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Angezahltes Wohnmobil beim Händler gestohlen 1, 2, 3


DonCarlos1962 am 22 Mai 2018 17:32:39

Florala hat geschrieben:Das Womo war nie unser Traummobil, es war das, was relativ zeitnah verfügbar war und halbwegs von den Anforderungen zu uns passt.
Natürlich ist man dann auch nicht vor Einbruch/Diebstahl geschützt, aber ein Oldie Womo rückt schon sehr aus dem Fokus von Dieben.


So ganz verstehe ich das nicht. Ihr kauft für so viel Geld ein WoMo das eurem Bedarf/Wunsch nicht ganz entspricht, nur weil es schnell verfügbar war? Respekt, das ist auch ein Weg. Hätten wir zwar nicht gemacht, aber ok.
Hat der Händler nicht angeboten ein anderes Mobil aus seinem Angebot zum angepassten Preis zu liefern? Wäre doch eine Alternative um euren tatsächlichen Wunsch näher zu kommen. Oder lehnt der das einfach ab?


Ein Oldie-WoMo wird auch gerne geklaut! Lies hier im Forum einfach einmal nach. Das Alter scheint kein Garant für die Sicherheit vor Diebstahl zu sein.

LG Carsten

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Energiemacher am 22 Mai 2018 17:37:37

Florala hat geschrieben:Das Womo war nie unser Traummobil, es war das, was relativ zeitnah verfügbar war und halbwegs von den Anforderungen zu uns passt. Die Leute kaufen ja gerade wie bekloppt und die Lieferzeiten sind eine Farce.


:lol: :lol: :lol:
Und weil ihr nun nicht mehr von eurem Kauf überzeugt seid sollte der Händler dafür gerade stehen, klar hätte ja nun gerade gut gepasst aus der Verantwortung zu kommen.
:lol: :lol: :lol:
Ich finde es schonn trollig......

Der Händler kümmert sich, das ihr ein Fahrzeug bekommt und nun ist er der "Dumme"?
Naja.....manchen kann man es nicht recht machen.


Trotzdem, stets unfallfreie und tolle Reisen mit eurem neuen Wohnmobil.


Grüße

Florala am 22 Mai 2018 17:52:11

DonCarlos1962 hat geschrieben:So ganz verstehe ich das nicht. Ihr kauft für so viel Geld ein WoMo das eurem Bedarf/Wunsch nicht ganz entspricht, nur weil es schnell verfügbar war?


Dem Bedarf entspricht es, nur nicht dem Wunsch, hier wird immer alles auf die Goldwaage gelegt, was? ;) Das was gerade neu auf dem Markt ist, ist halt nicht unser Ding, dieses ganze LED bling bling, Chrom usw.. Der Sun TI ist O.K., aber für uns nicht DIE Erfüllung. Aber da die Preise für Gebrauchte auch nicht Ohne sind, haben wir uns für einen Neuwagen entschieden, wir brauchen für unser Vorhaben ja auch noch ein paar Extras, die eine Werkstatt einbauen muss und Womos über 4 t sind auch eher selten. Ergo wurde es dann dieser... Ich will mich aber jetzt hier auch nicht rechtfertigen müssen, es ist so, wie es ist und wäre er nicht gestohlen worden, wären wir jetzt glückliche Womo besitzer und in ein paar Tagen auf Reisen.
Mit meinem jetzigen Wissen und den gefühlt hundert besichtigten Womos, würde es nun aber wahrscheinlich ein gebrauchter Carthago oder Dethleffs Alpa werden.

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geralds am 22 Mai 2018 18:01:34

Hallo,

vielleicht bin ich ja naiv, aber wenn ich lese wie viele Wohnwagen / Wohnmobile gestohlen werden: "Allein bis Juni waren es 36 Anhänger (im gesamten Vorjahr zehn) und 16 Wohnmobile (zwölf). – Quelle: --> Link ©2018"
Kölner Stadtanzeiger Sept. 2017

scheint mir ein Diebstahl durchaus plausibel.

