) fruchtlos bleiben sollte - ab dem 31.05.2018 ist der Verkäufer verpflichtet, alle ihm bereits geleisteten Zahlungen an euch zurückzuzahlen.
Nur, ich hatte oben geschrieben "wie ich vermute". :? Auf jeden Fall solltet ihr schnellstens einen Anwalt beauftragen - bevor ihr weiteren Kontakt mit dem Verkäufer habt: Der will euch übern Tisch ziehen.
Viel Erfolg,
Volker
brainless am 07 Mai 2018 22:22:13 Hatte was vergessen: "Ähnliche" Mobile oder "fast identische" Ausführungen müßt Ihr nicht akzeptieren. Was Ihr akzeptiert, ist allein eure Sache,
Volker
Beduin am 08 Mai 2018 05:54:52 Florala hat geschrieben:Es geht nicht um die Polster, nein, die wären uns egal. Mir stößt das Verhalten des Händlers sauer auf. Erst heißt es, wir können zurücktreten vom Kauf. Uns wurden andere Mobile angeboten, vielleicht auch bewusst höherpreisige. Eine Beschaffung des identischen Fahrzeugs kam erst zur Sprache als wir von Rücktritt sprachen (seltsam!!!). .
Wenn man/du/wer auch immer, sich dann schon vorher mal beim RA hätte beraten lassen, was geht und was nicht, dann wäre das auftreten ein ganz anderes gewesen weil man sich auskennt und das Problem evtl schon aus der Welt. Das mal zum Thema "Warum den immer gleich einen Anwalt" Um sich zu informieren und um nicht über den Tisch gezogen werden zu können
pipo am 08 Mai 2018 10:20:47 Beraten und Klagen sind zwei Verschiedene Dinge. Ich habe hier schon so viele ähnliche Berichte gelesen und 99,99999% der Tipps waren letztendlich falsch.
Macht eine Erstberatung beim RA und dann könnt ihr wieder ruhiger schlafen. Ggf. reicht auch ein Brief des RA und das Thema ist ganz gegessen :wink:
Florala am 08 Mai 2018 11:05:54 Wir haben uns an die ADAC Rechtsberatung gewendet. Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Vielen Dank schon mal an die, die ein paar produktive Denkanstöße geben.
ChiliFFM am 08 Mai 2018 11:15:53 Ganz ehrlich: genau so habe ich es bereits im 10. Beitrag auf der ersten Seite geschrieben. Mir geht es nicht darum Bestätigung zu finden - aber da sind jetzt nahezu zwei wertvolle Wochen verstrichen...
pipo am 08 Mai 2018 11:28:43 ChiliFFM hat geschrieben:Mir geht es nicht darum Bestätigung zu finden - aber da sind jetzt nahezu zwei wertvolle Wochen verstrichen...
Setzt Du gleich immer den erst besten Rat um, den Du auf der Straße zugerufen bekommst? :wink: Manchmal müssen sich Dinge auch entwickeln.. :ja:
Winzling am 08 Mai 2018 12:13:53 Beduin hat geschrieben:Das mal zum Thema "Warum den immer gleich einen Anwalt"
Es gibt Anwälte, die leben davon gegen unerlaubte Rechtsauskünfte vorzugehen. Eine entsprechende Klage bringt nicht viel, wenn die gegebenen Auskünfte zu absurd sind. Wer also einen konkreten Fall kommentiert bzw. bewertet, und nicht verklagt wird, beurteilt seine Außenwirkung falsch. Sprich - es macht einfach keinen Sinn einen konkreten Fall ohne Kenntnis der vollständigen Umstände zu beurteilen, wobei der Anfragende mit 99%iger Sicherheit bei dieser Vollständigkeit Fehler begehen wird. Es gibt nur einen Grund keinen Anwalt zu fragen - weil man dem schlechten nicht auch noch gutes Geld hinterher werfen möchte. Ein allzu häufiges Ergebnis vor Gericht. Von dieser tristen Realität leben die Händler.
brainless am 08 Mai 2018 20:29:55 Kannst Du die wirren Wörter auch sinnvoll zusammenfassen?
Volker :roll:
Gast am 08 Mai 2018 23:04:55 brainless hat geschrieben:Kannst Du die wirren Wörter auch sinnvoll zusammenfassen? Volker :roll:
Wahrscheinlich nicht wenn "Winzling" wie vermutet ein Anwalt ist. Da brauch er sich nicht wundern, wenn man erst dann einen Anwalt nimmt, wenn es nicht mehr anders geht. Gruß Andreas
ChiliFFM am 09 Mai 2018 09:04:47 Bodimobil hat geschrieben:Wahrscheinlich nicht wenn "Winzling" wie vermutet ein Anwalt ist.
Ist er nicht, da bin ich sicher. Kein studierter Mensch schreibt so unstrukturiertes Zeug.
pipo am 09 Mai 2018 10:01:44 Zerpflückt das Thema nicht!!