Dass Dir zunächst ein alternatives Fahrzeug vom Hof angeboten wurde, halte ich auch für normal.
Die lange Lieferzeit bedeutet ja nicht, dass so lange an dem Fahrzeug gebaut wird. Ich bekam auch einige Zeit (so 4-6 Wochen ) vor der Auslieferung einen Anruf, dass das Fahrzeug jetzt in die Arbeitsvorbereitung geht und falls ich noch Änderungswünsche hätte, diese jetzt noch realisiert werden könnten.
Der Händler hat wahrscheinlich eine schon getätigte Bestellung auf eure Variante angepasst, vielleicht auch unter Mithilfe des Herstellers. Nicht unmöglich, dass auch der Hersteller die geplante Produktionsreihenfolge geändert hat. Aber das will organisiert werden. Insofern schon möglich, dass das der Händler erst gemacht hat, nachdem ihr mit Rücktritt gedroht habt. Daher verständlich, das er dafür einen Tag gebraucht hat und das Angebot erst nach einem Tag kam.

Wenn Du das Fahrzeug nicht mehr haben willst, oder nichts mehr, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Händler zu tun haben willst - zahl halt die 10% und such dir ein anders Mobil.

"shit happens"

Gruß Gerald

P.s. ich meine, alternativ du kannst dich auch freuen mit so kurzer Verzögerung ein Fahrzeug zu bekommen.

Florala am 22 Mai 2018 18:25:18

geralds hat geschrieben:"shit happens"
.


Dass das mit dem Diebstahl gerade Überhand annimmt habe ich auch schon gelesen, egal welches Modell wir dann vor der Tür stehen haben, wir werden es sichern. Als wir mit dem Händler kurz nach Kauf über eine Alarmanlage sprachen hieß es noch, das bringe nichts. :lach: Ich als Händler würde mich direkt bemühen, ein identisches Fahrzeug aufzutreiben und nicht erst drei Wochen nachdem der bestohlene Kunde nichts im Bestand finden konnte. Und dass die Aussage vom Verkäufer "sie können auch zurücktreten" dann auf einmal nichtig ist, hinterlässt ebenfalls einen ranzigen Beigeschmack.

Für alle die denken, wir haben uns gefreut, dass das Womo geklaut wurde, der sollte mal den Anfangspost lesen. ;)

Aber ja, du hast Recht, vielleicht sollten wir uns mehr freuen, dass jetzt doch "kurzfristig" geliefert werden kann, dieser ganze Hick Hack überschattet die Freude jedoch.

Jonah am 22 Mai 2018 19:32:10

geralds hat geschrieben:Wenn Du das Fahrzeug nicht mehr haben willst, oder nichts mehr, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Händler zu tun haben willst - zahl halt die 10% und such dir ein anders Mobil.


Das wollte ich auch gerade schreiben, ist ja nicht schön, wenn ihr mit dem neuen Mobil ein blödes Gefühl verbindet. Sind die 10 % denn fix? Vielleicht gehen ja auch 5%?

Labrador am 22 Mai 2018 20:09:43

Ich würde mir gut überlegen ob ich so mal schnell 10 % Abstandsumme zahlen würde. Weiß ja nicht was euer WoMo gekostet hat, aber 10 % das dürften sicher um die Euro 5000 sein.
Wartet doch mal ab ob der Händler wirklich innerhalb der vereinbarten Lieferfrist + Verzugszeit + angemessener Nachfrist von 2 Wochen so ein Fahrzeug liefern kann.
Die 10 % Abstandszahlung könnt ihr doch immer noch bezahlen, auch wenn das „Ersatzfahrzeug“ schon auf dem Hof steht. Ich denke aber, dass der Händler kein vergleichbares Fahrzeug wird bereitstellen können, denn das muss alle vereinbarten Vertragsdetails erfüllen ;)

Gast am 22 Mai 2018 20:18:32

Ich musste nun wirklich noch mal in Ruhe den TE lesen. :mrgreen:

Unglaublich, was hier für ein Super Käufer auf ein armes Schwein von Wohnmobil-Händler gestoßen ist. :roll:

Aber die Härte ist der Beitrag oben, in welchem gefordert wird, über den sogenannten "dubiosen" Händler im Internet negativ zu berichten. Dieser Thread dürfte den Tatbestand der üblen Nachrede mittlerweile erfüllen.

Mir graut!

Grüße, Alf

teuchmc am 22 Mai 2018 20:58:06

Mmhhh.......ich versteh jetzt nur noch Bahnhof.
Ihr habt ein für Euch suboptimales Mobil gekauft, weil es gerade da war. Warum macht man denn sowas?
Sonnigen weiterhin. Uwe

speedvogt am 22 Mai 2018 21:31:15

Hallo Florala,
Also ich habe für deine Situation vollstes Verständnis.Ich weiß nicht warum so viele Leute hier im Forum nicht verstehen wollen das der Umgang mit uns als Kunden in vielen Fällen einfach unter aller Sau (sorry, geht nicht anders)ist.Immerhin werden
beim Kauf Beträge von ca.70000 Euro ausgeben und ich erwarte dafür auch eine korrekte Vertragserfüllung , und bei Problemen Lösungen im Sinne des Käufers.
Gruß Micha

goldfinger am 22 Mai 2018 21:52:02

speedvogt hat geschrieben:....Immerhin werden beim Kauf Beträge von ca.70000 Euro ausgeben und ich erwarte dafür auch eine korrekte Vertragserfüllung , und bei Problemen Lösungen im Sinne des Käufers...

Der Käufer ist an einer korrekten Vertragserfüllung nicht mehr interessiert, sondern möchte vom Vertrag zurücktreten, was ohne Entschädigung schlicht unrealistisch ist.


Andreas

speedvogt am 22 Mai 2018 22:01:22

Hallo Andreas,
Ich habe die Beiträge schon aufmerksam gelesen und auch verstanden.Mein Problem ist aber die Art und Weise wie mit der Situation umgegangen wird,und der Händler nicht zu seinen früheren Aussagen steht,dadurch entstehen ja erst die Diskrepanzen,die zu Frust und Ärger führen.
Gruß Micha

goldfinger am 22 Mai 2018 22:23:35

speedvogt hat geschrieben:...Mein Problem ist aber die Art und Weise wie mit der Situation umgegangen wird,und der Händler nicht zu seinen früheren Aussagen steht,...


Ich denke, Du sprichst damit auf den anfangs erwähnten "Rücktritt vom Vertrag" an. Ich denke, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt und vermute, dass der "Rücktritt" nur unter dem Vorbehalt eines gleichwertigen Kaufs unter den verfügbaren Wohnmobilen, angeboten wurde.


Andreas

jamesbond008 am 22 Mai 2018 22:51:53

Mein neues Womo steht zur Zeit beim Händler und ich bekomme es nächste Woche ausgeliefert.

Wenn es bis dann gestohlen wird ist der Kaufvertrag natürlich hinfällig.
Meine Konfiguration ist sicher nicht doppelt vorhanden.
Der Händler konnte den Vertrag niemals erfüllen ..

james

brainless am 23 Mai 2018 01:14:57

KudlWackerl hat geschrieben:Aber die Härte ist der Beitrag oben, in welchem gefordert wird, über den sogenannten "dubiosen" Händler im Internet negativ zu berichten. Dieser Thread dürfte den Tatbestand der üblen Nachrede mittlerweile erfüllen.



Du meinst mit deinen nebulösen Andeutungen gewiß meinen Beitrag.
Erstens hast Du ihn völlig mißverstanden, zweitens sind deine juristischen Folgerungen weniger als dilettantisch.

Schön, zweifelsfrei feststellen zu können, daß Du von der Juristerei nun wirklich keine Ahnung hast.
Mach Dich erst einmal im StGB unter § 186 schlau, bevor Du weiteren Blödsinn verbreitest,


Volker :roll:

Gast am 23 Mai 2018 06:17:01

brainless hat geschrieben:
Du meinst... gewiß meinen Beitrag.