Florala am 22 Mai 2018 15:44:48 Ich wollte euch mal ein kleines Update geben. Der Händler hat, nachdem wir von Rücktritt sprachen, einen Tag später das Angebot gemacht, ein identisches Wohnmobil "kurzfristig" zu liefern. Kurzfristig bedeutet in diesem Fall ca. 4 Wochen. Wir würden trotzdem sehr gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, dieses wäre dann jedoch mit einer Entschädigung für den Händler von ca. 10% des Kaufpreises verbunden. Haben bisher zwei Anwälte zu Rate gezogen, die beide sagen, wir kommen aus dem Vertrag nicht mehr raus, wenn der Händler ein identisches Womo nachliefert. Da der Händler auch ganz geschickt KW22 als Liefertermin angegeben hat, obwohl das gestohlene Womo schon vor ca. sechs Wochen mit unseren Einbauten fertig war, können wir auch noch keine Nachlieferungsfrist setzen. Alles sehr unzufriedenstellend gelaufen und besonders hinterlistig, dass erst so spät ein identisches angeboten, vorher nur auf den Bestand der Fahrzeuge auf dem Hof hingewiesen wurde. Direkt nach dem Diebstahl hieß es noch, identisches erst gegen September lieferbar. Wir müssen den Sun TI nun dieser dubiosen Firma abnehmen oder hartes Lehrgeld zahlen. Ein schlechtes Bauchgefühl bleibt so oder so. So macht Urlaub richtig Spaß. :evil:
wolfherm am 22 Mai 2018 16:09:56 Ist doch toll, das du jetzt ein identisches Fahrzeug bekommst. So habt ihr euch das doch auch einmal ausgesucht.
Jonah am 22 Mai 2018 16:30:15 Also ich hätte jetzt auch gedacht, dass ihr euch ein Bein abfreut. So schnell wärt ihr ja sonst nicht an ein identisches Womo gekommen, so müsst ihr jetzt keine Kompromisse mehr eingehen. Oder gab es jetzt noch andere Gründe für einen Rücktritt?
brainless am 22 Mai 2018 16:35:55 Ihr werdet das Mobil aber nur dann abnehmen müssen, falls es tatsächlich identisch ausgestattet ist.
Nehmt es, sucht Euch einen anderen Händler mit Werkstatt und fahrt in Urlaub. Warum macht Ihr nicht ein wenig "Reklame" für Euren Händler? So lange es sich um Tatsachen und keine "üble Nachrede" handelt, geht Ihr kein Risiko ein und der Eine oder Andere hier weiß, wo er garantiert nicht kaufen wird,
Volker ;-)
teuchmc am 22 Mai 2018 16:40:16 Mmmhhh.......stellt sich für mich die Frage, willst Du jetzt zurücktreten wegen dem Händler oder gibt es noch andere Gründe? Ich seh das durchaus so wie Wolftherm.Du hast ja den Händler zum Handeln "gezwungen". Evtl.besteht ja auch die Möglichkeit, daß einer der Anwälte mit vor Ort ist,wenn es zum finalen "Ersatzgeschäft" kommen sollte, um eben die Lieferfrist festzumachen ohne Wenn und Aber(sofern das geht) oder Dir evtl.einen "Bonus" o.ä für wat ooch imma wegen dem janzen Schxxß noch gewährt o.ä.. Weiterhin könnte man evtl.nen Gutachter mit hinzu ziehen, um den Zustand des Kfz bei der Übergabe zu beurteilen. Bevor ich dem 10% in den Rachen schmeiße,würde ich mich für die Zukunft um einen anderen Händler bemühen, welcher dann evtl.Garantie o.ä. übernimmt. Wenn das machbar ist/wäre/o.ä.. Evtl.kann Einer/Eine zu dem Punkt mal ne verbindliche/allgemeine Aussage tätigen. Und wenn ick det Teil hätte, würde ich einfach juten Urlaub machen. Im Endeffekt, entscheidest ja Du und wenn das "Bauchgefühl" NÖ sagt,dann ist es leider wohl auch nicht unerhebliches Lehrgeld. Sonnigen weiterhin. Uwe Ps. Hat sich denn der Diebstahl irgendwie "aufgeklärt"o.ä.?
Florala am 22 Mai 2018 17:13:28 Das Womo war nie unser Traummobil, es war das, was relativ zeitnah verfügbar war und halbwegs von den Anforderungen zu uns passt. Die Leute kaufen ja gerade wie bekloppt und die Lieferzeiten sind eine Farce. Schön und gut, dass es jetzt auf einmal doch lieferbar ist mit angeblich exakt identischer Ausführung, ABER erst nachdem wir von Rücktritt sprachen. Wir kommen uns halt veräppelt vor und würden liebend gerne einem anderen Händler das Geld geben. Wir gingen sogar zeitweise davon aus, dass der Diebstahl fingiert ist. Ein Artikel einer lokalen Zeitung besagt, dass dort im Februar bereits zwei Wohnwägen geklaut wurden. Fernüberwachung hat also ein zweites mal in so kurzer Zeit versagt? Beweisen können wir natürlich nichts. Komische Nummer meines Erachtens, zu viele Ungereimtheiten. Leider auch der einzige Knaus Vertragshändler hier in der Nähe, sonst könnte man ja für eventuelle Reparaturen zu einem anderen Händler.
Diese ganze Sache hat mir den Traum vom Wohnmobil ganz schön verhagelt, auch der Gedanke von Diebstahl macht mir zu schaffen und wir hatten überlegt ein günstiges Gebrauchtes zu kaufen. (es wurde ja beim Erstgespräch nach dem Diebstahl gesagt, wir können zurücktreten.) Natürlich ist man dann auch nicht vor Einbruch/Diebstahl geschützt, aber ein Oldie Womo rückt schon sehr aus dem Fokus von Dieben.
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