Volker :roll:


Nein, meinte ich nicht. Der ist mir nicht als besonders lesenswert aufgefallen.

Grüße, Alf :roll:

Labrador am 23 Mai 2018 08:41:41

KudlWackerl hat geschrieben:
Nein, meinte ich nicht.

Grüße, Alf :roll:


Hallo Alf,

warum benutzt du nicht einfach die Funktion zitieren ? Habe noch mal alles durchgelesen, komme aber auch nicht drauf was du meinst :roll:
Und Ostereiersuchen an Pfingsten ist doch etwas spät , oder ?



.

andwein am 23 Mai 2018 12:08:03

speedvogt hat geschrieben:...Ich habe die Beiträge schon aufmerksam gelesen und auch verstanden.Mein Problem ist aber die Art und Weise wie mit der Situation umgegangen wird,und der Händler nicht zu seinen früheren Aussagen steht,dadurch entstehen ja erst die Diskrepanzen,die zu Frust und Ärger führen. Gruß Micha

Die Darstellung ist allerdings recht einseitig. Wir kennen den Standpunkt/die Darstellung des TE aber nicht die des Händlers.
Und zumindest die Darstellung des TE ist in manchen Punkten doch recht abweichend von rechtlichen, vertraglichen Gepflogenheiten!
Ist aber wohl nur meine Art des Lesens, Gruß Andreas

IchBinsWieder am 23 Mai 2018 15:44:29

Naja, der emotionale Druck ... erst klappt es (mit dem Liefertermin), dann nicht (geklaut), dann Hick-hack (kann nicht liefern und dann doch) und hohe Forderungen (die in keinem Verhältnis zu den Rabatten stehen die Händler heute geben) ... da leidet schon das rationale Denken und erst recht das Vertrauen in den Händler.

Das hat sicher schon jeder in irgendeiner Form erlebt und da sollten solche Reaktionen für jeden nachvollziehbar sein.
Insgesamt kein Grund auf den TE negativ einzugehen (wobei ich dich nicht meine Andreas)

jamesbond008 am 23 Mai 2018 16:12:48

andwein hat geschrieben:Die Darstellung ist allerdings recht einseitig. Wir kennen den Standpunkt/die Darstellung des TE aber nicht die des Händlers.


Da gibt es keine Standpunkte/Darstellungen mehr.
Wenn "MEIN" neu bestelltes WoMo vom Hof des Händlers geklaut wird, kann er nicht liefern.
Die erste Maßnahme vom Händler sollte sein, den Kunden zu bitten, die Bestellung im Einverständnis stornieren zu können.

Alles andere ist doch hanebüchen

Natürlich kann der Händler dann, um dem Kunden zu helfen und seinen Auftrag zu retten, anbieten Ähnliches zu liefern.

james

topolino666 am 23 Mai 2018 17:19:07

.... es wurde aber nicht "SEIN" Womo gestohlen sondern das des Händlers - und der kann nun - sogar noch innerhalb des ursprünglich vereinbarten Termins - genau das Womo liefern wie es bestellt wurde, soooo schwierig sehe ICH die Situation gar nicht.

Evtl. half auch ein Kollegenrundmail und irgendwo stand eines (wir, andere Branche, machen das relativ oft!) ;-)

brainless am 23 Mai 2018 20:41:52

....oder der Dieb hat hier mitgelesen, ein schlechtes Gewissen bekommen, das Hoftor des Händlers ein zweites Mal geknackt und voller Reue das gestohlene Mobil dort wieder abgestellt.

Wer das nicht glaubt, der zahlt einen Thaler,



Volker :lol:

tweiner am 23 Mai 2018 20:50:00

Moinsen,
ohne eine Rechtsberatung wird das meiner Meinung nach nichts mehr, da wird eher kaputtdiskutiert als eine Lösung gefunden.
Die Seite des Händlers: Sein Womo wird gestohlen (der Kauf ist noch nicht vollständig abgeschlossen). Warum sollte er einen Storno des Vertrages zulassen und damit auf ~ 25% Verdienst verzichten. Er hat doch anscheinend gerade einen vermuteten Verlust durch die Selbstbeteiligung von dem Diebstahl.
Wenn der Händler einen Rücktritt angeboten hat bei dem ersten Termin war das ein Hopp - oder Top - Angebot - das ist jetzt vorbei, Pech gehabt. An Stelle des Händlers würde ich das Ersatzfahrzeug mit den falschen Bezügen liefern - ohne weitere Diskussion. Aufgrund eines falschen Polsters wird kein Gericht einer Wandlung (nicht Abnahme, usw.) zustimmen. Da müssen gravierendere Abweichungen von der Bestellung vorliegen (falscher Motor, keine Automatik, ...)
Durch die viele diskutiererei hier ist bislang auch schon viel Wasser den Rhein runter geflossen - sage damit viel Zeit verdaddelt. Der Hinweis auf einen Anwalt kam schon recht früh. Eine Rechtsberatung - keine Klage oder Prozess.
Meiner Meinung nach der einzig richtige Weg, oder die Anzahlung als Lehrgeld abschreiben.
By the way: wäre die Rückabwicklung nicht im gegenseitigen Einverständnis, könnte der Thread-Starter die gleichen 20% für die Nichterfüllung des Kaufes einklagen!
Gruß Thomas

rkopka am 23 Mai 2018 22:54:05

tweiner hat geschrieben:An Stelle des Händlers würde ich das Ersatzfahrzeug mit den falschen Bezügen liefern - ohne weitere Diskussion. Aufgrund eines falschen Polsters wird kein Gericht einer Wandlung (nicht Abnahme, usw.) zustimmen. Da müssen gravierendere Abweichungen von der Bestellung vorliegen (falscher Motor, keine Automatik, ...)

Bist du da sicher ? Wenn ich einen schwarzen Ferrari bestelle, muß ich also einen rosa auch nehmen ? Wenn der Vertrag Details definiert, dann sind die einzuhalten. Wenn andere Bezüge für den Käufer nicht akzeptabel sind, muß er sie trotzdem akzeptieren, weil das Womo zufällig so da steht ? So was ist üblicherweise nur mit Abschlägen zu akzeptieren, wenn überhaupt. Dafür gibt es ja einen Vertrag, der definiert, was geliefert werden soll. Das kann nicht eine Seite einfach ändern.

Aber dem Käufer gefiel wohl auch nicht, daß erstmal andere teurere Womos vorgeschlagen wurden. Erst als das Geschäft ins Wanken kam, wurde plötzlich ein gleichwertiges(?) angeboten. Warum nicht gleich ? Oder zumindest die Ankündigung, daß man danach sucht. Und vorher schon das lange Hinhalten bis zur (Nicht-)Auslieferung. Hier stimmte zumindest mit der Kommunikation (beider Seiten?) etwas nicht. Und wenn man mal ein blödes Gefühl hat und auch noch für Nachbesserungen auf besagten Händler angewiesen ist, kann ich den Unmut der Käufer verstehen. Wir reden ja hier nicht von einem CD-Spieler, der einen Knopf an der falschen Stelle hat, sondern von zig Tausenden Euro.

RK

goldfinger am 23 Mai 2018 23:25:59

brainless hat geschrieben:....oder der Dieb hat hier mitgelesen, ein schlechtes Gewissen bekommen, das Hoftor des Händlers ein zweites Mal geknackt und voller Reue das gestohlene Mobil dort wieder abgestellt.

Wer das nicht glaubt, der zahlt einen Thaler,...

Viel wahrscheinlicher ist doch, dass Florala das WoMo selbst gestohlen hat um es nicht abnehmen zu müssen und nun droht der Händler damit noch ein 2tes zu liefern. :wall:

Sorry, nun aber wieder zurück zum Thema. :D

Andreas

teuchmc am 24 Mai 2018 09:11:24

Naja,RK,es bleibt aber immer noch die Sichtweise des TE. Welche man ja, wie Du ja auch anmerktest,durchaus nachvollziehen kann.
Solange nicht "Roß und Reiter" genannt werden bzw. sich evtl.auch äußern kann, bleibt es schwierig für die Forumsuser.
Da sind dann 100 User mit 1000 Meinungen und zum Schluß qualmt allen der Kopp ohne ein "richtiges" Ergebnis o.ä..
Ein früherer Gang zur RECHTSBERATUNG wäre wahrscheinlich zielführender gewesen.
Auch gerade wegen des Umstandes, wie daß Mobil nicht mehr verfügbar war.Der ist ja meiner Meinung nach nicht gerade üblich.
Sonnigen weiterhin. Uwe

TiborF am 24 Mai 2018 10:37:20

Florala hat geschrieben:


Für alle die denken, wir haben uns gefreut, dass das Womo geklaut wurde, der sollte mal den Anfangspost lesen. ;)

Aber ja, du hast Recht, vielleicht sollten wir uns mehr freuen, dass jetzt doch "kurzfristig" geliefert werden kann, dieser ganze Hick Hack überschattet die Freude jedoch.



Und - wie schaut es jetzt aus ? Florala - bitte gib doch mal Rückmeldung. Ich hoffe, es wendet sich doch noch alles zum Guten für euch.

IchBinsWieder am 24 Mai 2018 11:06:12

Florala hat geschrieben:Aber ja, du hast Recht, vielleicht sollten wir uns mehr freuen, dass jetzt doch "kurzfristig" geliefert werden kann, dieser ganze Hick Hack überschattet die Freude jedoch.


Der Hick Hack verfliegt, das Womo bleibt und die Freude am Womo ebenfalls.
Wenn Mängel auftauchen, die die Nutzung nicht einschränken, würde ich einfach die Macken sammeln und bei einem entfernten Händler auf einer Tour richten lassen. Sowas lässt sich sicherlich telefonisch vorab mit einem Händler planen. Schaut einfach, dass ihr einen anderen Händler findet, der in einer attraktiven Region ist. Ihr gebt morgens das Womo beim Händler ab, holt es abends wieder und setzt eure Tour fort.

IchBinsWieder am 08 Jun 2018 13:58:43

Ende April der erste Post zum Thema.
Wie siehts es denn jetzt im Juni aus? Gibt es was neues zu berichten?

ChiliFFM am 11 Jun 2018 14:12:32

rkopka hat geschrieben:Bist du da sicher ? Wenn ich einen schwarzen Ferrari bestelle, muß ich also einen rosa auch nehmen ? Wenn der Vertrag Details definiert, dann sind die einzuhalten. Wenn andere Bezüge für den Käufer nicht akzeptabel sind, muß er sie trotzdem akzeptieren, weil das Womo zufällig so da steht ?

Richtig ist, das Verträge einzuhalten sind.
Falsche Farben, falsche Stoffe sind Sachmängel.
Allerdings gibt es auch "geringfügige Sachmängel", die nach einem BGH Urteil (Az.VIII ZR 94/13 ) keinen Rücktritt rechtfertigen.
Ein rosa Ferrari statt schwarz ist sicher ein erheblicher Sachmangel, ein abweichender Polsterstoff mutmaßlich nicht.

Abgesehen davon steht dem Verkäufer sowieso bei jedem Sachmangel das Recht zur Nacherfüllung zu, bevor überhaupt ein Rücktritt in Frage käme.

Über Minderung kann man mal reden, wenn eine Nacherfüllung nicht klappt, von beiden Parteien nicht gewollt ist oder wegen Unverhältnismäßigkeit ausscheidet.

Bleibt als Fazit: das WoMo ist gekauft, Rücktritt unter fadenscheinigen Begründungen halte ich für kaum möglich.
Daher: Polster akzeptieren, ein-, zweitausend Euro Minderung raushandeln und ab in den Urlaub.

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